Ärger mit dem Elektriker

Diskutiere Ärger mit dem Elektriker im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; .. Zum anderen war der gute man denn in den ca. 20 tagen in denen installiert worden ist nicht einmal auf der seiner Baustelle?? .. das ist nicht...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das ist nicht seine baustelle. der hat da nix zu suchen.

    ich versuch mir grad vorzustellen, was ich auf der baustelle veranstalte, wenn jemand die decke schlitzt :boxing :bounce:
     
  2. Karli

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    Natürlich war ich auf der Baustelle, da es aber insgesamt 7 Wohnungen sind und ich zwar fast jeden Tag da war, aber in den 15min. Mittagspause nicht feststellen konnte wo und wie viele Elektriker arbeiten ist das schlecht nachvollziehbar. Jetzt würde ich es natürlich anders machen und ein Tagebuch drüber führen.

    Nun der aktuelle Stand ist so, das angeforderte, nachträgliche Angebot ist bis jetzt nicht eingetroffen. Also abwarten und erstmal nix zahlen.
     
  3. KRIS

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    Julius ich hab schon verstanden. frag doch mal deinen boss wie er das gemacht hätte.Der hätte bestimmt gesagt ".....naja für die pauschale haben wir zulange graucht,ok, was solls....." im ernst frag ihn mal,würde mich interessieren.
    @mls ist ok er kauf ein stück wohnung vom BT aber ich würde mls sehen wollen der nicht auf "seine baustelle" geht.
    @Karli das naträgliche Angebot vom jetzigen Elektriker?? Das passt hundert pro.
    Hoffentlich hälst du uns auf dem laufenden,ist doch sehr interessant was am ende rauskommt.Auch falls es Gerichtilich sein sollte,was wir ja alle nicht hoffen.
     
  4. #64 Distler, 15.05.2007
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    noch mal Hut in den Ring

    1. ich bin voll bei Julius - wie ich schon in #3 geschrieben habe. Die Zusatzarbeiten schaftt ein Mann in einer Woche, wenn er sich nicht zu sehr anstrengt.

    2. @ KRIS: Vielleicht mal ein anderes Blatt für die Fräse? Für 2m fräsen in KS hohe Rohdichte brauche ich höchstens 3-4 min., und zwar in M20-Leerrohrtiefe

    Gruß Distler
     
  5. KRIS

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    Wenn Sie das in 3-4min. schaffen dann sorge ich dafür das Sie nen Job bei uns bekommen wenn Sie mal einen brauchen sollten.
     
  6. #66 Carden. Mark, 15.05.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist aber nicht nur abhängig von der Rohdichte.
    Wir hatten letztes Jahr mal wieder das Vergnügen noch dabei zu sein, wie der Elt. in unseren KS-PE XL rumgeschlitzt hat.

    Was habe ich gegrinst.
    DEr hat ganz sicher nicht ein Schlitz mehr als Nötig geschlitzt und schon garnicht zu tief ;-)
     
  7. KRIS

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    Danke Mark wenigstens einer der mir zustimmt.Aber soll doch jeder denken was er will, ich wollte auch nur aufzeigen das an menge der zusatzarbeiten mehr als das doppelte vom standard drin steckt.Genug worte von mir,das zerfleischen meiner antworten hilft dem Fragesteller nicht weiter.
    Das die Rechnung so nicht ganz ok wissen wir ja, aber gerade deswegen weil wir ja wissen das sie so nicht stimmt,müssten wir ja wissen wie sie sein sollte??Warum sagt den darüber keiner was,genaues?Also ich weiss es nicht,das weiss ich sicher, und sicherlich hätte ich es auch nicht anders gemacht als der Elektriker von Kali und Julius dein Boss macht es sicher nicht anders,mal davon ausgehend das der Aufwand wirklich so hoch war und keine Stunden "angedichtet" worden sind.
    Ach Julius zu deinen "mondpreisen" 36,50 Euro sind keine Mondpreise und schon gar nicht 22 Euro für einen der Stemmarbeiten erledigt.
     
  8. #68 Distler, 15.05.2007
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    da allerdings muß ich zustimmen

    das arme Schwein mit den 22 €/h für Stemmarbeiten hat mein Mitgefühl! Weil, da kann nicht viel bei ihm ankommen.

    @ KRIS: ich habe nie gesagt, dass ich darauf scharf bin, bringe es lieber schnell hinter mich und mache davon freiwillig selbst sicher nicht mehr als nötig. Staublungen können so häßlich sein. Falls allerdings noch ein EIB-Programmierer gesucht wird ...


