Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden

Diskutiere Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Habe am Mittwoch mit dem Tiefbauamt telefoniert. Die sagten tatsächlich, die Dichtigkeitsprüfung sei nur für den Abwasserzweig verlangt. Das...

  1. #21 shneapfla, 25.05.2009
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen - wenn das Tiefbauamt später mal eine andere Ansicht haben sollte, wird Dir die Aussage "Herr XY hat aber was anderes gesagt" nicht viel bringen...
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Eine undichte Abwasserleitung ist nicht abnahmefähig! .. punkt. (wie bereits schon geschrieben) ... Eine wesentliche, vereinbarte "EIGENSCHAFT" gemäß DIN EN 1610 fehlt.
     
  3. #23 scs1967, 26.05.2009
    scs1967

    scs1967

    Dabei seit:
    13.03.2008
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dozent
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Mal ne grundsätzliche Frage: Ist eine Druckwasserprüfung der Abwasserrohre in jedem Fall (Neubau, also alle Bundesländer) nach DIN etc. vorgeschrieben?
    Wir verlegen bei unserem Neubau gerade die Grundleitungen und auf Rückfrage hat unser Archi gemeint, so was hätten sie noch nie gemacht ????:wow

    Was soll ich machen?

    Danke
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ein jeder bekommt, was bestellt oder bezahlt - war das nicht Josefs Signatur :lock
     
  5. #25 Manfred Abt, 26.05.2009
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    DIN 1986-30:2003-02, Ziffer 5.2.1:
    "Unabhängig von der Zustandserfassung sind die Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit zu prüfen"​

    Ergänzung: und der zwischenzeitlich eingetroffenen Aussage von R.D. schließe ich mich vollinhaltlich an. Ergänzend vielleicht: jeder sollte das bekommen, was er bestellt oder bezahlt, und er sollte dies auch überwachen (lassen).
     
  6. #26 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest
    Hier auf der Alb ist das ziemliches Neuland. Unsere Nachbarn haben zwei Wochen vor uns Baugenehmigung bekommen und haben keine Auflage (obwohl beide in 2008 beantragt und genehmigt).

    Bauunternehmer (nicht nur unserer) sagen, sowas hätten sie bei EFH noch nie gemacht. Es gibt wohl auch nur zwei Rohrreinigungsbetriebe, die sowas anbieten.

    Im Prinzip ist es ja gut, wenn gleich geprüft wird. Nur scheinen sich Tiefbauamt, BU, Rohrreiniger und DIN nicht ganz einig, was verlangt ist...
     
  7. #27 Manfred Abt, 26.05.2009
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Dadurch, dass es in einer Norm steht ist es ja noch lange nicht vertraglich vereinbart. Und eine Aussage zur Vergütung ist damit ebenfalls noch nicht getroffen.
     
  8. #28 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest
    Welche Norm wird denn bei Abwasser und Regenwasserleitungen im Neubau automatisch angezogen, die der BU dann automatisch einhalten muß?

    Noch ein Internetfund:
    http://www.kanalcocktail.de/html/PDF/AbwBeratNRW.pdf

    Demnach reicht bei Neubauten außerhalb Wasserschutzgebieten eine Kameraprüfung (Seite 25), allerdings nach DIN 1986. Weiter vorn wird bei Neubauten aber auf die EN 1610 verwiesen, außerdem auf Vorordnungen aus der Landesbauordnung.

    Kein Wunder, daß jeder was anderes sagt...
     
  9. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Man muss zwei (+1) Fälle grundsätzlich unterscheiden.

    1) Neubau, Herstellung nach den anerkannten Regeln der Technik

    Alle neu gebauten Abwasserleitungen müssen nach DINEN1610, DIN 1986-100 dicht sein.
    Die Dichtheit ist zu prüfen. IST bedeutet MUSS. Gibt ein Archtiket einen anderen Rat hat er davon keine Ahnung. "." = Punkt

    Wer einen Bauvertrag auf Grundlage der VOB hat, muss auch aus vertragsrechtlichen Gründen die Dichtheit PRÜFEN. --- nach den zuvor genannten technischen Regeln.
    Diese Leistung muss natürlich separat bezahlt werden.

    2) Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen

    Diese sind nach DIN 1986-30 durchzuführen. Erstmalig bis 2015 in D.
    Die Anforderungen an die Prüfwerte sind - dem Alter der Anlage angemessen - reduziert.
    In bestimmten Fällen reicht hier eine optische Kontrolle mit Kanalkamera aus.

    3) Auflagen, Vollzug der Kommunen und Behörden.

    Unabhängig von Aktivitäten der Kommunen gilt das oben gesagte.
    Oder glauben Sie, dass Sie mit abgelaufener HU-Plakette mit Ihrem auto fahren dürfen, nur weil sie noch keiner kontrolliert hat?

