Angebot Architekt LPH 1-4

Diskutiere Angebot Architekt LPH 1-4 im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Und wurde der Dämmungsverlauf um den Rolladenkasten und dieser schmale Sturz tatsächlich so ausgeführt? Das ist ja schon eher anspruchsvoll und...

  1. #41 Fabian Weber, 02.09.2018
    Fabian Weber

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    Und wurde der Dämmungsverlauf um den Rolladenkasten und dieser schmale Sturz tatsächlich so ausgeführt? Das ist ja schon eher anspruchsvoll und vollkommene unnötig oder gibt es da gestalterische Gründe?
     
  2. #42 petra345, 03.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2018
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    Einen Sachverständigen hinzuzuziehen ist kein Grund den Vertrag zu kündigen. Insofern ist die Drohung heiße Luft. Sollt er wirklich kündigen, ohne einen Grund zu haben, macht er sich Schadensersatzpflichtig.

    Es wird sinnvoll sein, zumindest ab sofort, alles schriftlich zu vereinbaren. Das muß nicht Einschreiben sein. Brief plus FAX sollte genügen.

    Die HOAI gibt den Architekten eine besondere Macht.
    Sie werden von der Kammer angehalten diese Gebührenordnung anzuwenden, wenn es Privatpersonen sind.
    Bei einem Bauträger empfiehlt man, darauf zu verzichten, wenn sie noch einmal einen Auftrag erhalten wollen.

    Ein Bekannter hatte in der 60er-Jahren ein "Fertighaus" mit den Sauerkrautschalungssteinen gebaut. Das Honorar für den Architekten sollte 40 % des Honorars für alle Leistungsphasen betragen. Dafür mußte der Architekt die vorhandenen Pläne der Firma mit einer Baubeschreibung versehen, mit einem Lageplan einreichen und hat danach noch wenige Male die Baustelle gesehen. Seine 40 % entsprachen dem 40-fachen des damaligen Monatslohnes eines Angestellten.

    Selbst wenn der Architekt heute einen Pauschalpreis unter seinen Gebührensätzen vereinbart, kann er später die volle Gebührenordnung verlangen. Alle Klagen gegen diese Vertragsänderung wurden bisher abschlägig beschieden. Deshalb kommt mir ein Architekt bei meinem BVH nicht ins Haus. Das Risiko, daß ich hinterher ein mehrfaches bezahlen muß, ist mir einfach zu groß.

    In der Klausur zur Vorlesung Baukonstruktion hatten wir 15 min. um ein vorgegebenes Rechteck mit Innenwänden , Türen und Fenster zu versehen und alles zu bemaßen. Die Zeit war zwar nicht ausreichend, aber ein Hexenwerk ist es nicht.




    .
     
  3. #43 Leser112, 01.10.2018
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    Welche Leistungsphasen mit welchem Inhalt hier vertraglich vereinbart wurden, weiß wohl Niemand genau;)
    Besonders bei der Anlagentechnik haben Architekten, vergleichbar mit GU/GÜ/BT, meist überhaupt keine Ahnung!
    Meist können sie noch nicht einmal einen simplen EnEV/KfW Nachweis selbst erstellen, sondern deligieren dies an den ahnungslosen, jeweiligen Statiker, der mit Sicherheit kein Energieoptmierierer ist bzw. sein kann!
    Besser lassen sich vorhandene Übel wohl kaum beschreiben- oder?
     
  4. SIL

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    Manchmal frag ich beim Leser, mit der selben Behauptung könnte ich zutreffender Weise sagen - TGA Planer oje, was diese für Kosten und wirres Zeug über die Jahre da veranstaltet haben, das geht in Millionenhöhe pro Projekt :boxing
     
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  5. #45 Ben1988, 13.10.2018
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    Hallo zusammen,

    nach langem mal wieder, zum Thema Fensterstürze diese wurden nicht so aufwendig wie im Plan ausgeführt.
    Im EG waren die Stürze die Betondecke und im OG diente der Ringurt als Fenstersturz.

    Was anderes noch, letzte Woche kam die Schlussrechnung des Bauunternehmens.
    Uns liegen noch folgende Fragen schwer im Magen:

    1. Das Außenmauerwerk war laut Ausschreibung 110 m2 und in der Schlussrechnung kommt die Summe 184 m2 zum tragen. Wie kann sich der Architekt bei den Massen so vertun?

    2. Der Erdaushub und die Abfuhr wird nach den eingreichten Wiegescheinen abgerechnet, ist das zulässig.
    Habe irgendwas mit DIN 18300 gelesen. Wie wird hier abgerechnet?
    Hier hatte der Architekt 300 m3 Erdaushub ausgeschrieben und geworden sind es 850 m3.
    Nach der Ausschreibung hatte wir uns entschieden eine Garagenunterkellerung noch dazu zu nehmen, da hieß es vom Architekt, die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000€ Mehrkosten, geworden sind es jetzt ca. 30.000 € mehr.
    Nie wurden wir auf eventuell so heftige Mehrkosten aufmerksam gemacht.

    3. Die Rollierung Kies 16-32 wird in der Ausschreibung als m2 ausgeschrieben, der Bauunternehmen rechnet nach Tonnen, laut Wiegeschein, ab. Ist das auch zulässig?
    Wir wissen auch nicht wo 139 Tonnen verbaut sein sollen. Laut Ausschreibung soll 10cm unter die Bodenplatte (162 m2).

    Schon mal wieder vielen Dank für eure tollen Antworten.

    Gruß Benjamin
     
  6. #46 Fabian Weber, 13.10.2018
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    Wenn im Vertrag Quadratmeter stehen, dann wird auch so abgerechnet. Du kannst es natürlich selbst leicht umrechnen um zu wissen ob die Tonnen stimmen. Zur Fassade wird es ja ein Aufmaß geben. Ob Fenster übergessen werden oder nicht hängt von der Größe Deiner Fenster ab.

    Bei Kostenabweichung größer 10% der Gesamtsumme könnte ggfs. der Architekt mit in Haftung genommen werden.
     
  7. #47 petra345, 08.02.2019
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    Wenn keine eingebaut wurden kann man auch keine abrechnen. Meine Meinung.
    Aber die Schalung der Decke wird etwas aufwendiger. Für die -Deckenfläche ändert sich nichts.

    Heutige Zeichenprogramme errechnen die Quadratmeter des Mauerwerkes im Hintergrund.
    Da kann man sich nicht in dieser Größenordnung vertun.

    Natürlich kann man nach Wiegeschein abrechnen, besonders wenn es vereinbart war.
    Aber vielleicht hat der Unternehmer den Aushub in Gewicht geändert und in Gewicht angeboten. Das ist dann doppelt so teuer wie nach m³. Juristisch gilt das als neues Angebot. Wenn man nichts sagt nimmt man es an.

    Üblich ist aber auch nach fester Masse des Erdaushubes. Das kann man vorher ausmessen.

    Da der Boden letztes Jahr trocken war sollte er leichter sein....
     
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    m² beim Aushub Naja, und zu Petras Vortrag sag ich gar nix...
     
  9. #49 Fabian Weber, 09.02.2019
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    Geht hier ums Mauerwerk
     
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    Axxo weil da oben wieder Geschnatterl Boden etc war...
     
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