Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte

Diskutiere Anerkannte Regeln der Technik am Bau - Bodenplatte im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Leider bringt mir das nun nicht mehr viel. Dann vergiss es halt. War nur, weil du gefragt hattest.

  1. #141 Ralf Wortmann, 16.08.2015
    Ralf Wortmann

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    Dann vergiss es halt. War nur, weil du gefragt hattest.
     
  2. #142 Bitumen Mine, 17.08.2015
    Bitumen Mine

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    Die Ergänzungsfragen wurde schon verfasst.
    Hier wurde an der Gutachterin schon folgende Frage gestellt.

    Wenn ihr die statischen Berechnungen zur Verfügung gestellt werden,
    Sie daraus eine Beurteilung abgeben kann.
    Oder ob sie weiterhin auf die Hilfe eines Sondersachverständiger angewiesen ist.

    Da schon ein Gemeinschaftprojekt zweier Gutacht,
    Herr Lö.. und Herr Gens...... die Boderplatte mit einer Stärke von 16 cm als Kritisch angesehen haben.
    Herr Gen....... ist öbuv und statiker
     
  3. rodopp

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    nur mal ein kurzes "update" für die, die dieses Thema noch interessiert - nachdem also im Mai 2015 das Urteil des Landgerichtes gesprochen wurde (mit eindeutigen Aussagen, dass die sog. "Anerkannten Regeln der Technik" bei diesem konkreten Mauerwerk und dieser konkreten Bodenplatte NICHT eingehalten werden müssen, weil es ja z.B. nach 8 Jahren keine "Probleme" mit dem Haus gibt usw.) so wurde im Juni 2015 rechtzeitig die Berufung eingelegt und die Sache ist seitdem beim "Oberlandesgericht".
    Hier erfolgte zwischen Juni und November 2015 ein Austausch der Schriften zwischen den Anwälten, jetzt hat das Gericht beschlossen, dass Ende Januar 2016 eine "Verhandlung" stattfinden soll.

    Zu dieser ist zwar nur der Anwalt der Klägerseite eingeladen, aber das macht ja nichts ... ein weiteres Jahr ist somit für den Beklagten erfolgreich geretttet ...
     
  4. #144 Inkognito, 18.11.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Auch wenn Ihre penetrante Unart Threads zu kapern wirklich stört, so wünsche ich Ihnen dennoch viel Erfolg.
     
  5. Siddy74

    Siddy74

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    Nun ist Rodopp aber mal wirklich unschuldig denn er wurde "gekapert" und ist eigentlich Thread Ersteller???

    Und ja, mich interessiert der Ausgang dieser Sache ;-). Viel Glück weiterhin!
     
  6. #146 Carden. Mark, 18.11.2015
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    kann man ja nicht mit rechnen
    ... ist ja eher selten bei ihm :D
     
  7. #147 happyfish, 18.11.2015
    happyfish

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    Guten Abend rodopp,

    ich finde es unglaublich was du hier schilderst. Meine Anerkennung dafür wie du dies alles anscheinend wegsteckst. Das ist für mich weit weg jeder anfangs erwähnten "Larmoyanz". Im Gegenteil, trotz aller berechtigten Empörung ist noch eine gewisse Ironie auszumachen. Vielleicht rettet dich das vor dem "durchdrehen". Was will ich sagen?

    Ich war 4 Jahre in einen ähnlichen Fall involviert. Das volle Programm! 2 Privatgutachten, schwammiger Beweissbeschluß, 2 Gerichtsgutachter, Richter und beidseitig natürlich Fachanwälte für Baurecht. Eine Farce von vorne bis hinten. Ich konnte zum Schluss das salbungsvolle Geschwafel nicht mehr ertragen. Von allen Seiten. Was mich ständig genervt hat war, das ich von meinem Anwalt jedes Schreiben zur Kenntnisnahme, Durchsicht und evtl. Korrektur vorgelegt bekommen habe. Der einzige der mich wirklich beeindruckt hat, war der Anwalt der Gegenseite. Schneidig, rotzig bis unverschämt und immer auf Angriff. Er hat das erste Gutachten der gerichtlichen SV dermaßen zerpflückt, die SV dermaßen angegangen das ich dachte, die SV lassen sich niemals dermaßen ans Bein p.... .... Die Sache schien durch. Weit gefehlt. Die SV sind so was von zurückgerudert, das selbst mein Anwalt kurzzeitig seine Lethargie aufgegeben hat. Ab hier wieder wortreiche Scharmützel mit begrenztem Erkenntnisgewinn.
    75000 € standen im Feuer aber ich hatte an diesem Punkt abgeschalten. Es gibt schlimmeres und ich habe 3 gesunde Kinder......

