änderung der dachform?

Diskutiere änderung der dachform? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachtrag: Bitte bedenken, daß eine Grunddienstbarkeit immer den Wert des Ganzen schmälert.

  1. #21 Thomas B, 23.10.2013
    Thomas B

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    Nachtrag: Bitte bedenken, daß eine Grunddienstbarkeit immer den Wert des Ganzen schmälert.
     
  2. Julius

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    Wer hat denn den Unfug formuliert???
    Um mehr als 12cm dürfte man demnach also erhöhen...?
     
  3. #23 ma4er72, 23.10.2013
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    Das wäre von Bedeutung wenn ich mal verkaufen würde. Keine Ahnung wie hoch da aber die "Wertschmälerung" wäre.

    Das kommt vom Notar.
    Es soll schon heißen das 12 cm maximal möglich sind. Aber die Formulierung ist schon irgendwie merkwürdig...
     
  4. #24 Thomas B, 23.10.2013
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    Naja...ich denke die 12 cm resultieren daraus, daß Ihr ja evtl. mal eine verstärkte Wärmedämmung ausführen wollt (oder eben auch nicht).

    Grundsätzlich halte ich es für außerordentlich problematisch, wenn mein zukünftiger Nachbar auf meinem Grundstück zu bestimmen hat was ich tun und lassen muß. Eine solche Grunddienstbarkeit wäre für mich ein Grund zu sagen: Nein, danke!!!

    Aber das kann man natürlich auch anders sehen.
     
  5. #25 kappradl, 23.10.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Schwacher Trost, aber das Haus abreißen und höherbauen ist zumindest nicht ausgeschlossen.
     
  6. #26 ma4er72, 23.10.2013
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    Angenommen die Grunddienstbarkeiten bleiben enthalten. Somit schmälert das ja den WErt des Hauses.
    Wieviel in etwa könnte man da an Wertminderung ansetzen? 5t€, 10t€, 30t€...?
     
  7. #27 Der Bauamateur, 24.10.2013
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    Oh Mann. Darüber macht man sich doch nicht erst Gedanken, wenn der Notartermin schon steht!! Das hängt doch von so vielen Faktoren ab, dass hier kein Mensch eine vernünftige Antwort zu geben weiß... Am Besten lässt Du Dir mal von der Bank einen Beleihungswert ermitteln.
     
  8. #28 Anda2012, 24.10.2013
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Meine Erfahrung: Du solltest wissen, dass Notare vom Bau (meist) keine (wenig) Ahnung haben. D.h. manchmal wissen sie auch nicht, was dieser Passus evtl. für Auswirkungen haben kann

    Da ja der Verkäufer dieses Problem hat, würde den Notar oder einen Anwalt fragen, wie man das in den Vertrag setzen kann, dass das nur gilt, solange er drin wohnt. Kann ja sein dass er auszieht oder sonstwas, dann könntest Du wieder frei verfügen.

    Also gehe in Aktion: Frage nach, wie man das umsetzen kann und bringe diesen Vorschlag vor.
    Als Grunddienstbarkeit hmm, würde ich nicht machen. Eruiere mal, was man machen kann, dass man diesen Wunsch des Verkäufers umsetzt, ohne dass Dir so eine komische Dienstbarkeit eingetragen wird.
     
  9. #29 Stefan44, 24.10.2013
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    pass auf das du mit es die wert nicht schmälerst
     
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