Altes Haus Treppenproblem bei Ausbau?

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  1. #1 luciluci, 09.01.2019
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    Nun wollen wir unser Elternhaus BJ 1960 sanieren und den Dachboden ausbauen. Im 1. OG ist im Wohnungsflur eine schmale Tür, Öffnet man diese nach innen, kann man ganz gerade eine geschlossen Holztreppe auf den Dachboden gehen. Dort liegt sogar Estrich und die Fläche ist schon groß. Meine Frage bezieht sich aber auf die Treppe, gibt es Bestimmungen. Maße die eine Treppe zum Dachboden einhalten muß?
    Wenn ich bedenke was es für enge Spindeltreppen gibt ist dieser gerade Aufstieg ja ideal aber eben nur Mannsbreit mit Handlauf links wie rechts. Kann da Probleme geben wenn der Dachboden zum Wohnraum werden soll?
    Fluchtweg wird dann über eine Dachgaube im Dach, auf das flache Dach der Dachgaube der Gaube im 1.OG ermöglicht.
     
  2. #2 simon84, 10.01.2019
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    Kommt drauf an. Wenn die treppe weniger als 1,00 Meter breit ist, wird es schwierig.

    Spannend. Schon mal sowas gebaut und genehmigt bekommen ?

    DIN 18065
     
  3. #3 luciluci, 18.01.2019
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    Danke für dein Interesse an meiner Fragestellung.
    Beim Bauamt -Essen angerufen wegen Dachausbau 1 Zimmer. Ergebnis ein Fenster als Notausstieg, gleiches auch in Hamburg muß eine xx groß sein um flüchten zu können, wie es dann weiter geht (war auch meine Frage) ist egal - geht hier nr um die Anforderung ...

    Hier mal was gefunden - ja klar brauche ich stichhaltigere Informationen - das ist noch kein

    "Hausbesitzer, die den Dachboden nicht nur als zusätzlichen Lagerraum nutzen, sondern als Arbeits- oder Gästezimmer, ziehen in der Regel eine feststehende Bodentreppe vor. Dennoch gelten für eine feststehende Dachbodentreppe weniger strenge Bauvorschriften, so dass eine Raumspartreppe ausreicht. Die Raumspartreppe ist besonders schmal und steil, sodass sie wenig Raum in der Etage einnimmt und dennoch jederzeit einen sicheren Zugang zum Dachboden ermöglicht."


    [​IMG] wenn so was erlaubt ist , dann ist die vorhandene Holz-Treppe gold dagegen!
     
  4. #4 simon84, 19.01.2019
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    Was erlaubt ist und was nicht wird leider nicht definiert von Werbetexten auf Treppenverkäuferwebseiten sondern von der Bauordnung und der DIN.

    Unter 1 Meter Breite geht es nicht !

    DIN 18065 bitte besorgen und lesen !!

    Im Wikipedia steht auch schon einiges:

    Treppensteigung – Wikipedia

    Die im Bild abgebildete Treppe wird als NOTWENDIGE TREPPE auch nicht zulässig sein.

    Und zu einem Bauvorhaben in Hamburg kann das Bauamt in Essen keine belastbaren Auskünfte geben.


    Zum Rettungsweg über Dach sei noch folgendes gesagt.

    Das Fenster muss für die Rettung im Brandfall TATSÄCHLICH geeignet sein.

    Neben der Mindestgröße vom Fenster (bitte hier unbedingt regionale Anforderungen berücksichtigen), muss es manuell zu öffnen sein (E-Rollladen geht nicht alleine).

    Es muss vom Feuerwehrfahrzeug mit Leiter tatsächlich erreichbar und nutzbar sein (Bäume, andere Gebäude etc).
    Anforderungen an Brüstungshöhe berücksichtigen !

    Ggf. muss das Fenster auch von der Straße bzw. Anfahrt des Rettungszugs sichtbar sein !

    Abstand zur Traufe darf nicht zu groß sein, sonst sind wieder Ausstieg/Podest bzw. Stufen und Haltebügel nötig
    Schneefanggitter über dem Fenster

    Hierzu würde ich mir unbedingt mit einer Skizze der Planung eine Aussage vom Bauamt holen!
     
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