    Und dann geschah folgendes: Ich bekomme einen Anruf von einem SV, er wäre von der Gegenseite beauftragt und würde sich gerne mit mir unterhalten. Ich hatte keinen Redebedarf aber mein Anwalt meinte, so etwas auszuschlagen kommt vor Gericht nicht gut. Also gab es 4 Wochen später in der Kanzlei meines Anwaltes ein Gespräch. Ich hatte mir vorgenommen nur zuzuhören und hatte einen Parkticket für 1h gelöst.
    Am Ende waren es 4 Stunden und mit dem nur "zuhören" hat auch nicht geklappt. Dieser SV war nicht nur SV sondern in Personalunion auch Mediator. Vor allem aber war er nach 3 Jahren der Erste, der so etwas wie einen Plan hatte. Dann vergingen erneut 6 Wochen, ich ärgerte mich bereits über meine neu erwachte Hoffnung als die Sache langsam Fahrt aufnahm.
    Mittlerweile ist fast 1 Jahr nach dem Erstkontakt vergangen und wir sind ziemlich durch. Es ging sogar soweit, dass die ursprüngliche Baufirma die Nachbesserung mit der Begründung abgelehnt hat, ich würde vermutlich mehrmals am Tag die Bauarbeiten unterbrechen um mich mit meinem SV zu beraten, und ich mir für die Mängelbeseitigung eine Firma aussuchen konnte! Und jetzt kommt`s. Auch wenn mich der eine oder andere für verrückt erklären wird, ich habe quasi dem SV der Gegenseite die Bauleitung für die Mängelbeseitigung übertragen. Ich hatte die freie Auswahl aber der Schreck über die von mir bezahlten SV und deren praktisches Verständnis saß tief.

    Ja so kann es gehen. Ich war schon so weit mich im Prinzip mit allem abzufinden, wenn nur entschieden wäre. Vielleicht eine Möglichkeit für den TE, vielleicht ist dieser Punkt aber überschritten. Für alle anderen die hier mitlesen ist es evtl. eine Alternative die es mit einzubeziehen gilt.
    Ich war vom Verhalten der restlichen Beteiligten enttäuscht, hab mit Gott und der Welt gehadert, und es bedurfte dieser sinnvollen beruflichen Konstellation um nicht den Glauben an die Gerechtigkeit zu verlieren. Um es einmal etwas pathetisch auszudrücken.
     
  8. rodopp

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    happyfisch - danke für Deine Ausführungen ... Ich werde mich dazu nicht weiter äußern, nur so viel - bei uns wird es ganz bestimmt keine Mediation, kein Vergleich o.ä. geben, nur Urteil, ob man nun ANSPRUCH darauf hat, was man bestellt hat und ob anerkannte Regeln der Technik eingehalten werden MÜSSEN oder evtl. nicht, wenn die Sache "gabrauchstauglich" ist ...
     
  9. rodopp

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    es scheint so, als hätte feelfree seine Ankündigung wahr gemacht ...
     
  10. #150 Bitumen Mine, 14.12.2015
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    @ rodopp

    Jetzt weiss ich wieso das bei ihnen so lange dauer.

    Nur das Beweisverfahren dauert bei uns schon über 2 Jahre.

    Gutachten 6 Monate
    Ergänzungsfragen zu Gutachen,nun schon über 3 Monate.
    Wir warten immer noch darauf.

    Und wir haben noch nicht mal Klage eingereicht.

    Wie läuft es dann meist weiter ab.

    Ergänzungfragen beantwortet und dann ?

    Ich gehe davon aus,das nun Klage beim Landesgericht eingereicht wird.
    Und die Beweissicherung durch ist.

    Wir wollen langsam das Erdgeschoss fertigstellen.
     
