Altbau, Balkonkragplatten

Diskutiere Altbau, Balkonkragplatten im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Die EnEV regelt, meines Wissens, nicht die Reduzierung von Wärmebrücken im Altbau. Es geht speziell um das Anbringen eines WDVS mit...

  1. Mark

    Mark

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    Die EnEV regelt, meines Wissens, nicht die Reduzierung von Wärmebrücken im Altbau.

    Es geht speziell um das Anbringen eines WDVS mit einzubindenden, thermisch nicht entkoppelten Balkonkragplatten.

    Ist hier die DIN 4108-2, speziell 6.3.3, zu beachten, wenn ja wie, bzw. ist das WDVS schon eine Dämm-Maßnahme, da laut WB-Kathalog f > 0,7 ist?

    "6.3.3 ...Ohne zusätzliche Wärmedämm-Maßnahmen sind auskragende Balkonkragplatten...unzulässig."
     
  2. MB

    MB Gast

    Verkehrt rum

    gefragt. Nicht immer sind Verordnungen maßgebend, manchmal auch Verstand und Physik, hier Bauphysik.

    Was sind denn die Folgen der Wärmebrücken? Besser gesagt, was können sie sein?

    Das bischen an Wärmeverlust kann man vernachlässigen. Schlimmer ist Tauwasser, welches wiederum zu Schimmel führen kann bzw. (organische) Materialien zerstören kann.

    Also mal nachrechnen, ob Tauwasser auftreten kann.
     
  3. JDB

    JDB

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    Wenn Einpacken des Balkon wirtschaftlich wie konstruktiv unmöglich, dann : siehe MB (rechnen!)
    -
    Interessant wird die Fenstertür zum Balkon.
    (Kein WDVS weit und breit!)
    -
    Ganz wichtig für eine eventuelle Berechnung ist noch die Wärmeleitfähigkeit der anschließenden Wandbauteile.

    Grundsätzlich wirkt sich das WDVS für diese WB bereits positiv aus. Das Mauerwerk ist wärmer. Der Wärmefluß wird großflächiger.
     
  4. MB

    MB Gast

    *verschämtzugeb*

    Den hatte ich vergessen: "...Wenn Einpacken des Balkon wirtschaftlich wie konstruktiv unmöglich,..." Steht übrigens auch in der ENEV
     
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Altbau, Balkonkragplatten

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