Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker.

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn und dem Dachdecker. im Dach Forum im Bereich Neubau; Naja, im grünen Bereich sehe ich noch nichts, hier gelten immer noch die Fachregeln vom Dachdeckerhandwerk und die besagen eine Regeldachneigung...

  1. #21 Elopant, 24.02.2016
    Elopant

    Elopant Gast

    Naja, im grünen Bereich sehe ich noch nichts, hier gelten immer noch die Fachregeln vom Dachdeckerhandwerk und die besagen eine Regeldachneigung von 22° bei Betondachsteinen mit hochliegendem Seitenfalz. Alles andere ist vom Hersteller und wird in der Regel immer mit Verweis auf die Nichteinhaltung der Fachregeln beworben, wenn auch meistens im Kleingedruckten. Die Ausführung ist halt fraglich, ob nur durch den Klebestreifen die Windsogkräfte verarbeitet werden können???? Ich glaub nicht dran. Besser wäre es gewesen, wenn es denn unbedingt mit dem Wakazeugs gemacht werden mußte, Reihe für Reihe mit einzelnen Schichtstücken ein zu fassen, das funktioniert aber auch nur bei einigermaßen gleichen Deckreihen der unterschiedlichen Materialien ( Nachbar Tonziegel, Ihre Seite Betondachstein )
     
  2. #22 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Ich vermute das die damals aus dem Grund in Speiss gesetzt worden sind.

    Hatte die Firma Bra... z.B. mit einem einseitig verschraubtem Winkelblech vorgeschlagen.
     
  3. #23 Kalle88, 24.02.2016
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    So was gibt es auch nur in DE vermutlich. Wenn der DD nur annähernd über ausreichend Fachwissen verfügt macht er dich vor Gericht nackig und Du bezahlst am Ende die Zeche... Wer zu viel Geld hat, der kann es auch Spenden als in so einem sinnlosem Geschiss zu verheizen.

    Mal etwas zum Nachdenken:

    - Kann es evtl. sein dass es keine passende Steine mehr verfügbar sind und die heutige Generation Betondachsteine nicht in die Deckbreite passt? Wenn man dann keine in Reserve hat wird es Dunkel am Ende des Tunnels. Klar kann dir der DD einen Stein aus Zink/ Blei formen, sieht dann nur reichlich beknackt aus - willst Du vermutlich auch nicht.

    - Das Wort Fachgerecht würde ich nicht in den Mund nehmen, wenn der Dreck vor meiner Tür Meterweise liegt. Dein Dach ist in den kurzen Ausschnitten pfui Teufel! Ungepflegt, monierst dich aber über nicht fachgerechten Brandschutz? Welche Doppelmoral...

    - Wenn man ein Reihenhaus besitzt sollte man sich mit seinem Nachbar gütlich stellen und nicht so einen Affenzirkus veranstalten. Dein Dach muss irgendwann auch ran, man sieht sich immer zwei Mal im Leben.

    - Klar gibt es schwarze Schafe und es hätte bei dir nicht rein Regnen müssen. Bei deiner Art, die ich bis jetzt gelesen habe, verwundert mich aber eben auch nicht dass der DD reagiert wie er reagiert. Umgang miteinander betrifft immer zwei Personen und du zeigst dich hier als hättest du von dem Thema riesig Ahnung, bist am Ende aber eben nur Laie...

    Das Problem ist ehrlich gesagt so was von Haus gemacht... Klar kann es beim RH und der Sanierung mal zum Wasserschaden kommen, sollte naürlich nicht, passiert aber eben mal. Dann gibt es Versicherungen die den Schaden übernehmen und wenn man vernünftig miteinander umgeht, dann führt es in der Regel auch schnell an das Ziel. Die Intention wird aber schon im ersten Beitrag klar und jeder mit etwas Erfahrung weiß gleich wo die "Reise" hingeht. Angenehm geht anders...
     
  4. #24 Kalle88, 24.02.2016
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    Zu dem Übergang mit Waka:

    Welche Fragestellung würde denn zu einem verifizierbarem Mangel führen? Die Hauptaufgabe ist regensicher zu sein, das ist es. Optische Ansprüche werden kaum gelten machen zu sein. Für eine andere Ausführung hätte Geld in die Hand genommen werden müssen. Wenn dein Nachbar das nicht wollte, dann ist an dem Anschluss nichts mangelhaft.

    Das Einzige was man in Frage stellen könnte ist ob der Kleber auf deinen alten Dachsteinen hält. Sieht mir aber so aus, als hätte man sie gesäubert und damit eine ausreichende Haftung hergestellt.
     