    Die Abnahme durch die Tiefbauämter bzw. Entwässerungsbetriebe usw. ist eine "behördliche Kontrolle" und ersetzt die Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 nicht.
    (Die behördliche Kontrolle sieht oft so aus, dass jemand mit Händen in der Hosentasche über die Baustelle läuft ... und mit dem Kopf nickt)

    Bei der Herstellung eines Bauwerkes ist der Architekt ist Ihr Garant (sollte es sein und sich dessen bewusst sein) für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik - und für die mängelfreie Herstellung der Werkleistung.

    Also bitte, Bauabnahmeprüfungen und Wiederholungsprüfungen unterscheiden.
     
  10. #30 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest
    Danke! Gibt DIN EN 1610 die Druckprüfung verbindlich vor? Für Abwasser oder auch für Regenwasserleitungen?

    Ich nehme mal an, DIN und aRdT müssen auch bei BGB-Vertrag eingehalten werden?
     
  11. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Ja,
    a) die DIN EN 1610 gibt die Dichtheitsprüfung vor.
    b) Dabei sind alle Abwasserleitungen zu prüfen, auch Regenwasserleitungen.
    Es geht hier um eine sogenannte Güteprüfung.
    c) Als anerkannten Regel der Technik gilt sie auch bei einem BGB-Vertrag

    aber, die Prüfung muss man immer bezahlten (wie alles), je nach Vertrag separat.

    Entscheidend ist!, dass das Prüfergebnis eine erhebliche Relevanz hat.
    Eine gemäß Anforderung undichte Leitung entspricht nicht den Regeln der Technik ... und ist in der weiteren Betrachtung als definitiv nicht mängelfrei zu betrachten und damit nicht abnahmefähig.

    Das eine ist die Prüfung, und das andere sind die mit der Norm verbindlich festgelegten Standards die das Produkt einhalten muss.

    Das gilt heute im Prinzip für alle Waren, dass Anforderungen durch Regelwerke definiert werden, damit nicht ein jeder die Mindestanforderungen selbst definieren muss.
     
  12. #32 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest
    Danke! Bezahlung ist nicht das Problem. BU hatte Prüfung mit 500 € im Angebot, weil ihm die beiden Firmen wohl immer einen Pauschalpreis unabhängig von der Größe des Netzes machen. Ihn interessierte es aber, was die anbieten würden, wenn ich als Privatmann anfrage, und mir war es lieber, weil der Prüfer dann für mich arbeitet.

    Zusatzfrage: welchen technischen Sinn hat Druckdichtigkeit der Regenwasserleitungen?
     
  13. #33 Manfred Abt, 26.05.2009
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    z.B. Sicherung der Rohrbettung vor Ausspülungen. Ein Rohr bleibt nur bei guter Bettung dauerhaft standsicher. D.h. das ganze ist schon ein Bauwerk, aber eben nicht nur aus dem Rohr bestehend sondern aus Rohr und Bettung.

    Und bzgl. Umweltschutz: RW-Leitungen hängen ja ggf. auch an einem weiterführenden Kanal mit klärpflichtigem Abwasser. Rückstau gehört zum Regelbetrieb eines Kanals. Bei Rückstau und Undichtheit würde klärpflichtiges Abwasser in Boden eindringen.
     
  14. #34 MoRüBe, 26.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich glaub, ...

    ... wir haben noch nie einen so langen fred gehabt, wo Pfusch verteidigt wurde...:biggthumpup:
     
  15. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Bei einer Güteprüfung geht es um die Feststellung der Eigenschaften der Rohrleitung. Dem Bauwerk "Rohrleitung" ist es egal ob nun Schmutz-, Misch- oder Regenwasser abgeleitet wird.

    Eine dichte Rohrleitung ist natürlich eine Voraussetzung dafür, Boden und Grundwasser vor austretenden Stoffen, also Verunreinigungen zu schützen. Bei reinen Regenwasserleitung kann das ein untergeordneter Aspekt sein, muss aber nicht.

    Austretendes Abwasser (=auch abgeleitetes Niederschlagswasser) kann auch zu Gebäudeschäden wie. z.B. Vernässungen usw. führen. (Folgeschaden)

    Durch Bodenausspülungen kann aber auch das Bauwerk Rohrleitung (=Rohr+Bettung+Boden) nachteilig verändert werden, so dass die Rohrleutung selbst Schaden nimmt.

    Das eintreten von Grundwasser oder das wiedereintreten von zuvor ausgetretenem Abwasser kann leicht zu "Bodenausspülungen", Hohlraumbildung und weiteren Folgeschäden wie Setzungen führen. .. um nur die wesentlichsten Folgen zu nennen.

    Es geht bei der Dichtheit (und damit auch bei der Prüfung dieser Eigenschaft) um die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes - und damit von Werten.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ähhhh - Robert.
    Ich widerspreche Dir ja nur selten und dann ungern, aber hier muss ichs tun :o

    Entwässerungsanlagen sind nicht das originäre Fachgebiet von Hochbauarchitekten. In so weit würde ich dem Kollegen keinen Vorwurf machen.
    Vorzuwerfen wäre nur eine nicht erfolgte Beratung hin zu einem Fachplaner, wenn denn der Kollege keine Ahnung hat.
    Hat er zugeraten und der Bauherr spart, dann sollte nicht der Kollege das ausbaden müssen.
     
