Anbau eines Reihenhauses, Unterfangung unseres Fundaments

Diskutiere Anbau eines Reihenhauses, Unterfangung unseres Fundaments im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Du kannst zwar eine Unterfangung grundsätzlich nicht untersagen, das heißt aber nicht, dass du jeden Murks akzeptieren musst. Wurde denn...

  1. Mok

    Mok
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    Du kannst zwar eine Unterfangung grundsätzlich nicht untersagen, das heißt aber nicht, dass du jeden Murks akzeptieren musst. Wurde denn irgendetwas von dem oben beschriebenen umgesetzt (Beweissicherung, Begleitung durch Bodengutachter, Höhenüberwachung)? Wenn nein, warum lässt du die Stümper dann überhaupt loslegen?

    Ihr habt vereinbart, dass die Arbeiten täglich "in nachvollziehbarer Form" zu dokumentieren sind und jetzt fragst du dich, was da eigentlich dazu gehört? Bisschen spät. Da hätte man in der Vereinbarung ruhig etwas konkreter werden können. Eine unsortierte Fotosammlung ist jedenfalls nicht ausreichend. Ich würde ein Bautagebuch fordern, in dem festgehalten wird, wann wo wie tief ausgeschachtet wurde und wie breit die Stiche jeweils angelegt wurden und wann die Unterfangung erfolgte. Die Höhenvermessung ist ebenfalls schriftlich zu dokumentieren.
     
    Fred Astair gefällt das.
  2. Neurus

    Neurus

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    Du darfst nicht vergessen, dass wir Laien sind. Der aufgesetzte Vertrag wurde auch von Baurechtsanwälten geprüft und ist nach Ansicht fast aller bisher involvierten Personen gut und ausreichend formuliert, wir wurden unisono dafür gelobt, dass wir mit den Nachbarn überhaupt einen derartigen Vertrag aufgesetzt haben.
    Aber unserer Erfahrung war auch:
    Die Rechte aus einem Vertrag wollen erstmal eingefordert werden, das ist nicht so einfach. Die Arbeiten waren in Windeseile erledigt, der Statiker der Bauherren versicherte uns mehrfach schriftlich, dass statisch kein Problem bestehe, wenn "Ausbrüche am Fundamentrand mit Beton gestopft werden". Entsprach zwar nicht den tatsächlichen Verhältnissen (teilweise lag Fundament massiv frei), aber ich kann mich ja nicht hinstellen und den Arbeitern einen Baustopp diktieren. Der Gang zum Anwalt und Gericht will gut überlegt sein, bei einem unberechtigten Baustopp drohen Schadenersatzansprüche im fünfstelligen Bereich. Wir konnten jedoch alles selbst mit Fotos dokumentieren und hatten sehr schnell fachkundige Hilfe am Start. Mittlerweile hat uns auch ein öbuv Sachverständiger die nicht fachgerechte Ausführung bestätigt und uns auch mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich beabsichtigte Lösung, die Betonkeile nun durch das Nachbarhaus halten zu lassen, von uns gar nicht akzeptiert werden muss. Besonders krass ist, dass der Statiker der Bauherren bis heute keinen an die tatsächlichen Verhältnisse angepassten Plan vorweisen kann, sondern diesen nun bis nächste Woche liefern will - nachdem die Arbeiten abgeschlossen wurden, ohne dass er sie im Detail je gesehen hat.
    Die Arbeiten erfolgten nämlich ohne jegliche Aufsicht durch einen Bauleiter oder einen Statiker. Eine Dokumentation der erfolgten Arbeiten wurde uns mehrfach angekündigt und nie geliefert.
    Die Sache hat vorerst eine für uns erfreuliche Wendung genommen, da die Bauherren jetzt von der nicht fachgerechten Ausführung ebenfalls überzeugt sind, nun Ansprüche gegen ihre Ausführenden prüfen und fachgerechte Arbeiten verlangen. Das Ganze wird jetzt von dem öbuv Sachverständigen begleitet und geprüft.
    Eine weitere Erkenntnis: Man braucht viele Nerven und zunächst auch einiges an Mitteln, um sein Recht durchzusetzen.
     
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