Altbauwohnung im Winter leerstehen lassen

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  1. #1 wohnungsluis, 17.12.2016
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    Hallo Allerseits!

    Ich überlege eine Altbauwohnung (denkmalgeschützt) zu kaufen. 3 Zimmer, 80 qm, in einer Kreisstadt in Thüringen. Liegt im Hochparterre, das heisst, darunter ist ein Keller (Betonboden). ca. 40 % der Wände gehen nach außen. Die Bude ist auch für relativ wenig Geld zu haben, weil sie - obwohl sonst schön renoviert - nur Ofen und Elektroheizung hat. Eigentlich stören mich die Öfen nicht, da ich die Wohnung nur im Sommer bewohnen will. Im Winter ists mir hier eh zu dunkel und zu kalt. Da will ich lieber im Süden aufschlagen, sprich die Wohnung wird leerstehen. Wenn es sonst etwas kälter wird, feuer ich halt ein, hab schon als Kinder gerne mit Feuer gespielt ...

    Die Wohnung in der Zeit, wenn ich nicht da bin, richtig mit Strom zu beheizen, ist mir zu teuer - logisch - darum würde ich nur Elektroheizkörper auf + 5 oder +3 Grad Ceslius stellen und davon ausgehen, dass die sich nicht allzuoft einschalten.
    Zimmerpflanzen habe ich keine (sind gleich mit der letzten Lebensgefährtin rausgeflogen) und Gullis, Klo ... würde ich versuchen, abzukleben, so sollte es keinen Ärger mit Schimmel geben - oder doch?

    Problem ist auch, dass nur zwei Zimmer einen Ofen haben. Hier habe ich überlegt, in die Wände Ventilatoren einzubauen umd so Bad, Küche drittes Zimmer mitzuheizen. Natürlich immer Richtung Ofen pusten, und Rückfluss der Luft über den Flur. Wenns nicht reicht, in den entsprechenden Räumen Strom zum Mitheizen verwenden. (Gibt es eigentlich Ventilatoren mit Filtern - Ich hasse es Staub zu saugen ...)

    So habe ich mir das gedacht gedacht, ohne viel Ahnung von der Sache zu haben, und frage darum um Rat, ob das technisch realistisch ist.

    Die Sache hat natürlich auch eine soziale Komponente, sprich ich klaue die Wärme von den Nachbarn. Welche Entschädigung wäre da realistisch? Ich will nicht im Haus als Wärmedieb verhasst sein.

    Schon mal Danke im Voraus für Tipps!
     
  2. #2 Andybaut, 17.12.2016
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    ? Du willst mit Öfen heizen. Welches Medium haben die Öfen?
    Holz, Öl, Gas ?

    Auf den Gully eine kleine Ölschicht und ins WC eine Klarsichtfolie, damit das Wasser nicht verdunstet.
    Die Ventilatoren halte ich für überflüssig, wenn du die Türen offen lässt.

    Es stellt sich aber die Frage ob es eine Hausordnung gibt, die eine Grundwärme in den Zimmern vorschreibt.
     
  3. #3 wohnungsluis, 17.12.2016
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    Wow, das war ne schnelle Antwort! Schon mal danke für die Tipps!

    Öfen sind für Scheitholz, große Pellets oder Briketts (Braunkohle). Weiis aber nicht ob Braunkohle im Ort erlaubt ist.

    Kann eine Hausordnung so eine Grundwärme festlegen? Wer kann die erlassen?
     
  4. #4 Fred Astair, 17.12.2016
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    Das wirst Du aber sein. Unbenutzte Wohnungen im ansonsten bewohnten Bestand sollten aus bau- und nachbarschützenden Gründen auf ca. 15 Grad beheizt werden. Auch dann klaust Du den Nachbarn noch Wärme, aber nicht mehr so brutal.
    In Wärmebedarfsrechnungen werden für nicht selbstgenutzte Nachbarräume (auch Decken und Fußböden) 15 Grad angesetzt.
     
  5. #5 Andybaut, 17.12.2016
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    OK.
    Aber du kannst doch keine Öfen mit Scheitholz im Winter betreiben, wenn du nicht da bist !?
    Elektro, OK. Aber Holz geht doch nicht???

    So eine Hausordnung kann aus meiner Sicht ziemlich viel festlegen.
    Erlassen wird die von der Eigentümergemeinschaft.
    Ob das komplett einstimmig oder mit einer einfachen Mehrheit geht, kann ich aber nicht sagen.
    Theoretisch könnte es dann natürlich sein, dass nach deinem Einzug so etwas erlassen wird.
    Da solltets du mal ein bischen googeln.
     