    Gruß Distler
     
  9. KRIS

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    Denn Teil mit der EIB übernehme ich selber ausserdem kann das ja bald jeder Lehrling,zunmindest unsere.

    Gn8
     
  10. #70 Distler, 16.05.2007
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    die Lehrlinge können das

    eher als die Altgesellen ...

    Erst ab Baujahr 1980 ist der Mensch voll digital aufgewachsen.

    BTW: Nein, ich suche nicht wirklich einen Nebenjob!

    Gruß Distler
     
  11. #71 Joshuar, 19.05.2007
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    Hab mir den ganzen schmökes jetzt mal durchgelesen und frag mich wieso hier gross rumgerechnet wird.2 Mann = 2 Tage =Wohnung fertig .Alles klar
    2 Mann = 7 Tage zusätzlich nur für Änderungen ?Also Sprich 2 Mann = 9 Tage für eine Wohnung.Ein paar 5 x1,5 für die Wechselschaltungen,aus einer mach 2 Dosen,ein paar Leitungen für die jalous.Ne steckdose wird wohl in der nähe gewesen sein.Ich hatte über 15 Jahre als Elektriker gearbeitet,aber so einen gag selten gehört.Ausser bei Beton spricht nichts dagegen es in 2 Tagen a 2 Mann zu erledigen. Tief beim Bauträger stapeln um den job zu kriegen und dann einen dummen suchen.Reg ich mich jedesmal drüber auf.
    Die Elektroinnung hat Meister die dir bei sowas sicherlich helfen können.
     
  12. #72 Joshuar, 19.05.2007
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    eins noch

    wenn ich das richtig sehe,wusste der Elektr. von Anfang an von den Zusatz arbeiten.Also einfacher als nachträglich aufzupassen ob man mit der Fräse seine eigenen Leitungen durchtrennt.

    Alles etwas seltsam.:irre
     
  13. #73 pauline10, 21.05.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
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    Hallo Annika und Karlis,

    natürlich versucht der Elektriker Sie über den Tisch zu ziehen. Aber vor Gericht ziehen und in 5 Jahren ein Urteil bekommen??

    Überlegen Sie sich diesen Ärger gründlich? Überweisen Sie ihm eine angemessenen Betrag und legen Sie noch was drauf (Schlußzahlung!!). Dann macht er einen Schnitt und verklagt er Sie nicht. Seine Rechnung ist sowieso ein bescheidener Anteil am Ganzen.

    Sie sparen sich viel Ärger und verbuchen es als Lehrgeld!!
    Beim nächsten mal beachten Sie VOB/B § 15!!
    Diesmal war es wohl ein BGB-Vertrag.

    Ansonsten erscheint mir die Installation etwas mager und unüberlegt. Die Funksteuerung??? Ziehen Sie ein 5 x 1,5 NYIF vom Rollladen nach unten zu einem UP-Einsatz oder zwei. Entweder für einen späteren Schalter ohne Funk oder/und für eine Steckdose. Die sind sowieso zu wenig! 1,5 m² WF je Steckdose.!!!

    Ich habe in meiner etwas größeren Küche so bei 20 UP-Einsätze, vorwiegend Steckdosen. Das war nicht zu viel!!

    Geschirrspüler, Dunstabzug mit Steckdose!! statt Kabel aus der Wand.
    2 Steckdosen an der Toilette??? und nur eine am Waschbecken???
    Steckdosen für Kühlschrank etc. ganz oben. Dann kann man ohne das Gerät auszubauen dran und den Verbrauch messen oder das Gerät abschalten.
    Deckenstrahler mit Schalter vor dem Schlafzimmerschrank wenn Sie noch keinen Blindenhund haben! Warum kein Telefon am Bett, in der Küche, am Eßplatz??

    Fernseher im Kleiderschrank zündeln gern. Die Erben freuts! (Ironie, aber ernster Hintergrund)

    Ab in den Baumarkt, Dosensenker holen und das Material selbst verlegen bevor die Putzer anrücken!
    Vorher alles fotografieren und beschriften (= Dokumentieren)

    Und noch etwas: Wer das Baurecht (BGB(!) plus VOB!!) nicht kennt spielt Russisches Roulett. Wer es kennt, baut nicht mehr. Zumindest nicht mit Bauträgern!