  11. rodopp

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    @Bitumen Mine - ich weiß nicht, wie der Ablauf dann ist, wenn vor dem Prozess ein "Beweisverfahren" gemacht wird. Ich denke aber, dass auch dann die Richter genügend Möglichkeiten haben werden, das Ganze in die Länge zu ziehen, weil sie ja massiv überlastet sind. Nach Beantwortung der Ergänzugsfragen kann die Gegenseite z.B. ein "Gegengutachten" einreichen, oder der Richter entscheidet dass weitere umfangreiche Begutachtungen durchgeführt werden müssen usw.
    Bei uns war das so, dass - obwohl wir auf MangelBESEITIGUNG geklagt haben - unser Anwalt sich mit Herrn Richter plötzlich einig waren, dass die Beseitigung der Mängel nicht mehr möglich ist (weil ja die Bodenplatte unter dem Haus ist, und es ist aus technischer Sicht nicht möglich, das Haus abzureisen) und deshalb über die sog. "Wertminderung" des Hauses jahrelang diskutiert werden soll usw. Das alles kann natürlich auch bei Ihnen kommen und der Fantasie für weiteren Prozessverlauf sind sicherlich keine Grenzen gesetzt - wenn weiterhin gezahlt wird.
    Sie können ja weiter berichten, wie es abläuft, gerne auch hier in diesem Thema hier.
     
  12. rodopp

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    @Bitumen Mine - und nicht vergessen, egal wie das Urteil am Landgericht ausfällt, die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass eine der beiden Seiten in Berufung geht ...
     
  13. #153 Ralf Wortmann, 15.12.2015
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    Danach ist das Selbständige Beweisverfahren (SBV) dann beendet, wenn keine der Parteien mehr innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Einwendungen gegen die Ergänzungsantworten erhebt oder die Anhörung des SV beantragt.

    Man kann übrigens auch schon vorzeitig die Hauptsacheklage erheben, wenn schon vor dem Ende des SBV für den Antragsteller aus seiner Sicht ausreichend sicher feststeht, was dabei herauskommen wird. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich, aber es kürzt die Sache ab. Manchmal ist es am Ende ja nur noch Geplänkel um Kleinigkeiten.
     
  14. #154 Bitumen Mine, 15.12.2015
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    @Ralf Wortmann

    Ja das wäre meon nächster Gedanke.
    Klage erheben.Nur besteht hier vieleicht die Gefahr das bei der Klage der Richter nochmal ein SV ins Haus schicken will um wieder etwas zu průfen.

    Oder ist nach beenden des Beweisverfahren damit Schluss.
    Das der GŮ nichts mehr in dieser Richtung einleiten kann.

    Unser Ziel ist es,das Haus fertig zu bauen.
    Dann kann die Sache ja ruhig noch Jahre gehen.

    Die Ergänzungsfragen der Gegenseite waren ja schwachsinn.
    Die schon beim Ortstermin beantwortet wurden.
    Den selben Mist jetzt nochmal beantworten ?

    Ich glaub eher das unsere Fragen die SV vor Schwierigkeiten stellt.
    Da das schon von Ihr so geschrieben wurde.

    Hierzu wollte Sie weitere SV zur Hilfe holen.
    Geolge und Statiker.

    Mein Rechtsanwalt hat es ihr so geschrieben,das die Fragen der Gegenseite schon geklärt wurden,
    auch hat wohl ihr Rechtsanwalt einiges davon falsch verstanden.

    Der Geologe wäre eigentlich nicht nötig.Da laut Beweisbilder klar zu sehen ist,das mindestens aufstauendes Sickerwasser anliegt.Eher davon ausgegangen werden muss,das sogar drůckendes Wasser anliegt.

    Ihr grösstes Problem ist wohl die Frage,die Schweisbahn unter der ersten Steinreihe.
    Wie sie das beheben will.
    Hat sie ja als Mangel im Gutachten geschrieben.

    Ich gehe mal davon aus,das der Geolige und Statiker kommen müssen.

    Ich werde weiter berichten was sich getan hat
     
  15. #155 Ralf Wortmann, 15.12.2015
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    Das SBV schützt nicht davor, dass im späteren Hauptsacheklageverfahren ein SV zu irgendeiner aus Sicht des Gerichts noch zu klärenden Fragestellung noch einmal tätig werden muss. Auch weitere Ortsbesichtigungen oder bauteilzerstörende Untersuchungen sind möglich.
     
  16. #156 Bitumen Mine, 15.12.2015
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    Die Sorge das Sie nochmal rein muss,ist gering.
    Ihre Ergänzungsfragen gehen eher in die Richtung zeit gewinnen und verwirren.
    Fragen wie ob sich die Schweisbahnen(Überlappung) alleine gelöst haben können oder herausgerissen wurden.
    Wieso der Private SV diesen Mangel nicht gesehen hat.

