Älteres Dachgeschoss vermieten - muss die Bauausführung aktualisiert werden?

Diskutiere Älteres Dachgeschoss vermieten - muss die Bauausführung aktualisiert werden? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, ich möchte folgende Situation mit einer anschließenden Frage zum Baurecht schildern: In unserem Haus mit Erdgeschoss (Bj...

  1. HorstF

    HorstF

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    Hallo in die Runde,

    ich möchte folgende Situation mit einer anschließenden Frage zum Baurecht schildern:

    In unserem Haus mit Erdgeschoss (Bj 1970) wurde Ende der 70er der Ausbau des DG vom Vorbesitzer beantragt, genehmigt und ausgeführt. Nach dem Ausbau wurde das DG eine Zeit lang vermietet. Nach einer Weile wurde das ganze Haus wieder vom Besitzer alleinig genutzt und u.a. dabei auch der 2. Stromzähler wieder entfernt. So haben wir das Haus dann auch übernommen, quasi als EFH bzgl der Nutzung.

    Da eine Neuanlage des Zählerkastens ansteht überlegen wir, ob wir einen Zählerplatz mehr vorsehen sollten. Für den Fall, dass man das DG mal später wieder vermieten will.

    Jetzt stellt sich aber die Frage: Ist das DG mit der baurechtlich genehmigten Ausführung Ende der 70er Jahre heute überhaupt vermietbar, oder müssen für diese Nutzungsänderung "Vermietung" die aktuellen Bau-Vorschriften wie bei einem Neubau erfüllt sein? Ich stelle mir vor, dass sich in diesen vergangenen 40 Jahren sicherlich verschiedenen Vorschriften geändert haben werden.
    (von abrechnungstechnischen Aspekten wie Heizkostenerfassung mal abgesehen).

    Das Haus steht in NRW.
    Dass wir das Haus für den Fall der Wiedervermietung des DG von einem Bauexperten begutachten lassen würden, ist klar. Aber die oben gestellte grundsätzliche Frage interessiert mich schon mal ganz allgemein an dieser Stelle.

    Viele Grüße vom Niederrhein
     
  2. SIL

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    Nein , wenn es als einzelne WE vermietet wird bist du sehr großzügig befreit von Mehrparteien etc , separate Zähler sind obligatorisch und im optimalen auch ein separater Zugang, gleichwohl ist auch ein Zugang über eine gemeinsame Treppe möglich, wobei hier natürlich eine räumliche Trennung zu den einzelnen WE vorhanden sein muss.
    Einziges Manko könnte der Fluchtweg darstellen, hierzu hast du aber keine GK und bauliche Situation dargestellt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 11.03.2024
    Fabian Weber

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    Wenn sich bis auf den Stromzähler nix geändert hat, dann ist alles in Ordnung.
     
  4. HorstF

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  5. HorstF

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    Sorry, war gerade mit dem Zitieren nicht klar gekommen...
    Bzgl Fluchtweg wäre da die von oben in den EG-Flur führende Treppe und die vorhandenen Fenster an den Giebeln.
    Diese zumindest so bemessen, so dass ein Durchstieg problemlos sein sollte.
    Die Dachflächenfenster (ohne Gaube) sind da wohl eher nicht geeignet.
     
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