    Und ohne Foto geht man auch nicht auf die Baustelle. Dann kann man jeden Mittag in der 15 min. Pause, die Arbeit dokumentieren!!!

    pauline

    PS: Ich plane mindestens 3 Sicherungsautomaten pro Zimmer, zwei Fehlerstromschutzschalter pro Wohnung und mindestens eine 5x 1,5 Leitung von jedem Zimmer zur Verteilung. Zahlen Sie also den Aufpreis für eine ausreichend große Verteilung. Später ist das hoffnungslos.
     
  14. Julius

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    Oh weia...

    Als Hausfrau muß man nicht wissen, daß man in anderer Leute Häusern (und darum handelt es sich bei solch einer Bauträger-Erwerbung!) nichts selbst nachzurüsten hat! :bounce:
    Sowohl der Bauträger als auch der Elektriker dürften dem vorwitzigen Käufer, der solches ohne deren Einverständnis tut, schön was husten (und das zurecht!)... :boxing
     
  15. Karli

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    Das eigenhändiges Eingreifen in solchen Installationen nicht gestattet ist, ist mir klar und das hatte ich auch nie vor. Das einzige was wir gemacht haben, in die Leerrohre Lautsprecher- und CAT7-Kabel gezogen.

    Nun aber zum aktuellen Stand:
    Wir hatten letzte Woche den Elektriker per Fax auf unsere ausstehenden Forderungen hingewiesen, die da wäre:
    1. Angebot, welches uns mehrmals zugesagt wurde
    2. Auflistung der bauseitigen Standardinstallation
    3. Gegenüberstellung unserer Extrawünsche, sprich Ist-Zustand der Installation
    4. Änderungen während der Installationsphase, die laut dem Elektriker so viel an Zeit gekostet haben.

    Haben nun ein Antwortfax erhalten:
    1. Angebot fehlt immernoch
    2. Auflistung der Standardinstallation entsprich unserer Beschreibung
    die wir vom Bauträger erhalten haben, d.h. dieser Punkt ist ok.
    3. Gegenüberstellung/Ist-Zustand ist falsch, manche Sachen fehlen,
    manche sind zuviel drin.
    4. Auch die Änderungen die während der Installation angefallen sind,
    sind falsch!

    Unser Eindruck verstärkt sich nun, das der Elektriker Probleme hat ein Angebot nachträglich zu erstellen bei dem er auf dem gleichen Preis kommt, wie bei der Rechnung die er uns ausgestellt hat!

    Ich werde nun seine Auflistungen korrigieren und ihm zukommen lassen,
    sowie nochmals auf das Angebot hinweisen, was unsere Berechnungsgrundlage seien sollte. Oder wie sollen wir nun vorgehen?

    Gruß
    Karlis
     
  16. Julius

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    Wie wäre es damit:

    So, wie man es Dir hier schon mehrfach geraten hat! :bounce:
    (angemessenen Preis herausfinden, diesen bezahlen, dann in aller Ruhe auf Klage über behauptete Restforderung warten)
     
  17. Karli

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    Ok, aber wie bekommen wir den angemessenen Preis heraus? Ein außenstehender Elektriker macht ja auch nicht aus Spaß ein Gegenangebot, der will dafür bestimmt auch bisschen Gegenleistung. Oder sollen wir das selber beurteilen, dann würde ich sagen: das doppelte der Standardinstallation.
     
  18. Julius

    Julius

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    Arbeitest Du gerne umsonst?

    Da klar ist, daß andere den Auftrag nicht werden bekommen können (da schon ausgeführt), ist es nur fair, Gegenangebote zu bezahlen!
    Ansonsten heißt der Fachmann dafür "Gutachter".

    Da die Situation nun schon so verfahren ist, solltest Du die Initiative ergreifen. Sonst kann das kostenträchtig enden.

    Manchmal muß man eben etwas Geld in die Hand nehmen, um größere Schäden/Kosten zu vermeiden.

    Das kommt halt davon, wenn man zu blauäugig an das Bauprojekt herangeht...
     
  19. #79 pauline10, 22.05.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo Julius! ( Zu 74)

    Hm, so kann man es natürlich auch sehen! Ich will mal die juristische Seite weiter verfolgen:

    Dann ist natürlich auch der unterschriebene Stundenlohnzettel rechtlich richtig und stellt eine Anerkennung der überzogenen Stunden dar.

