Anschluß Fußpfetten an Ringanker / Ringbalken

Diskutiere Anschluß Fußpfetten an Ringanker / Ringbalken im Dach Forum im Bereich Neubau; mehr chaos in der planung und bauüberwachung kann man fast nicht mehr anrichten. ob der TE das alles zu vertreten hat, kann niemand sagen, der die...

  1. #21 berlinerbauer, 18.08.2015
    berlinerbauer

    berlinerbauer

    Dabei seit:
    29.09.2013
    Beiträge:
    209
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Berlin
    Bei dieser Einschätzung gehe ich mit.
    Alles darüber hinausgehende ist aber unterste Schublade und Stimmungsmache auf niederem Niveau.

    Wie ihr damit umgehen wollt und ob das gewünschter Stil im Forum ist bleibt eure Sache. Allein die Verwendung von zu vielen fetten Großbuchstaben sagt vieles über den Charakter einer Person.

    Sei es drum: Ob nun Herr Dühlmeyer mit Dreck schmeißt oder ich wenn das persönliche Fass mal wieder übergelaufen ist, sollen andere entscheiden.
     
  2. #22 Gast036816, 18.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    finde ich nicht. du solltest deine beiträge hier einmal überdenken. hat auch viel stimmungsmache in sich.
     
  3. #23 Fragensteller69, 19.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    @Ralf: Hilf bitte einem Landsmann, der gewagt hat in die Ferne zu schweifen und gerade mit einer jungen Familie und Hausbau am Rande der Verzweiflung ist. Gerne gebe ich dann auch mal einen Meter Lütje Lage aus, wenn ich mal wieder vor Ort sein sollte.
    Viele Antworten in anderen Threads von Dir zeigen was Du drauf hast!

    Die Mängelanzeige an den Zimmerer wird erstellt. Wichtig ist letztlich die Einigung mit dem Zimmerer. Der wird bestimmt keinen statischen Nachweis liefern.Leider gibt es mit dem Zimmerer noch mehr Themen. So steht z. B. Wasser in der Regenrinne. Dies hat unser Bauleiter aber mal wieder nicht aufnehmen wollen oder es nicht als Mangel angesehen.
    Und jetzt mal ein paar weitere Themen offtopic:

    Auch dass eine Kn*** Katja auf der Bodenplatte gegen Restfeuchte an der Wand oder im Türbereich / Übergang zwischen den Räumen verklebt werden soll
    weigert er sich als Mangel anzuerkennen. Vlt. ist es ja auch keiner - angeblich alles normgerecht- ich weiß es nicht.
    Ist es üblich eine Baustellentreppe zu ordern und errichten zu lassen 1 Tag bevor die Abdichtungsbahn verlegt werden soll?
    Ist es üblich, dass der Trockenbauer nach einem Baustellentermin von seinem Angebot wg. zu vielen Abweichungen vom LV zurücktritt?
    Ist es üblich, bei der Baustellentreppe im Fussbereich diese nicht mit Estrich auszufüllen und später mit Schnellbeton verfüllen zu wollen?
    Ist es ungewöhnlich, wenn man das LV selber an zwei andere Unternehmen verschickt zwei Angebote erhält, die beide günstiger sind als alle anderen Angebote des Architekten?
    Ist es üblich beim Hinweis auf einen Potentialausgleich und fehlende Leerrohrverlegung der Kabel eine Rückmeldung zu erhalten, die da lautet: "mit Elektrik kenne ich mich nicht aus - die Planung war ja sowieso kostenlos" - aber trotzdem die Elektriker-Arbeiten in der HOAI zu berücksichtigen?
    Ist es üblich, dass wir keine Empfehlung erhalten, wie viel Geld wir als Rückbehalt zurückhalten sollen und einfach die Rechnungen max. mit 10% Rückbehalt pauschal trotz vorliegender Mängel frei gegeben werden?

    Aber was sollen wir machen? Wir haben keine Zeit für eine Bauleitung und kennen uns nicht aus?! Er hat auch eine Familie und wir wollen keine Gerichtsauseinandersetzungen, wenn wir mitten drin sind beim Bau.

