Ärger mit dem Elektriker

Diskutiere Ärger mit dem Elektriker im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wo steht das denn... Denn Kabel nach Verbrauch abzurechnen, ist ja wohl nicht rechtens. Bei Arbeiten zum Nachweis (Stundenlohnarbeiten)...

  1. #81 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wo steht das denn...

    Bei Arbeiten zum Nachweis (Stundenlohnarbeiten) wird Material IMMER nach Verbrauch abgerechnet. Denn es kann ja im Lohn kein Verschnitt, Verlust usw. einkalkuliert werden.

    Grübelgrübel
    Und wie kommt der Strom ins Kabel und von da in den Einsatz? Freie Energie :p , Lichtbogenlampe, beamen? In meiner VOB steht das SO nicht drin.
    MfG
     
  2. RolSim

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    Bauherr mit schmalem Buget aber hohen Ansprüchen
    Das Thema gleitet immer weiter ab ...

    Demnächst werden wohl auch noch Pfarrer, Friseure und Energieberater
    ihre Tipps zum Besten geben :mauer

    Es sind wahrlich genug gute Denkanstöße ins Rennen geworfen worden.
    Der Threadersteller sollte danach handeln und uns über das Ergebnis
    unterrichten. :deal
     
  3. Karli

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    Ein kleines Update:
    Haben ein Schreiben vom Elektriker bekommen. Er versteht nicht was wir möchten (Wir möchten eine prüfbare Rechnung). Und gesteht ein Fehler: die uns in Rechnung gestellten Arbeitsstunden beinhalten auch die Arbeiten im Treppenhaus. Also doppelte Rechnungsstellung, denn die Stunden hat er nirgends berücksichtigt
    Von unserer Seite aus geht morgen ein Schreiben raus, wo nochmals die Problematik erläutert wird und als Lösung eine Bezahlung nach ortüblichen Stückpreisen angeboten wird.

    Also erstmal abwarten was kommt...

    Eine Frage habe ich trotzdem:
    Es müssten zwei Leerrohrdosen versetzt werden (ca. 20cm), weil sonst der Zählerschrank vom Heizungsbauer nicht an der geplanten stelle hin passt.
    Darf ich sowas selber machen? Möchte natürlich zum jetztigen Zeitpunkt möglichst wenig mit dem Elektriker zu tun haben. Aber auch keine weiterführenden Probleme verursachen.
    Wie gesagt, es sind nur 2 Unterputzdosen wo Leerrohre angeschlossen sind.
    Praktisch könnte ich auch seine Dosen dort lassen wo sie sind und mit einem Stück Leerrohr an seine U-Dosen ran gehen?!

    Danke
    Karlis
     
  4. #84 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2007
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    Sie...

    dürfen gar nix machen.
    Sorry - aber ist so. Der bau gehört Ihnen noch nicht, die Zusatzarbeiten des Eli auch nicht. Und das Hausrecht hat der Verkäufer.
    Im Zweifel kriegen die Sie noch wg. Sachbeschädigung usw. dran - und die gewähr ist futsch, weil bei jeder Kleinigkeit gesagt - na da hat er ja wohl auch dran rumgeschraubt.
    Lieber später - wenns Ihnen GEHÖRT - die Tapete zerstören. Kommt unterm Strich bei dem sich abzeichnenden Ärger billiger.
    MfG
     
  5. #85 pauline10, 06.06.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    ich habe die Bestimmung jetzt auch nicht gefunden, weil ich persönlich gar keine VOB/C habe. Wozu auch??

    Die Info stammt von einem Bekannten, der vor vielen Jahren eine große deutsche Installationsfirma damit konfrontierte, und seinem Unternehmen viel Geld ersparte. Man fiel aus allen Wolken und argumentierte wie heute die „Fachleute“ hier.
    Jahre später habe ich dann die Gelegenheit genutzt und in der Bibliothek nachgeschlagen. Sie war tatsächlich in dieser Weise mit Zeichnung abgebildet und erläutert.
    Die Regelung ist auch logisch weil damit ein fester Bezugspunkt zum Messen vorliegt. Der zusätzliche Aufwand an Leitung muß eben eingerechnet werden. Schließlich rechnet der Installateur die Leitung ja nicht zum Einkaufspreis ab. Auch bei anderen Gewerken gibt es besondere Regelungen zum Aufmaß.
    Sollte man diese klare Regelung inzwischen wirklich wieder abgeschafft haben???
    Warum ist diese Regelung heute offenbar bei „Fachleuten“ immer noch unbekannt ????

    grübel grübel???

