Anscheinsvollmacht ??

Diskutiere Anscheinsvollmacht ?? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Gut, Karlheinz, bitte entschuldige! Dann schreib ich jetzt, daß Dein Gereite auf der Schriftform ein putziges niedliches kleines Quatschelchen...

  1. #21 Karlheinz, 09.08.2010
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    Na geht doch!!! :biggthumpup:

    Wir kommen der Sache immer näher ... es hilft bei der Kontrolle ungemein, wenn man so genau wie möglich weiss, was man kontrolliert (egal ob man Bauherr, Architekt oder ein Gericht ist). Wenn auf Zuruf des Architekten der Galabauer anfängt, telefonisch Container zu bestellen, kann es schwierig werden - sehen wir ja hier.

    Schriftliche Verträge sind, um den Bogen etwas weiter zu spannen (häte nicht gedacht, dass das in diesem Forum erforderlich ist), in der Regel auch deutlich präziser, was die jeweils geschuldeten Leistungen, Fristen etc. angeht.

    Und noch was (nicht an Lukas): Vergesst das mit der Betrugsanzeige. Der Containerfritze behauptet, es gebe einen gültigen Vertrag zwischen ihm und dem TE (er behauptet nicht, dass er nur auf der Baustelle des TE abgefahren habe). Das kann stimmen oder nicht, hat aber mit Betrug nichts zu tun. Einfach nicht zahlen und abwarten.
     
  2. #22 Karlheinz, 09.08.2010
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    Er hat eine Rechnung freigegeben, ohne dass ihm der zugrundeliegende Vertrag vorlag. Das steht fest. Spekulation: Er hat die Rechnung freigegeben, obwohl die durchgeführten Leistungen vom Leistungsumfang eines anderen Handwerkers umfasst waren.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2010
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    Sorry - Karlheinz. Ich habe nicht geschrieben, er habe eine unendliche Anzahl von Containern durch die Zahlung einer Rechnung bestellt.

    Aber:
    Der Containerdienst bekommt einen Auftrag von A mündlich im Namen von B.
    So weit wäre der Cd schon beweispflichtig für den Umfang und die vereinbarte Vergütung, wenn er B die Rechnung zuschickt.
    Wenn aber B diese Rechnung ohne Hinweis auf irgendwelche Vertragswirren bezahlt, wird der Cd in einem Rechtsstreit immer behaupten, er habe nach Treu und Glauben durch die direkte und ohne Hinweis erfolgte Zahlung durch B von einer Bevollmächtigung von A ausgehen dürfen. Und viele (ggf nicht alle) Gerichte werden diesem Argument folgen.
    Und damit darf der Cd dann auch davon ausgehen, dass alle weiteren von A im Namen von B bestellten Container zu Recht bestellt wurden. Nachgerade dann, wenn der Cd nicht nachvollziehen kann, mit wessen Erde diese befüllt wurden.

    Gepennt haben hier der Architekt, der gleich hätte sagen müssen - Sache des Galabauers.
    Und der Bauherr, der etwas sehr blauäugig an die Sache herangegangen ist.
    Der Galabauer hat nicht gepennt, der hat (moralisch) betrogen.
     
  4. Julius

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    Der Betrugsvorwurf sollte sich ja auch erstmal nicht gegen den Containermenschen richten, sondern gegen den Handwerker, welcher ihn beauftragt hat.
    Allerdings ist der Containermensch ME auch nicht aus dem Schneider, da er ja zugibt, zu wissen, daß hier eine Leistung für Dritte auf Deine Rechnung gehen soll.
    Er dürfte zwar vielleicht vermuten, daß der Handwerker berechtigt war, WEITERE Container für DEINEN Abraum zu bestellen, aber gewiß nicht solche für Nachbars Abraum auf Deine Rechnung!!!

    Nicht zu zahlen ist zumindest ne gute erste Maßnahme.
    Aber ich würde schon förmlich die Rechnung begründet zurückweisen!
    Dann soll der Containerer mal klagen...
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2010
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    Liebe Leute - nun mal bitte etwas langsam mit

    Nicht zahlen

    Wenn Andreas diesem Rat stumpf folgt, hat er ggf. auch noch die Prozesskosten am Hals, wenn der Cd gegen ihn klagt und gewinnt.
    Und die kann er sich im Gegensatz zu evtl Kosten für Nachbars Erde NICHT vom GaLa-Bauer wiederholen!!!! (Soweit es da überhaupt etwas zu holen gibt!!!)
     
  6. bernix

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    Moralisch?
    "Wer in der Absicht, sich (...) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt..."usw
    -
    ist doch eindeutig oder? Wir sprechen hier ja nicht von einem Container der dreiviertel voll war und auf den noch was aufgeladen wurde....auch das würde ich nicht durchgehen lassen wenn die Beweislage gut ist....
    .
    Hoffen wir mal das sich der Architekt nicht verrechnet hat...

