An alle Bauherren

Diskutiere An alle Bauherren im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; ja, Stefan. Damit hast Du leider recht. Ich habe bereits vor Vertragsunterzeichnung 46 Zusatzpunkte in einer Vereinbarung festschreiben lassen....

  1. #21 Markus Gräfe, 13.02.2003
    Markus Gräfe

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    ja, Stefan. Damit hast Du leider recht. Ich habe bereits vor Vertragsunterzeichnung 46 Zusatzpunkte in einer Vereinbarung festschreiben lassen. Damit konnte schon mal 'ne ganze Menge abgefedert werden.

    Dennoch folgendes: Bei meiner Bauabnahme (die verweigert wurde) wurde u.a. von zwei SV's bemängelt, daß der ungeheizte / ungedämte Keller vom beheizten und gedämmten Wohnraum durch geeignet Maßnahmen (z.B. eine Türe) getrennt werden muß, was derzeit bei mir nicht der Fall ist (inenliegende Treppe, kein Treppenhaus). Darauf der BT gestern zu mir: "Was Ihr sogenannter Sachverständiger da festgestellt hat mag schon stimmen, aber vorgesehen war es nicht, von daher müsse ich für die Mehrkosten aufkommen. Wenn das so ist (hallo Haera :winken ) sollte man sich demnächst vor Unterzeichnung auch ein mangelfreies und vor allem ordentlich geplantes Bauwerk schriftlich zusichern lassen...

    Gruß, Markus
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Zitate aus diesem Thread:

    "Architekt getrennt für Planung, Bauleitung und Abnahme beauftragt. ... Was der Architekt gemacht hat, wissen wir nicht. ... Es ist immer die Rede von kompetenter Begleitung / Bauüberwachung / Beratung. Wer ist denn kompetent, wenn nicht ein Architekt?"

    Wenn ich das so lese, muss ich als Architekt feststellen, dass der Kollege dem Berufsstand einen Bärendienst erwiesen hat. Da der Thread "An alle Bauherren" heißt, mein Tipp an die Bauherren:

    Lassen Sie sich vom Architekten ausgiebig darüber aufklären was er tut und hinterfragen sie dies, damit sich der Sinn und die Berechtigung seiner Tätigkeit überhaupt mal erschließt. Stimmt die Chemie nicht und ist die Kommunikation wie im Beispiel so mangelhaft, ist es nicht der richtige Architekt. Zwischen Architekt und Bauherr muss ein Vertrauensverhältnis vorhanden sein. Ein guter Architekt vertritt treuhänderisch ausschliesslich die Interessen seines Bauherrn, nicht nur weils in der Berufsordnung steht sondern weil das zu seinem Selbstverständnis gehören sollte.
     
  3. #23 Michael S., 13.02.2003
    Michael S.

    Michael S. Gast

    Ja aber...

    .. was nun?

    Bruno, Sie haben den Nagel wohl ziemlich auf den Kopf getroffen. Nochmal: ich will damit ja nicht sagen, daß ALLE Architekten unfähig sind. Vielleicht ist ja nur ein einziger in Deutschland und genau den habe ich getroffen.

    Nur zwei Dinge noch:

    1. Wie erkennt man das vorher als Laie, ob der auch fachlich gut ist? Vertrauen hatten wir ja, der machte auch einen kompetenten Eindruck.

    2. Was mach ich, bzw. wir denn jetzt? Hat es Sinn, sich mit den eenfalls betroffenen Nachbarn zusammen zu schließen? Gemeinsam Rechtsanwalt beauftragen?
    Brauchen wir einen Gutachter, und wenn ja, was für einen? Der von der IHK ging ja nicht mal aufs Dach. Der kannte sich wohl nur mit Putz aus, im Keller war er auch ratlos. Wir haben jetzt einen Bauingenieur kennengelernt, der aber sleber sagt, er wäre kein vereidigter Sachverständiger. Hat aber Zimmermann und Maurer gelernt (in einem wohl auch Meisterbrief) und jahrelang als Bauleiter gearbeitet. Kann man den nehmen?
     
