Angebotener Festpreis. Darf mehr verlangt werden?

Diskutiere Angebotener Festpreis. Darf mehr verlangt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Genau!

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
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    Genau!
     
  2. #22 ma4er72, 28.04.2015
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    Danke. Dann wäre das auch geklärt!
     
  3. #23 rechter Winkel, 28.04.2015
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    Und sollten die Leibungen der Türen verputzt / verspachtelt werden, sind diese zusätzlich zu vergüten.
     
  4. #24 toxicmolotow, 28.04.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.04.2015
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  5. #25 Fraking, 28.04.2015
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    Wieso sollte denn überhaupt die VOB hier gelten. Oder hat der Fragesteller geschrieben, dass diesseits Grundlage des Vertrages geworden sind? Wenn er den Auftrag als Verbraucher erteilt hat, wird es ohnehin schwierig.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
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    Och nö, nicht schon wieder einer der behauptet, die VOB könne für (End)Verbraucher nicht vereinbart werden. Das ist FALSCH.
    Die VOB kann auch für (ENd)Verbraucher sehr wohl noch vereinbart werden, sie unterliegt nur wie alle anderen AVB der Inhaltskontrolle!

    Und wo habe ich geschrieben, das die VOB gelte?? Ein Jurist sollte lesen können.

    Ich schrieb:
    Wenn nichts spezielles (also auch nicht die VOB) vereinbart ist, dann gilt das, was (orts)üblich ist.
    Und bisher hat niemand andere Abrechnungsregeln als die der VOB für Bauleistungen definiert, diese sind (orts)üblich, benachteiligen den (End)Verbraucher nicht und werden daher auch bei Verträgen ohne VOB oder sonstige Abrechnungsregeln von Gerichten zu Grunde gelegt bzw. anerkannt!

    Gegenteiliges bitte mit AZ belegen! DANKE!
     
  7. #27 Manfred Abt, 28.04.2015
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    weil es um die VOB/C und nicht um die VOB/B geht. Und da sieht das dann schon wieder ganz anders aus.

    Aber überleg mal um was es hier überhaupt geht. Und wenn keine individuellen Abrechnungsregeln getroffen wurden nimmt man was? Die VOB/C!
     
  8. #28 Manfred Abt, 28.04.2015
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    so wollte ich ja auch anfangen
     
  9. #29 toxicmolotow, 28.04.2015
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    Wer hat hier meinen Beitrag ohne Hinweis/Kommentar ausgexxxxxxt?
     
  10. #30 Manfred Abt, 28.04.2015
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    ich, steht doch drunter!
     
  11. #31 Fraking, 28.04.2015
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    Könnt es ja gerne erklären. Es geht nicht um die Wirksamkeit, sondern um die Frage der Einbeziehung. Die VOB haben keine Gesetzeskraft und werden nur als AGB einbezogen. Nach § 305 Abs. 2 BGB muss der Verwender auf diese Verweisen, damit die einbezogen werden. Bei Verbrauchern ohne Bauerfahrung hat der BGH hinsichtlich der VOB/B sogar entschieden, dass der Hinweis auf die Geltung nicht reiche (BGH v. 9.11.1989 VII ZR 16/89). Wenn ihr meint, das gelte nicht, dann bitte mit Argumenten vor. Lerne gern dazu.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
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    Dann fang mal mit Lesen an!!!

    Manfred hat es schon geschrieben!!! Die VOB hat 3 (in Worten DREI) Teile.
    A = Vergabeverfahren
    B = Vertragsbedingungen
    C = Ausführungs- und Abrechnungsregeln!

    Ausserdem ist die VOB kein eigenständiges Werk, sondern fasst "nur" die entsprechenden Normen zusammen!
    Für jedes Gewerk hat der Teil C eine eigene Norm, in der jeweils auch die für das Gewerk anzuwendenden Abrechnungsregeln stehen.
    Ich hätte also ebensogut auf die DIN 18363 "Maler und Lackierarbeiten" und die DIN 18366 "Tapezierarbeiten" abgeben können. Ist unterm Strich nichts anderes!

    Das alles hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Teil B und dessen Inhaltskontrolle zu tun!!

    Gut gemeinte Warnung für Dich als Neuling hier:
    Mit Halbwissen fällst Du hier ganz schnell auf die Nase, weil hier verdammt viele Vollprofis u.a. auch Deiner Proffesion unterwegs sind.
    Also informier Dich demnächst näher, bevor Du hier Haue bekommst, weil Du Dinge durcheinander wirfst oder unzulässig vermischst!
     
  13. #33 Fraking, 28.04.2015
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    Tut mir leid, handwerklich habe ich hier sicherlich nicht viel zu melden, aber die juristischen Ausführungen überzeugen nur von einzelnen Usern. Es geht nicht um die Inhaltskontrolle, sondern um § 305 Abs. 2 BGB. Die Einbeziehung von AGBs muss grds. vereinbart werden, was abhängig von der Situation auf vielfältige Weise erfolgt. Ich habe zwei Dinge angesprochen, die hier problematisch sind. Wurde überhaupt ein Hinweis auf die VOB/C erteilt und wenn ja, ist der Fragesteller erfahren im Baubereich. Ich habe ein BGH Urteil zitiert, was hier jeder nachlesen kann. Ansonsten noch zu empfehlen, Kniffka/Knoeble, Kompendium des Baurechts, 3. Teil Abschnitt B Rn. 26 ff. Steht dasselbe drin unter Verweis auf die Rechtsprechung. Ich will ja nicht bestreiten, dass hier alle vom Fach sind und sich handwerklich hervorragend auskennen.
     
