Abweichung der angegebenen Kosten im Bauantrag zu denen in Baubeschreibung

Diskutiere Abweichung der angegebenen Kosten im Bauantrag zu denen in Baubeschreibung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage zu den Angaben im Bauantrag: So qurden dort vom Bauträger mehrere Dinge eingetragen, die nicht den...

  1. Geisti

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    Guten Abend zusammen,

    ich habe eine Frage zu den Angaben im Bauantrag:
    So qurden dort vom Bauträger mehrere Dinge eingetragen, die nicht den Angaben der Baubeschreibung entsprechen, z B. die verwendeten Ziegel und eben auch der Festpreis, der im Bauantrag deutlich niedriger angegeben wurde.
    Der Bauträger meinte, das macht man einfach so, und das passt schon.
    Welchen Hintergrund hat das?

    Danke für eure Meinung!
     
  2. S216

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    Meine Unterschrift gäbe es nicht darunter. Den Grund, warum er so lügt (in deinem Namen), wüsste ich dann ja doch gerne etwas konkreter.
     
  3. #3 Leser112, 29.04.2018
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    Hallo,
    Typisch deutsch, von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare...!
    Spaß beiseite, die Angaben dienen dem statistischen Teil eines Bauantrags, der vor Beginn eines BV mit eingereicht werden muß.
    Da wird reingeschrieben, was dem Aussteller gerade so einfällt. :hammer:
    Eigentlich ein Skandal, weil diese Daten beim Statistischen Bundesamt landen und Grundlage für wesentliche, strategische Entscheidungen sind.
    Korrekt wäre sicherlich, dass diese Angaben nach Fertigstellung des BV korrigiert werden.

    Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
     
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  4. #4 Fred Astair, 29.04.2018
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    Falsch. Der Bautrüger lügt, wenn überhaupt, im eigenen Namen und der Käufer bekommt den Bauantrag gar nicht zu sehen, geschweige denn, muss diesen unterschreiben.
    Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach den Baukosten. Vielleicht wird deshalb gern geschummelt?
     
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  5. #5 Andybaut, 29.04.2018
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    Hallo,

    sicher ein Bauträger ? Da unterschreibt man selbst eigentlich keinen Bauantrag.

    Ein möglicher Grund:
    es ist ein Baugesuch und wird nicht im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.
    Im Baugesuchsverfahren sind die Genehmigungsgebühren an die Baukosten gekoppelt.
    Je niedriger die Baukosten, desto niedriger die Gebühren.

    Jetzt mach dich erstmal schlau welche Rolle dein Vertragspartner hat.
    Ich finde es immer wieder erschreckend, dass man jemand ein Vermögen anvertraut und sich
    scheinbar keine Gedanken über die Funktion der Gegenseite macht.

    Zu den Ziegeln:
    Dachziegel?
    Es könnte sein, dass der B-Plan eine bestimmte Farbe vorschreibt. Dann wirst du später auf die eine oder andere Art Ärger bekommen.

    Unterschrift:
    damit bestätigst du, dass alles seine Richtigkeit hat. Ein Richter wird dadurch dich als Verfasser des Dokuments ansehen.
     
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  6. Geisti

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    Hallo, Danke für eure Antworten!
    Es istein Generalunternehmen, kein Bauträger, sry.
    Es geht um Mauerwerksziegeln, beidenen die falsche Füllung im Antrag steht.
    Vielleicht will er ja wirklichdie Kosten niedriger halten. Ich werde noch einmal mit ihm drüber reden.

    Viele Grüße!
     
  7. #7 Fred Astair, 29.04.2018
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    Nein, es geht höchstens um Ziegel.
     
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  8. #8 simon84, 29.04.2018
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    Ziegeln ? Ist das so eine Mischung aus Ziegel und Ziegen ? :shades

    Spaß beiseite, hast du eine Bauleistungsbeschreibung, die Teil deines Vertrags ist?
    Das ist für dich maßgeblich.

    Steht dort der korrekte Wandaufbau drin? Wird eine Förderstufe der KfW zugesichert?
    Passt bei Inanspruchnahme von KfW Fördermaßnahmen die Vorgehensweise/Reihenfolge zu den Anforderungen der KfW Bank ?

    An dieser Stelle noch der Hinweis auf die rechtliche Prüfung des gesamten Vertragswerks durch einen Spezialisten !

    Typische Fallstricken sind Sanitär/Heizung/Elektro (Massive Aufpreise für jegliche Änderung, z.B. Schalter, Steckdosen, SAT+notwendiger Potentialausgleich / Blitzschutz, ineffizient und schlecht geplante Heizanlagen - besonders bei WP, Elektrische Rollläden, Außenanlagen, Pflaster, Fliesen usw.)

