Anhebung Nachbargrundstück - Zulässigkeit

Diskutiere Anhebung Nachbargrundstück - Zulässigkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir besitzen ein EFH in Hanglage. Oberhalb unseres Hauses hat sich eine brachliegende Wiese befunden zu dessen Grundstücksgrenze...

  1. #1 fisk3110, 12.09.2021
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    Hallo Zusammen,

    wir besitzen ein EFH in Hanglage.
    Oberhalb unseres Hauses hat sich eine brachliegende Wiese befunden zu dessen Grundstücksgrenze eine Sandsteinmauer mitz leichtem Grenzversatz errichtet wurde.

    Nach einigen Jahren wurde hier ebenfalls ein Haus erbaut, welches bisher einen abschüssigen Garten hin bis zu unserer Sandsteinmauer besitzt. Die Abschüssigkeit möchte unser Nachbar nun durch eine Aufschüttung ausgleichen. Hierzu sollen L-Steine direkt auf die Grenze betoniert werden. Auf diese L-Steine soll eventuell auch noch ein zusützlicher Sichtschutz/Zaun errichtet werden.

    Bisher war die Sandsteinmauer 1.20 m hoch.

    Durch die Veränderung würde sich bezogen auf unser EG/Garten Niveau eine zusätzliche höhe durch die L-Steine um ca. 1m, sowie eine weitere Erhöhung durch einen Sichtschutz/Zaun ergeben. Höhe aktuell 1m angenommen.

    Es ergeben sich folgende Fragen:
    - Welchen Höhenunterschied dürfen die zwei Grundstücke zueinander haben und was sind hier die Bezugshöhen?
    - Je nach Zaunhöhe ergibt sich im schlimmsten Fall eine extreme "Gesamtmauer". Wie hoch drüfte ein zusätzlicher Sichtschutz gebaut werden. Bzw. wie wird dies in einem solchen Fall geregelt?

    Eine Skizze habe ich beigefügt:
    - Blau Ausgangslage
    - Rot Vorhaben Nachbar
     

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  2. #2 Fabian Weber, 12.09.2021
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    Meiner Meinung nach ist nach 1m Schluss. Also darf Dein Nachbar da nichts ändern.

    Habt Ihr damals abgegraben, denn vielleicht bezieht sich die Regel auch auf das natürliche Gelände.

    Sowas steht oft im jeweiligen Nachbarschaftsrecht Deines Bundeslandes.
     
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  3. #3 simon84, 12.09.2021
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    Und Bebauungsplan sowie Satzung der Gemeinde beachten
     
  4. #4 fisk3110, 12.09.2021
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    Ich habe mal ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass in BW Stützmauern bis insgesamt 2m möglich sind.
    Die Frage ist natürlich ab wo zählen die 2 Meter.

    Das Ursprungsgrundstück wurde ja praktisch abgegraben zur Begradigung, wodurch die 1,2 m entstanden sind.
     
  5. #5 simon84, 12.09.2021
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    das gilt wenn nicht anders festgeschrieben ab natürlicher Höhe.

    Habt ihr euch das eigentlich mal überlegt die Situationen aus beiden Perspektiven zu betrachten?

    selber 1,20 abgraben damit das eigene Grundstück schön grade ist aber wenn der Nachbarn aus exakt dem selben Grund aufschütten will Macht ihr ein Fass auf.

    das Verhältnis mit dem Nachbarn scheint ja nicht so toll zu sein sonst hätte man doch für den grenz Verlauf eine gemeinsam Lösung gefunden
     
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  6. #6 fisk3110, 12.09.2021
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    Danke für deinen Beitrag.

    Die Grundstücksbegradigung wurde damals bereits mit der Erbauung des Hauses (90er) und Bauantragskonform durchgeführt.
    Zur damaligen Zeit war das oben liegende Grundstück kein Baugrundstück. Es wurde erst in den 2000ern bebaut und zur damaligen Zeit eben nicht begradigt sondern verlief weiterhin abflachend.