  4. #24 Sven Strumann, 13.02.2003
    Sven Strumann

    Sven Strumann Gast

    Ne, sie haben nicht den einzigen Architekten getroffen der schlecht ist, ich habe 2 Häuser von 2 verschiedenen Architekten und beide haben Mist gebaut. Und bei uns im Baugebiet sind die meisten Häuser die mit Architekten gebaut wurden Problemhäuser.
    Egal ob mit BT oder Architekten, ohne Fremdüberwachung sollte man nicht bauen.
    Ich habe mich bei Haus 3 fürs bauen ohne Architekt entschieden, weil aus Schaden wird man klug.
     
  5. #25 Thomas Praefcke, 13.02.2003
    Thomas Praefcke

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    @Michael
    Irgendwie hört sich Deine Geschichte aber ziemlich chaotisch an. Ein Architekt, der sich wohl nicht ordentlich gekümmert hat, dann drei Gutachter und jetzt machst Du Dir Gedanken über den nächsten Gutachter...... Ich würde erstmal abwarten was die Gutachter zu dem Haus sagen.

    Beunruhigen würde mich auch, dass man bei einem fertigen Haus viele mögliche Mängel nicht mehr sieht.

    Warum ist denn die blaue Folie noch zu sehen. Soll da nichts mehr verkleidet werden?

    Falls Du ein paar Infos über meine Bauprobleme haben möchtest, schreibe mir mal eine PM.
     
  6. TAMKAT

    TAMKAT

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    Hallo,

    also ich sehe das so, man baut in der Regel fürs ganze Leben.
    Viele Bauherren tun aber so, als ob sie einen Kühlschrank kaufen.
    Wenn Leute ein Auto kaufen, opfern sie viel Zeit dafür, schauen sich viele Modelle an, verhandeln Tagelang für eine bessere Ausstattung fürs gleiche Geld. Zerbrechen sich Wochenlang den Kopf über die Farbe des Autos.

    Was ich damit sagen will?

    Würden Bauherren das Projekt "Jetzt Bauen wir unser Haus" mit viel Zeit angehen, um sich infos zu besorgen, würden viele nicht solche probleme haben.

    Haben sie das Grundstück schon, gehen sie zu den Bauherren die in Nachbarschaft ihres Grundstücks schon Fertig gebaut haben, und schon drin wohnen, wichtig auch solche fragen die schon ein oder mehr Jahre drin wohnen. Die Leute werden ihnen gerne auf ihre fragen antworten, sie sind in der Regel stolz auf Ihr Haus, oder erzählen ihnen welchen ärger sie hatten. Sie glauben nicht welche interessanten gespräche so bei einer Tasse Kaffee entstehen, und sie knüpfen schon mal kontakte zu ihren Nachbarn. Fragen sie möglichst viele Eigenheim besitzer.
    Sie können fragen, welche Firma das Haus gebaut hat, welcher Architekt geplant hat, hat ein Bauträger gebaut, gab es irgend welche Mängel, bei der Bauabnahme oder später, hat alles insgesamt gut geklapt.
    Auf diese art und weise können sie wichtige infos sammeln, die sie sich aufschreiben.
    Jetzt trennen sie die guten von den schlechten. Schreiben sie sich die Namen der Architekten, oder Bauträger auf, die von den Bauherren gelobt wurden, aber behalten sie die Bauunternehmen im Hinterkopf, die ebenfalls als gut beurteilt wurden.
    Nun gehen sie zu den besagten guten Arschitekten und Bauträger (nicht alle Bauträger sind verbrecher, und es gibt auch schlechte Architekten, nur finden müssen sie sie, und damit können sie es) und jetzt können sie Starten, und ihre vorstellungen unterbreiten.

    Oft werden Gründstücke ja von Bauträger und Praktischer weise gleich mit Haus angeboten. Lassen sie sich die Adressen der Grundstücke geben, und schauen sie sich dort um, und gehen dann vor wie oben beschrieben.

    So wie ich es jetzt beschrieben habe, würde ich es machen, wenn ich mit Bauen nichts zu tun hätte, um wenigstens ansatzweise sicher zu sein, das ich mit einem Bauträger oder Architekten baue, der schon viele gute Häuser gebaut hat, und restlos zufriedene Bauherren hinterlassen hat.

