Angebotener Festpreis. Darf mehr verlangt werden?

Diskutiere Angebotener Festpreis. Darf mehr verlangt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Macht der AG einen Fehler beim Ausmessen (Fläche = Länge x Höhe) dann ist das für den AN unschädlich, da dieser am Ende aufmessen und dann korrekt...

  1. #101 th_viper, 29.04.2015
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    Entschuldigung, da hatte ich in deinen Beitrag einen Fehler hineininterpretiert, der nicht da war. Von daher bitte meinen Kommentar dazu gedanklich streichen.


    Ich denke nicht, dass man einen fachlichen Beistand erwarten darf für den Kleinkram.
    Der AG will 19 m² Wand bearbeitet haben, die sind real da. Der AN kennt die Wandöffnungen und kann den Mehraufwand auch in die 19 m² einkalkulieren. Ein Nichtfachmann würde das wohl erwarten.

    Zum Thema über den Tisch ziehen:
    Das Thema ist bekannt. Es werden sich garantiert Handwerker finden, die den Mehraufwand in die 19 m² einkalkulieren würden und hinterher versuchen, mit der Argumentation der Übermessungsregel, eine Mehrvergütung zu erzielen. Ob es hier in dem Fall so ist, keine Ahnung.
     
  2. R.B.

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    Dann muss ich aber auch als AG meinen Kopf dafür hinhalten, ist ja nur Kleinkram, also wenig Lehrgeld zu zahlen.
    Da stellt sich zu Recht die Frage der Verhältnismäßigkeit, und wenn man auf den fachlichen Beistand verzichtet (weil zu teuer) dann nimmt man bewusst das (kleinere) Risiko in Kauf.
    Wegen einem gebrauchten VW Golf für 500,- € würde ich auch nicht vorher damit zum TÜV fahren. Wenn´s dann in die Hose geht, dann muss ich halt abschreiben.
     
  3. #103 stockstadt, 29.04.2015
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    Da kann man noch ein bisschen im Kreis laufen.
    Aus meiner Sicht hätte der Maler die errechneten m² hinterfragen müssen .... hat er denn überhaupt Aufmaß genommen??
    Es kann sich ja nicht um Riesenflächen gehandelt haben.


    Außerdem hat der TE mit keinem Wort erwähnt, dass er nicht bezahlen wolle.
    Er hat um Erklärung gebeten und diese doch akzeptiert .... nur frühere Aufklärung wäre besser gewesen.

    LG
     
  4. R.B.

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    na ja, wenn der AG die Flächen schon vorgibt, und ein Preis/m2 angeboten wird, dann muss er ja nicht extra vorher vorbei schauen um zu messen. Ob das dann ein paar m2 mehr oder weniger sind, hat auf den Preis/m2 keinen Einfluss. ABer wer weiß schon, was er nun tatsächlich gemacht hat, und welche Positionen er im Detail abrechnet.

    Missverständisse sind gerade im Baugewerbe anscheinend an der Tagesordnung. Da treffen halt Welten aufeinander.
     
  5. #105 Manfred Abt, 29.04.2015
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    Der TE hat seine Infos doch schon lange.

    Hier streiten sich jetzt einfach noch die Fachleute und ihre Feinde ein wenig weiter rum.
     
  6. #106 stockstadt, 29.04.2015
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    Ja, grundsätzlich sehe ich das auch so ... aber der Maler war doch vor Angebotsabgabe vor Ort !!!!


    Bei den vielen Beträgen ging es eher um grundsätzliches .... schlecht informierte AG treffen auf sich hinter VOB´s (und ähnlich eigen gestrickte Regelungen) versteckende AN
    Transparenz und Offenheit würde vieles vereinfachen

    LG
     
  7. R.B.

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    Wo sind hier Feinde? :D
     
  8. #108 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2015
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    Ja und??

    Vielleicht ist der Handwerker so sehr gewohnt, mit den VOB/C Abrechnungsregeln zu hantieren, dass er gar nicht auf die Idee kommt, das könne jemand anders machen als so!
    Vor allem dann, wenn seine bisherigen Kunden das immer unwidersprochen bezahlt haben, was er auf die Weise berechnet!

    Mein Gott - dieser ewige Ruf nach Transparenz ist so verdammt arrogant, weil er nämlich eine stille Betrugsabsicht impliziert!!! Vielleicht kann der andere einfach keinen Transparenzbedarf sehen, weil er ihm noch nie klargemacht worden ist.

    Wenn Du in ein fremdes Land kommst und Dich so benimmst wie es hier guter Ton ist, kannst Du dort damit Menschen schwer beleidigen - ohne es zu wollen.
     
  9. #109 th_viper, 29.04.2015
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    Tut er ja. Wenn er 19 m² misst, es 22 m² sind, muss er die Mehrkosten übernehmen. Wenn es aber nun mal nur um die Abrechnungsmodalitäten hinsichtlich des Übermessens geht, geht das zu Lasten des AN. Wenn der nicht weiß, dass die Rechtsbeziehungen bei unterschiedlichen Vertragspartnern eben nicht alle gleich sind, darf der das Lehrgeld bezahlen.
     
  10. #110 stockstadt, 29.04.2015
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    Genau deshalb sind hier schon viele Seiten vollgeschrieben worden.
    Das heißt aber nicht, dass "die Fachleute" recht haben.

    Den Spruch -- haben wir schon immer so gemacht -- prangert "ihr" doch immer an

    LG
     
  11. #111 tanzbaer, 29.04.2015
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    Yepp, nur ist unser BGB so ausgelegt, dass es die Firmen sind ist die das fremde Land betreten.
     
  12. #112 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2015
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    Yep - nuir denken die meisten Handwerker nicht in BGB (da denken eh nur Juristen drin), sondern in VOB :p

    In BGB denken alle anderen auch nicht! Und BGB heisst Bürgerliches Gesetzbuch nicht Baugesetzbuch.
     
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