Anscheinsvollmacht ??

Diskutiere Anscheinsvollmacht ?? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Du hast doch nun sicher auch nen Anwalt. Der könnte doch, zusammen mit dem Archtekten oder sonstwem, den Nachweis führen, daß die Mengen eben von...

  1. Lukas

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    Du hast doch nun sicher auch nen Anwalt. Der könnte doch, zusammen mit dem Archtekten oder sonstwem, den Nachweis führen, daß die Mengen eben von beiden Baustellen kommen. Wenn der Galadödel dann nicht nachweisen kann, wo und wie er das Zeug des Nachbarn verscharrt hat, dann kanns evtl. auch ein deutsches Gericht verstehen.

    Gruß Lukas

    PS: Wie belastbar sind eigentlich die Berechnungen des Architekten?
     
  2. #42 Andreas1705, 09.08.2010
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    Naja, unser Architekt hat eine Fotodokumentation und seine Berechnungen. Keine Ahnung, ob das belastbar ist? Der Handwerker behauptet halt, dass es mehr geworden ist als vom Architekt berechnet. Aber wie bereits geschrieben, interessiert den Containerdienstleister auch gar nicht wessen Boden da abgefahren wurde. Er argumentiert ausschliesslich mit der Anscheinsvollmacht.

    Einen Anwalt haben wir übrigens nicht eingeschaltet. Bei dem geringen Streitwert findet man keinen, der das für den Gebührensatz der Honorarordnung macht also muss ich selbst Schriftsätze verfassen... Aber egal, ich sehe das inzwischen als schönes Lehrstück in angewandtem Schuldrecht und unser Architekt hat uns auch eine eindeutige Zeugenaussage verfasst.

    Allerdings zeigt ja die kontroverse Diskussion hier im Forum, das man den Fall so oder so beurteilen kann, so dass ich nicht unbedingt davon ausgehe, dass wir letztendlich Recht bekommen. Und daher stelle ich mir schon die Frage, wie man es als Bauherr von Anfang an vermeiden kann, in eine solche Situation unklarer Vertragsverhältnisse zu geraten. Offenbar ist es ja üblich , dass ein Architekt auf der Baustelle - wenn auch im Ausnahmefall - Aufträge im Namen der Bauherrschaft erteilt, um den Bauablauf nicht zu behindern.

    Ich werde auf jeden Fall hier mal berichten, wie es ausgegangen ist.

    Gruss - Andreas

    P.S. Nur der Ordnung halber, der Handwerker war nicht der Galabauer sondern der Rohbauer, der Grundleitungen und eine Zisterne eingebaut hat.
     
  3. Lukas

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    Haste das schriftlich?
     
  4. Baumal

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    die hammelbeine würde ich ihm dem handwerker langziehen.

    weshalb keine rückmeldung, sollten mehrmengen anfallen?
    weshalb wurden mehr als benötigte container berechnet?
     
  5. Lukas

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    Weil vorher nicht über die Mengen geredet wurde!?!?

    PS: Noch kann man auch nicht ausschließen, daß er Architekt sich verhauen hat. Was ist, wenn er den - ähm wie heißt das noch.. - Auflockerungsfaktor - oder so ähnlich - vergessen hat. Ist ja nicht ganz unmöglich.
     
  6. #46 Andreas1705, 09.08.2010
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    Klar, das ist die Argumentation des gegnerischen Anwaltes. Zugegangen mit Schreiben vom Amtsgericht... warum?
     
  7. Baumal

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    ....wir zerbrechen uns hier den kopf, um ca. 480€..
    keiner weiss nix genaues.... :biggthumpup:
     
  8. Lukas

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    Na weils dann auch, bei fehlendem Entsorgungsnachweis für die Nachbarbaustelle, dem letzten lustlosen Gericht einleuchten könnte.
    "Mit ohne" Anwalt biste aber dennoch auf dünnem Eis.
     
  9. #49 Andreas1705, 09.08.2010
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    Klar, aber nur deshalb kann ich das hier so locker berichten... Wenn ich mir vorstelle, soetwas passiert mit grösseren Nummern, wird mir ja bei dem Gedanken schon schlecht. Daher ja auch mein eigentliches Anliegen, wie kann ich es als Bauherr prinzipiell verhindern, in so eine Situation zu kommen, ohne meinen Architekten zu verprellen und ohne den Bauablauf zu stören...
     
  10. Lukas

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    Ganz einfach! Du musst immer verfügbar sein und darfst nix aus der Hand geben.

    Der Tag hat 24 Stunden - wenn das nicht reicht, dann nimmste noch die Nacht dazu. :)
     
  11. Bonb

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    Der gegnerische Anwalt schreibt wirklich etwas von Anscheinsvollmacht?

    Nach dem was ich hier gelesen habe, würde ich ja sagen kann allenfalls eine Duldungsvollmacht in Betracht kommen - aber was soll's, wir warten dann mal auf die weise Entscheidung des Gerichts. Das Schöne an dem Streitwert ist, dass es wenigstens keinen Gang durch die Instanzen geben wird - und damit ein relativ schnelles Ergebnis.
     