    Eine nachdenkliche Pauline
     
  6. #86 ein Elektriker, 14.06.2007
    ein Elektriker

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    So, leider diesen Beitrag zu spät gesehen.....
    Werde meine Kommentare für mich behalten.

    Kleiner TIP an Karli:
    Nimm deine Unterlagen und verhandel das mit dem Elektriker im Büro oder bei einem Kaffee....

    Sind alles nur Menschen, mit denen kann man reden...*zwinker*
    Schließlich haben beide (Du und Er) Fehler gemacht....
     
  7. Karli

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    Aktueller Stand:
    Vor 2 Wochen haben wir den Elektriker mit einem Schreiben nochmals um eine prüfbare Rechnung gebeten und ihm dafür eine Frist bis zum 18.06. gegeben, ansonsten werden wir eine Kostenaufstellung nach ortsüblichen Preisen machen und den entsprechenden Betrag überweisen. Das Schreiben haben wir auch an unseren Bauträger gefaxt.

    3 Tage Später hatten wir diesbezüglich einen Termin mit dem Elektriker und dem Bauträger. Wir sind zu keiner Lösung gekommen. Auf unseren Vorschlag das wir den Elektriker nach ortsüblichen Preisen bezahlen (ca. 1600,- statt 4000,- Euro) ist er nicht drauf eingegangen. Auch nicht auf den Vorschlag des Bauträgers, sich in der Mitte zu treffen, sprich 2000,- Euro zu begleichen.

    Der Bauträger hat aber nun verstanden wo das Problem liegt, das wir keine prüfbaren Rechnungen/Unterlagen haben. Das Ende vom treffen: der Elektriker soll uns eine prüfbare Rechnung vorlegen.

    Die Frist ist am 18.06. abgelaufen. Am 19.06. haben wir Ihn nochmals darauf schriftlich hingewiesen und bekannt gegeben das wir im laufe der Woche eine Auflistung erstellen, sowie den entsprechenden Betrag überweisen. Am 20.06. erhielten wir eine neue Rechnung in der Post. Rechnungsdatum ist der 19.06. - also ein Tag nach der Frist.

    Hier der Link zu der neuen Rechnung.

    Er hat nun die Stunden in einzelne Positionen aufgeteilt. Aber die Gesamtstundenzahl hat sich nicht verändert und somit auch nicht der Preis.
    Die Positionen sind teilweise widersprüchlich und von der Stundenanzahl utopisch. Schon die erste Position "Verrohrung Datenleitung" mit 2x 8 Stunden empfinde ich als völlig übertrieben. Aus 3 Zimmern jeweils ein Leerrohr auf dem Fußboden verlegen und mit Schellen festklammern - mit 2 Mann einen ganzen Tag lang? :wow Oder aber: Verrohrung Telefon und TV mit 24 Stunden nimmt 70% von der angegebenen Standardinstallation ein! Und so zieht es sich durch seine gesamte Auflistung.

    Wir haben jetzt uns mehrere Möglichkeiten überlegt, wie wir weiter vorgehen sollen:
    1. Auf die gesetzte Frist bestehen, die neue Rechnung vom 19.06. ignorieren und eine Kostenaufstellung erstellen und den Betrag überweisen.

    2. Die einzelnen Positionen der neuen Rechnung auseinander "nehmen", sprich schriftlich zu jeder Position Stellung nehmen. Was eigentlich nur zu weiteren Streitigkeiten führen wird und uns 'ne Menge an Zeit und Nerven kosten wird.

    3. Ihn auf die vom Bauträger vorgeschlagenen Kompromiss der "Mitte" hinweisen (als letzten Schritt vor einer Prüfung der Rechnung durch Innung)

    Was meint Ihr, sowohl zu der neuen Rechnung (Ist sie überhaupt prüfbar?) und zu unserem weiteren Vorgehen?