  17. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Hallo Ralph, ja ... und jetzt kommt das aber :)

    Im Privaten Wohnungsbau deckt der Archtiket fast alle Gewerke planerisch und besonders in der Bauüberwachnung bis zur Abnahme mit ab - und die "paar meter röhrchen" sind in aller Regel Teil des Bauvertrages --- die Tief- oder Hochbaufirma führt das Gewerk dann unter Aufsicht des Architekten aus.

    Fachplaner werden für die Röhrchen selten eingeschaltet --- wenn, dann macht der HKLS-Planer mit ... aber der ist eigentlich "nur" Fachmann für die Anlagen im Gebäude.

    Es ist ja auch verständlich, dass man wegen eines "kleinen" Gewerkes (und der Architekt hat ja deutlich mehr als ein Gewerk) zu betrachten, keinen Sonderfachmann dazu holt.

    Aber würde ich eine Fassade planen und bauüberwachen, dann würde ich auch hängen, wenn ich Fehler mache - auch wenn ich mich inzwischen auf Abwasserbauwerke spezialisiert habe. Bauingenieur bleibt Bauingenieur :)
     
  18. #38 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest

    Naja, hier sagen BU, unabhängiger Prüfer und zuständiger Bearbeiter im Tiefbauamt mehr oder weniger das gleiche (nur Abwasserleitungen selbst, zur Not Kamerafahrt ausreichend). Ich frage ja hier, um zu sehen, was außerhalb dieses kleinen Provinznests Norm und Regel der Technik ist.

    Und wenn ich was erreichen will, muß ich einen der dreien anspitzen. Den BU z.B. kann ich schlecht zur Nachbesserung bewegen, wenn das Tiefbauamt einknickt.
     
  19. #39 capslock, 26.05.2009
    capslock

    capslock

    Dabei seit:
    12.08.2008
    Beiträge:
    1.182
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Phys.
    Ort:
    Südwest
    Nochmal zu den Regenwasserleitungen. Das mit dem Unterspülen verstehe ich ja, aber bei Rückstau würden mir die Fäkalien aus dem Gulli und Kontrollschacht in der Anliegerstraße über das Grundstück hin zum nächsttieferen Nachbarn laufen. Das wäre sicherlich ein größeres Problem als irgendwelche Leckagen der Regenwasserleitungen.
     
  20. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Das Problem ist nachvollziehbar. Aber wer sind die Vertragspartner? Wer zahlt? Wer schuldet eine Werkleistung? Das Tiefbauamt sicher nicht.
     
Thema: Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dichtigkeitsprüfung abwasserleitung language:DE

    ,
  2. dichtheitsprüfung nicht bestanden

    ,
  3. dichtheitsprüfung vergessen Neubau

    ,
  4. Abwasserrohr Dichtheitsprüfung nicht bestand2n,
  5. druckprüfung kanal language:DE,
  6. Druckdichtigkeit Regenwassleitungen,
  7. drucktest schmutzwasserleitung,
  8. prüfung abwasserrohre auf Dichtung,
  9. deuma dichtungen für abwasserrohre,
  10. abwasserrohre überprüfen kaiserslautern,
  11. www.rohre für prüfschacht,
  12. drucktest abwasserleitung
Die Seite wird geladen...

Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden - Ähnliche Themen

  1. Anschluss Waschmaschine an Abwasserleitung ?

    Anschluss Waschmaschine an Abwasserleitung ?: Hallo zusammen, ich bin aktuell dabei die Abwasserrohre von unserem Bad (Dachgeschoss) zu verlegen. Für die Waschmaschine wird ein...
  2. Entlüftung Abwasserleitung

    Entlüftung Abwasserleitung: Hallo, muss das vertikale Rohr für die Entlüftung der Abwasserleitung in einer Flucht mit der Dunsthaube sein, oder darf es auch um ca. 1,5 m...
  3. Abwasserleitung richtig einbetten

    Abwasserleitung richtig einbetten: Hallo Ich bin neu in der Gruppe und hoffe dass Ihr mir helfen könnt. Ich habe das Haus von meiner Oma geerbt und möchte nun im Sommer mal eine...
  4. Abwasserleitung dicht, Bodenplatte aber nicht..

    Abwasserleitung dicht, Bodenplatte aber nicht..: Hallo werte Forenmitglieder, ich möchte mich gerne am geballten Erfahrungsschatz und dem ein oder anderen Fachwissen bedienen. Vielleicht hat ja...
  5. Abwasserleitung vom Trockner anschließen

    Abwasserleitung vom Trockner anschließen: Liebe Community, abgebildet seht Ihr unsere Nische für unsere Waschmaschine + Trockner. Unten wird die Waschmaschine stehen und darauf soll der...