Ankündigung der förmlichen Bauabnahme in 36 Stunden

Diskutiere Ankündigung der förmlichen Bauabnahme in 36 Stunden im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Die Gewerke haben sich lt. Fax an den Planer gewandt...Dann teil allen am Bau schon beteiligten Firmen mit, dass der Architekt keinerlei...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Dann teil allen am Bau schon beteiligten Firmen mit, dass der Architekt keinerlei Vollmachten hätte und sie juristische Dinge bitte nur mit Euch abzuhandeln haben!
     
  2. #22 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Schreiben sind nicht dabei. Nur die Mitteilung das die das wollen. Unser neues Architekturbüro ist bereits involviert und würde, falls der Termin stattfinden muss, dabei sein. Wegen der fehlenden bzw. fehlerhaften Unterlagen ist eine Prüfung jedoch schwierig. Denken aber auf dem richtigen Weg zu sein.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2014
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    Ich sage doch - der will auf dem Wege durch die Hintertür seine Leistungen abgenommen kriegen.

    So nach dem Motto - Mängel an den Gewerken lagen nicht vor, bloß ein paar Restarbeiten, also war meine Leistung nicht mangelhaft und Unterlagen haben auch nicht gefehlt, denn sonst hätten die Firmen ja nicht mängelfrei arbeiten können.

    Nachtigall, ick hör Dir tapsen.
     
  4. #24 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Ahhh! Verstehe. Ja, das könnte so sein. Wird es wohl auch.
     
  5. #25 Skeptiker, 21.08.2014
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    Und deshalb hier ganz besonders: Unbefangenen Sachverstand zusätzlich zum neuen Architekten mitnehmen, denn dem könnte die Gegenseite auch Befangenheit vorhalten.

    Möglicherweise ist hier auch eine völlig unabhängig durchgeführte Bautenstandsdokumentation durch einen Dritten oder gleich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren angeraten. Klärt das schnellstmöglich mit Eurem Anwalt!

    mobil gesendet
     
  6. #26 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    Unser neuer Architekt war schon auf der Baustelle. An den Arbeiten an sich gibt es wenig bis nichts auszusetzen. Den Planer würden wir aber mit dem Termin ungern, also auf KEINEN FALL!!!, mit der Abnahme aus der Sache rauslassen wollen...
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 21.08.2014
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    Ihr lasst ihn aus der Sache damit nicht aus seinem Vertrag raus. Die Abnahme der Einzelgewerke der bauausführenden Firmen ist nicht gleichzeitig die Abnahme des Architektengewerks, es sei denn, er fordert euch explizit auch dazu auf, auch seine Leistung abzunehmen.

    Da kommt es darauf an, wie das Fax formuliert war. Besprecht das mit eurem RA. Vorsorglich den Archi darauf hinweisen, dass diese Abnahmen nicht etwa gleichbedeutend sein sollen mit einer Abnahme seiner eigenen Leistung oder gar mit einer Akzeptanz seiner (unwirksamen) Kündigung.

    Wenn die VOB/B in den Werkverträgen vereinbart worden sein sollte, müsst ihr prüfen, ob die 12-Werktagesfrist des § 12 Absatz 1 VOB/B (danke an Ralf Dühlmeyer für den Hinweis, das hatte ich vergessen, zu erwähnen) ab dem Datum des Eingangs des Abnahmebegehrens bei eurem Archi eingehalten wird und ob im Zeitpunkt des Abnahmebegehrens das betreffende Gewerks überhaupt schon fertiggestellt war („Verlangt der AN nach der Fertigstellung …“). Ansonsten könnte ihr schon aus diesen Gründen verschieben.
     
  8. #28 Wir bauen bald, 21.08.2014
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    So, Gewerke wurden telefonisch und per Fax über den nicht stattfindenden Termin informiert. Es wirkte nicht so als wäre der Wunsch nach Abnahme von den Gewerken ausgegangen... Schreiben an Planer ist auch raus. Mal sehen welche Unterlagen wir von ihm nun bekommen...

    Danke, danke, danke! Vieles was der Anwalt uns erzählte kam uns dank der hilfreichen Tipps bekannt vor!
     
  9. Markul

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