    Danke
    Karlis
     
  8. Julius

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    Soweit so gut

    Ich empfehle (immer noch) Variante 1.

    Also ortsüblichen Vergleichspreis zahlen und dann in Ruhe die Klage abwarten... :biggthumpup:
     
  9. Karli

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    So werden wir jetzt auch vorgehen. Ich erstelle jetzt ein Aufmaßblatt aus dem die Zusatzleistungen ersichtlich werden und eine Rechnung mit entsprechenden Positionen und Preisen. Da es sich bei den uns vorliegenden Preisen um Komplettpreise, d.h. inkl. der eigentlichen Steckdose oder Schalter und deren Endmontage handelt, werden wir einen entsprechenden Betrag bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten vorbehalten und erst nach der Abnahme überweisen. Wir denken da an einen Prozentwert von etwa 25-30% ist das Realistisch?

    Danke
    Karlis
     
  10. Julius

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    Ich les den ganzen Thread jetzt nicht nochmal, daher:

    Bezieht sich der geplante Einbehalt für noch nicht erledigte Fertigmontage auf die Zusatzausstattung oder wie?
    Betreffend der Grundausstattung habt Ihr ja kein Vertragsverhältnis mit dem Eli, sondern mit dem BT. Also richtet sich das nach den Regeln des mit diesem geschlossenen Vertrags und ist auch an den BT zu zahlen.

    Was die Zusatzausstattung angeht:
    Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung sowieso erst nach kompletter Fertigstellung fällig!
    Sollte es nicht vereinbart sein, kann der Eli nicht einfach einseitig nachträglich eine Aufteiulung in Vor- und Fertigmontage vornehmen, nur um die Vormontage schonmal in Rechnung zu stellen...
     
  11. Karli

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    Ja, der Einbehalt ist auf Grund der noch nicht fertig gestellten Arbeiten geplant. Bisher wurde nur die Rohinstallation beendet, sprich es folgt noch die Endmontage der Steckdosen und Schalter.

    Die aufgeforderte Zahlung betrifft daher auch nur die Rohinstallation.
     
  12. Julius

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    Nochmal:

    Was ist bezüglich Zahlungsmodus vereinbart?

    Kann gut sein, daß vor Gesamtfertigstellung GAR NICHTS fällig ist!
     
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    Diesbezüglich wurde nichts vereinbart. Es liegt kein schriftlicher Auftrag vor. Daher auch keine Einigung bzgl. der Preise, deshalb ja auch der ganze Ärger.
     
  14. Julius

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    Oh Glückes Geschick:

    Es gilt also BGB-Recht.

    Frag mal einen Anwalt (da wir hier ja keine Rechtsberatung geben dürfen). Es könnte sein, daß er Dir sagt, daß gar nichts fällig ist, da immer noch keine prüfbare Rechnung vorliegt. Das fängt schon damit an, daß bei Regiearbeiten Stundenzettel vorzulegen und vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen sind...

    Also Rechnung erneut zurückweisen.
    Du kannst ja als Motivationshilfe anbietzen, jetzt einen angemessenen Teilbetrag als Abschlag zu bezahlen, Rest nach Fertigstellung.


    Achtung:
    Könnte es sein, daß Du annimmst, mit Begleichung jener überarbeiteten Rechnung wäre die Installation komplett bezahlt???
    Mitnichten!
    Der freundliche Eli wird Dir für die noch erforderliche Fertiginstallation nochmal ne (vermutlich ebenso saftige) Rechnung schicken!
    Über das dazu erforderliche Material und all die vielen Stunden, welche seine Leute noch abbummeln müssen, damit er die Verluste aus den ganzen vorherigen Bauträgeraufträgen wieder reinholen kann...


    Unter Berücksichtigung dieses Umstands würde ich umgehend kompetente Hilfe (Sachverständiger, für Preisermittlung, und bauerfahrener Anwalt) in Anspruch nehmen!
    Und das geht nur vor Ort und gegen Geld (dürfte aber in Summe heftig sparen gegenüber einem reinen Abwarten und späterem Streit).
     
