Als Energieberater die BnD einreichen, wenn man nicht von Anfang an dabei war.

Diskutiere Als Energieberater die BnD einreichen, wenn man nicht von Anfang an dabei war. im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen! Kurz zur Erklärung für die die es nicht wissen: "BnD"= Bestätigung nach Durchführung an die KfW. Ein Kunde möchte von mir, dass...

  1. #1 DanielEnergy, 02.02.2018
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo zusammen!
    Kurz zur Erklärung für die die es nicht wissen: "BnD"= Bestätigung nach Durchführung an die KfW.
    Ein Kunde möchte von mir, dass ich diese Bestätigung einreiche. Sein Energieberater sei irgendwie nicht mehr zu erreichen. Mir kommt es nicht ganz koscher vor, da diese Bestätigung ja das Einfachste ist, vorrausgesetzt man hat korrekt beraten und alles ist umgesetzt wie vorgesehen. Nun glauben wir mal an das Gute im Menschen.
    Er sagt sein Bauleiter hat die Maßnahmen überwacht und kann mir versichern, dass der Bauteilkatalog etc. eingehalten wurde.
    Meine Frage: Kann ich mich darauf verlassen? Ich müßte ja, da man nach Abschluß der Maßnahme viele Dinge nicht mehr nachvollziehen kann. Handle ich nach bestem Gewissen, wenn ich vor Ort nachvollziehe was möglich ist und mich auf die schriftliche Bestätigung des Bauleiters verlasse? Und ist das zulässig? Angenommen der Bauleiter würde mich täuschen, würde ich dann mithaften?
    Ich glaube mal gehört zu haben, dass eine Bestätigung der korrekten Ausführung seitens Architekt oder Bauleiter ausreichend sei, finde aber keine Hinweise im Netz darauf.
    Ich bin etwas skeptisch und möchte auf Nr. sicher gehen.
    Irgendwas mauscheln oder ein Auge zudrücken läuft nicht ;).

    Dankeschön :)!
    Daniel
     
  2. #2 Andybaut, 02.02.2018
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    da würde ich mal bei der KfW direkt anfragen.
    Die können dir sicher sagen ob sie damit ein Problem haben.
     
  3. #3 Lexmaul, 02.02.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Du darst das, aber musst dafür dann haften. Es reicht nicht, dass der Bauherr Dich freizeichnet - wenn Du Zweifel hast, musst Du Dir halt über die Konsequenzen im Klaren sein - dafür kannst Du Deine Zulassung als zugelassener Experte im Minimum verlieren.
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. #4 DanielEnergy, 02.02.2018
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    OK wenn das tatsächlich so ist, dann lasse ich mich nicht darauf ein.
     
  5. #5 DanielEnergy, 02.02.2018
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Kann es sein, dass es System hat, nur den KfW-Antrag auszufüllen und sich vor der BnD zu drücken?
    Ich bin neu in diesem Geschäftsbereich und hatte innerhalb kurzer Zeit 2 Anfragen dieser Art.
    Gerade komme ich von einer Kundin, die den Preis für meine Beratung drücken wollte und mir ein handgeschriebenen Fresszettel eines Fensterbauers vor die Nase hielt. Sie nannte es Angebot. Dieses enthielt die Position "KfW-Antrag 380 €". Netto wohlgemerkt. Keine Rede von BnD, geschweige denn Beratung, Aufzeigen von Alternativen etc...
    Sie beauftragte mich nun mit beidem Antrag und BnD. Das Einzige was m.E. Sinn macht.
     
  6. VDEler

    VDEler

    Dabei seit:
    29.03.2017
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    GGF
    Ort:
    Essen
    Hi,
    unabhängig davon, ob eine Methode des Auftraggebers dahinter steckt oder nicht:
    Durch seine Bestätigung tritt der Ersteller des BnD-Nachweises regelmäßig in gesamtschuldnerische Verhältnisse (§ 421 BGB) ein.
    Auch wenn auf den ersten Blick die dazu notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt scheinen.
    Gehen wir mal bspw. davon aus, dass von 12 Fenstern bei zweien nicht der Rosenheimer Standard oder der aktuell anerkannte Stand der Technik eingehalten wurde oder versteckte, handwerkliche Mängel vorliegen; so müsste der Aussteller nachträglich darlegen, dass seine Sachverständigenbestätigung nicht mit der Abnahme i. S. Lph 8 und § 640 BGB gleichzusetzen ist. Gelänge ihm das, müsste er darüberhinaus bekennen, dass seine Leistung zwar für den Kfw-Wisch reicht aber er keine qualifizierte Ingenieurleistung oder SV-Leistung geschuldet hätte.
    Letzteres kann der Besteller aber grundätzlich erwarten.
    Es wäre ziemlich tricky eine solche Haftung vertraglich zu begrenzen ohne die Kardinalspflichten in demselben Vertrag zu beschränken.

