alles hinnehmbar?

Diskutiere alles hinnehmbar? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, über die Presse und im Expose hatte mein Bauträger mit einem Mehrfamilienhaus welches barrierefrei, rollstuhl und seniorengerecht werden...

  1. TeddyM

    TeddyM

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    Hallo,

    über die Presse und im Expose hatte mein Bauträger mit einem Mehrfamilienhaus welches barrierefrei, rollstuhl und seniorengerecht werden sollte geworben.

    Ich habe genau in diesem Haus eine Wohnung erworben die nun nicht ganz barrierefrei geworden ist, aber das ist eine andere Geschichte und da ist bereits mein Anwalt tätig.

    Neben der Wohnung war für mich die Möglichkeit für einen rollstuhlgerechten Stellplatz in der Tiefgarage sehr ausschlaggebend für den Kauf (man was habe ich mich darauf gefreut im Winter keine Probleme mehr mit Eis und Schnee zu haben, mein Auto welches durch den Umbau einen entsprechend hohen Wert hat endlich gesichert zu wissen und im trockenen von A nach B zu kommen.

    Es gibt in der Tiefgarage mehrere Stellplätze die als rollstuhlgerecht (auch in der Bauzeichnung und im Kaufvertrag) ausgezeichnet sind.

    Nun haben sich gleich 2 Probleme ergeben die für mich die Nutzung meines Stellplatzes unmöglich machen. Da ist zum einem der 2. Rettungsweg (Tür im Tor mit hohen Absatz) den ich als Rollstuhlfahrerin nicht nutzen kann, der 1. Rettungsweg ist aufgrund der schweren Brandschutztüren schon gar nicht nutzbar.

    Das Bauamt sagte mir nun das ich wegen dem fehlenden Rettungsweg eigentlich gar nicht dort im Tiegaragen und dazugehörigen Kellerbereich sein dürfte.

    Ein Telefonat mit der örtlichen Feuerwehr sagte das gleiche aus.

    Problem 2 ist, dass gestern der Stellplatz neben meinem Stellplatz mal eben mit Rehgibswänden zum zusätzlichen Keller umgewandelt wurde und nun ganz unabhängig vom Rettungsweg die Nutzung meines Stellplatzes nicht mehr möglich ist da der notwendige Wendekreis fehlt und sollte am gegenüberliegendem Stellplatz ein Auto stehen, so würde ich nicht mehr raus kommen da ich auf jeden Fall in die Fläche des Stellplatzes reinfahren muss.

    Nun frage ich mich wie es weiter gehen kann, zum einen habe ich natürlich diesen Stellplatz bezahlt und zum anderen bin ich als Eigentümer verpflichtet die Kosten des Gemeinschaftseigentums mit zu tragen. Im Bereich der Tiefgarage und Keller sind das natürlich insbesondere Kosten des Energieverbrauches für Beleuchtung, und Gemeinschaftstrockner. Rein technisch ist aber die Nutzung der Tiefgarage wie auch des Kellers gar nicht möglich.

    Muß ich das nun alles so hinnehmen oder kann ich mich eventl darauf berufen das ich beim damaliegen Kenntnisstand dieser Probleme gar nicht gekauft hätte? Der Stellplatz in der Tiefgarage war mir wirklich sehr wichtig und nun muß ich mein Auto wieder draussen parken.

    Die Architektin war gestern dann der Meinung das der 2. Rettungsweg gar nicht von mir selbständig genutzt werden müßte, die Feuerwehr würde mich ja über diesen Weg dann retten können und ich könnte ja auf mich aufmerksam machen :wow (:respekt klar die Feuerwehr weiß ach genau ob ich in der Garage bin oder nicht und das es in der Tiefgarage ein Funkloch gibt und ich mein Handy nicht nutzen kann ist sicher auch kein Problem, bliebe noch die Möglichkeit das auch beim Funkloch ein Rettungsruf möglich ist wenn man das Handy warum auch immer nicht gerade vergessen oder nicht aufgeladen hat)

    Es ist ein blöde und für mich sehr ärgerliche Situation und ich bin nur froh das die Feuerwehr nicht die Ansicht der Architektin teilt.