  5. #25 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Hat er ja gestern versucht, hat aber nicht funktioniert. Und da ich eine RS-Versicherung habe, sehe ich das recht gelassen.

    Warum sollte ich mir an dem mikrobiologischem Bewuchs Anstoß nehmen, man sollte
    sich klar machen, dass dieser Bewuchs eine Folge reiner werdender Luft ist was ich persönlich sehr befürworte. Klar könnte man den Bewuchs auch durch eine fungizide Behandlung hemmen oder
    verhindern, aber warum sollte ich? Gerade Moose sind gute
    Feuchtigkeitsspeicher, so dass solche ggf. sogar helfen können, den
    Ziegel zu entfeuchten.

    Und komischerweise ist ja gerade nur das Dach meines Nachbarn undicht geworden weil er sich eine Reinigung und "Imprägnierung" hat aufschwatzen lassen. Alle anderen Nachbarn (ca. 40 Häuser an der Zahl) sehen alle so aus und haben keine Probleme.

    Mit dem Dachdecker habe ich das erste mal gesprochen, nachdem es reingeregnet hat. Und da sich Dachdecker und Nachbar komischerweise immer Gegenseitig widersprechen ist es mir im Prinzip egal wie fachkündig etc. der Dachdecker ist mit dem habe ich eh keinen Vertrag. Ich möchte nur das eben mein Dach in den Zustand versetzt wird wie er vor der Renovierung (incl. der enfernten Sturmklammer) war und verständlicherweise keine Kosten tragen die ggf. durch eine Aufhebung des Bestandsschutzes kommen könnten.


    Regensicher, Sturmsicher, Brandsicher, Abschersicher.
    Keine Kosten aufgrund Aufhebung des Bestandsschutzes.
     
  6. #26 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Was mir noch gerade einfällt? Hätte man nicht eigentlich die Dachrinne auch erhöhen müssen wenn man das Dach erhöht?
     
  7. #27 Kalle88, 24.02.2016
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    Da du Beweispflichtig bist wird sich der DD wohl auch denken es gelassen zu sehen. Du streckst die Kosten ja vor, ob Versicherung oder nicht.



    Naja da zeigt sich halt wer technisches Verständnis hat und wer nicht. Du beschäftigst im Endeffekt die Gerichte damit eine völlig überflüssige Frage zu klären. Aber ich glaube selbst würde man es dir erklären wollen, wird es an Einsicht fehlen und nur um das Prinzip gehen. Hier soll mal wieder eine Sau durch das Dorf getrieben werden.

    Ich sage ja Laie....

    Klar es ist ja auch Trend in DE sein Dach eben nicht zu pflegen. Wie du schon feststellt es funktioniert ja. Das dein Verstrich nur noch Zierde ist wird dir vermutlich nicht bewusst sein, genauso wenig dass ein Mörtelfirst mind. 1 mal jährlich gewartet gehört.



    Das ist es doch? Dein First wurde neu vermörtelt, die Steine wurden in Mörtel gelegt und die beschädigten Steine wurde ausgetauscht. Um was geht es dir also? Klagen wegen Langeweile?




    Ist es alles und nun? Führst das Sinnlose weiter? Vermutlich... Brandsicher WAR dein Dach nie! Zur Brandsicherung gehört nicht nur eine harte Eindeckung die gegen Strahlungswärme/ Flugfeuer schützt. Brandlasten existieren auch von Innen heraus. Ob das damals nach geltendem Recht ausgeführt wurde wird man in Erfahrung bringen können. Ein Recht auf heutige Vorschriften hast du nicht! Bleibt also Regen sicher, Sturm sicher und das ist es.
     
  8. #28 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Der First wurde neu vermörtelt und hochgessetzt um die 3 cm auszugleichen.

    Genau das ist doch der Punkt, es musste bis Dato nicht Brandsicher sein, aber jetzt wahrscheinlich eben durch die bauliche Veränderung.
     
  9. #29 Kalle88, 24.02.2016
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    Also du hast es hier jetzt schon mehrmals stehen! Nein! Wenn überhaupt hätte der Dachdecker anmerken können, dass es überholt werden könnte. Verpflichtet ist er nur seinem Auftraggeber gegenüber und das ist Dein Nachbar und den MUSS er in Kenntnis setzen bez. hat es nach geltender LBO auszuführen.

    Dein Haus, Deine Aufgabe Dich zu kümmern. Höre auf jemand für Deine Versäumnisse schuldig zu machen. Hätte es keine Sanierung vom Nachbar gegeben wäre alles beim alten geblieben. Dem Feuer ist deine Sicht der Dinge ziemlich egal im Zweifel und wenn du damals schon ein mangelhaftes Haus gekauft hast, dann ist es letztlich deine Schuld. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Jetzt hier auf irgendwas zu pochen ist nicht zielführend, dass haben Dir jetzt aber schon etliche geschrieben.