  12. #52 Andreas1705, 09.08.2010
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    Habe ich verkürzt wiedergegeben. Er schreibt, dass wir uns das Verhalten unseres Architekten zurechnen lassen müssen und damit auch das Einverständnis des Architekten gegenüber dem Handwerker, dass dieser die Container eigenständig bestellt. Insofern wird auf die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht verwiesen.

    Gruss - Andreas
     
  13. Baumal

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    ich flipp gleich aus...:D

    wo waren diese container gelagert, welcher fahrer xxxxyz
    diese container am tag x mit y m³ von baustelle xyz entsorgt hatte?.

    das kann doch nicht so schwer sein, dass es zum rechtstreit kommt !
     
  14. #54 Andreas1705, 10.08.2010
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    Scheinbar doch... :D Ist eigentlich ganz einfach. Der Handwerker bestellte die Container. Abgestellt durch den Containerdienst immer an der selben Stelle und mehrfach am Tag durch den Handwerker befüllt und vom Containerdiest durchgetauscht. Da es sich um zwei Baustellen am Kopfende einer Sackgasse handelt konnte der Containerfahrer keinen Unterschied feststellen, ob das Ding jetzt mit Aushub von Baustelle 1 oder Baustelle 2 beladen wurde. Der CD hat sich auf die Aussage unseres Architekten verlassen, dass der Handwerker die Container bestellen darf. Der Handwerker wiederum bestellt fleissig mehr Container als mit unserem Architekt vereinbart und befüllt diese mit Aushub der anderen Baustelle. Auf dem Deponieschein des Containerfahrers steht natürlich immer nur unsere Baustelle - hat ihm ja auch keiner gesagt, dass da Aushub vom Nachbarn entsorgt wird. Somit gibt es - ausser die Fotos und Berechnungen unseres Architekten - keinen Beweis, dass der Aushub nicht von uns stammt... Alles klar?
     
  15. Baumal

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    langsam kommt licht ins dunkel.

    somit ist euer handwerker ein betrüger, welcher
    sich leistungen auf kosten eurer baustelle erschleichen möchte.

    arbeitet der überhaupt noch auf eurem grundstück?
     
  16. Eric

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    Interessanter Fall aus dem 2. Semester Jura.

    1 Laie gegen 2 Profis. Ob das gut geht?

    Duldungsvollmacht scheidet wohl aus.

    Anscheinsvollmacht ist denkbar, insbesondere wenn man als Laie falsch argumentiert und in Fallen tritt.

    Da der Fragesteller ins 2. Semester Jura einsteigt, empfiehlt sich das nähere Studium; vielleicht googeln unter dem Stichwort " Anscheinsvollmacht ". Beginnt dann hier, allerdings etwas verwirrend, weil der Verfasser offenbar Schweizer Jurist ist und deutsches und schweizer Recht durchmischt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsvollmacht

    Nach einer Einlesphase gehts dann im Studium in der Entscheidungssammlung unter www. bundesgerichtshof.de weiter. Das dann allerdings nur zur vertiefenden Klärung der für die Anscheinsvollmacht geltenden Grundsätze. Den konkreten Fall wird man dort nicht finden.

    Sind die Rechtsgrundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht geklärt, sind sie auf den konkreten Fall anzuwenden ( zu subsumieren ).

    Zu denken wäre auch an eine Streitverkündung.

    Viel Erfolg.
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Erwischt. :D
     
  18. #58 Andreas1705, 10.08.2010
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    Hey, das liest ja einer richtig genau mit ... :respekt Wir haben uns ein wenig Rat auf informelle Art bei einem Juristen aus dem Bekanntenkreis geholt. Formal haben wir keinen beauftragt...
     
  19. #59 Andreas1705, 10.08.2010
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    Nein, auch und insbesondere nach der im anderen Thread beschriebenen Aktion gibt es da kein wirkliches Vertrauen mehr...

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=31440
     
  20. #60 Andreas1705, 29.09.2010
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    wollte nur noch kurz das Ende der Geschichte berichten. Heute war Gerichtstermin beim AG. Nachdem der Richter schon deutlich gemacht hat, dass er es gar nicht lustig findet, wegen so einer lächerlichen Summe vor Gericht zu ziehen gab es eine Beweisaufnahme. Am Ende stand Aussage (unseres Archis) gegen Aussage (des Containerdienstmenschen). Der Richter schlug vor, dass wir uns doch einfach in der Mitte treffen und jeder die Hälfte zahlen soll. Nachdem ich erst zögerlich war, hat er mir recht deutlich zu verstehen gegeben, dass er den Fall nicht eindeutig beurteilt und - wenn er Partei wäre - dem Kompromiss tunlichst zustimmen würde. Um das Ganze Thema dann schnell zu beenden habe ich das dann auch getan - obwohl ein etwas schales Gefühl bleibt, dass man - obwohl man sich zu 100% im Recht wähnt - genötigt wird, einem faulen Kompromiss zuzustimmen...

    Gruss - Andreas
     
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