    Vielleicht ist es jetzt schon zu spät, aber lieber früher noch drauf eingehen bevor Geld fließt.
     
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  9. #9 Leser112, 30.04.2018
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    Profis haben das längst bemerkt ;)
    Tipp:
    Da Du als GU/GÜ Kunde keine Lieferscheine bekommst, empfehle ich Dir aus gutachterlicher Sicht, mach Fotos von den Aufklebern der Hersteller von den Außenbauteilen, denn da sind meist z.B. die WLS bzw. WLG Werte benannt!
    Ob für Dein Vorhaben eine fachgerechte Grundlagenermittlung und Anlagendimensionierung vorliegt, und das vertraglich auch vereinbart wurde, vermute ich hier eher nicht!
    Da dürfte ein Problem hinsichtlich zukünftiger Verbrauchskosten für Heizung, WW-Bereitung geradezu vordefiniert sein.
     
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  10. Geisti

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    Danke, Leser, auch für Deine Links, die Du geschickt hast!
    Merke ich später als Laie denn selbst, wenn die Verbrauchskosten zu hoch sind?
     
  11. #11 Fred Astair, 30.04.2018
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    Wie willst Du das merken?
     
  12. Geisti

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    Ich habe überlegt, ob man die Werte, die meine Anlage ausspuckt, mit anderen Werten vergleichen kann.
    Aber anscheinend kann man das im Nachhinein dann gar nicht mehr herausfinden.
     
  13. #13 Fred Astair, 30.04.2018
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    Vergleichen mit anderen Häusern, anderen Bewohnern, anderen Witterungsverhältnissen...
    Merkst Du was?
    Darum kann der Leser auch so große Töne spucken, was seine fach- und sachgerechte Anlagendimensionierung anbelangt.
     
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  14. Geisti

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    Ich habe überlegt, sie mit Werten anderer Heizungsanlagen zu vergleichen.
    Aber anscheinend geht das im Nachhinein gar nicht.
     
  15. #15 Lexmaul, 30.04.2018
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    Das geht auch vorher nicht - siehe letztes Posting.
     
  16. #16 Andybaut, 01.05.2018
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    Hallo,

    es gibt genau einen einzigen Fall wo das geht, aber der ist utopisch.

    2 gleiche Häuser in denen die identischen Bewohner leben, die sich identisch verhalten.
    Also gleiches Lüftungsverhalten, genau die gleiche Art und Dauer zu duschen und das gleiche Wärmebedürfnis.
    Alleine schon eine Abweichung in der gewünschten Innentemperatur von 21 auf z.B. 22 °C bedeutet einen
    Unterschied der Heizkosten von ca. 6%.

    Und genau das ist auch der Grund warum es unsinnig ist, wenn sich Horst und Peter über Heizungen unterhalten
    und der eine angibt das seine Heizung ja ach so toll und sparsam ist, weil er System XY hat.
    Ich habe solche Unterhaltungen schon x mal erlebt, auch hier im Forum.
    Solche Vergleiche sind unsinnig.
    So kann z.B. Horst eine viel effizientere Heizung wie Peter haben, obwohl er 50% höhere Heizkosten bei gleicher
    Wohnffläche hat. Die Frau von Hort braucht halt 24°C in der Wohnung und die Kinder duschen jeden Tag eine Stunde.
    Peter ist ein Pfennigfuchser, seine Frau muss mit 20°C klarkommen und Kinder haben sie keine.

     
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  17. Geisti

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    Gewohnheiten und Anzahl der Bewohner ändern sich ja. Damit kann sich auch schneller als man denkt die individuell optimale Heizung ändern. Dann ist es am Ende doch eh schnuppe!
     
  18. S216

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    Meine Messlatte (für meinen gerade startenden Neubau) sind meine eigenen, bisherigen Kosten in der Mietwohnung. Da habe ich meinen Vergleich, schriftlich, auf Watt, Gramm und Cent genau.
     
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  19. #19 Fred Astair, 01.05.2018
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    Und dann vergleichst Du eine Mietwohnung mit heizenden Nachbarn über, neben und unter Dir mit einem freistehenden Einfamilienhaus?
    Da kann das Haus viel aufwändiger gedämmt sein und trotzdem viel höhere Heizkosten generieren als die Mietwohnung.
     
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  20. S216

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    Mir ist klar, dass das verschiedene Objekte sind, aber was sonst soll mich denn interessieren als meine eigenen Kosten bisher <> Zukunft? Alle anderen Vergleichsvarianten verwerft ihr (mit Recht). Wenn der TE bei größerem Eigenheim in Zukunft nur gleiche oder gar geringere Kosten hat, sollte er zumindest mal gut schlafen können.
     
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