Änderung des Zahlungsplans

Diskutiere Änderung des Zahlungsplans im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hello! unser GU meckert dass er soviel (bei insgesamt 3 Projekte) in Vorleistung ist. Er möchte unser Zahlungsplan (stammt von Verbraucherschutz...

  1. #1 ednicdraw, 29.05.2008
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    Hello!
    unser GU meckert dass er soviel (bei insgesamt 3 Projekte) in Vorleistung ist. Er möchte unser Zahlungsplan (stammt von Verbraucherschutz Organisation) ändern und meinte dass es sowieso nicht von ihm war sondern unser Rechstanwalt (stimmt nichts, kam von Verbraucherschutz Organisation)

    Bis jetzt haben wir 3 Abschläge gezahlt: nach Fertigstellung Decke EG mit insgesamt 35% und zunächst käme den 4. Abschlag nach Fertigstellung Dachdeckung mit 15%. d.H. 50% nach Rohbaufertigstellung inkl Flachdach.

    Die Rohbauer sind nicht 100% fertig und haben noch Restarbeit und sind seit 3Tagen nicht mehr am Bau zu sehen.
    Sehr merkwurdig.
    ich habe über den Stillstand mit der Bauleitung (lt. Baubetreuer Koppelgeschäft )gesprochen und er wollte den Rohbauer nachfragen warum nicht gearbeitet wird.
    Wir lassen unser Baubetreuer dran aber möchte gern auch Ihr Feedback zur Situation erhalten.
    Vielen Dank!!
     
  2. #2 Bauwahn, 29.05.2008
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    Tolle Argumentation. Hat er dem Zahlungsplan ursprünglich eingewilligt (sprich: unterschrieben) oder nicht? Auf keinen Fall zu Euren Ungunsten abändern.

    Mach ich dann bei meiner nächsten Bestellung beim Baustoffhändler auch.
    Werd ich ihn anrufen und sagen, die Preisvorstellung war sowieso nicht von mir sondern von ihm, also zahl ich nur die Hälfte...

    kopfschüttelnd...

    Thomas
     
  3. jhd

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    Also so mach ich das immer :e_smiley_brille02:
     
  4. R.B.

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    Sehe ich auch so. Was würde er sagen, wenn IHR den Zahlungsplan ändert? Vielleicht die nächsten 15% erst bei Abschluß aller Arbeiten...oder gar keine Abschlagszahlungen mehr bis alles fertig ist.. oder den Preis halbieren....oder....oder....oder.

    Es kann Euch erst einmal völlig egal sein, ob und wo er wie in Vorleistung gehen muß.

    Er ist Geschäftsmann und hat den Auftrag akzeptiert. Wenn er nicht rechnen kann dann soll er eben nochmal zur Schule gehen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ednicdraw, 29.05.2008
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    ist echt unglaublich...
    sieht es heir schlecht aus Erfahrungsgemäß?
    Gibt es sinnvolle Lösungen die Risiken mindernd für uns sind?
     
  6. ilis

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    hmmm. Hast du die Antworten denn auch gelesen?

    In Kurzform: Der GU soll in'n Harz fahren. Er hat kein Recht einseitig irgendwas zu ändern.
     
  7. lawyer

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    Möglichkeit?: Vorauszahlungen mit Zweckbindung vereinbaren und über eine Bürgschaft des GU absichern? :confused:
     
  8. ilis

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    Besser Material selber kaufen? Da wird's ihm im Zweifel doch wohl am meisten pieken, oder? Selbst wenn er dann den Bach runtergeht macht's nix, weil das Material ja verwendet werden kann.
     
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