    Es war auch richtig, daß ich einst davon abgesehen habe, ein Kanalrohr unter einem öffentlichen Fußweg und unter den Garagen der Nachbarn zu meiner Garage zu verlegen und eine elektrische Leitung einzuziehen.

    Heute bereue ich es. Damals, in der Bauphase, hätte sich niemand daran gestört, und die Nachbarn hätten vermutlich gleiches gemacht.

    Ich denke, BT „laufen nicht mit dem Grundgesetz unterm Arm herum“ (frei nach Höcherl) und was am Samstag und Sonntag gemacht und Montag fertig ist, sollte niemand stören. Da sollte man dann eben auch was riskieren. Aber am Freitag schon mal alles mit Bleistift markieren und sich nach einem Stromanschluß für den Samstag umsehen.

    Das ist zwar Faustrecht, aber was machen denn BT und Elektriker??

    Er schafft Fakten, indem er ohne Angebot die Arbeiten ausführt. War da eigentlich ein Vertrag vorhanden??? Vermutlich nicht!! Denn das Angebot sollte doch wohl dazu dienen, eine Entscheidung über den Auftrag zu treffen.

    Dieses Frechheit korrigiert er (meint er zumindest), in seinem Sinne, indem er die weit überhöhten Stundenzettel unterschreiben läßt. War das eine Nötigung?? (vermutlich gerade noch nicht) Aber vermutlich war es eine arglistige Täuschung! Die Rechnung ist vermutlich so überhöht, daß man Wucher vermuten kann. Wäre auch strafbar.

    Wenn man bei solchen Leuten immer nur das Gesetzt achtet hat man verloren. Am besten geht man ihnen natürlich aus dem Weg.

    Auf jeden Fall wird das Gespräch mit meinem designierten GÜ, in einigen Wochen anders verlaufen als von ihm geplant. Ich werde mir unterschreiben lassen, daß die Planungsunterlagen nur zur Aquisition dienen und keinen Auftag darstellen. Aufträge müssen immer schriftlich erfolgen. Ausnahme: Gefahr imVerzug. Subunternehmer sind darüber zu informieren. Solche Kunden wird er wohl meiden. Gebaut wird unter diesen Bedingungen vermutlich mit Schwarz & Sonntag und Bezahlung nach baT.

    Aber noch eine ernsthaftere Idee:
    Wie kann der Elektriker die Bezahlung einer Rechnung verlangen, wenn keine Abnahme erfolgte?? Wie sieht es, unabhängig von der Bezahlung, mit einer schriftlichen Zwischenfeststellung, vor dem Verputz aus?

    Kann der Elektriker eigentlich die Arbeit dem Käufer übergeben, d. h. übereignen, wenn der BT doch Eigentümer geworden ist??
    Hat der BT evtl. durch sein Verhalten, einer separaten Übereignung zugestimmt, indem er diese Änderungen und eine separate Abrechnung zugelassen hat??
    Stimmt auch die Bank dieser Regelung zu, da sie ja vermutlich das Grundstück als Pfand hat?

    Bei Insolvenz wird sie damit Eigentümerin der separaten Leistungen des Elektrikers. Also wäre noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Elektrikers angezeigt plus Gewährleistungsbürgschaft, wenn er Geld sehen will.

    Wenn diese Zustimmung der Bank nicht vorliegt:
    Kann der Elektriker eine Leistung (Bezahlung) verlangen, aber die Gegenleistung (Übereignung) nicht erbringen? Man kann dies natürlich vereinbaren. Aber es wurde ja nichts vereinbart, sondern Fakten geschaffen. (Faustrecht also auf Seiten des Elektrikers)

    Außerdem hätte der Käufer nach der Abnahme die Verpflichtung, sein Werk selbst zu schützen, das andererseits mit dem fremden Grundstück fest verbunden ist. Er muß also die fremde Baustelle jederzeit betreten können.

    Genügend Fragen, um ein juristisches Seminar zu beschäftigen und dem Elektriker etwas entgegenzuhalten.

    Vor der Abnahme sollte der Käufer auf jeden Fall VOB/C kennen. Denn Kabel nach Verbrauch abzurechnen, ist ja wohl nicht rechtens. Sondern eben nach Aufmaß, und das geht nur bis an den Dosenrand und an den Rand der Verteilung.

    pauline
     
  20. Lukas

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    Was dann wohl Diebstahl werden dürfte, wenns von der Baustelle sein soll.:respekt
     
Thema: Ärger mit dem Elektriker
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