    Überdenke dein Handeln evtl. noch mal. Jeder kann sich ja mal verrennen.

    Edit: Eigentlich muss sich dein Nachbar aufregen, weil DU es bist der eine Brandlast über die Mauer einbindet und sich bei einem Brand in deinem Haus sich das auf den Nachbar ausweiten kann.
     
  10. #30 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Genau, dann wäre ich evtl. nicht in der Pflicht mich jetzt kostenpflichtig um Brandschutz zu kümmern.

    Das Haus war zu dem Zeitpunkt des Kaufes eben nicht mangelhaft, da die alte Brandschutzordnung galt. Durch die Sanierung gilt wahrscheinlich für meinen Nachbarn UND für mich die Neue.
     
  11. #31 Kalle88, 24.02.2016
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    Ey so schwer zu begreifen ist das doch nicht. Für dich gilt was bei der Erstellung des Hauses galt! Für deinen Nachbarn gilt das genau so, nur das sein Zeitpunkt heute ist!

    Du musst dich doch gar nicht um den Brandschutz kümmern? DU bist es der eine Brandlast einbindet. Wenn es bei dir brennt, dann kann Dein Nachbar betroffen sein - nicht umgekehrt. Wenn es in deinem Haus brennt, dann interessieren dich die einbindenden Latten nicht. Das Einzige was sein kann ist, dass bei einem übergreifenden Brand deine Versicherung für den Schaden am Nachbarn nicht aufkommt. Weil du dein Pflichtbewusstsein verletzt hast und fahrlässig gehandelt hast.

    Was DU also zu klären hast ist ob zum Zeitpunkt der Errichtung die einbindende Lattung regelkonform war und eben nicht deinem Nachbarn auf den Wecker zu gehen.
     
  12. Neutal

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  13. #33 Inkognito, 24.02.2016
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    Auch der Nachbar kann die oberste Geschossdecke gedämmt haben....


    Ansonsten kann ich den TE zumindest verstehen, wenn der Nachbar oder sein verlängerter Arm für einen Wassereinbruch verantwortlich sind, dann würde ich auch versuchen diesen zumindest zukünftig zu vermeiden. Und einer halbgare Lösung mit "zumumpen", bei der die Dauerhaftigkeit fragwürdig ist, würde ich auch nicht zustimmen.

    Was da sonst noch zwischen den Zeilen steht und wie man menschlich miteinander umgeht steht auf einem anderen Blatt.

    Was ich allerdings tunlichst vermeiden würde wäre mich mit dem Nachbarn so in die Wolle zu kriegen, dass sie ihr gammelndes Dach, das in den nächsten paar Jahren fällig ist, dann als Retourkutsche auch nicht an seines anbinden dürfen.
     
  14. #34 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Genau das ist doch einer der Punkte um die es im Gutachten gehen soll/wird.

    Reines Umdecken gilt als Instandhaltung => Genehmigungs frei => Bauen im Bestand

    Wenn aber durch die Maßnahmen die Außenmaße geändert werden (höhere Balken, Aufdachdämmung, zus. Schalung / Lattung => Genehmigungs pflichtig => kein Bestandsschutz.

    Der Anwalt der Gegenseite (Nachbar und Dachdecker haben einen gemeinsamen) hat diese Sanierung immer mit EnEV begründet. Dem hat mein Nachbar aber widersprochen, er sagte das Dach war "nur Undicht". Darum kommen im Falle das das Gutachten auf "kein Bestandsschutz" lautet auf mich eben evtl. Kosten zu um die geltende LBO zu erfüllen.

    Das wurde bereits im Vorfeld geklärt, das passt.

    Das ist doch auch eine meiner ursprünglichen Fragen. Quasi kann meine die Dachhälfte im Bestand bleiben, wenn sich herrausstellt das die Seite meines Nachbarn eben keinen Bestandsschutz geniesst?

    Und eben ob die Ausführung der Trennfuge mit Wakafl.. eine dauerhafte Lösung ist.

    Hat er ja nicht, denn seine Argumentation war "er deckt neu ein damit seine Geschossdecke nicht fault."
     
  15. #35 Kalle88, 24.02.2016
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    Es gibt kein reines Umdecken, dank der EnEv bei beheizten Wohngebäuden. EnEv = Gesetz, zur Einhaltung verpflichtet. Dein Nachbar hat den Eindeckwerkstoff gewechselt und damit die Traglattung.