  14. #34 rechter Winkel, 28.04.2015
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    Es geht hier doch um eine DIN, wie R. D. schon geschrieben hat. Das sich die VOB/C auch auf die DIN bezieht tut doch erstmal nichts zur Sache.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
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    Genau - und das wegen der VOB/B!!!
    Und wenn Du es so viel besser weist als wir, dann beleg uns doch mal mit nem Urteil, das bei fehlender Vereinbarung irgendwelcher Abrechnungsregeln die VOB/C ausdrücklich ablehnt und andere (welche???) Regeln zu Grunde legt!!!

    Bis dahin bleibst dabei:
    Ohne Vereinbarung gilt das ortsübliche und das ist das, was in der VOB/C steht!!!!
     
  16. #36 Fraking, 28.04.2015
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    Jetzt werden hier die Begriffe aber durcheinander geworfen. ortsüblich? Was hat denn die Lokalität damit zu tun? Du meinst wahrscheinlich die Verkehrssitte. Und hier sind wir wieder beim Anfangsproblem. Zwischen Normalbürger und Handwerker besteht die sicherlich nicht in der Geltung der VOB/C. Dass die VOB/C zugleich DIN Charakter hat, spielt hier keine Rolle. Es geht um die Bemessung eines Entgeltes, die entscheidet sich nach der Vertragslage. Und hier darf man als Normalbürger eigentlich darauf vertrauen, dass 1:1 die erbrachte Leistung angerechnet wird. Ich habe betont, dass ich mich irren kann und ich will hier Architekten und Ingenieure nichts vormachen. Hier kann mich gern jeder widerlegen, aber dann entweder mit einer gesetzlichen Regelung, einem Urteil oder einer sauberen Argumentation. Ich habe eine Norm geliefert und ein Urteil.

    Hab sogar noch eins AG Hamburg v. 29.4.2004 - 640 C 317/03:

    "Fehlt es an der wirksamen Vereinbarung der VOB/B bei einem Einheitspreisvertrag, so kommt eine Anwendung der Übermessungsbestimmungen der DIN 18363 Nr. 5.1.5 (Malerarbeiten) nicht in Betracht, wenn das Angebot des Auftragnehmers die tatsächlich zu streichende Fläche ohne ca.-Angabe enthielt und ein Übermessen nicht vereinbart oder zumindest darauf hingewiesen wurde, da die in den DIN-Normen vorgesehenen Übermessungsvorschriften sich nicht zu einem Handelsbrauch oder einer Verkehrssitte verdichtet haben."
    Man kann über alles diskutieren, aber ich hoffe, dass letzteres dir zeigt, dass meine Auffassung nicht absoluter Quatsch ist.

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  17. #37 toxicmolotow, 28.04.2015
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    Wird bei mobilen Endgeräten (via Tapazalk) aber nicht angezeigt. Seis drum. Steht da denn auch ein Grund, den ich hier nicht lesen kann?
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
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    So kangsam wirds dreist!
    DU behauptest hier wild rum, argumentierst mit den VOB/B und Urteilen zu derselben, kannst oder willst Deine Meinung nicht belegen und WIR sollen Dich widerlegen???

    Ich kann auch behaupten, Wolke sieben schmecke nach SingleMaltWhisky und fordere Dich auf das, das zu wiederlegen. Viel Spass dabei!

    Dein Hamburger AG (also erstinstanzlich :mega_lol:) Urteil ist ohne den Zusammenhang auch nicht viel wert.
    Zum Ersten gehe ich davon aus, dass in dem Fall anders als hier der AN Und nicht wie hier der AG) die Massen ermittelt hat!
    Zum zweiten ist es schlicht falsch, die DIN zu ignorieren, weil diese erstmal den widerlegbaren Anschein der aRdT haben. Eine begründete Widerlegung dieses Anscheins kann ich in Deiner Zusammenfassung nicht finden!
    Und Drittens ist die Aussage, die Übermessungsvorschriften hätten sich nicht zu einem Handelsbrauch oder einer Verkehrssitte verdichtet der grösste Blödsinn, den ich seit Jahren gelesen habe!

    Die Dinger sind genau das - eine Verkehrssitte!!! Kein Handwerker würde auf die Idee kommen, anders zu kalkulieren oder abzurechnen, weil er dann nämlich seine kompletten Kalkulationen vergessen könnte, da die alle darauf beruhen, diese Regeln anzuwenden!
     
  19. R.B.

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    Ja, "toxic hat Käse geschrieben". ;)

     
  20. #40 toxicmolotow, 28.04.2015
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    Danke RB. Naja, ganz sinnfrei war er nicht, ich habe lediglich meinen Architekten zitiert. Zugegeben nicht ganz ernst gemeint, aber Unrecht hat er nicht. Aber lassen wir das, dem TE hilfts nicht. Die weitere Diskussion hier ist durchaus imteressant wenn man sieht wo soetwas hinführen kann.
     
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