  15. Julius

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    Noch was:

    Die Rechnung enthält noch diverse Knackpunkte.
    Daher die Frage:

    Wurden Deine (im Übrigen anscheinend doch recht umfangreichen) Erweiterungswünsche vor Beginn jeglicher Elektroinstallationsarbeiten und in einem Block angegeben oder "tröpfelten" die Überlegungen da "baubegleitend" vor sich hin (mit dementsprechendem Änderungsbedarf an schon erstellten Abschnitten)?

    Und:
    Was hat es mit der Fußbodenheizung und einer Abmauerung auf sich?
    Deretwegen mußte angeblich die schon verlegte Hauptleitung geändert werden. Dies kann aber (falls Du nicht nachträglich während der laufenden Arbeiten auf Fußbodenheizung umgeschwenkt hast oder die Abmauerung Euch aus gestalterischen Gründen noch schnell eingefallen sein sollte) doch nicht zu Deinen Lasten gehen!
    Oder was ist da los?
     
  16. Karli

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    Alle Arbeiten wurden von uns anhand eines Installationsplanes vor Beginn der Arbeiten erstellt und vorgelegt. Wärend der Installationsphase gab es 2 Änderungen die von uns gewünscht waren, u.a. der Versatz von einer Steckdose wegen der Fußbodenheizung. Die Abmauerung und weitere Änderungen wärend der Installation beruhen auf nichtbeachten unseres Plans oder weil Änderungen vom Bauträger veranlasst worden sind. Diese können uns nicht in Rechnung gestellt werden - macht er aber. Und was er mit der Hauptleitung meint, ist uns nicht klar.

    Wie gesagt, die Rechnung ist äußerst widersprüchlich, unvollständig und gibt uns keine ersichtliche Berechtigung um diese enorm hohen Arbeitsstunden abzurechnen.

    Nun, wir werden jetzt Preise für die einzelnen Zusatzleistungen ermitteln und zwar komplett Preise: Rohinstallation, Endmontage und Material. So werden doch Angebote erstellt?! Da die Endmontage nocht nicht durchgeführt wurde, werden wir entsprechend von der Gesamtsumme nur einen Abschlag überweisen. Rest nach Fertigstellung.
     
  17. #97 Bauwahn, 28.06.2007
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    Du bist ein hoffnungsloser Fall!

    Such Dir vernünftige (anwaltliche) Beratung, es haben Dir hier schon genügend Leute dazu geraten. Die Gefahr, in so einer Situation einen fatalen Fehler zu machen und dann auf der Schn... zu landen ist einfach zu groß.

    Gruß

    Thomas
     
  18. #98 ein Elektriker, 04.07.2007
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    Zumal, eine Be- oder Anzahlung ein Anerkenntnis bedeuten kann....

    Es hilft nix...sofort zum Anwalt....
     
  19. Karli

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    Update zum Thema:
    Wir haben eine Rechnung nach orstüblichen Preisen aufgestellt und 70% davon überwiesen. Rest bekommt er nach Fertigstellung/Abnahme.

    Seit dem haben wir nix mehr von dem Elektriker gehört, auf'm Bau macht er aber in unserer Wohnung weiter.

    Gruß
    Karlis
     
  20. Karli

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    So, nach rund 6 Wochen haben wir ein Schreiben vom Elektriker bekommen.
    Es handelt sich dabei um eine Zahlungserinnerung in der Mahnstufe 1. Er schreibt des weiteren, dass die von uns aufgestellte Rechnung in keinem Verhältnis mit dem beauftragten Auftragsvolumen stünde. Eine prüfbare Rechnung hat er uns aber bis heute nicht vorlegen können, welche seine Abrechnung und Aufwand begründen würde.

    Nächsten Dienstag erfolgt die Übergabe der Wohnung. Wir werden jetzt höchstwahrscheinlich einen Anwalt zu Rate ziehen. Haben aber auch noch mal den Bauträger über diesen Vorfall erneut informiert.
     
Thema: Ärger mit dem Elektriker
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