Anhörung: Errichtung eines Anbaus

Diskutiere Anhörung: Errichtung eines Anbaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Eltern haben jetzt vom Bauamt einen Brief bekommen, weil irgendjemand sie und zwei Nachbarn wegen angeblicher Schwarzbauten beim Amt...

  1. #1 OnkelHo, 02.11.2024
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    Hallo,

    meine Eltern haben jetzt vom Bauamt einen Brief bekommen, weil irgendjemand sie und zwei Nachbarn wegen angeblicher Schwarzbauten beim Amt gemeldet hat.

    Im Brief heißt es: Vorhaben: Errichtung eines Anbaus an das Wohnhaus

    Dem Amt wurde bekannt, das ein Anbau an das Wohnhaus errichtet wurde ohne Baugenehmigung.

    Meine Eltern haben das Haus von meiner Oma übernommen und renoviert. Angebaut wurde dort gar nichts. Das Haus so wie es jetzt dort steht, steht so seit ca 50. Jahren. Es ist ein altes Siedlungshaus der DDR. Die Anbauten hat mein Uropa und Opa damals vorgenommen.

    Auf der Flurkarte ist sogar zu erkennen, das diese Anbauten schon längst da waren und nichts dazu gekommen ist.
    Das Amt möchte jetzt einen Auszug aus der amtlichgen Liegenschaftskarte (kein Problem) und Bauzeichnungen und Baubeschreibungen. Sowas haben wir gar nicht. Damals wurde, sagte mein Vater mir, eine kleine Skizze gezeichnet, beim Bürgermeister abgegeben und der gab sein Ok. Da gibt es keine Unterlagen mehr. Wie soll man jetzt nachweisen, dass das Haus so schon seit einem halben Jahrhundert mit genau diesem Baugrundriss so dort steht.

    Ich hoffe, hier kann mir jemand Ratschläge geben.

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 Fabian Weber, 02.11.2024
    Fabian Weber

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    Indem man zum Beispiel mal ein Loch bohrt und zeigt, dass da Ostziegel drin sind.

    Ein Sachverständiger kann sowas auch beurteilen.

    Allerdings würde ich zunächst mal den Gang aufs Amt antreten, das sollte sich doch im Gespräch klären lassen.

    Gibt’s noch Fotos vor der Renovierung?
     
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  3. #3 nordanney, 02.11.2024
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    Fotos, alte Luftbilder, vielleicht noch Unterlagen in der Bauakte
     
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  4. #4 Jo Bauherr, 02.11.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.11.2024
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    "DDR-Bauten sind durch den Einigungsvertrag in ihrem Bestand geschützt. Der Bestandsschutz wird von daher auch bei Anträgen auf wesentliche Änderungen nicht in Frage gestellt."
    Soweit mein Sachstand aus einem Brief von 2021 einer Mitteldeutschen Bauaufsichts-Behörde. Also sollte alles, was bis 1989 -wie auch immer- dort gebaut worden war, eigentlich Bestandsschutz haben...
     
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  5. SIL

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    Fast Jo :winken 31.07.90 wäre der Stichtag für die VO , allerdings bin ich aktuell nicht in der Lage dir zu sagen ob §13 der VO welcher eine 5 Jahresfrist beinhaltet addiert werden muss , grundsätzlich greift aber hier die Verwirkung BVerwG Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91 exemplarisch , insofern sehe ich dies entspannt beim TE insofern ja eine Erfassung der Wohnfläche etc aktuell erfolgt ist und zumal bereits in der Flurkarte.
    Weiterhin gibt es durchaus 'Bestand' welcher nicht geschützt ist und wo auch ein Rückbau bzw Abriss notwendig ist zum Beispiel Überbauung.
     
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Anhörung: Errichtung eines Anbaus

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