Angebot oder Vertrag

Diskutiere Angebot oder Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Nichtannahmeerklärung habe ich wiederholt, damit auch die Gegenseite, die vielleicht keinen anwaltlichen Rat einholt, dies in aller Klarheit...

  1. #21 Ralf Wortmann, 07.12.2015
    Ralf Wortmann

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    Die Nichtannahmeerklärung habe ich wiederholt, damit auch die Gegenseite, die vielleicht keinen anwaltlichen Rat einholt, dies in aller Klarheit auch vor Augen hat. Schadet nichts. Wir wissen nicht, wie die erste Erklärung verschickt wurde (Zugangsbeweis?) und der TE sie inhaltlich absolut exakt wiedergegeben hat.

    § 150 Absatz 2 BGB gibt dem Vertragspartner die Möglichkeit, das Angebot zu ändern, allerdings ist damit nicht gemeint, dass dies kommentarlos durch unklare Streichungen in einem vom Anbietenden schon unterschriebenen Vertragstext geschieht. Das könnte, je nach Vorsatzlage Urkundenfälschung sein. Eine Pflichtwidrigkeit nach § 280 BGB ist es in meinen Augen auf jeden Fall. Es bleibt unklar, ob die Baufirma nun behaupten will, diese Streichungen seinen schon vor der Unterschriftsleistung des TE erfolgt (oder ob vielleicht sogar der Vermittler diese Streichungen vorgenommen hat, bevor er den Vertrag an die Geschäftsleitung weiterleitete), oder ob er sich zu seinen nachträglichen Änderungen bekennt.

    Was da ein weiterer Anwalt noch zu sagen soll? Eine Beratung hier im Forum kann stets nur ein erster Ansatz sein. Das Forum kann eine solche Beratung nicht ersetzen. Wenn man den Vertrag nicht kennt und auch nicht den konkreten Inhalt der gewechselten Korrespondenz, bleiben zu viele Unwägbarkeiten.

    Von einer negativen Feststellungsklage habe ich nichts geschrieben. Mein Text soll vielmehr eine schriftliche Reaktion aus der Baufirma "herauskitzeln", damit der TE wieder ruhig schlafen kann. Soll er statt dessen lieber im Unklaren bleiben, vielleicht kaltblütig einen anderen Vertrag mit einer anderen Firma abschließen und sich Sorgen machen, wie die erste Baufirma das gemeint haben könnte?
     
  2. #22 Gast56083, 07.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich bin kein RA, aber ganz genau so sehe ich das auch.
    Ich verstehe zwar Eric und die anderen die sagen, kann doch nix passieren, ist doch schon "offiziell" widersprochen worden und damit bis Du raus.
    Ich kann nur aus eigener Erfahrung mit genau solchen Konstrukten hier in M sprechen: einen "offiziellen" Widerspruch von uns hat den Bauberater 0,0 interessiert. Erst Anrufe, dann Mails, dann Briefe, alles ohne Reaktion.
    Erst als vom Anwalt offiziell mit Frist zur Bestätigung und mit Zustelllnachweis widersprochen wurde, gab es eine Reaktion und die war erst mal: Widerspruch nicht akzeptiert weil a,b,c. Wenn Vertrag nicht eingehalten wird, dann Klage, Schadenersatz usw usf.

    Am Ende waren wir mit Anwalts Hilfe aus dem Bauvertrag raus, hatten aber das Grundstück und konnnten uns einen eigenen GU suchen. Anwalt hat ein paar hundert € gekostet und war die beste Investition die wir beim ganzen Hausbau gemacht haben. (und keiner von uns weiß, was genau in dem Bauvertrag steht)
    Das mag hier ein Stück weit anders sein, aber die Vorzeichen sind die gleichen. Allein dass ich wieder ruhig schlafen kann und ich sicher weiß, dass der Vertag nicht gültig ist wären mir die 250€ Erstberatung Wert.

    Hier geht es vermutlich auch um deutlich >500k€; da sollte man nicht mehr alleine rumdoktern wenn man die Fallstricke nicht kennt.
     
  3. Eric

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    Für den richtigen Sachverhalt ist jeder TE selbst verantwortlich. Man kann nicht alles hinterfragen. Hier ist der Sachverhalt klar und eindeitig dargelegt worden und es gibt keinen Grund für Spekulationen, denn:

    Angebot des TE und Annahmeerklärung des BU mit Änderungen ( = neues Angebot ) sind also bereits nach dem Inhalt der Urkunde zeitversetzt, so dass insoweit nach menschlichem Ermessen nichts mehr " getrickst " werden kann.