    Ich würde es (erstmal) nicht zahlen!
     
  7. bernix

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    ....um wieviel Euro gehts eigentlich?
     
  8. Julius

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    Ralf, hast Du bei Deiner Einschätzung wirklich bedacht, daß hier eine Anscheinsvollmacht behauptet wird.
    Dumm nur, daß der Rechnungsteller (nicht der Fahrer!) sehr wohl wußte, daß es um Leistungen für den Nachbarn geht!

    Somit kann er sich ME nicht auf eine Anscheinsvollmacht berufen, da nicht davon auszugehen ist, daß der Fragesteller seine Handwerker bevollmächtigt hat, Leistungen für FREMDE Baustellen auf seine Rechnung in Auftrag zu geben!
    Auch dann nicht, wenn er vorher eine Rechnung für Arbeiten an SEINER Baustelle anstands- und kommentarlos bezahlt hat.
    Oder?

    Ich vermute mal, der Cd weiß oder annimmt, daß der Handwerker grad (ob der diversen Nachbesserungen, zu denen er nachbarlicherseits verdonnert wurde) etwas klamm ist. Und bevor er von dem nichts bekommt, hat er eben versucht, sich beim Fragesteller schadlos zu halten. Ohne Erfolg allerdings.
     
  9. #29 Andreas1705, 09.08.2010
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    Das haben wir bereits hinter uns... Die Sache liegt inzwischen beim Amtsgericht und der Anwalt der Containerfirma schickt dicke Schriftsätze...

    Ich habe das Thema hier mal gepostet, weil ziemlich ratlos bin, wie ich mich hätte verhalten sollen, um soetwas zu verhindern. Aber ich merke schon an der Tatsache, dass es durchaus kontrovers zugeht, dass es wohl eine gelebte Praxis gibt im Sinne von Lukas

    ... und wenn das Kind dann doch mal in den Brunnen fällt, ist man als Bauherr plötzlich blauäugig gewesen, nicht auf einen schriftlichen Vertrag bestanden zu haben...

    P.S. Der Containerdienst sagt natürlich, dass er nicht wusste, für welche Baustelle die Container bestellt wurden und wessen Aushub da abgefahren wurde. Ich hatte nur geschrieben, dass er nicht bestritten hat, dass der Aushub von der Nachbarbaustelle stammt.

    Angesichts des geringen Streitwertes (ein paar Hundert Euro) und aufgrund der Tatsache, dass unser Architekt uns geraten hat, nicht zu zahlen, haben wir es auf eine Klage ankommen lassen (die jetzt auch läuft). Wie gesagt möchte ich mit dem Thread eher eine Diskussion darüber anregen, wie man als Bauherr solche 'Fallen' sinnvoll umschifft, ohne gleich den ganzen Bauablauf ins Stocken bringen indem man auf formal korrekte Beauftragung pocht...

    Gruss - Andreas
     
  10. #30 Ingo Nielson, 09.08.2010
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    er hat eine rechnung freigegeben, die seinem auftrag an den handwerker entsprach. der bauherr hat diese bezahlt. also alles gut.

    mit dem rest haben weder der architekt noch der bauherr etwas zu tun. das soll der handwerker mit seinem auftragnehmer ausfechten, wenn er mit der klage gegen den bauherren abgeblitzt ist.
     
  11. Baumal

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    seh ich auch so.

    was sagt denn nun der nachbar, der für seinen
    (nachweislichen) bodenaushub nix zu bezahlen hat?:D
     
  12. lulu66

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    Wieso der Nachbar? Hier hat der Handwerker für sich selbst "optimiert":

     
  13. Julius

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    Dem dürfte das erstmal egal sein, denn er hätte es ja so oder so nicht bezahlen müssen.
    schließlich waren das Gewährleistungsarbeiten des Galabauers!

    Was macht denn unterdessen die Betrugsanzeige gegen jenen feinen Handwerker???
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2010
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    Das hab ich nicht gesagt!!
    Aber wenn man als Bauherr plötzlich eine Rechnung von jemandem bekommt, dem man nie einen Auftrag erteilt hat (mündlich, schriftlich oder in anderer Form hiess das beim Bund ;)), die bezahlt und sich dann wundert, wenn dieses trojanische Pferd mißbraucht werden kann - das nenne ich blauäugig.

