Abwasserleitung beschädigt

Diskutiere Abwasserleitung beschädigt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen. Ich habe für unseren Neubau die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung der bestehenden Abwasserleitung durchführen lassen. Dabei...

  1. #1 Dirk1412, 12.09.2019
    Dirk1412

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    Hallo zusammen.

    Ich habe für unseren Neubau die vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung der bestehenden Abwasserleitung durchführen lassen. Dabei stellte sich heraus, das beim Setzen der Straßenlaterne von ca. 15 Jahren eine Halterung in die Abwasserleitung geschlagen wurde. Das Rohr wurde nicht reparabel beschädigt. Es muss ausgetauscht werden, was nicht möglich ist, so lange die Laterne darauf steht.
    Wie muss ich hier vorgehen? Es muss ja über die Stadt laufen, da auf öffentlichem Grund gebaggert werden muss.
    Der 2. Punkt sind ja die Kosten. Die Stadt ist ja der Verursacher des Schadens. Kann ich auch die Kostenübernahme von der Stadt fordern?

    Vielen Dank und Grüße
    Dirk
     
  2. SIL

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    2.ja,inclusive der der Falls notwendig 2.ten Prüfung.
    Liegt alles im städtischen Grund-dann die entsprechenden wie Abwasser AWZV und E - je nachdem wo die Beleuchtung zugeordnet ist anschreiben mit Aufforderung zur Behebung.
    Geprüft wurde bis Stutzen? Kanal?
     
  3. #3 Dirk1412, 13.09.2019
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    Hallo.

    Geprüft wurde bis zur Beschädigung.
    Im dem Loch sind Wurzeln eingewachsen und ohne Fräse kommt man nicht weiter.
    Durch den Stahl ist Fräsen aber nicht möglich. es fehlen aber nur 2 m bis zum Hauptkanal.
    Die Beschädigung liegt an der Grundstücksgrenze. Die Laterne steht einige cm auf städtischen Grund.

    viele Grüße Dirk
     
  4. SIL

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    Es geht immer nach dem Verursacher Prinzip, es kann sein das die Gemeinde anteilig Kosten fordert zumindest den Anteil der auf Ihren Grund anfällt.
    Das ist manchmal etwas schwierig mit den Herren und Damen, gleichermaßen kenne ich ihre Satzung nicht ggf ist dort ein Schlupfloch eingebaut - a la Neuanschluss bei Grundstücken ist Sache Erwerber bzw Errichter/bei Neubebaung oder Erweiterung, rufen Sie beim Zweckverband Abwasser an, I. D. R. Geben die Auskunft.
     
  5. #5 petra345, 13.09.2019
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    Die Straßenlaterne ist vermutlich nicht Eigentum der Stadt sondern vom VNB.
    Üblich ist, das der VNB die Straßenbeleuchtung ausführt und betreibt, weil er dafür das Recht bekommt, die Einwohner zu versorgen.
    Die Kosten zahlen die Bewohner über den Strompreis.
     
  6. #6 Dirk1412, 13.09.2019
    Dirk1412

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    Danke für die Antworten.
    Zweckverband werde ich mal kontaktieren.
    Die Frage, wer für die Laternen Zuständig ist, wird sich bestimmt klären lassen.
    viele Grüße Dirk
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 27.09.2019
    Stadtbaumeister

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    Im ersten Schritt an den Straßenbaulastträger, also vermutlich die Gemeinde wenden und auf den Schaden aufmerksam machen. Die Gemeinde sollte zeitnah den Kanal auf öffentlichem Grund erneuern und die Laterne versetzen. In manchen Gemeinden erfolgt der Anschluss an den Kanal bis zum privaten Revisionsschacht durch die Stadt selbst.
     
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