    Dass unser Nachbar sein Grundstück nun 10 Jahre nach Bebauung begradigen will ist für uns OK. Das Verhältnis ist anders als du annimst eigentlich gut. (Ich weiß nicht warum man immer annehmen muss, dass das Verhältnis zerrüttet ist nur weil man sich über die Sachlage versucht zu informieren)

    Dennoch wollte ich mich hier informieren was denn überhaupt rechtlich möglich ist und die Fragen hierzu (ich habe nun mal nicht Baurecht studiert) sind doch legitim und diese sind ganz ohne wertend zu sein:
    - Was gilt als Bezugshöhe? Das Niveau unseres Gartens nach Bauantrag. Das Ursprüngliche natürliche Niveau der Grenze?
    - Wenn zusätzlich noch ein Zaun/Sichtschutz erbaut wird: Wie muss dieser Berücksichtigt werden.

    Diese Fragen stellen sich mir unabhängig von der Frage rechtens oder nicht rechtens.
     
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  7. #7 tomtom79, 12.09.2021
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    Es gilt das natürliche Gelände vor eurem abgraben.
    Wie hoch die Mauer inklusive Zaun sein darf steht im bb oder beim Amt nachfragen.
     
  8. #8 Dimeto, 12.09.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.09.2021
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    Diese Frage berührt verschiedene rechtliche Aspekte. @simon84 hat ja schon auf einen möglicherweise vorhandenen Bebauungsplan oder eine andere Ortssatzung aufmerksam gemacht. Da Du nicht darauf eingegangen bist, gehe ich davon aus, dass es für Dein Grundstück nichts dergleichen gibt. Weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften nennt die Landesbauordnung (LBO).
    Wie wichtig Quellenangaben sind, haben zuletzt mal wieder einige Spitzenpolitikerinnen erfahren müssen. Auch hier im Forum wäre es aufschlussreich, die Quelle zu erfahren. Die LBO nennt den Grenzwert von 2m nur im Zusammenhang mit der Genehmigungsfreiheit (Anhang zu §50, Nr.7). Eine höhere Mauer wäre also durchaus möglich, ohne weitere Klimmzüge aber nur bis 2,5m (§6 Abs. 1 Nr. 3).
    Und dann gibt es ja noch das Zivilrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG). Die §§ 9-11 geben ganz gute Antworten auf Deine Frage, sonst frage nochmal konkreter nach.
    Wie schon geschrieben gilt im Allgemeinen die natürliche Geländeoberfläche des Baugrundstücks. In Einzelfällen sind aber auch die Regelungen zu den Abstandsflächen anwendbar (§5 Abs. 4 letzter Satz LBO) oder unter besonderen Umständen auch eine individuelle Regelung. IMHO könnte das in Deinem Fall zum Tragen kommen, wenn Deine Baugenehmigung von damals die Abgrabung zur zwingenden Voraussetzung hatte.
    S.o.
    Meine Meinung: Es gilt das natürliche Gelände vom Baugrundstück. Aufschüttung und Einfriedung bilden eine gemeinsame bauliche Anlage die nach LBO insgesamt 3,7m über Deinem Grundstücksniveau liegen darf. Das Vorhaben in Deiner Skizze wäre demnach zulässig, allerdings muss der Zaun gemäß Nachbarrecht 50cm Grenzabstand einhalten.
     
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  9. #9 vollmond, 12.09.2021
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    Falls die Beziehung zum Nachbarn gut ist lad ihn doch zu dir ein und besprecht das ganze....
    L-Steine am Ende noch mit so nem Plastikzaun sind das letzte und geben nur einen Patkplatzcharakter.
    Wenn Du schon eine Sandsteinmauer hast, warum dann nicht deine Mauer um 20cm erhöhen 60cm Pflanzbeet und danach wieder eine Sandsteinmauer im gleichen Typ. Evtl als Sichtschutz ein paar Büsche und fertig....
     
  10. #10 simon84, 12.09.2021
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    Das ist halt auch das ewige leid der modernen Grundstück Besitzer (beide) die einen hundert Prozent Ebenen Garten bis zur Grenze brauchen.

    Bei älterer Bebauung sieht man durchaus auch oft Bebauung folgt Natur und fertig
     
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  11. #11 Kriminelle, 12.09.2021
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    Und dann besteht er nur aus einer Rasenfläche.
    Andere würden sich an der Mauer/Grundstücksrand einen tiefer liegenden Steingarten oder eine Sitzecke für den Feuerplatz machen: separiert mit zwei Sitzstufen, modern und als ein Zimmer im Garten. Vielleicht mal vorschlagen? Bevor Euch die Mauer erschlägt…
     
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