    Ich möchte erwähnen, dass
    1. wir bisher keinen Statiker oder Architekten "verschlissen haben"
    Unser 1. Architekt war bis zur Genehmigungsplanung beauftragt und nicht mehr. Danach sind wir getrennte Wege gegangen, weil er wenig Zeit hatte und wir Jemanden haben wollten der für unser BV mehr Zeit hat.
    2. Unser Statiker vom Typ "passt schon" ist gerade im Urlaub und leider schlecht erreichbar und gibt leider NICHTs "Schriftliches". Ich habe das Gefühl er lässt es einfach darauf ankommen.
    3. Wir nicht "Regie führen", sondern unser Architekt und Bauleiter. Wir aber ständig erinnern müssen, da sonst kaum etwas passiert. Wir sind nicht wirklich glücklich mit der Wahl des Bauleiters und haben feststellen müssen, dass er viele Mängel wegdiskutiert, bei 10% Abweichung von LV-Positionen diese abzeichnet wie auch Regiearbeiten und wir waren einfach naiv und haben gedacht, wenn wir Ihn bezahlen ist er auch auf unserer Seite. Aber welcher andere Architekt steigt jetzt noch ein und hilft uns?

    Ich gebe gerne zu, dass wir ggf. ein schlechtes Händchen bei der Auswahl der Beteiligten hatten - man uns allerdings bei Dutzenden Gesprächen, Anfragen zu Referenzen oder Baustellenterminen nicht vorwerfen kann, dass wir nicht geprüft haben.

    Ich glaube vielmehr, dass wir sehr genau hinschauen und dies einfach nicht baustellenüblich ist.


    Und nun zur Sache:

    Das Angebot vom Statiker ist ein Pauschal-Angebot zu "Statische Berechnung und Bewehrungspläne für ein EFH"
    Ich weiß - allein schon textuell nicht sehr viel, aber damals dachten wir uns das passt schon und kannten nicht die notwendigen Dinge bzw. die HOAI.
    Eine Bewehrungsabnahme wurde zusätzlich beauftragt.

    Das Dach wurde dabei gerechnet, die Wände wohl nicht, aber alle Decken und die Bodenplatte inkl. Pläne zur nötigen Bewehrung. Eine Ausführungsplanung zum Ringanker wurde erstellt. Was gehört denn dazu bei so einem simplen Satz?
     
  4. #24 Fragensteller69, 19.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
  5. #25 Fragensteller69, 20.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    Was meint denn das konkret? Was fehlt denn da?
     
  6. #26 Fragensteller69, 20.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    Nur zur Richtigstellung.
    Planer = Bauleiter --> Bisher nicht "verschlissen" - was immer man darunter verstehen möchte.
     
  7. #27 Kalle88, 20.08.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Seit wann ist Wasserstand in der Rinne ein Mangel? Wenn du kein Vertrauen in den Mann hast, dann obliegt es dir einen Interessenvertreter zu besorgen. DEM solltest du dann aber auch vertrauen.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nehmt Euch einen SV, der dem Kollegen mal hinterher geht und einen Baurechtsanwalt, der Euch mal berät, was der Kollege zu tun und zu lassen hat und Euch Briefe in die Feder diktiert, mit denen der Kollege "auf Spur" gebracht wird!
     
  9. #29 Fragensteller69, 21.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    Seitdem man explizit im LV aufnehmen lässt, dass man ein Gefälle haben möchte und somit einem die Richtlinien des Dachhandwerks diesbzgl. egal sind, da es sich dann um einen vertraglich geschuldeten Mangel handelt und keinen fachlichen Mangel der gegen eine Norm verstößt.
     
