Absturzsicherung an Fenster

Diskutiere Absturzsicherung an Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle. Ich hätte eine Frage bzgl. Absturzsicherung bei Fenstern die nahezu Bodeneben sind. In meiner Wohnung habe ich eine Empore...

  1. #1 Fliesenspezi, 05.01.2018
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    Hallo an alle.
    Ich hätte eine Frage bzgl. Absturzsicherung bei Fenstern die nahezu Bodeneben sind.
    In meiner Wohnung habe ich eine Empore eingebaut, die zur Folge hat, dass das Fenster, welches ca. bei 90 cm ein Fensterbrett hat nunmehr ca. 25cm über dem Boden beginnt. Das Fenster selbst ist 110 cm hoch, Distanz zwischen Boden und Decke in diesem Bereich 2 m
    Normal müsste dort jetzt nach BayBO Art 36 eine Absturzsicherung montiert werden. Da aufgrund der baulichen Veränderung dies nicht von Außen machbar ist, bei einer innenliegenden Absturzsicherung das Problem der Reinigung der Fenster auftritt stellt sich mir die Überlegung:
    1. Abnehmbare A, von innen ( Holz oder Alu, zwecks des Gewichts)
    oder
    2. Muss man überhaupt, denn wenn ich Art. 36 richtig verstehe und hier zitiere ich aus dem besagten Artikel "...das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen."
    Zwar ist das Haus ein Gebäude der Gebäudeklasse 4, wenn nicht 5, da die Wohnung im 4.OG liegt, aber
    die problematische Empore befindet sich ja innerhalb der Wohnung (s.o. blau markiert).
    Im Anhang habe ich ein Foto des Problemkinds beigefügt.

    Über konstruktive und baurechtliche Tipps wäre ich sehr dankbar.
     

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  2. #2 simon84, 05.01.2018
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    Bei der Regelung geht es um das Absturzrisiko aus dem Fenster nach draußen !
    Dieses Risiko ist definitiv gegeben.

    Du musst eine Absturzsicherung verbauen, das Fenster führt nach außen und ist somit nicht innerhalb der Wohnung (Damit gemeint wäre .B. ein "Fenster"/ Durchreiche zwischen Küche und Wohnzimmer oder Ähnlich).

    Warum genau ist die Absturzsicherung von außen nicht machbar ?
     
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  3. #3 Lexmaul, 05.01.2018
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    Wahrscheinlich die geliebte WEG :)
     
  4. #4 simon84, 05.01.2018
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    Vermutlich, das könnte man sicher auch erstmal ausstreiten.
    Eine Sicherheitsmaßnahme wie eine Absturzsicherung kann man sicher nicht so einfach verweigern.
    Wobei eine innenliegende Absturzsicherung vermutlich an der Stelle nicht besonders stört?

    So wie ich das richtig verstehe, geht es hier eher um Ausnutzung sonst bzw. nicht sinnvoll nutzbaren Platzes, der durch diese "Empore" besser genutzt wird ?
     
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  5. #5 Diamand, 06.01.2018
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    Eine innen liegende und entfernbare Absturzsicherung bringt nichts. Zum reinigen der Fenster müsste man sie entfernen und dann kann man schön herausfallen. Also wenn dann schon außen Fest verbaut.
     
  6. #6 Fred Astair, 06.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 06.01.2018
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    Zuendegedacht hieße das, der TE bringt sich ohne Not selbst in Bedrängnis und könnte dann von der Eigentümergemeinschaft oder dem Eigentümer verlangen, dass sie einer optischen Beeinträchtigung der Außenfassade zustimmen?
    Dieser Drang, überall Podeste und zweite Ebenen einzubauen, egal ob das zur Raumhöhe und -geometrie passt, sollte hoffentlich langsam mal abebben. Es sind damit schon genug Wohnungen versaut worden.

    Wenn es sich denn gar nicht vermeiden ließe, wäre eine innenliegende Sicherung m.E die einzig tragbare Möglichkeit.
    Das Fensterputzen ist in jedem Fall gefahrgeneigt. Bei Fenstern, die in 1 m Höhe beginnen und bis 10 oder 20 cm unter der Decke enden, stellt sich der Putzende ohnehin auf eine Höhe, bei der die Brüstung als Absturzsicherung wirkungslos ist.
    Im Altbau sind die Fenster meist 1,80 bis 2,00 m hoch und die Leute stellen sich zum Putzen auf die Fensterbank innen und außen.
    Ich habe dabei noch keinen mit persönlichem Fallschutzmittel gesehen.
     
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  7. #7 Gast82596, 06.01.2018
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    Als allerstes muss mal das Glas getauscht werden (VSG innen). Danach würde ich abschließbare Griffe anbringen. und weiter nichts an die Große Glocke hängen. Öffnen kann dann nur der der die Schlüssel hat und reinigen will. Sollte da Fenster auch zum lüften genutzt werden führt an eine außenliegenden Absturzsicherung kein Weg vorbei.
     