    TAMKAT
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das alte lied ...

    oder das alte leid!

    was passiert wenn sie einen gutachter (u.a. auch ö.b.u.v. .. usw.) nehmen?
    1. mängelfeststellung - hoffentlich vollständig (so mängel vorhanden sind)
    2. auseinandersetzung mit der gegenpartei vor gericht (da bleibt kein auge trocken)
    3. die gegenpartei behauptet mängelfreiheit
    4. ihr gutachten wird als parteiisch verworfen
    5. das gericht bestellt einen eigenen gutachter
    6. ihr gutachter ist jetzt "verbrannt", kann offiziell (für das gericht) nix mehr machen
    7. inoffiziell, zusammen mit ihrem rechtsanwalt, kann, darf und soll er ...
    8. das geld für "ihr" gutachten ist zum fenster ´rausgeworfen

    also, wie geht´s richtig?
    rechtsanwalt für die juristischen aspekte und technischen fachmann für die "interpretation" des gerichtsgutachters und den aufbau einer evtl. erf. gegenargumentation (durch den RA!) brauchen sie.
    ein eigenes gutachten brauchen sie nach meiner erfahrung -meistens- nicht.
     
  8. #28 Michael S., 13.02.2003
    Michael S.

    Michael S. Gast

    Danke mls

    Das hilft mir schon weiter.

    Übrigens: tolles Forum hier!

    Bitte vergessen Sie alle nicht, daß ich aus einem ganz anderen Beruf komme, und vom bauen überhaupt keine Ahnung habe. Zugegeben: selbst die Gestaltung hat fast ausschließlich meine Frau mit dem Architekten gemacht. Ich wollte nur mein Büro haben, der Rest war mir egal.

    Aber eines habe ich noch nicht ganz begriffen: wenn ich schon kein eigenes Gutachten brauche, wer nimmt dann die Mängel auf? Der Rechtsanwalt? Ich bestimmt nicht, ich weiß doch nicht was falsch ist, außer das Wasser im Keller ist und diverse Schimmelerscheiningen.

    Übrigens, mls: erstaunlich ist, daß der von mir erwähnte Bauingenieur fast das selbe vorhin am Telefon sagte wie Sie.

    Wäre es sinnvoll, diesen die Mängel aufnehmen zu lassen? Er sagte, das kostet so um die 400 Euro.

    Muß es denn immer vor Gericht enden? Es sollen doch nur die Mängel beseitigt werden.

    Und an TAMKAT: wir haben uns zwei Jahre mit dem Hausbau beschäftigt. Wir hatten Angebote, die mir als Laien schon die Nackenhaare hochstehen ließen. bei diesem Angebot war ja alles dabei: schlüsselfertig, Planung und Abnahme durch Architekten (wobei die Planung in den Augen meiner Frau auch gut ist).

    Ich merke schon, ich muß mehr Informationen geben: ich selbst habe noch keinen Gutachter beauftragt, das waren die Nachbarn, bzw. der GU.
     
  9. #29 Thomas Praefcke, 13.02.2003
    Thomas Praefcke

    Thomas Praefcke

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    Gutachter vom GU beauftragt.... so ein "Gutachten" hatte ich neulich auch bekommen - sowas sollte sehr kritisch betrachtet werden.

    Ansonsten ist natürlich auch schon vorab technischer Rat empfehlenswert, da der RA die richtigen Beweisfragen möglichst vollständig stellen sollte.

    Dann sollte man sich auch Gedanken darüber machen ob man so ein Verfahren nervlich und finanziell durchsteht. Der Kläger darf ja erstmal alles bezahlen und wenn die Baufirma dann irgendwann "zahlungsunfähig" wird, gibt es einen grossen Scherbenhaufen.
     
  10. #30 anderer Gast, 14.02.2003
    anderer Gast

    anderer Gast Gast

    Zur allgemeinen Situation

    Leider verschwimmen in diesem Beitrag inzwischen die persönliche Situation und die allgemeine Diskussion um die Aufgaben, Möglichkeiten, Pflichten eines Bauherren.

