Abstandsregelung bei vorhandener Altbebauung

Diskutiere Abstandsregelung bei vorhandener Altbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich will von einem Bauträger ein Grundstück kaufen, darauf wird ein neues Haus gebaut. Ehemaliger Bauernhof im Dorfkern, sieben...

  1. #1 Turtle77, 02.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2021
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    Hallo,

    ich will von einem Bauträger ein Grundstück kaufen, darauf wird ein neues Haus gebaut. Ehemaliger Bauernhof im Dorfkern, sieben Grundstücke werden aus dem Areal aufgeteilt. Mein langgezogenes 602m2 Grundstück grenzt an der schmalen Rückseite an ein bereits bebautes Grundstück, das nicht Teil des Areals ist. Auf dem Grundstück steht neben einem Wohnhaus noch ein Gebäude (laut Nachbarn Werkstatt/Werkzeugschuppen). Das Teil ist bis auf 5 cm an die Grundstücksgrenze gesetzt, zumindest vermute ich dies, da dort ein alter Zaun vom Bauernhof zu erahnen ist. Was für Konsequenzen hätte dies für mich als Käufer? Laut Anfrage beim örtlichen Amt existieren auf dem gesamten alten Grundstück keinerlei Baulasten. Ich hab da jetzt keine Probleme, wenn das halt so nah dran ist, das war vor meiner Zeit so und ich will da nicht als Neuzugang irgendwas fordern. Anders wäre das für mich, wenn ich nun meinerseits dazu verpflichtet wäre, weil damals vom ursprünlichen Besitzer kein Einspruch o.ä. gegen den alten Bau eingelegt wurde, irgendwelche Abstandsflächen auf meinem Grundstück wegen Verjährung zu dulden. Konkret geht es mir darum, ob ich dann an die hintere Grundstücksgrenze evtl. meinerseits kein Gartenhaus bauen darf oder - noch schlimmer, dies die Positionierung meines Hauses einschränken kann? Stand jetzt soll mein neues Haus ca. 5-6 meter von der markierten Grenze hingestellt werden.
    Kann das so passieren: Sprich Abstandsflächen wurden verletzt, kein Einspruch und trotz keiner offiziellen Baulasten auf meinem Grundstück dann doch effektiv eine Baulast vorhanden, die ich beachten muss? Das wäre wichtig, vor Vertragsunterzeichnung zu wissen. Der Bauträger war, als ich den darauf ansprach, keine große Hilfe und hat das nicht weiter für wichtig befunden, nach dem Motto "wird schon so passen". Kann mir hier jemand helfen? Anbei noch ein Foto, ich habe den Grenzverlauf markiert. An der vorstehenden Ecke des alten Hauses sind es tatsächlich nur 10 cm Abstand von der Grenze, auch wenn es mehr aussieht. Die Backsteinmauer rechts wird abgerissen, ist Teil der Stallungen.
     

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  2. #2 Feyerabend, 02.03.2021
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    Das sollte, sofern vorhanden im B-Plan doch alles ersichtlich sein.
    Wenn es keinen B-Plan gibt und das Grundstück zu 100% Bauland ist, gelten nur die allg. Abstandflächen und die Mindestabstände für den Brandschutz gem. LBO für den Neubau.
    Aber ganz schön schattig auf dem Acker ;)
     
  3. #3 Turtle77, 02.03.2021
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    Danke für die schnelle Antwort. Es gibt dort keinen B-Plan. Dann müsste ich einen Mindestabstand für den Neubau einhalten, also 3m von Grenze weg. Aber was ist mit Grenzbebauung meinerseits? Ich wollte da eventuell einen Schuppen auf Grenze setzen. Und darf so eine Grenzbebauung, wie vom Nachbarn praktiziert, eigentlich Fenster haben?
    PS: Der Schatten kommt vom Altgebäude, riesiger Bauernhof. Aber das wird plattgemacht :-)
     
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Abstandsregelung bei vorhandener Altbebauung

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