Altes Haus ohne Baugenehmigung kaufen

Diskutiere Altes Haus ohne Baugenehmigung kaufen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Natürlich kannst du kaufen. Niemandsland gibt es nicht nur Dokumentationsfehler

  1. #21 simon84, 09.11.2019
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    Natürlich kannst du kaufen.

    Niemandsland gibt es nicht nur Dokumentationsfehler
     
  2. Maya38

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    @simon84 ich kann nur das sagen was die Mitarbeiter der Stadt mir gesagt haben. es gehört Niemanden und im Grundbuch ist eingetragen das alle diesen Weg benutzen dürfen.
     
  3. Maya38

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    @Stadtbaumeister ja, konnten im Archiv nichts finden.
     
  4. Maya38

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  5. BaUT

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    Klar können Sie kaufen. Niemand wird Ihnen eine Rückbauverfügung schicken aber sollten Sie mal Abreißen und neu bauen wollen, dann müssten Sie das zukünftig entlang dieser blöden Grenzlinie tun.

    Wohin führt denn der Weg. Wird er gebraucht für die Erschließung einzelner Grundstücke?

    Die Auskunft der Gemeindemitarbeiterin ist mit großer Wahrscheinlichkeit falsch. Der Weg ist lt. Flurkarte eindeutig öffentliches Straßen- und Wegeland u.a. zur Erschließung von Flurstück 351. Wäre es ein Privatweg, hätte er eine Flurstücknummer und mindestens einen privaten Eigentümer.

    Die Aussage es handle sich um "Niemandsland" trifft ja lt. Flurkarte auf alle Straßen- und Wegeflächen der Gemeinde zu.
     
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  6. Maya38

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    @BaUT Er führt zu weiteren Häusern, Garagen usw.
    Hab gefragt, ob ich das kaufen kann, dann wurde telefoniert usw. und es blieb dabei das gehört niemanden und dementsprechend sieht der Weg auch aus.

    Kann ich das Haus kaufen ohne die vorhandene Baugenehmigung? Das ist wichtig für mich
     
  7. #27 simon84, 09.11.2019
    simon84

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    Natürlich kannst du das Haus kaufen was ist denn das für eine Frage ???
     
  8. #28 Stadtbaumeister, 09.11.2019
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    Keine Baubehörde wird ein Gebäude von vor dem Krieg als Schwarzbau behandeln. Gab es denn keine Änderungen seit der Zeit?
     
  9. #29 simon84, 09.11.2019
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    Das Problem hast du dann später bei Renovierung Dämmung, Neubau , ggf auch bei Eigentümer Wechsel der Häuser / Garagen die über den Weg zu erreichen sind .

    diese Binsenweisheit „Niemandsland“ wird dir in Zukunft noch Probleme machen mit dem Weg . das musst du auf jeden. Fall klären auch nach dem Kauf.

    Und überhaupt mal das gebäude und Grundstück vermessen lassen . Wer weiß ob der Weg den du siehst überhaupt der ist der auf der flurkarte ist. Keine Seltenheit dass Häuser auch mal ein Paar Meter falsch stehen

    wenn das für dich kein Thema ist und du eh auf und innerhalb von dem Flurstück neu errichten willst ; kein Problem

    Rückbau auch sehr wahrscheinlich nicht!!!

    alles andere fragwürdig; grade Neider gibts ja überall und sowas ist ein gefundenes fressen .
     
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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Man lese den Satz einfach nochmal laut selbst, dann sollte es einem auffallen: wenn der Weg ein Grundbuchblatt hat, dann steht da außer den Nutzungsberechtigten auch ein Eigentümer - das kann auch jemand sein, dessen Erben nicht ermittelt sind, was den Besitz aber nicht vogelfrei macht.
     
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  11. BaUT

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    und man schaue noch mal auf die Flurkarte in der kein Flurstück für den Weg ausgewiesen ist, was ihn doch wohl zu einer öffentlichen Wegefläche macht statt zu einem Privatweg.
     
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  12. Maya38

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    Ich habe mit mehreren vom Bauamt gesprochen, auch mit dem Vorgesetzten. es ist Niemandsland der Weg und daher kann ich dieses Stück nicht kaufen.
     
  13. Maya38

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  14. #34 simon84, 10.11.2019
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    Jetzt hör auf diesen Unsinn zu wiederholen es ist kein Niemandsland sondern öffentlich gewidmet.