    Sehe ich anders. Wenn die Erhöhung aus der Belüftung der Eindeckung resultiert, die technisch notwendig ist, dann ist in meinen Augen das Überschreiten der genehmigten Firsthöhe nicht automatisch das Resultat eines Schwarzbaues. Denn die Frage ist ob es zum damaligen Zeitpunkt technisch erforderlich war. Andernfalls würde es sich hier schon von Anfang an um einen Mangel handeln. Bleibt dann also letztlich eine technische Erfordernis übrig. Warum sollte man daraus den Bestandschutz versagen? Das ergibt auch vielfältigen Gründen keinen Sinn.

    Was ja auch richtig und logisch ist. Siehe oben.

    Warum sollte sich das ausschließen? Wenn das Dach undicht ist muss ich es anfassen, dann kommt im Zweifel die EnEv wieder zum tragen.

    Das schließt du wo raus? Weil du dir das denkst oder weil du es weißt?

    Lesen tust du meine Beiträge nicht oder? Was habe ich denn oben geschrieben? Die Seite deines Nachbars ist nach geltender LBO auszuführen. Deine bleibt davon unberührt.

    Dauerhaft ist dehnbar. Durch den Anschluss wird dir kein Nachteil erwachsen, Punkt. Deine Eindeckung wird es überleben, wenn du weiter mit deinem Dach so verfährst.


    Macht auch wenig Sinn, wenn man von außen per Schlaufenverlegung saniert. Sonst wäre eine Luftdichtigkeit wohl nicht möglich.
     
  16. #36 Kanan Jarrus, 24.02.2016
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    Was ist denn daran richtig, ausser zum Thema Klageabweisung widersprechen sich Dachdecker und Nachbar ständig.

    Der Anwalt war ursprünglich nur der des Dachdeckers und mein Nachbar hat sich belabern lassen das er da mit ins Boot springt. Für mich sah es so aus als wenn der Anwalt eigentlich nur die Interessen des Dachdeckers vertritt, damit der auf keinen Fall in Haftung treten muss.

    Bei uns ist selbst eine Farbänderung der Dachpfannen bzw. evtl. sogar der Art Ton/Beton genehmigungspflichtig. Auch die Fassadenfarben dürfen nur bestimmte Farbtöne haben.
     
  17. #37 Kalle88, 24.02.2016
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    Bevor hier Missverständnisse auftauchen: Natürlich ist ein Umdecken möglich, wenn die Traglattung erhalten bleibt. Die ist aber oftmals nur noch für die Entsorgung zu gebrauchen. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die EnEv bei beheizten Bauten zum tragen kommt.
     
  18. #38 Kalle88, 24.02.2016
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    Ich glaube die widersprechen sich inhaltlich weniger, als du von der Materie nichts verstehst. Ein undichtes Dach und der Zwang der EnEv schließen sich nicht aus, weil sie in der Regel korrelieren.

    Für wat außer deinen Wasserschaden soll der DD haften? Da gibt es nichts zu haften. Wenn der DD sich nicht an die geltenden Bestimmung (LBO, EnEv) gehalten hat. Dann ist das erst Mal zwischen DD und AG zu klären. Es sei denn es geht um den Brandschutz, dann hast Du ein Mitspracherecht. Aber nicht DU dem DD gegenüber sondern Du Deinem Nachbar ggü.



    Nicht dein Problem, sondern deines Nachbars und der wird bestimmt in den geltenden B-Plan gesehen haben.
     
  19. #39 Kanan Jarrus, 25.02.2016
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    Guten Morgen.
    Ich hatte jetzt gerade einen befreundeten Dachdecker hier.
    Der hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.
    Und das nicht wegen meinem Biotop auf dem Dach, sondern wegen dem Pfusch der da passiert ist.

    Er hat auch gleich einige Fotos gemacht, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

    http://imageshack.com/a/img922/553/WBwzey.jpg
    http://imageshack.com/a/img922/8768/wYbeap.jpg
    http://imageshack.com/a/img921/5466/0FbpFu.jpg
    http://imageshack.com/a/img924/3549/FwQrCN.jpg

    Das Wakaf... löst sich bereits, der First ist absoluter Pfusch, die Dachrinne erfüllt ihren Zweck überhaupt nicht mehr und was noch schlimmer ist er kann unter den Sparren von meiner Dachseite auf die des Nachbarn greifen und seine "Dämmung" ertasten.
     
  20. #40 malgucken, 25.02.2016
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    Hm, hättest ihm den vorher empfehlen sollen, bzw. einen guten Preis für beide Dächer aushandeln können, wenn der was taugt. Aber nun ists wie es ist und fred wird länger...
     
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