Anbau selber machen aber dann wie den Bauantrag stellen ?

Diskutiere Anbau selber machen aber dann wie den Bauantrag stellen ? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, nächstes Jahr soll an unser Haus etwas angebaut werden. Der Anbau soll in Eigenregie erledigt werden. Es handelt sich dabei um ein...

  1. #1 chillkroete, 01.01.2012
    chillkroete

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    Hallo,

    nächstes Jahr soll an unser Haus etwas angebaut werden.

    Der Anbau soll in Eigenregie erledigt werden. Es handelt sich dabei um ein einstöckiges Bauwerk in Mauerwerksbauweise mit Flachdach.

    Nun steht ja in der NBauO, dass einen Baunantrag nur der Entwurfsverfasser stellen kann. Dazu zähle ich leider noch nicht.

    Da ich keinen Schwarzbau betreiben möchte ist die Frage wie ich dieses Problem löse.

    Kann ich die Tragwerksplanung, die ja in dem Fall echt einfach ist, aus der Hand geben, das Planungsbüro stellt den Antrag und dann munter selbst anfangen zu bauen ?

    Weil weiterhin steht ja in der NBauO, dass Fachunternehmen die entsprechenden Leistungen erbringen müssen.

    Man hört doch aber so oft dass Arbeiten selbst erledigt werden im Wohnungsbau...

    Danke und Gruß

    Chillkröte

    ------------------------------------------------------------------------
    Kurz zu mir um, unangenehme Kommentare zu vermeiden:
    Studiere an einer TU Bauingenieurswesen und habe Maurermeister/Bautischler/Zimmerleute usw in direkter Familie die den Bau begleiten
     
  2. #2 Gast036816, 02.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    pack deine ideen untern arm und wandere zum bauamt, die dein vorhaben prüfen und genehmigen werden. sprech mit dem sachbearbeiter/der sachbearbeiterin alles ab. die werden dir dann sagen, was du und von wem benötigst.

    hier wirst du kaum eine anleitung für dein DIY-vorhaben erhalten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    In welchem §§ der NBauO hast Du das gelesen?

    Ja - Du brauchst einen Bauvorlageberechtigten! Wer das sein kann und welche Qualifikation für was erforderlich ist, steht auch in der NBauO.

    Den wirst Du Dir suchen müssen, damit der Unterlagen fertigt. Was das kostet, wird Dir der verraten, den Du fragst.
     
  4. #4 chillkroete, 09.01.2012
    chillkroete

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    Hallo,

    das habe ich hier entnommen:
    Niedersächsische Bauordnung
    (NBauO)
    in der Fassung vom 10. Februar 2003
    § 57
    Bauherr

    (2) 1 Der Bauherr hat für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser (§ 58) zu bestellen, es sei denn, dass die Baumaßnahme keines Entwurfs bedarf. 2 Ferner hat der Bauherr Unternehmer nach Maßgabe des § 59 zu bestellen.
     
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