    Auch wenns jetzt ein bissel spät ist - Du hast gefragt, dann hier mal ein paar Antworten.
    1) Kleinere Zusatz-Arbeiten auf der Baustelle an Firmen zu vergeben, die eh schon da sind, kann vorkommen.
    Meist in Absprache mit dem Bauherren, manchmal auch aus der Not heraus ohne vorherige Info an den Bauherren.
    2) Wenn ich z.B. dem Maurer sage, er soll eine Kernbohrung machen, dann kann es sein, dass der das Gerät nicht selber hat und mir mitteilt, er werde die Firma ABVDE damit beauftragen. So weit kein Thema.
    Wenn aber ABVDE mir ne Rechnung an den Bauherren schickt (oder - viel häufiger - an mich addressiert), dann muss ich als Architekt sagen:
    Stopp, Du bist Sub von ..... - Rechnung dahin.
    3) An sich müssen die Firmen die Rechnung an den Bauherren schicken. Dieser hat - wenn er das will - dafür zu sorgen, dass der Architekt die zur Prüfung bekommt.
    Krieg ich als Architekt ne Rechnung von einer Firma, muss ich sie ganz formal an den BU zurückschicken.
    Oder (weniger formal) mit dem Bauherren klären, wie damit umgegangen werden soll.
    Nur wenn ich weiß, dass der Bauherr kein Problem damit hat, dass ich Rechnungen bekomme und die ihm erst nach der Prüfung vorlege, kann ich das so machen.

    Würden alle Handwerker und Architekten (und auch Bauherren) immer dem Postulat von Kalrheinz folgen, wären sie auf der juristisch sicheren Seite, aber auch oft genug im Baustau.
    Aktueller Fall: Bauherr sucht Fliesen aus, LV wird erstellt, mitten in der Vergabephase kommt die Nachricht - Hersteller hat das Lager leer und produziert nicht mehr nach.
    Passiert das, wenn der Auftrag vergeben ist und der Leger bestellt und will man dann erst das ganze juristische Procedere abarbeiten, steht der Bau 14 Tage länger als eh schon.
    Hier wird dann eben "auf Zuruf" und vor allem auch mit Vertrauen reagiert.

    Fliesen geht natürlich nur zusammen mit dem Bauherren. (Nicht das einer auf dumme Gedanken kommt :o)
     
  15. Baumal

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    aaaah so.

    dann also, was sagt denn nun der handwerker,
    zu dem (nachweislichen) bodenaushub?:hammer:

    isser ein betrüger?
     
  16. Lukas

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    Ralf,

    eben das möchte ich nicht mal deutschen Gerichten zutrauen.
    Daß er die berechtigte Rechnung bezahlt hat ist i.O. und seine Pflicht, weil Leistung bestellt und erbracht. Daraus nun den Freifahrtschein für den Galabauer zu konstruieren ist doch einfach nur irre. Wenn der noch ein paar Baustellen in der Gegend hat, dann wird er immer weiter in Andreas Namen bestellen, oder wie?

    Ich hoffe mal, daß das Gericht den CD einfach fragt, warum er sich nicht an den Besteller wendet. Bedenklich finde ich, daß der Anwalt es auf so ne Tour ankommen lässt.

    Gruß Lukas
     
  17. Baumal

    Baumal

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    die wollen auch leben.... :D

    ein paar hundert euro streitfall.:mauer
     
  18. #38 Thomas B, 09.08.2010
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    ...sehe ich wie Lukas!

    Leistung wird bestellt (Container), erfüllt und abgerechnet. A. zeichnet zweifelsfrei erbrachte Rechung frei. "Blauäugig" mag man es benennen, wenn er eben eine Rechung von einem "Fremden" erhält (hier CD), der A. aber kann dies sicher aufklären bzw. hat er ja wohl auch...so far, so good.

    Hieraus kann ich auch keinen Freifahrtschein ableiten.

    Thomas
     
  19. bernix

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    ...das Blöde ist, dass Jura oft etwas anders funktioniert, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung....
    -
    Da es hier um mehrere (?) Container geht, könnte der Fall zu ungunsten des Fragestellers ausgehen wenn er nicht begründen kann warum er nicht bemerkt hat, dass da ein Container rumsteht obwohl die Leistung schon erbracht war.
    Das könnte dann zum Problem für den Architekten werden...
    ..immer unter der Voraussetzung dass das Gericht überhaupt diese Anscheinsvollmacht so sieht....
     
  20. #40 Andreas1705, 09.08.2010
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    Er behauptet natürlich, der Aushub komme von unserer Baustelle. Die Berechnungen und Fotodokumentation durch unseren Architekten wären falsch. Das alles interessiert die Container Firma aber auch gar nicht. Sie stellt sich einfach auf den Standpunt, der Besteller hatte eine Vollmacht und fertig. Sie habe nicht gewusst, dass der Handwerker auf verschiedenen Baustellen tätig gewesen ist und hätte dies auch nicht prüfen müssen oder können.
     
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