    D. h. für die Mängelbeseitigung haften Ausführender und Energieberater dann doch gemeinschaftlich.
    Man müsste in dem Auftrag eine so detaillierte Haftungsbeschränkung ausformulieren, dass es dann fraglich bleibt, ob die überhaupt greift.
    Für eine halbwegs haltbare Formulierung der Haftungsbegrenzung braucht es meist länger als für Erfüllung des eigentlichen BnD-Auftrages.
    Ohne Bauwerköffnung kann man die nachträgliche Bestätigung zur Gewähr der Mangelfreiheit gar nicht haftungsneutral erstellen. Wichtig: der Maßstab ist hier nicht die Kfw-Anforderung, diese stellt keinen technischen Standard dar.
    Mein Prof hätte zu solchen Aufträgen gesagt " im Ansatz verschissen..." Also: solche Aufträge ablehnen und zwar grundsätzlich.
    VG
     
    Fred Astair gefällt das.
  7. #7 simon84, 02.02.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Naja das Problem, dass ein Energieberater oder Architekt mal auf Tauchstation geht ist jetzt aber auch nicht so unrealistisch :winken
     
  8. #8 DanielEnergy, 02.02.2018
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Freundchen! Ich bin beides und mache es besser! :)
     
    Fred Astair und simon84 gefällt das.
  9. #9 DanielEnergy, 02.02.2018
    DanielEnergy

    DanielEnergy

    Dabei seit:
    15.06.2017
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt, Stadtplaner, Energieberater
    Ort:
    Stuttgart
    Danke für Eure Hinweise! Ich werde die BnD in diesem Fall nicht auf meine Kappe nehmen.
    Des Weiteren habe ich noch einen ähnlich gearteten Fall den ich ablehnen werde:
    Hier wurde ein KfW-Antrag gemacht für Heizungsaustausch und AW-Dämmung. Angeblich sei der Energieberater und Architekt nicht mehr erreichbar und habe seine Lizenz verloren, als E-berater. Es wäre eilig und ich solle die BnD kurz machen. Es gibt nichteinmal einen Bauteilkatalog, geschweige denn irgendwelche Unterlagen der erforderlichen Maßnahmen und U-Werte. Ich hätte also das ersteinmal selbst ermitteln müssen und dann ja erst prüfen können. Aus Neugierde schrieb ich dem verschollen geglaubten Energieberater eine Mail unter falschen Namen. Ich sei Hr. Mustermann (Name geändert ;)), hätte ein Haus gekauft und bitte um eine Energieberatung. Siehe da: Wie Phönix aus der Asche ist er quicklebendig aufgetaucht und antwortete innerhalb von 2h, er wolle mein Haus erst anschauen und dann ein Angebot für den KfW-Antrag unterbreiten.
    Diese Mail leitete ich dem Auftraggeber mit meiner Absage gleich mit weiter.
     
Thema: Als Energieberater die BnD einreichen, wenn man nicht von Anfang an dabei war.
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. BND kfw

    ,
  2. Energieberater keine bestaetigung

    ,
  3. kfw bnd erstellen

    ,
  4. kfw bestätigung nach durchführung als energieausweis,
  5. kfw berater stellt bnd nicht aus
Die Seite wird geladen...

Als Energieberater die BnD einreichen, wenn man nicht von Anfang an dabei war. - Ähnliche Themen

  1. Fenstereinbau - Hat Fensterbauer oder Energieberater recht?

    Fenstereinbau - Hat Fensterbauer oder Energieberater recht?: Hallo zusammen, danke für die Aufnahme ins Forum. Wir sanieren z. Zt. einen Altbau und haben uns neue dreifachverglaste Fenster einbauen lassen....
  2. Energieberater hier im Forum? Hilfe benötigt.

    Energieberater hier im Forum? Hilfe benötigt.: Liebe Community, aufgrund einer Unstimmigkeit in unseren Bauantragsunterlagen (GEG Nachweis), wurde ein Baustopp verhängt. Es würde mich sehr...
  3. Heizlastberechnung etc. vom Energieberater mit Haftungsausschluss

    Heizlastberechnung etc. vom Energieberater mit Haftungsausschluss: Hallo zusammen, wir haben ein altes Reihenhaus und wollen nun eine Wärmepumpe mit neuen Heizkörpern einbauen. Hierzu haben wir im Vorfeld einen...
  4. Wärmebrücke Fenster Energieberater vs. Fachbetrieb

    Wärmebrücke Fenster Energieberater vs. Fachbetrieb: Liebe Bauexperten, unser Haus (Baujahr 1958) wird aktuell saniert. Leider ist zwischen Energieberater und Fensterbauer ein Missverständnis...
  5. Energieberater Rechnung realistisch

    Energieberater Rechnung realistisch: Hi in die Runde, ich habe mein Haus sanieren lassen und in diesem Zuge eine Bafa Förderung (Heizung) wie auch KFW Einzelmaßnahmen in Anspruch...