Altbau sanieren und Probleme mit Baufirma

Diskutiere Altbau sanieren und Probleme mit Baufirma im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Sehr geehrte Damen Herren, wir haben ein kleines EFH aus dem Jahre 1954. Dies sanieren wir gerade innen und nun auch aussen. wir haben eine...

  1. #1 borchean, 14.03.2018
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    Sehr geehrte Damen Herren,

    wir haben ein kleines EFH aus dem Jahre 1954. Dies sanieren wir gerade innen und nun auch aussen.
    wir haben eine Baufirma vor Ort getroffen um die Gegebenheiten zu besichtigen und zu besprechen.
    es ging um das Freilegen aussen ( Ausschachten ) um den Keller herum um in anschliessend zu dämmen, die Regenrohre in den Kanal zu legen, Drainage zu legen und wieder den Schacht zu füllen und verdichten.
    ein Angebot haben wir von der Baufirma bekommen.
    Das Angebot bezog sich auf einen Pauschalpreis des Material, Arbeitszeiten in Stunden und ebenso Arbeitsstunden eines Minibaggers.
    beim Auschachten wurde dann Lehmboden festgestellt welche natürlich nicht mehr als Füllmaterial genommen wird.
    Die Baufirma hat dann Contaier kommen lassen zum Abtransport des Lehmbodens.
    Diese Kosten macht er nun geltend. Ist dies rechtens?
    Mittlerweile stockt der Ablauf der Fertigstellung immens und wir bekommen immer wieder fadenscheinige Aussagen warum die Firma nicht weiter macht usw...

    was kann ich nun tun?
    den Pauschalbetrag für das Material haben wir vorab überwiesen. Mehr aber nicht da wir nicht mehr wissen was wir tunen können aufgrund der immer wieder stockenden Fachgerechten Fertigstellung.

    vielen Dank für Infos dazu.

    Gruß

    Andi B.
     
  2. #2 Andybaut, 14.03.2018
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    Hallo,

    also wenn er ein Angebot abgeben hat für "nicht Lehmboden" und nun findet er Lehmboden und er muss diesen entsorgen, dann darf er hierfür natürlich
    einen Nachtrag stellen.
    Er konnte ja vorher nicht wissen, was er im Baugrund vorfindet.
    Baugrundrisiko=Bauherrenrisiko
     
  3. #3 borchean, 14.03.2018
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    von einem " nicht Lehmboden" ist keinerlei Hinweis oder dergleichen im Angebot. daher ja die Besichtigung vor Ort. Ich als Bauherr weiß es ja auch nicht.
     
  4. #4 Andybaut, 14.03.2018
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    Richtig, weder du weißt es, noch der Unternehmer.
    Es gibt hierzu sehr viele Gerichtsurteile die besagen, dass das Baugrundrisiko beim Bauherrn liegt.

    Er geht von einer Annahme X aus, wenn nun aber X nicht eintritt, dann hat er das Recht Mehrkosten zu fordern.
    Vielleicht ein besser Beispiel:
    wenn er nun in der Baugrube einen alten Öltank gefunden hätte, dann muss er dann ja auch nicht kostenlos entsorgen,
    oder wenn dort ein riesengroßer Felsbrocken liegen würde.

    Das ist sicherlich ärgerlich für dich, aber es wird hier nicht versucht die nachträglich zu schröpfen.
    Es sind ganz legale und verständliche Mehrkosten.
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. #5 Leser112, 15.03.2018
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    Völlig korrekt!
    Ich erinnere mich an ein BV vor ca. 15 Jahren, wo ein Autohaus errichtet werden sollte. Der Bauherr hat auf ein Bodengutachten, welches u.a. die statische Tragfähigkeit des Baugrunds definieren/ nachweisen könnte, verzichtet.
    Nach Beginn der Baumaßnahmen hat sich nachträglich ein statisch nicht tragfähiges Tuffloch herausgestellt.
    => insgesamt für den Bauherren ein wirtschaftliches Fiasko wegen der nicht berücksichtigten/ vorhergesehenen, erheblichen Mehrkosten. Nach fünf Jahren war dieses Unternehmen mit erheblichen Schulden nicht mehr existent!
     
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