    Zur allgemeinen Situation noch ein paar Anmerkungen:

    1. Die meisten bauen im Leben nur 1 Mal - damit hinken Vergleiche mit allen anderen Gütern.
    Wenn ich beim Autokauf (oder Kindersitz) auf die Nase gefallen bin, wechsel ich beim nächsten Auto die Marke. Das weiß der Händler und er wird i.a. tunlichst sehen, dass er mich ohne viel Aufhebens zufriedenstellt.
    Ein BU, GU oder Architekt kann damit rechnen, dass er mich nicht wiedersieht und bis sich die schlechte Meinung herumgesprochen hat, ist er in Pension oder hat unter anderem Namen den nächsten Betrieb aufgemacht.

    2. Die Funktion eines BT - zumindest war ich vor meinen Erfahrungen dieser Meinung und so habe ich es auch in einer Verbraucherinfo zum Hauskauf vorher gelesen - sollte Vertreter des Bauherren sein und aufgrund seiner Kenntnisse ähnlich wie ein Architekt die Leistung der Handwerker überwachen. Unterschied zum Architekten war für mich, das der Architekt mir ein individuelles Haus nach meinen Wünschen plant (was entsprechend ein paar EURO mehr kostet und gewisse Kostenunsicherheiten hat), während ich beim Bauträger eher ein Haus "von der Stange" kriege. Die Qualität zum guten Preis macht der BT durch den "Mengenrabatt" und geringere Planungsaufwendungen wett. - So könnte es leider nur sein.
    Weiterer gedachter und in schlauen Tipps auch von Verbraucherschutzverbänden genannter Vorteil: Ich muss nicht permanent selbst vor Ort sein, was bei einem Umzug über 500 km kein zu unterschätzender Vorteil hätte sein können.

    3. Qualitätsprüfung der am Bau Beteiligten - in meinem Fall hat der BT in der Nachbarschaft selbst sein Haus gebaut und der GU war eine nicht nur bundesweit, sondern international bekannte Baufirma. Beides war für mich ein Qualitätsurteil - in beidem habe ich mich ganz gewaltig getäuscht.
    Ich habe seit 3 Jahren ein kaputtes Haus, die Nachbarschaft ist nachhaltig gestört und die Kosten für Anwalt und Gutachten fressen langsam aber sicher den Einbehalt auf.

    4. Die "Nachwehen"
    Wer noch nicht drinsteckt, mag vielleicht noch an das Märchen der deutschen Baugesetzgebung glauben. Aber wenn selbst ein sichtbarer und durch (außergerichtlicher) Gutachter zwischen BT und GU eindeutig festgestellter Mangel wie ein undichter Keller die Verantwortlichen nicht zum hinreichenden Handeln bringt, ist man als Bauherr aufgeschmissen. Korrekte Mangelanzeige, Fristsetzung, Nachfrist, Anwalt, Nachbesserungsversuch, Feststellung, dass der Nachbesserungsversuch gescheitert ist, Mangelanzeige,...
    Wieviel Nachbesserungsversuche sollen zugelassen werden, um den dann fälligen gerichtlichen Gutachter sicher zu Lasten der Gegenseite beauftragen zu können ? Was tun, wenn damit zu rechnen ist, dass der BT "ganz überraschend" Pleite ist, weil man zwischenzeitlich weiß, dass er noch 3 andere BT-Firmen hat und nebenebei in diesem Fall noch Kaffeeautomaten etc. verkauft ?

    5. Man baut im Leben vielleicht doch nicht nur 1 Mal ? - der Kreis schließt sich.
    Wann ist die Hemmschwelle überschritten, das gerade frisch erworbene Haus, in das ja auch oft viel Eigenleistung gesteckt wurde, doch wieder zu veräußern ? Die gerade aufgebauten sozialen Kontakte wieder aufzugeben, womöglich im Fall des BT-Kaufs noch keine Grundbuchübertragung zu haben, plötzlich nicht mehr "nur" als Streitwert den/die Mängel zu haben, sondern den Wert des Hauses, zeitweise doppelte finanzielle Belastungen....

    Und wieder erlebt man, dass Theorie und Praxis weit auseinanderklaffen - hier allerdings in einem Bereich, wo es um sehr viel Geld geht (meist nur für den Bauherren).
     