    Ob die Verschmutzung vorhanden gewesen wäre,wenn weitergebaut worden wäre.

    Die SV und wir reden von der Verschmutzung unter den Schweisbahnen.
    Sie von dem Staub auf den Schweisbahnen.

    Wieso sie eine Drainage einrechnet ohne vorher die Stärke des Schotters ermittelt zu haben.
    Wieso sollte Sie ?

    Es ist nicht festzustellen ob in einifen Jahren ein Schaden dadurch enstehen kann,hier liegt ein Schaden schon von.
    Nach 2 Stunden Niederschlag staut sich das wasser an,an drei Stellen an der Fassade.
    Und das Wasser drůckt sich unter die Schiebetür ins Wohnzimmer.
    Mein Wohnzimmer wůrde also unter Wasser stehen.

    Ihre Ergänzungsfragen deuten nicht darauf hin,das nochmal jemand rein muss.

    Mein Sorge ist,ich baue weiter,beseitige alles auf eifene Kosten.
    Sehe erstmal ja kein Geld vom GÜ.

    Nun kommt heraus die Statik hat ergeben,Bodenplatte 16 cm falsch.
    Geologe stellt fest,das Gebäude ist drückendem Wasser ausgesetzt.
    Hätte als Wannenkonstruktion erstellt werden můssen.
    Da das Gebäude durch die Tiefergründung wie ein Keller ist.

    Ich habe nun aber fertig gebaut.Ich hoffe das ich hier die Kosten der Beseitung erhalte.
    Wird der Preis gemindert?
    Oder lacht sich der GÜ einen,da er nun das nicht zahlen muss.

    Das Beweisverfahren ist in dem Sinn,nutzlos wenn im Hauptverfahren das gleich gemacht werden muss.
     
  17. rodopp

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    Ein kurze Information zwischendurch für die, die es interessiert:

    Nachdem also Mitte Juni 2015 fristgerecht die Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes (Mai 2015) am Oberlandesgericht eingelegt wurde, erfolgte der Austausch der Meinungen der Anwälte bis ca. Anfang November 2015. Anschließend hat das Oberlandesgericht den Termin einer ersten Verhandlung auf den 21.01.2016 bestimmt. Dieser Termin konnte wegen einer Erkrankung des zuständigen Richters nicht stattfinden.
    Das Gericht hat einen neuen Termin auf den 11.02.2016 bestimmt. Dieser Termin musste auf den 03.03.2016 verlegt werden, da die Anwälte beider Seiten bereits andere Termine hatten.
    Der Termin am 03.03.2016 kam nun auch nicht zustande, da an diesem Tag wiederum der Anwalt der Streitverkündeten einen Termin hat, den man nicht verschieben kann. Deshalb hat das Gericht einen neuen Termin für den 07.04.2016 bestimmt, der wiederum auch nicht stattfinden kann, da der Anwalt der Gegenseite an diesem Tag einen Termin hat, den er nicht verschieben kann. Das Gericht hat also einen neuen Termin für den 21.04.2016 bestimmt.

    Fortsetzung folgt.
     
  18. rose24

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    ...oje. So ähnlich läuft es bei uns auch - der Heizungs-SV war jetzt schon dreimal da um den COP der WP zu messen und es sind noch zwei weitere komplette Themenkreise abzuarbeiten. Der Holzgutachter muss auch noch einmal nacharbeiten und das zieht sich. Bei uns sind es jetzt in erster Instanz auch schon fast 1 1/2 Jahre.
     
  19. #159 Bitumen Mine, 16.02.2016
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    Ja Zeit spielt für alle keine Rolle.

    Die SV hat ab 01.09.2015 begonnen die Ergänzungsfragen auszuarbeiten.
    Da für die Ergänz6ngsfragen nun schon mehr Zeit in Anspruch genommen hat,als das Gutachten selber.
    Dem Landgericht dauert das auch zu lange,also hat der Richter mal höfflich nachgefragt,was der Grund ist,warum sich das so verzögert.Keine Antwort.Erst beim zweiten Schreiben.

    Also bis April warten.
     
  20. rose24

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    Das läuft bei uns gerade ähnlich, nur dass das Gericht bisher nicht nachgefragt hat. Und der GÜ (=Kläger) versucht zu verzögern, weil er offenbar seine Felle davonschwimmen sieht, die vom Gericht gesetzten Fristen hat er bisher fast immer überschritten. Derweil verschlechtert sich der Zustand des Hauses, aber das dem GÜ egal.
     
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