  10. #30 Fragensteller69, 21.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    Nochmal zur Abdichtungsbahn im Keller. Ist hier schon mehrfach diskutiert worden. Heißen Flamingo, Katja usw.
    Wir erhalten eine Abdichtungsbahn die nicht verschweißt wird, sondern verklebt. Das soll lediglich gegen Restfeuchte helfen auch wenn der Hersteller mehr verspricht.
    Es ist keine echte Abdichtung, da wir eine hoffentlich dichte Weiße Wanne haben.
    Warum etwas gegen Restfeuchte im KG unter dem Estrich und dann nicht auch im EG gemacht wird ist mir immer noch physikalisch nicht ganz transparent.

    Diese Abdichtungsbahnen wurden jedenfalls nur ausgelegt und teilweise ebend nicht verklebt. - weder an den Wänden noch unter den Türstürzen in den Übergangsbereichen zu anderen Räumen. Einfach überlappend übereinander gelegt.

    Archi sieht das nicht als Mangel. Er meint das muss nicht verklebt werden! Aber wenn, dann muss das doch vernünftig erfolgen nach den Herstellervorgaben oder irre ich da?
     
  11. #31 Fragensteller69, 21.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    --> Naja mir ging es hier nicht um die Bezahlung nach HOAI, sondern ob er nicht auch solche Mängel nachverfolgen müsste, wenn man ihn darauf aufmerksam macht. Eine Fachplanung oder Prüfung / Abnahme hat ja keiner verlangt.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nein, denn Elektro ist nicht Teil 3 HOAI (Gebäude) sondern Teil 4 - 2, Technische Ausrüstung.
    Nur die Beratung, das hierfür Sonderfachleute einzuschalten sind, hätte mal erfolgen müssen, wobei bei Euch halt das Problem ist, das 1 - 4 ein anderer gemacht hat und sich der Bauleiter ggf (auch wenn ichs bezweifele) auf den Kollegen verlassen hat.

    Der Bauleiter dürfte hier sogar ein zweites Honorar abrechnen, wenn er denn wirklich Leistungen aus dem Kanon Techn Ausrüstung erbracht haben sollte.
     
  13. #33 Kalle88, 21.08.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Und es liegt kein Gefälle vor? Wurde entsprechend gemessen?
     
  14. #34 Gast036816, 21.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    restfeuchte ist nicht das thema, sondern feuchtigkeit aus dem baugrund, der auf der raumseite als wasserdampf ankommen wird. die bahnen müssen nicht mit dem untergrund verklebt oder auf dem untergrund aufgeschweisst werden. die stöße müssen miteinander verklebt werden, so lasse ich es immer ausführen. auf stahlbetondecken ist das nicht erforderlich.

    dein bauleiter scheint jemand zu sein, der nicht deine interessen vertritt. wenn du etwas bemängelst, dann muss er dem nachgehen und dir nachvollziehbar belegen - schwarz auf weiß - dass es kein mangel ist. 'ich erkenne das als mangel nicht an' ist das blödeste, was ein bauleiter gegenüber seinem auftraggeber sagen an. damit vertritt er eher die interessen der auftragnehmer. solch einen f(l)achmann solltest du umgehend auswechseln.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Bitte nochmal genau erklären, weils mir nicht ganz eindeutig ist:

    Euer Bauleiter = von Euch beauftragt und von Euch bezahlt???

    Agiert wird nämlich so wie man es von GÜ-Bauleitern kennt - und die sind eben nicht auf Bauherrenseite.
     
  16. #36 Fragensteller69, 22.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    Unser Bauleiter = Architekt=Von uns bezahlt und beauftragt! Kein GU-Architekt oder sonstiges!

    Weigert sich z. B. im Moment die Kleinigkeit, dass die Bahnen im Keller an einigen Stellen ( Vorallem Türschwellen) nicht verklebt sind dem Unternehmer als Mangel oder Bauherrenwunsch mitzuteillen und diskutiert stattdessen lieber 25min am Telefon. Selbst die Verlegeanleitung des Herstellers unter die Nase zu halten bringt nichts.So eine Situation hatten wir bereits bestimmt schon 10x.

