Abweichung von Baugenehmigung bei OK gepl. Gelände

Diskutiere Abweichung von Baugenehmigung bei OK gepl. Gelände im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, es liegt eine Baugenehmigung für ein Haus vor. Bei den nun anstehenden Erdarbeiten stellte sich raus, dass das von der Baufirma geplante...

  1. #1 hausbausun, 30.05.2023
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    Moin,

    es liegt eine Baugenehmigung für ein Haus vor. Bei den nun anstehenden Erdarbeiten stellte sich raus, dass das von der Baufirma geplante Geländehöhe höher ist, als nötig. Aufgrund der Gegebenheiten des Geländes sind umfangreiche Erdaufschüttungen und Winkeltraversen nötig, mit entsprechenden Kosten.

    Um die Kosten für die Erdarbeiten zumindest ein wenig zu senken, schlägt unsere Baufirma vor, das geplante OK Gelände um 15 cm abzusenken. Dadurch sind OK First, OK Trauf und OKFF 15 cm tiefer als genehmigt. An den eigentlichen Hausmaßen ändert sich nichts. Wir würden unser Haus also tiefer platzieren, als genehmigt. §34 liegt vor, hier würden wir uns weiterhin von den Maßen her in die Nachbarschaft einfügen.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob für die 15 cm tieferes Gelände mit gleichbleibenden Hausmaßen ein Änderungsantrag zum Bauantrag beim Amt eingereicht werden sollte oder ob die Abweichung im Rahmen liegt und man keine schlafenden Hunde wecken sollte.

    Zeitlich haben wir kaum noch Spielraum, ein langwieriges Genehmigungsverfahren (unser Bauamt stach bisher nicht gerade mit schneller Bearbeitungszeit hervor) schreckt uns ab. Wenn ein 15 cm tieferes Gelände als genehmigt bedeutet, dass man im Zweifel später das Haus wieder abreißen muss (ich male mal den größten Teufel an die Wand), würden wir lieber in den sauren Apfel beißen und die Baugenehmigung einhalten.

    Grundsätzlich würden wir aber sehr gerne zumindest 15 cm tiefer gehen.
     
  2. #2 Kriminelle, 30.05.2023
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    Meines Erachtens spielt die Höhe nur eine Rolle, wenn man höher bauen würde, zu hoch baut bzw. außerhalb der erlaubten genannten Höhe im BPlan. Aber ich habe „auch mal gehört“, dass höher bauen als genehmigt auch nicht regelwidrig wäre, sofern man halt unter der erlaubten genannten BPlan-Höhe bleibt. Und wenn man sich auf ganz dünnen Eis rumtreibt und einige Zehntel Meter höher baut, so kann man sich, zumindest in der Innenstadt freikaufen, sprich Bußgeld zahlen.
     
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  3. #3 hausbausun, 30.05.2023
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    Unsere Baufirma sieht darin zumindest kein Problem, sonst würden sie es nicht anbieten. Aber letztendlich liegt die Verantwortung nur bei uns Bauherren. Ich finde bisher nur Leute, die abweichend von der Baugenehmigung höher bauen wollen.
     
  4. #4 hausbausun, 31.05.2023
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    Unser Bausachverständiger sagt, dass wir definitiv einen Änderungsantrag stellen sollen und trotzdem direkt mit dem Bau starten können. In dem Fall (niedriger als genehmigt) gibt es nie Probleme. Ich denke dann nehmen wir den offiziellen Weg.
     
  5. seaway

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    Halt evtl. nur ein Problem wenn ihr mit euerem OKFF dann unter die Rückstauebene kommt. Das bringt dann neue Probleme bei der Entwässerung.
    EIn leider all zu gerne gemachter Fehler. Bitte im Auge behalten.
     
  6. #6 hausbausun, 04.06.2023
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    Haben wir im Blick, danke. Änderungsantrag ist fertig und geht morgen raus ans Bauamt und die lokale Wasserbehörde.
     
  7. #7 msfox30, 04.06.2023
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    Wir haben vor 6 Jahren auch 20cm niedriger gebaut. Das hat bisher keinen gejuckt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Mit welchem Nutzen? Wenn es legal ist mit deb 15cm, kannst du den Änderungsantrag auch stellen, wenn sich jemand beschwert. Kostet sonst nur unnütze Geld.
     
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