  6. #6 Andybaut, 17.12.2016
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    Fred Astair, sollen OK. Aber gibt´s da eine Verordnung, Gesetz ?
    Ich wüsste nichts, obwohl es eigentlich durchaus sinnvoll wäre.
     
  7. #7 wohnungsluis, 17.12.2016
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    @ andybaut "darum würde ich nur Elektroheizkörper auf + 5 oder +3 Grad Ceslius stellen" das die Heizung mit strom ja recht teuer kommt, würde ich es auf ein Minimum beschränken?
    Wenn das nur einstimmig geschehen könnte, (Mindesttemperatur erlassen) wüsste ich zumindest einen, der dagegen stimmt.

    @ Fred Astair "bau- und nachbarschützenden Gründen". Nachbarn ist klar, aber welche Baugründe gibt es?
     
  8. #8 Andybaut, 17.12.2016
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  9. #9 wohnungsluis, 17.12.2016
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    @ Andybaut: Die Seite über die Ahsuordnung habe ich gelsen. Allerdings ist mir dabei nicht klar geworden, wie weit solche (mehrheitlichen) Hausordnungen gehen können.

    Auf der Seite war auch ein Link, der ganz gut gepasst hätte:
    http://www.ich-habe-es-geschafft.de/Beheizung-Eigentumswohnung.html
    Leider war der Text völlig unverständlich - zumindest für mich.
     
  10. #10 Andybaut, 17.12.2016
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    ich denke du wirst den Text im speziellen nicht finden.
    Erlassen werden könnte eine Mindesttemperatur. Ob sie vor Gericht Stand hält wäre die entscheidende Frage.
    Aber das kann dir im Zweifel später nur der Richter sagen...
     
  11. am1003

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    Was ich mich bei solchen Sachen immer frage, ist.
    Du hast das Geld eine Wohnung zu kaufen. Das Heizen ist dir aber zu teuer. Wozu brauchst du dann die Wohnung?

    Das wäre so, als würde ich einen Ferrari kaufen, aber nur 120 km/h fahren wollen, weil mir der Kraftstoffverbrauch zu hoch wird.

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  12. #12 Fred Astair, 17.12.2016
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    Der TE tut im Ei
     
  13. #13 Fred Astair, 17.12.2016
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    Ups, jetzt hatte ich aus Versehen auf Senden gedrückt und mich dann durchs Telefon ablenken lassen.
    Was ich schreiben wollte:

    Luis tut im Eingangspost so, als wollte er seine Nachbarn entschädigen. Gleichzeitig ist er aber nicht bereit, selbst bestimmungsgemäß zu heizen.
    Der Schaden für die Nachbarn tritt dadurch ein, dass Wohnungshüllflächen zu benachbarten Wohnungen ebenso wie die Heizungen nur auf max.5 Kelvin ausgelegt sind. Bei größeren Differenzen findet ein überhöhter Wärmedurchgang statt, kann u.U. die eigene Wohnung nicht mehr ausreichend beheizt werden und können Bauschäden sowohl in der Nachbar Wohnung als auch in der eigenen Wohnung auftreten.
    Konsequent zu Ende gedacht wäre solch Verhalten als asozial zu bezeichnen.
    Wenn Du mich als Nachbar hättest, wüsste ich mich zu wehren.
     
  14. #14 wohnungsluis, 19.12.2016
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    Noch mal nachgefragt: Welche Bauschäden sind zu erwarten, befürchten?
     
  15. #15 Fred Astair, 19.12.2016
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    Feuchteschäden und Schimmel, was sonst?
     
  16. #16 wohnungsluis, 19.12.2016
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    Wirklich? Ich habe Wohnungen gesehen, in denen eine von Aussen belüftete Speisekammer eingebaut war, und die war natürlich auch ungeheizt. Da war nix mit Schimmel!
     
  17. am1003

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    Rohrleitungen können zum Beispiel einfrieren. Das habe ich schon bei einer Kundin erlebt, obwohl die Wohnung bewohnt war und zwar weil die Nachtabsenkung aktiv war und die Rohrleitungen zum Raum hin abgedeckt waren. Über Nacht eingefroren. Wenn deine evt. zukünftige Wohnung nicht beheizt wird, stehen die Chancen dafür noch höher.

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