Anliegerbefragung /-information durch Baurechtsamt

Diskutiere Anliegerbefragung /-information durch Baurechtsamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, welche Rolle spielt im Genehmigungsverfahren für das BRA die Befragung und Information der Anlieger? Konkret: Müssen alle...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    welche Rolle spielt im Genehmigungsverfahren für das BRA die Befragung und Information der Anlieger? Konkret: Müssen alle Anlieger informiert (und einverstanden?) sein, über / mit dem geplanten BV, damit es vom Techn. Ausschuss der Stadt behandelt und genehmigt wird? Braucht das Amt dazu vorab eine Unterschrift von jedem Einzelnen Miteigentümer bei einer Gemeinschaft?
    Voraussetzung: Wir reden von einem Verfahren, bei dem keine Befreiung von den geltenden Bauvorschriften nötig ist.

    Situation: Um die Genehmigung des BV durch den Technischen Ausschuss, der nur monatlich tagt, zu beschleunigen, rät das Amt dem BH, die Unterschriften der Anlieger bis Do selbst einzuholen, dann reicht es noch in die Sitzung im Oktober. Dummerweise liegt ein Eigentümer der anliegenden WE-Gemeinschaft aus 11 Eigentümern im Krankenhaus. Was kann / darf das Amt dem TA raten, wenn die 11. Unterschrift in den nächsten Tagen nicht beizubringen ist?

    Danke und Gruß
    Seev
     
  2. Baumal

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    ich rate auch bis DO die unterschriften selbst einzuholen.
    dass dieser 11. anlieger im krankenhaus liegt und vermutlich
    erst mal seine ruhe haben möchte, sollte kein problem darstellen.

    eine kurze notiz deinerseits, weshalb, warum er nicht unterschreibt, genügt
    für den TA. (denke ich)
     
  3. #3 Der Bauberater, 02.10.2012
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    Das kommt immer darauf an, was für ein Vorhaben das ist, welches Verfahren gewählt wurde, bzw. notwendig ist.
    Wenn ihr ein Kenntnisgabeverfahren durchführen könnt, dann müsst ihr ohne Unterschrift vier Wochen warten, wenn ALLE Unterschriften da sind nur 14 Tage. Im Genehmigungsverfahren haben die Angrenzer, die nicht unterschr. haben vier Wochen Zeit um Einwendungen vor zu bringen und erst danach kann/darf genehmigt werden.
    Deine Ortsangabe lässt nichts über die Gemeinde/Stadt/Kreis vermuten, deshalb etwas allgemeiner:
    Wenn deine Gemeinde nicht selbst untere Baurechtsbehörde ist, dann muss der Gemeinderat/Technischer Ausschuss/Bauausschuss das gemeindliche einvernehmen erteilen, damit das Bauvorhaben von der unteren Baurechtsbehörde genehmigt werden kann. Da keine Befreiungen notwendig sind, kann das Einvernehmen (eigentlich) nicht versagt werden, egal ob Unterschiften da sind oder nicht.
    Im KG-Verfahren ist kein Einvernehmen erforderlich.
    Was sagt dein Planer?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei einer WEG müssen doch eigentlich sowieso nicht all Eigentümer, sondern der von denen beauftragte Verwalter oder Beirat unterschreiben.
    Stell Dir ein Hochhaus mit 60 Eigentümern vor, die in der ganzen Republik und darüber hinaus verstreut sind :yikes

    Nene
     
  5. Seev

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    Das ist ja genau das, was ich nicht weiß. Ein Verwalter hat m.E. normalerweise keine Vertretungsvollmacht für sowas. Wer ist aber der relevante Eigentümer? Ich würde denken, alle Eigentümer oder evtl.nur eine Mehrheit? oder der Verwaltungsbeirat?? Das geht ins WEG-Recht, ich weiß.

    Der Verwalter meinte übrigens, dass der im Krankenhaus ja eh nicht auf der angrenzenden Seite wohne und deshalb nicht relevant sei. Dass das rechtlich aber nun mal gar nichts zu sagen hat, ist aber selbst mir mit meiner geringen WEG-Erfahrung klar.

    Aber wir werdens wohl mal so machen, wie oben empfohlen.
     
  6. Seev

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    Bis hier schon mal DANKE an alle!
    Gruss
    Seev
     
  7. kike

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    Ups, da wäre ich vorsichtig... der Beirat darf schon mal garnicht und der Verwalter auch nur nach einstimmigem Beschluss. Wenn nicht reicht dann die Anfechtung eines betroffenen Eigentümers. Jedenfalls wenn es um Eingriffe in das Eigentumsrecht geht.
     
  8. kike

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    Zu meinem Vorbeitrag: Beispiel für solch einen Eingriff in das Eigentumsrecht wäre bspw. Übernahme einer Baulast.
     
  9. #9 Der Bauberater, 02.10.2012
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    Wenn der Verwalter eine Vollmacht/Vertretungsbefugnis hat, dann wird nur dieser angeschrieben und dessen Unterschrift reicht. Wenn der keine Legitimation hat, dann muss das Baurechtsamt alle xx WEG-Eigentümer anschreiben. Das kann dann dauern, bis alle gefunden sind.
     
  10. #10 Thomas B, 02.10.2012
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    Viel Spaß dabei. Ich hatte letztes jahr das "Vergnügen" eine Nutzungsänderung beantragen zu dürfen, die an ein MFH grenzte. Hier gab es 19 Nachbarn. Zwei haben unterschrieben, die meisten waren jedoch nicht auffindbar, d.h. die im Katasterauszug aufgeführte Adresse stimmte nicht mehr (Nachbarn hatten sich wohl nicht umgemeldet...was weiß ich). Das Bauamt konnte da auch nicht helfen, hätte sich aber gar sehr über die aktuellen Adressen gefreut, die man mich bat doch irgendwie herauszufinden (um diese dann informieren zu können!).....wie das geschehen sollte, sagte man mir nicht. So blieben alle (bis auf die zwei) unauffindbar.
     
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