  8. #8 Fliesenspezi, 06.01.2018
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    Erstmal danke für die vielen Antworten.
    Problem der außenliegenden Absturzsicherung ist a) die bauliche Veränderung (hier dürfte es Probleme mit Teilen der Eigentümergemeinschaft geben und b) der Zugang, der zur Not der Feuerwehr bleiben muss.
    Der Einbau der Ebene erfolgte aus Platzgründen aufgrund Familienzuwachs, so dass die Möglichkeit eines ausziehbaren Bettes unterhalb der Empore geschaffen werden konnte.
    Das Argument mit dem Fensterputzen, bei dem die meisten Putzenden auf Leitern (und dazu nach auf recht wacklige) steigern ist mir auch schon gekommen. Nur wie sieht es die bay. Baubehörde?
    Zum Lüften können die Fenster auch gekippt werden. Ein abnehmbares Gitter von innen war - früher zumindest - zulässig, auch in Treppenhäusern.
    Abschließbare Griffe sind bereits verbaut.
     
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  9. #9 simon84, 06.01.2018
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    Diesen Gedankengang hatte ich auch !
    Es ist pervers, dass die WEG nicht mitzureden hat, was innerhalb der Wohnung verändert wird und diesen Bedarf einer Absturzsicherung verursacht.
    Im Streitfall ist der optische Nachteil einer außenliegenden Absturzsicherung vermutlich gegenüber der Notwendigkeit niedriger einzuordnen.

    Mir liegen aber keine Urteile zu solchen Fällen vor.

    Eventuell ist es auch möglich, dass im Streitfall die WEG einen Rückbau der Empore durchboxen könnte, denke aber eher unwarscheinlich !
     
  10. #10 simon84, 06.01.2018
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    Die BayBO sieht es relativ einfach. Eine Absturzsicherung ist in dem Fall notwendig.
    Ob diese durch Akrobatik beim Putzen umgangen wird spielt erstmal keine Rolle.

    Eine abnehmbare Stange oder Gitter ist mWn NICHT als Absturzsicherung zulässig.
    Demontage ist zum Putzen ebenfalls offiziell nicht erlaubt :)

    Eine fest montierte Stange/Gitter wird innen gehen, sofern ausreichend dimensioniert und befestigt (!)
    Fest montiert gilt zum Beispiel auch, wenn mit Schrauben befestigt.

    Warum muss genau dieses Fenster als 2. Rettungsweg für die Feuerwehr bleiben?
    Bist du sicher, dass kein anderes Fenster in der Wohnung die Funktion erfüllen kann?

    Warum muss die BayBO bzw. TRAV erfuellt werden? Hat jemand gefragt bzw kontrolliert?
    Geht es um Versicherungsfragen ? Sinnvollen Eigenschutz?
     
  11. #11 Fliesenspezi, 07.01.2018
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    Die Frage tauchte eigentlich nur deswegen auf, weil ich die Wohnung verkaufen will und ein Interessent hier seinen "Archtekten" gefragt hat.
    Ansonsten hatte bislang kein Hahn danach gekräht. Hatte beim Bau der Empore (der eigentliche Grund dafür) selbst ein Kleinkind - daher abschließbare Fenster.

    Mal so ein Gedanke: Innenliegendes "fest montierte - also mit Schrauben (danke für den Wink mit dem Zaunpfahl) befestigt" druckstabiles Gitter und Edelstahlrolladen? Wenn entsprechend die Rolladenführung ebenfalls aus Edelstahl ist, kann doch da m.E. genauso wenig passieren. Gut, Theorie, Praxis und behördliche Vorschriften sind ja bekanntlich 2 Welten.

    Bezüglich der Anmerkung des Rettungsweges: natürlich gibt es mehrere Fenster die zur Verfügung stehen und dank der dekorativen Rauchmelder ist man wahrscheinlich schon vor dem Ausbruch eines Brandes bzw. von Rauchentwicklung in den Armen der Feuerwehr.
     
  12. #12 simon84, 07.01.2018
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    Wenn mehrere Fenster in ausreichender Größe zur Verfügung stehen, dann fällt das Argument mit Rettungsweg/Feuerwehr schon mal flach.

    Das mit der Absturzsicherung ist schwierig geworden.
    Mit einem Rolladen wird es vermutlich allein technisch schon nicht klappen,
    weil üblicherweise die Schienen nicht ausreichend befestigt sind.

    Theoretisch müsstest du einen Metallbauer der EN1090-1 zertifiziert ist holen, der dir für das ganze die "Statik" und normgerechte Ausführung garantiert und es dir einbaut.
    Ansonsten kannst du die normgerechte Ausführung der Absturzsicherung nicht nachweisen, auch wenn
    du ausreichend dimensioniert (z.B. dicke Vierkantrohre mit ordentlichen Schrauben im Mauerwerk verankert) etwas selbst baust. Ist leider so.

    Was will der Käufer denn? Den Preis drücken ? Er könnte ja auch ebenso "einfach" die Empore rückbauen.

    Würde mich da auf jeden Fall nicht so sehr ins Zeug legen, wichtig ist dass es im Kaufvertrag erwähnt ist.
    Sollte zwar mit "gekauft wie gesehen" abgedeckt sein, aber besser ist es steht explizit ein Satz dazu drinnen.
     
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  13. #13 Fliesenspezi, 07.01.2018
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    Das mit dem Preis drücken sehe ich auch so.
    Es gibt zum Glück noch mehr Interessenten an der Wohnung, die nicht dieses Aufheben machen.
    Danke auf jeden Fall für die Tipps. Werde das auf jeden Fall mal mit dem Notar besprechen, wie das sinnigerweise in den Vertrag aufzunehmen ist.
     
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