Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden

Diskutiere Abwasserleitung - Druckprüfung nicht bestanden im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; BU schuldet dichte Leitung. Nur gibt im lokalen Tellerand das Tiefbauamt die Standards vor. Ich habe keine Lust, hier noch einen Gutachter...

  1. #41 capslock, 26.05.2009
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    BU schuldet dichte Leitung. Nur gibt im lokalen Tellerand das Tiefbauamt die Standards vor. Ich habe keine Lust, hier noch einen Gutachter anschleifen zu müssen, der die DINs erklärt.
     
  2. #42 MoRüBe, 26.05.2009
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    MoRüBe Gast

    Es ist doch ganz einfach...

    ... jeder unterschreibt dafür, daß er weiß, daß die Leitung nicht ganz dicht ist (:mega_lol:) und im Schadenfall dafür haftet.

    Beim Tiefbauamt angefangen, denn der BU und was weiß ich wer noch...

    Und dann wirste sehen, wer als erstes den Schwan... einkneift:shades
     
  3. ISYBAU

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    Nein.
    Lassen sich das doch mal schriftlich vom "Tiefbauamt" geben.
    Das wird ihnen Keiner der "verantwortlichen" unterschreiben, dass Sie von den aRdT abweichen sollen. Wetten?

    vielleicht wird ja auch alles gut. wie oft ich schon von den baupraktikern gehört habe - das können wir, das brauchen wir nicht, das machen wir schon immer so, wir wissen alles, wir können alles. und von den bauherren, die weinen weil sie wegen nasser keller oder rohrbrüchen plötzlich 1000ende von € für die Sanierung ausgeben müssen ...

    Glauben Sie. Vertrauen Sie ... so lange nix passiert ist alles gut.
     
  4. ISYBAU

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    Wozu braucht man einen Sicherheitsgurt, wenn man ihn (hoffentlich) nie benötigt? Airbags vorne und von der Seite? Wozu 3mm Profil auf den Reifen, wenn es auch ohne geht? Weil es die Erben oder die Schwiegermutter das so empfehlen?

    Es geht doch im Grunde ausschliesslich darum, die Sicherheit (begründet, aus der Erfahrung heraus) zu erhöhen und die Versagenswahrscheinlichkeit zu minimieren. Die normaiven Vorgaben sind "aus gegebenem Anlass" gemacht worden.

    Es steht aber jedem frei, den Gurt anzulegen oder nicht - und auch die Konsequenzen ohne Gejammer zu tragen.
     
  5. #45 Manfred Abt, 26.05.2009
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    Na ja, Rückstau heißt ja nicht, dass die Sch... oben aus den Deckeln quillt. Nennen wir es Einstau durch Rückstau. Also mehr als Vollfüllung des Rohres, somit innerer Überdruck, somit Exfiltration, somit Verunreinigung des Grundwassers, aus dem dann Trinkwasser wird.
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
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    Ausserdem kann es neben dem aus- auch EINtretendes Wasser geben, welches bei entsprechenden Böden oder falscher Grabenfüllung Feinstanteile in die Rohre schwemmt, sich dort absetzt und Stück für Stück den Querschnitt reduziert.
    Von Unterspülungen von Bauteilen gar nicht zu reden.
     
  7. #47 capslock, 05.06.2009
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    entnervtes Update:

    Da der BU Zweifel an der Messung hatte (selber Rohrdienst hat auf einer anderen Baustelle von ihm auch auf kurzen Teilstücken keine Dichtheit festgestellt), habe ich ein neue Messung in seinem Beisein beauftragt.

    Auch nach Absperren der Regenwasserzweige gab es keine Dichtheit, ebensowenig nach Einschränken des Abwasserzweigs (Blasen aus Schacht und aus zweitem Abwasseranschluß im Haus weiter ins Rohr geschoben). Demnach müßte das Leck (Druckverlust um 1/3 innerhalb einiger Minuten) irgendwo auf ca. 10 m Leitung liegen.

    Das Prüfgerät des Rohrdienstes war gerade letzte Woche beim Hersteller, weil Überprüfung demnächst fällig und der Inhaber des Rohrdienstes sichergehen wollte.

    Der BU ist jetzt generell bereit, die Leitung wieder freizulegen, fragt aber, wie man den Fehler findet (Druckprüfung an der freigelegten Leitung?) und wer die Kosten trägt, wenn kein Leck (Dichtring, Haarriß) gefunden wird.

    - Besteht die Chance, daß bei je drei Messungen an zwei Terminen immer etwas falsch gemacht wurde?
    - Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn wirklich kein Fehler gefunden wird?

    Zusatzfrage: wo ist auf Landesebene die Prüfung geregelt? Habe nur die EigenkontrollVO von 2001 gefunden, die scheint aber Hausanschlüsse auszunehmen (keine Prüfpflicht bei weniger als 8 m³ maximalem Aufkommen pro Tag).
     