    Erstberatung des Anwalt besteht nur in einer Anhörung des Mandanten, Einsichtnahme in die Unterlagen und einer anschließenden Erklärung des Anwalts gegenüber dem Mandanten zur Rechtslage. Ist der Sachverhalt vom TE richtig mitgeteilt worden, wovon ich ausgehe, erfährt der TE von einem weiteren Anwalt folglich nichts anderes als das, was ihm schon hier erklärt worden ist.

    Von mir aus mag der TE das Schreiben von Ralf an den BU absenden. Vielleicht bestätigt der BU ihm daraufhin, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Und wenn nicht? Wer A sagt sollte auch B sagen. Soll der TE dann einen Anwalt mit der außergerichtlichen Vertretung ( kostet dann mehrere TSD € ) und mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen, wenn der BU dann immer noch nicht antwortet?

    Ich meine, dass das zu viel des Guten wäre. Wer aber unbedingt eine klarstellende Antwort haben will, mags tun und anschließend den entstandenen Anwaltskosten hinterher laufen.
     
  4. vOlli

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    Hallo,

    ich hatte zu Beginn meines Bauprojektes eine ähnliche Erfahrung gemacht.

    Habe das geänderte "Angebot" an den BT zurückgeschickt und wegen der Änderungen abgelehnt, bzw. mitgeteilt, dass wir uns daher auch für einen seiner Mitbewerber entschieden hatten. Es kamen noch einige böse Briefe mit der Drohung zur Klage, aber ich konnte den Werdegangs des vermeintlichen Vertrags und die Änderungen auch mit Poststempeln nachweisen.

    Dann war Ruhe.....
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 07.12.2015
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    Hallo, Eric!

    Na, ja, da bin ich anders drauf.

    Jeder hat seinen eigenen Stil, aber mir widerstrebt es, dort, wo ich mögliche Unwägbarkeiten in der Sachverhaltsschilderung sehe, einfach davon auszugehen, dass ein juristischer Laie hier im Forum absolut alles völlig korrekt schildert. Wer ist denn schon in der Lage, alles druckreif zu schildern?

    Ohne dies dem TE unterstellen zu wollen (liegt mit fern), fallen mir Begebenheiten ein, wo manche Fragesteller erstmal, ohne genaue Kenntnis des Vertragswortlauts aus dem Gedächtnis heraus alles Mögliche zusammen fabuliert haben, von dem es sich später dann herausstellte, dass es ganz anders war.

    Da habe ich lieber das Korrektiv, dem TE zu empfehlen, für wenige hundert Euro eine zusätzliche anwaltliche Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen, besonders, wenn es, wie hier, um sechsstellige Beträge geht.

    Ich bin kein Freund davon, frühere Ankündigungen um jeden Preis wahr zu machen. Das sollte man in jeder aktuellen Situation neu abwägen. Da halte ich es mit Konrad Adenauer (den sein „Geschwätz von gestern“ nicht interessierte).

    Auch bin ich kein Freund davon, sich dann, sofern es nicht zwingend nötig und sinnvoll ist, schon vorher Gedanken darüber zu machen, was man tut, wenn von mehreren möglichen zukünftigen Entwicklungen eine eintritt.

    Es ist hier nicht nötig, schon jetzt darüber nachzudenken, ob man gar eine Feststellungsklage (das Wort habe ich auch nie erwähnt) einreichen wolle, falls die Baufirma nicht antwortet. Das kann man später in aller Ruhe überlegen, wenn die Situation da ist. Das spart Zeit und Arbeit, denn dann, wenn die Firma doch das gewünschte Schreiben übersenden würde, wären solche Grübeleien vergebens gewesen.

    Es gibt auch nicht nur diese beiden Fallgestaltungen. Ebenso denkbar wäre es, dass die Firma zwar antwortet, aber anders als erhofft.
    Z.B. mit einer Erklärung, dass sie den Vertrag für wirksam halte.
    Oder mit einer Erklärung, dass die Streichungen schon vor Unterschriftsleistung erfolgt sein müssen und dass die Geschäftsleitung diese Verträge so, mit den Streichungen schon erhalten habe.
    Oder mit einen Angebot zur Zahlung eines Abfindungsbetrags.
    Oder gar mit einer ersten Abschlagsrechnung.


    Wenn man das alles berücksichtigen und schon mal vorab durchdenken wollte, wie man darauf reagieren sollte, käme man zu nichts anderem. Nur kurz gedanklich anreißen, ob man für diesen Fall schon irgendwelche Weichen stellen müsste und wenn nicht, dann beiseite schieben, den Gedanken.

    Aber, wie anfangs schon geschrieben. Jeder hat seinen eigenen Stil.
     
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