Alte Böschung fängt das Rutschen an

Diskutiere Alte Böschung fängt das Rutschen an im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Nun, das Nachbarschaftsverhältnis ist bisher gut, daher möchte ich mich bezüglich der Haftungsfragen erst einmal informieren, bevor ich mich aus...

  1. #21 siemenlufthaken, 09.06.2011
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    Zunächst ist doch erst einmal abzuklären, ob und wenn ja was überhaupt gemacht werden muß/sollte. Und ob die Abrisse an Deinem Gebäude vom Hang her rühren oder ggf. andere Gründe haben. Vermutlich Hang ja, aber eben vermutlich.
    Dazu würde ich mir einen Fachmann vor Ort holen - siehe oben. Mit diesen Aussagen bist Du dann entweder beruhigt - kann nichts passieren - oder es gibt erste Aussagen zu möglichst sofortigen Maßnahmen. Und mit Konkretem führt sich ein Gespräch mit dem Nachbarn sicher zielführender. Es sei denn Du beurteilst das Verhältnis als so gut, daß Ihr Euch beide einen kommen lasst - das wäre natürlich die angenehmste Option.
    Tatsache ist gemäß Deiner Skizze, daß Dein Haus im Altbestand von 1952 etwa gegen 1990 einen unteren Nachbarn bekam - dieser also in den Hang und seine bestehenden Belastungen eingegriffen hat. Ob dabei 'versteckte Mängel' entstanden sind oder nicht, kann keiner von hier aus beurteilen.

    Stell Dir einfach vor, Du wärst mit den hier vorhandenen Infos statt hierher zu einem (guten) Rechtsanwalt gegangen - was hätte der wohl als nächsten Schritt empfehlen können? Der würde aller Voraussicht nach auch nicht einfach einen Brief mit Forderungen schreiben, sondern zunächst einmal eine fachliche Beurteilung erbitten?
     
  2. #22 Rutscher, 09.06.2011
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    Danke Helge, das ist die Antwort die ich suchte :)

    Damit kann ich dann zum Nachbarn gehen,und konstruktiv verhandeln - stelle ich mich stur, habe recht, und er muss die Böschung, wie sie ist mit ggf.auf dem Rutschkörper lastendem Hausgewicht (meinerseits) so sichern, dass sich nichts mehr einen Millimeter bewegen kann, könnte es extrem teuer für ihn werden.
    Ziehe ich meine Baumassnahmen vor, entlasteden Rutschkörper hangseitig, (tiefere Gründung, ersetzen des Erdkörpers der Terasse durch einen Hohlraum (Keller)), kommen vermutlich - die Böschung ist ja fast stabil - viel kleinere Massnahmen auch in Frage.
    Sprich geht es von beiden Seiten konstruktiv, kommt er finanziellmit einem kleinen blauen Auge davon - nicht teurer als wäre vor 20 Jahren beim Bau gleich besser gesichert worden - kommt es zum Streit habe ich "nur" das Prozessrisiko, er das Prozessrisiko plus das Risiko, ohne konstruktiven Beitrag von meiner Seite die Böschung extrem teuer sichern zu müssen. (würde ich mich ganz blöd anstellen,könne ich ihm ja selbst Anker unter meinem Grundstück untersagen...)
    Ich hoffe damit kann ich dann ein konstruktives Gespräch suchen.
     
  3. #23 Rutscher, 09.06.2011
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    @ Siemenslufthaken - vielen Dank für deinen vielen guten Antworten.
    Nun, als Ingenieur kann ich schon auch mit einer für mich für ein Gespräch hinreichenden Sicherheit den Nachweis führen, dass und wohin sich der Boden bewegt.
    Anhand des ca. 1990 aufgebrachten Putzes (inkl nun durchgerissener Kunststoff-Eckschinen, die Rechnung von damals hat sich im Keller bis zu mir gerettet) lässt sich der Nachweis führen, dass der betroffene Bereich vor der Baumassnahme rissfrei war.
    Nachdem das sich offensichtlich bewegende Fundamentteil seit mindestens 2006 lastfrei ist, und dennoch seither ca. 5mm im Boden versunken ist, muss der Boden wohl in Bewegung sein. Und den Rutschkörper abgrenzen kann ich auch, es rutscht also nicht über die Böschung hinaus der Hang grossflächig.
    Kommt es zum Streit brauche ich natürlich Gutachter und Anwalt, und die Röntgenaugen der Forumsteilnemer sind sicherlich noch viel schlechter als meine eigenen, d.h. als vor Ort anwesender Ingenieur. Aber wenn man im Guten um Gutachter und Anwalt herumkommt, ist mit den dort engesparten Kosten schon ein gutes Stück Gründung tieferlegen gezahlt, bzw. der Gutachter für die Gründungsarbeiten, nicht für den Streit gezahlt.
    Daher meine Vorabrecherche hier.
    Ich habe ein gutes Verhältniszu den Nachbarn und möchte das gerne behalten - aber ich möchte eben auch nicht, dass mein Schlafzmmer zum Nachbarn hinunterutscht.
    Rutscht im schlimmsten Fall bei tieferer Gründung auf meiner Seite ein Gemüsebeet, wäre das verkraftbar - da greift dann das Eigeninteresse des Nachbarn, etwas zu tun.
     
  4. #24 Rutscher, 25.04.2012
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    Hallo mal wieder nach langer Zeit. Leider hat sich der Dialog mit den NAchbarn nicht so gut entwickelt wie anfangs erhofft. 2 der NAchbarn sind zwar durchaus gesprächsbereit, insbesondere aber der Verwalter verweigert jede Kommunikation - da fürchtet wohl jemand kurz vor dem Ruhestand noch ernsthafte Baumassnahmen betreuen zu müssen. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn mir jemand einen guten Prüfstatiker im Raum Stuttgart oder südlich davon empfehlen könnte.
     
Thema: Alte Böschung fängt das Rutschen an
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