    Das bedeutet nicht, dass es zwingend der Gemeinde gehören muss bzw. das so dokumentiert ist.

    Natürlich kannst du das Grundstück nicht unbedingt kaufen, eine öffentliche Straße kannst du ja auch nicht unbedingt kaufen !

    Wenn du später um oder neu baust musst du auf deinem Grund bleiben. passt das für dich ? Dann ja kaufen.

    Falls nein, Finger weg.

    ziemlich sicher wird dich niemand zwingen das Haus abzureißen. Aber Ärger mit Nachbarn (dahinteliegend etc.) kann es schon geben.

    die Tatsache dass du dir so viele Sorgen machst ist eigentlich schon wieder ein Grund dir vom Kauf abzuraten (Risiko Appetit)


    Und was ist mit meiner Frage zur Vermessung ?

    hast du das überhaupt mal mit Laser oder Zollstock nachkontrolliert ob die flurkarte überhaupt stimmt
     
  15. Maya38

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    @simon84 habe das nicht kontrolliert. kannst du mir sagen wie das geht?

    das Haus soll so bleiben. werde nicht umbauen.
     
  16. #36 simon84, 10.11.2019
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    Na zb mal den Abstand zwischen 19 und 17 messen und kontrollieren ob es überhaupt mit der Karte übereinstimmt.

    wenn das Haus so stehen bleibt wie es ist sehe ich hier kein großes Risiko
     
  17. #37 Stadtbaumeister, 10.11.2019
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    Kannst du vielleicht sagen, wo das Grundstück genau liegt? Adresse?
     
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    Ja, es gibt kein Niemandsland, aber es gibt Grundstücke ohne Eigentümer. Heißt dann im Grundbuch "herrenloses Grundstück".
    Warum nicht?
    Der Weg ist recht lang und die Flurstücksnummer steht in der Karte nicht immer in der Mitte. Schau doch nochmal genauer hin. In deinem Kartenausschnitt sind ja leider die Grenzenlinien von Gebäude- und topographischen Linien nicht unterscheidbar. Zeig mal einen Ausschnitt, der den ganzen Weg darstellt.
    Glaube ich nicht. Ob der Weg öffentlich gewidmet ist, sieht man ihm nicht an, weder in der Liegenschaftskarte, noch in der Realität. Verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde geben.
    Also gibt es ein Grundbuchblatt zum Weg? Dann würde eine weitere Möglichkeit des "Niemandslandes", nämlich "der nicht ermittelte Eigentümer", ausfallen. Was steht denn genau auf diesem Blatt? Hast Du es persönlich gesehen? Wenn es Grunddienstbarkeiten gibt, gibt es normalerweise auch zusätzliche Eintragungsverfügungen. Frag' nochmal beim Grundbuchamt.
    Nein.
    Nein.
    Nein.
    Nein.
    Das wissen wir nicht, da nicht der gesamte Weg dargestellt ist.
    "Niemandsland" mag ja das falsche Wort sein, aber umgangssprachlich dürfte es die Tatsachen treffend beschreiben. Und ob eine öffentliche Widmung vorliegt, ist noch nicht geklärt.
     
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  19. BaUT

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    Naja - wenn wir den amtlichen Schwindel mal übersetzen: Es handelt sich um einen öffentlichen Weg für dessen Pflege/Instandhaltung die Stadt sich nicht in die Verantwortung nehmen lassen will.
    Gibt es einen bestimmten Grund, weshalb alle Flurstücke in der Flurkarte rosé eingefärbt sind und die Straßen- und Wegeflächen weiß? So wie die unbefestigte Zufahrt zwischen Nur. 17 und 19? Ich hielt das für Hinweis genug, dass es sich hier um öfentliches Straßen- und Wegeland handelt.
     
  20. Dimeto

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    Was meinst Du mit amtlichen Schwindel?
    Das wissen wir nicht.
    Ja. Die Farben repräsentieren die tatsächlichen Nutzungen, so wie sie im Liegenschaftskataster erfasst sind. Rückschlüsse auf die Widmung können daraus nicht gezogen werden.
    Rosé: Wohnbauflä‚che, Flä‚che gemischter Nutzung, Flä‚che besonderer funktionaler Prä‚gung
    Weiß: Stra߄enverkehr, Weg, Platz, Bahnverkehr, Schiffsverkehr
     
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