Änderungen in Baubeschreibung

Diskutiere Änderungen in Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe mich nie als Experte bezeichnet. Das warst Du. Aber verrate mir mal, wie eine entstehende Gemeinschaft verwaltet werden soll, wenn es...

  1. #21 Fred Astair, 25.02.2019
    Fred Astair

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    Ich habe mich nie als Experte bezeichnet. Das warst Du.
    Aber verrate mir mal, wie eine entstehende Gemeinschaft verwaltet werden soll, wenn es zuerst nur einen Eigentümer gibt? Dann kommen nach und nach einzelne Erwerber hinzu. Irgendwann nach zwei Jahren, hat der Bauträger dann nicht mehr die Stimmenmehrheit und dann wird gewählt?
    Um den Eigentümern noch vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungsfrist die Möglichkeit zur Bestellung eines nicht den Interessen des Bauträgers verpflichteten Verwalters zu geben, hat der Gesetzgeber die 3-jährige Maximalbestellung des Erstverwalters eingeführt.
    Manche Rechtsgrundsätze sind in sich so logisch, dass man sich gar keine Paragrafen merken muss. Geht gar nicht anders.
     
  2. SIL

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    Aha nun ja, lassen wir das mal so stehen, ich errinnere mich an andere Kommentare.
    Irgendwie habe ich den Eindruck es " dreht" sich im Kreis de facto und de jure beginnt die Existenz der WEG mit der 1! fertigestellten und "voll bezahlten" WE, dies kann ja durchaus der BT oder Investor sein, trotzdem ist selbst im diesem Falle, ist er nicht befreit von den Angeboten einholen und vergleichen und kann keine Rechtsvorgriffe jeglicher Art vornehmen, siehe dazu die Urteile, nun wie ich bereits bemerkte ist dies ein schwieriges Thema, aber dies sprengt doch hier den Rahmen.:closed:
     
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