  8. joegeh

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  9. ISYBAU

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    Was soll der Unsinn mit der Wiederholungsprüfung?

    Die Grundlage für die Abnahmeprüfung wurde doch bereits deutlich genannt!
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
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    Ich gehe mal davon aus, dass die Leitungen noch nicht rechtsgeschäftlich abgenommen sind.
    Dann muss der BU BEWEISEN, dass seine Leistung mängelfrei ist. Dieser Beweis ist 2* gescheitert.
    Wenn er jetzt aufgräbt und nix findet, ist das auch sein Problem. Er muss die Leitungen DICHT erstellen.
    Undichte Leitungen sind mangelhaft.

    Alle hierzu nötigen Leistungen hat er zu erbringen. Und wenn er 30 Druckproben machen muss.

    Einzig wenn er nachweisen kann, dass er nicht für den Mangel verantwortlich ist, wäre er raus. Aber das seh ich nicht
     
  11. ISYBAU

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    Genau so!

    Man kann auch die einzelnen Rohrverbindungen oder abschnittsweise auf Dichtheit prüfen lassen. Eine Frage der Kosten ... und der Fachkunde und Technik des Dichtheitsprüfers. Der Prüfer haftet natürlich auch für seine Werkleistung, nämlich ein zutreffendes Prüfergebnis.
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
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    Abschnittsweise - Jepp.
    Auch schon bei der Leckortung gemacht. Ein Propfen ortsfest, der andere meterweise verschoben. Irgendwann steht der Druck.
    Dann noch mal Gegenproben vor und hinter dem Abschnitt, damit es nicht zufällig mehrere Löcher sind.
    Dann kann gezielt geöffnet werden. Mediziner nennen das Minimalinversiv ;)
     
  13. #53 MoRüBe, 05.06.2009
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    MoRüBe Gast

    Oh man...

    ...

    Zitat: - Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn wirklich kein Fehler gefunden wird?

    Es ist doch ein Fehler da, sogar bewiesen. Die Leitung ist nicht dicht. Entweder hat er es nicht richtig eingebaut, oder er hat mangelhaftes Material geliefert.

    Beides nicht Dein Problem. Oder hast Du das Material geliefert?
     
  14. #54 capslock, 06.06.2009
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    Danke, das baut mich auf! Material habe ich nicht geliefert, um Gottes Willen!

    Die Chance, daß der Prüfer Mist gebaut hat, ist minimal? Und wenn ja, haftet er ja.

    Noch mal als Hilfe für meinen verwirrt tuenden BU, ist Aufgraben der 10 - 12 m und Druckbelastung /Schaum oder meterweise Prüfung und dann lokales Aufgraben die Methode der Wahl?
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Hängt wahrscheinlich davon ab, wie hoch der Grabaufwand ist (Lage, Tiefe, Boden etc.).
     
  16. #56 Mario M, 08.06.2009
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    Hallo
    mein Name ist Mario ich bin noch ganz neu hier habe aber mit spannung diesen Thread verfolgt.
    Zu deiner Frage kann Ich Dir aus 15 Jahren Berufserfahrung sagen.
    Egal welches Gerät verwendet wird. Es besteht immer die möglichkeit eines falschen Prüfergebnisses. Manchmal reicht es die Prüfblasen leicht abzulassen und wieder anzusetzten, manchmal sollte man aber auch spezielle gummis über die Blasen ziehen, die eine weichere Shore zahl haben. Die Kette der Fehler beim Prüfen ist sehr vielfältig.
    Zum Glück wird dieser Bereich so langsam aufgeräumt. Was Ich die letzten Jahre an angeblichen Fachkräften in diesem Bereich kennengelernt habe, ist einfach unter aller...
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 08.06.2009
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    Schön. Ändert aber an der Sachlage nix, weil es das Problem des GÜ wäre, wenn da 2 Firmen Mist gemessen hätten.
     
  18. #58 Mario M, 08.06.2009
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    Richtig.....
    dann wäre es vielleicht an der zeit, eine Muffendruckprüfung durchzuführen. Nur zur Erklärung falls es nicht jeder kennt. ( Ein prüfpacker wird über jede einzelne Rohrverbindung geschoben und geprüft, ein Diagramm von jeder Muffendruckprüfung gibt sofort eine klare Aussage)) Falls der Aufwand zu teuer wäre die defekte Stelle freizulegen, empfehle Ich einen Partliner.
     
  19. ISYBAU

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    Aber sicher nicht für die Herstellung einer vertragsgemäßen neuen Leitung für die Abnahme.
     
  20. #60 Mario M, 08.06.2009
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    sorry ...stimmt.... hab vergessen das es um eine Neubaumaßnahme geht :mauer
     
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