  11. Bruno

    Bruno

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    Tätigkeit des Bauträgers, der Häuser mit Grundstück verkauft (nach § 34c Gewerbeordnung):

    "Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern ... verwenden".

    Das klingt zunächst nach treuhänderischer Tätigkeit für den Erwerber. In Verbindung mit einem vorher vereinbarten Festpreis für Betreuung+Bauwerk wird die unterschiedliche Interessenslage klar: je billiger die durchgereichte Bauleistung desto höher das Honorar für die Betreuung bzw. der Gewinn.

    Die Ansicht aus der Verbraucherinfo zum Hauskauf teile ich deshalb nicht.
     
  12. #32 Gast360547, 14.02.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @MLS

    Moin Markus,
    nein, so ganz kann ich Dir in Sachen privatem GA nicht folgen, bzw. ich muß Dir widersprechen.
    Leider ist der Fachbereich Anwalt für Baurecht wieder nicht zustande gekommen. Mithin sind RA unterweg, die sich im Verwaltungsrecht bestens auskennen, aber in Sachen Baurecht keinen Durchblick haben.
    Und die Erfahrung lehrt: Einige berechtigte Prozesse, die von BH ngestrengt wurden, sind von diesem verloren worden, weil die Fragestellung im Beweisbeschluß kontraproduktiv war.
    Erst im dritten Nachgang konnte das noch umgedreht werden.
    http://sachverstand-dach.de/oswald.html
    Da könnt Ihr nachlesen was ich meine.
    Auch gibt es oftmals eben doch die Möglichkeit, Kosten, die durch das private GA entstanden sind mit in dem Prozess einzubringen und ertatten zu lassen. Bin selber ja kein RA, aber haera wird dazu etwas sagen können. Dreht sich grob um: "Aufwändungen, die zum Erkennen von Mängeln erforderlich sind, ...."
    Grüße
    si
     
  13. Ebel

    Ebel

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    Noch mal. Der Gerichtsgutachter beantwortet nur die Fragen, die ihm gestellt!!! sind. Andere Fehler darf er nicht sehen, sonst gilt er als pateiisch.

    Deswegen einen Sachverständigen holen, der Ahnung hat (muß aber kein öbuv SV - auch da haben nicht alle Ahnung) und mit dem RA die richtigen Fragen für den Gerichtsgutachter vorbereiten. Ohne Vorbereitung geht der Prozeß ...
     
  14. werner

    werner

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    haus gebaut bauvertrag gekündigt überzahlung rechtsanwalt beauftragt(1999)firma 2002 pleite ra prozessbeginn verschleppt verfahrenläuft firma insolvenz mangels masse nicht eröffnet wer kann raten n e u e r anwalt gesucht!!!!!
     
  15. aw

    aw Neuer Benutzer

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    Baurechtsanwalt gesucht ??

    Als selbst vom Bautrüger geschädigter Bauherr

    (Erwerb 1999, Fertigstellungszusage für den März 2001, jetziger Bautenstand : Rohbau, Bauträger und GU insolvent)Beweissicherungsverfahren vor dem LG läuft ...

    kann ich jedem Bauinteressenten nur folgendes raten :

    (I) Keine Verträge ohne eigenen Anwalt
    (II)Keine Abnahmen ohne eigenen Baufachmann
    (III) Vertrauen ist gut, tägliche Kontrolle ist besser !!!

    Auch bei Anwälten : lieber zweimal hinschauen : bis zur Honorarzahlung intersssiert viele Anwälte der Fall nicht, nach der Hororarzahlung abr erst recht nicht : das Geld ist ja schon verdient ;-)). Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel !

    nachdem eine der größten Kanzleien für Baurecht in der BRD die Sache vollständig vor die Wand gefahren hat, ist mein jetziger Anwalt ( den ich sehr gerne bei Interesse weiterempfehle : dazu bitte aber Mail) dabei, die Karre wieder aus dem Dreck zu ziehen.

    beste Wünsche an alle , die sich der größten Herausforderung neben der Eheschließung stellen : dem BAU !
     
  16. werner

    werner

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    vielen dank für die schnelle antwort bin an der adresse stark interessiert
     
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