    M.f.G.
    TeddyM
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Na dnn...

    bekommt Ihr Anwalt ja noch mehr Arbeit.
    Wenn im Kaufvertrag der Stellplatz benannt und als nutzbar für Rollstuhlfahrer (ohne Einschränkung) bezeichnet ist, muss dies auch möglich sein.
    Das Thema Feuerwehr weiß nicht, wo Sie sind -> gilt auch für Ihre Wohnung.
    Zumindest ein Rettungsweg muss aber für Sie ohne Hilfe nutzbar sein - auch aus der TG.
    Ich hatte ja schon geschrieben, ein explizietes Ausweisen behindertengerechter Einrichtungen kann Anforderungen an Rettungswege und Brandschutzanforderungen nach sich ziehen, die eigentlich nicht nötig wären.
    Mfg
     
  3. #3 Baufuchs, 10.11.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    dem
    so ist, fehlt der Wohnung resp. dem Einstellplatz die zugesicherte Eigenschaft "Rollstuhl/Behindertengerecht".

    Da Sie ohnehin einen Anwalt eingeschaltet haben, weiss der, wie er damit umzugehen hat.
     
  4. TeddyM

    TeddyM

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    Hallo Herr Dühlmeyer, hallo Baufuchs,

    es gelten die Verornungen für NRW. Ja mein Anwalt wird sich freuen. Eigentlich hatte ich schon wegen den kostenintensiven Rechtsstreit Sorgen und suchte nach Kompromissen. Aber ich denke das wäre ein großer Fehler den ich lange bereuen würde und daher werde ich nicht aufgeben. Wenn ich vergleiche wie hoch der Kaufpreis für diese tolle barrierefreie Wohnung ist und wie hoch die Anwaltskosten, dann ist letzteres das kleinere Übel zumal es neben den ganzen anderen Ärger/Mängel hier um meine Sicherheit geht.

    Ich ärgere mich einfach schwarz das ich so reingefallen bin, es war eigene Blödheit und da muß ich nun durch.

    Es kommt aber auch alles zusammen, wenn ich hier in diesem tollen Forum schaue könnte ich bald in jeder Rubrik ein Beitrag posten.

    Derzeit verhandelt der Beirat noch bezüglich der Abnahme vom Gemeinschaftseigentum, neben der fehlenden Schlussabnahme vom Bauamt hat es hier bereits einen riesen Wasserschaden gegeben. Waren die Wohnungen im EG eh schon vom Schimmel befallen ( kleine Anmerkung: das Haus wurde im August erst bezogen) so ist durch ein Schaden im DG eine Menge Wasser bis zur Tiefgarage durchgeregnet. Das Ausmaß der Schäden ist bis auf die 5 massiv betroffenen Wohnungen noch gar nicht voll ersichtlich.

    Wir wollten nun eine Zusicherung der Versicherung des Verursachers das diese auch für später ersichtliche Schäden haftet. Dieses lehnt der BT ab und weißt von sich das auch große Teile des Gemeinschafseigentums betroffen sei ( hat ja auch nur bis in die Tiefgarage geregnet).

    Ich will nun in meiner Wohnung über eine Bohrung testen lassen wie weit auch mein Estrich betroffen ist, meine Wohnung liegt direkt neben der Verursacher Wohnung. Da diese Wohnung zum Zeitpunkt noch nicht bewohnt war und der Schaden am Abend aufgetreten war, sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr (Nachts um 3 Uhr) entliche Liter Wasser geflossen.

    Nun mal schauen wie es weiter geht und was dann mein Anwalt sagt.

    Die Feuerwehr wird nächsten Montag mit dem Bauamt tagen und mit mir die Tiefgarage wie auch meine Wohnung besichtigen. Zum Glück hatte ich schon im Vorfeld die Wohnberatungsstelle eingeschaltet die nun bereits ihrerseits entsprechende Anfragen bei der Feuerwehr gestartet hat.

    Auch wenn es sehr ärgerlich ist, so bin ich doch erleichtert das die Feuerwehr meine Sorgen teilt und der Bauträger nicht mit jedem Mist durchkommt.

    Vielen Dank für Ihre Antworten. Da man mir bereits mit einer Unterlassungsklage gedroht hatte ( weil ich in Gesprächen meinen Unmut Luft gemacht habe) habe ich mich erst nicht getraut zu posten und war gar schon am überlegen meine eingestellten Fotos unter Baumurks löschen zu lassen. Aber solange ich keine Details zum Bauträger poste, müßte es unbedenklich sein.

    M.f.G.
    TeddyM
     
  5. TeddyM

    TeddyM

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    PS: ich hoffe es regt sich niemand über meine Schreibfehler auf. Ich mußte vor Jahren schreiben und alles neu lernen und das funktioniert eben nicht mehr so gut. Sorry
     
  6. #6 wolfpack57, 13.01.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.01.2011
    wolfpack57

    wolfpack57

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    bloß nichts hinnehmen was man nicht muss...
    vielleicht hilft ja das:
     
  7. R.B.

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    Muss man jetzt alte Beiträge rauskramen um seine links zu setzen?

    Gruß
    Ralf
     
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