Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke

Diskutiere Ärger mit dem Nachbarn wegen Betonsockel + Gartenschränke im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben seit kurzem einen mehr und mehr eskalierenden Streit mit den Nachbarn unserer Doppelhaushälfte in Baden Württemberg. Und zwar...

  1. #1 N B Griller, 19.07.2019
    N B Griller

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    Hallo,

    wir haben seit kurzem einen mehr und mehr eskalierenden Streit mit den Nachbarn unserer Doppelhaushälfte in Baden Württemberg.
    Und zwar steht bei uns ein Wintergarten, seitlich davon ein kleiner "überdachter Freisitz" (gleiches Dach) und daran grenzt die Mauer des Nachbarn. Der Freisitz ist ca. 50 cm länger als die Wand des Nachbarn, hier hat der Nachbar auch extra in seiner darauffolgenden Hecke eine Lücke gelassen, damit er da durchspannen kann (Rentner).

    Wir wollen nun einen kleinen Betonsockel gießen, und zwar in der Länge des Freisitzes ( ca. 3m), 50 cm breit, 10 cm hoch, mit ein paar cm Abstand zur Mauer des Nachbarn. Anschließend sollen da ein paar Schränke drauf, auch als Sichtschutz für die "Spanner-Lücke".

    Als wir den Sockel fertig hatten, kam der Nachbar raus und hat jetzt Angst um seine Aussicht. In den folgenden Tagen eskalierte der Streit, der Nachbar hat nun behauptet er hätte mit dem Amt telefoniert, der Sockel wäre illegal und man darf keine Schränke entlang seiner Mauer hinbauen (wir wollen sie natürlich nicht an seiner Wand festschrauben). Er will uns nun anzeigen.

    Wir dachten eigentlich, so ein kleiner Sockel wäre ein genehmigungsfreies Vorhaben, so genau steht das aber nicht im Internet drin :(

    Stimmt es, was der Nachbar sagt ? Und was kann uns hier passieren, wenn wir es so wie geplant bauen ?
     
  2. #2 Gast82596, 19.07.2019
    Gast82596

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    nix wird passieren
     
  3. #3 simon84, 19.07.2019
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    Ihr solltet den Nachbar lieber mal auf ein Bier einladen oder mal an der Mülltonne mit Ihm reden. So neugierige Leute wird man am besten los indem man (unwichtige) Informationen mit ihnen teilt.

    Passieren wird garnix vielleicht kriegt er nen Herz Infarkt oder stirbt an Langeweile
     
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  4. Dimeto

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    So wie Du es beschreibst, ist es das auch. Entweder LBO § 50 Anhang 2 a), b), f), 7 a), 8 b), 11 d) oder 12 b).
    Damit bist Du aber noch nicht ganz raus, denn es gilt LBO § 50, Absatz 5:
    Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. § 57 findet entsprechende Anwendung.
    Wenn der Freisitz legal errichtet wurde, ist ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften aber unwahrscheinlich. Ein Einschreiten der Behörde ist noch unwahrscheinlicher.
     
  5. #5 N B Griller, 20.07.2019
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    OK vielen Dank für die schnellen Infos, das beruhigt mich schon mal sehr :angel:

    Es wurde in der Zwischenzeit für nächste Woche nochmal ein Gespräch vereinbart, wir werden natürlich trotzdem versuchen es vernünftig zu klären. Ich weiß auch garnicht, wovor er überhaupt Angst hat, außer um seine Aussicht.

    Aber IRGENDWAS wird man ja wohl in die Lücke stellen dürfen, selbst wenn ein Schrank verboten wird.
     
  6. #6 simon84, 20.07.2019
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    Das Ding ist ja auch nicht unbedingt ob der Nachbar wegen dem konkreten Thema "etwas machen kann".
    So ein Streit da kommt man vom hundertsten ins Tausendste. Das geht dann los mit Schneeräumen, Wegereinigung/Beleuchtung,
    Schief geparkt und und und.

    Sowas sollte man möglichst vermeiden :) Ich hab die Erfahrung gemacht, die ganz Neugierigen einfach eine Mischung aus ein paar echten, nicht kritischen Infos und viele total unwichtige Infos geben. Dann hat man meist seine Ruhe. Nachforschungsdrang ist befriedigt, der Blockwart im Nachbar kann ruhen und sucht sich was anderes. Und was man nicht will muss man denen ja auch nicht stecken :)
     
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