Anforderung Schallschutz an Treppe?

Diskutiere Anforderung Schallschutz an Treppe? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, gibt es eine Anforderung wieviel Schall eine Innentreppe übertragen darf/hörbar ist usw? Hintergrund: Wir waren die ersten, die ein EFH...

  1. texco

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    Hallo,

    gibt es eine Anforderung wieviel Schall eine Innentreppe übertragen darf/hörbar ist usw?

    Hintergrund: Wir waren die ersten, die ein EFH errichtet haben (inkl. Treppe). Nachfolgend wurden 2 weitere Häuser jeweils dran gebaut, so dass sich 3 Reihenhäuser ergeben (wir sind dann nun ein Reihenendhaus). Jeder Bauherr hat aber selbst nacheinander und eigenständig gebaut (etwas ungewöhnlich, ich weiß).

    Unser direkter Nachbar meint aber nun, dass unsere Treppe zu laut bei ihm zu hören sei (uns stört nichts). Hätte er nicht beim Anbau für den entsprechenden Schallschutz zu sorgen gehabt, selbst wenn unsere Treppe nicht den optimalen Schallschutz bietet?


    Danke für eure Infos

    Rüdiger
     
  2. SIL

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    Hat er nach euch errichtet? Also war deine Aussenwand zum Nachbar fertig?
    Wer hat die Akuustikmatten oder im einfachsten Fall Miwo in der nun entstandenen Gebäudetrennfuge verbaut /eingelegt? Zu gut deutsch war deine AW fertig incl Dach etc - dann ist es sein Problem, etwas komplexer wird das ganze wenn du deine Treppe eingebaut hast bzw hast lassen nachdem der Nachbar angebaut hatte, dort kann es schon vorkommen das die Monteure tief gebohrt haben - ich nehme an es handelt sich um Holz/Stahl/Alu Treppe... gibt es noch weitere zum Beispiel Leitungen die durch beide Gebäude führen Gas/Wasser Elt - also eine Durchdringung beider Wandscheiben?
     
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  3. texco

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    Hallo,
    wir haben schon komplett im Haus gewohnt, als er zumindest sein Fertighaus auf seinen Keller gestellt hat.
    Aber selbst sein Keller wurde gestellt, nachdem unser Haus komplett stand, inkl. Treppe (Holz-Stahl), Dach, verputzt, aber ohne fertigen Innenausbau.
    Eine Durchdringung zwischen den Häusern gibt es nicht (sollte nicht). Er sollte sich um zb eine Trennplatte zwischen den Häusern kümmern. Hat er aber leider nicht, so ist im besten Fall Luft dazwischen.
     
  4. SIL

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    Ergo sein Problem - wir hatten dies Thema hier schon mehrfach mit - Errichtung an bestehende Gebäude, du sagtest er hat ein Fertighaus wie ist das zu verstehen Holz/Lia oder.... das ist aber ausser bei einigen Gebäuden immer der Knackpunkt, weil ja dort keine 'äußere Schale' im abschließende Sinn wie, bei der 'offenen zu gängigen' Wandseite herzustellen ist, da gibt es dann Hersteller die 'dünnen' die Wand noch extra aus, weil es ja nur die verdeckte Trennwand ist.( Schall und Brandschutz juckt gar nicht mehr), hast du sein Baugeschehen verfolgt? Hat er intellegenter Weise noch Gerüst oder ähnliches am deinem Gebäude gesichert/verwahrt?
    Nach deinem Text ist der Mangel bei ihm, sofern überhaupt vorhanden, du kannst da ganz ruhig bleiben @Fred Astair hat als alter Hase eventuell noch einen Ansatz.
     
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  5. #5 Jo Bauherr, 23.07.2020
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    Der Nachbar ist demnach formaljuristisch der "heranrückende Störer". ..
    Also: alleine sein Problem.
     
  6. #6 Fred Astair, 23.07.2020
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    Nö, hat er nicht.
    Bin da ganz bei Dir @SIL.

    @texco, kannst ganz beruhigt sein.
    Das Baugeschehen hast Du nicht neugierig verfolgt und Fotos gemacht? Die Trennfuge zw. den Gebäuden wäre interessant.
     
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  7. texco

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    Doch, habe ich. Eine große Lücke zwischen den Häusern und dann plötzlich mit Styropor und Bauschaum verschlossen.
    Ahnte, dass das nicht korrekt sein kann.
    Aber dachte auch, er bekommt mich mit meiner Treppe ran, bei der sicher auch nicht beim Einbau an besondere Maßnahmen gedacht wurde.
     
  8. #8 Fred Astair, 23.07.2020
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    Der Polier war vielleicht im vorigen Leben Musikinstrumentenbauer? Er hat seinem Bauherrn jedenfalls eine schöne Trommel gebaut. Wenn Du selbst nicht gestört bist, hast Du unverschämtest Glück gehabt.
     
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  9. SIL

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    Ergänzend wäre noch - sofern sich die Gebäude in D befinden, es liegt ein erheblicher Verstoss in Sachen Brandschutz vor, wobei hier grundsätzlich vorerst die Schutzwirkung verletzt ist ( Nachbarschaftschutz ) und je nach Zeitraum, dies ist allerdings umstritten der derzeitigen Rechstprechung, du gute Aussichten auf Rückbau bzw Ertüchtigung auf A1 Material in der Gebäudetrennfuge hast, insofern betrifft dies natürlich auch den Sockelbereich bis hin zum Dach insofern dies baulich so gleichfalls " recht locker " ausgeführt wurde.
     
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