    Ich als Laie weiß aber noch nichtmal, ob der ganze Kram überhaupt erforderlich ist, da es sich um eine Weiße Wanne handelt. Scheint ja auch keine richtige eindeutige Meinung dazu vorzuherrschen.
    Ich kann aber nicht wegen jeder Kleinigkeit Jemand anders kommen lassen der es bewertet und 2000€ kassiert: Ich bin ebend nur Laie!
    Allerdings bin ich der Einzige der hier auf die Details achtet - bei Betoniervorgängen dabei ist und relevante Aspekte fotografiert.
    Meine Frau will keinen Ärger und schaut auf die Zinszahlungen und möchte schnell einziehen. Die hat bereits das Bauherren-Gen "Wird schon alles gut gehen . Wir vertrauen denen mal. Der Putz gleicht den Rest aus, Da kommt Estrich drüber. Das haben wir schon immer so gemacht" intus.
    Ist ja auch verständlich - sonst hält man den Wahnsinn ja auch nicht aus.

    Die einzige Möglichkeit ist, dass ich selber eingreife und diesem Handwerker nun mitteile, dass ich das ausgebessert haben möchte und damit greife ich jedoch in die Waisungen des Architekten ein.

    Alternativ kann ich auch dem Architekten diese Waisung schriftlich mitteilen dann wird aber wieder nur diskutiert und es passiert nichts. Dann kann man evtl. aber auch im Nachgang das Telefonat nachweisen und als Bauherrenberatung oder was weiss ich nach HOAI abrechnen...irgendwas "Fieses" lässt sich da doch bestimmt finden.

    Architekten austauschen lässt sich immer so einfach sagen. Es läuft nicht alles schlecht und der Mann hat durchaus Erfahrung. Wir haben ehrlich gesagt ganz andere Nasenbären kennengelernt.
    Aber die "Nähe zu den Handwerkern" nervt gewaltig.

    Und was nützt es den Architekten jetzt in der Hochphase zu kündigen? Der Herbst steht vor der Tür! Die Gewährleistung wäre pfutsch. Die Gefahr, dass der nächste Architekt nicht besser ist, ist auch gegeben. Architekt könnte evtl. darauf bestehen sein Honorar zu erhalten (Vertragserfüllung!).

    Und dass ich natürlich ein anstrengender Bauherr bin, wenn ich auf solche Details achte ist mir schon bewußt. Es ist aber nunmal unsere Hütte für die wir (zumindest hier wo wir wohnen) bis an unser Lebensende abzahlen werden.

    PS: Die Nasenbären gibt´s bei Beratern auch zahlreich!
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    verschriftlichen!

    es gibt eine richtige, eindeutige [d]meinung[/d] lösung, was
    wann warum wie zu machen ist. speziell dieses thema ist in
    fachkreisen (und, ich glaube auch manchmal laienverständlich
    im forum) durchgekaut.
    offensichtlich klemmts bei deinem architekten bereits in der
    grundlagenermittlung und der twp hält sich, weil "abdichtung"
    nicht seine primäre (bezahlte) aufgabe ist, elegant zurück ..

    wurde wenigstens die bewehrung vorher abgenommen?


    das ist ein rechtliches problem .. das baupraktische problem
    stellt sich anders dar: was ist, wenn der a. soviel bockmist
    macht, dass seine versicherung im mangel-/schadensfall
    sagt, für vorsatz/dummheit haftet sie nicht?
    trotzdem: verschriftlichen! auch gegenüber der baufirma.

    kommt drauf an, wie man "nähe" definiert
    und wo die herkommt. manchmal stecken die fachlich
    gleichsinnig gepolten automatisch in einem boot. kann
    aber auch sein, dass du das nur subjektiv so siehst.

    habt ihr einen der "modernen" spezialverträge, die
    versuchen, leistungsphasen der hoai zu umkurven?
     
  18. #38 Fragensteller69, 22.08.2015
    Fragensteller69

    Fragensteller69

    Dabei seit:
    05.10.2014
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    München
    --> Echte weiße Wanne, Berliner Urteil bekannt. Aus Sicht unseres Architekten Dampfdicht, 25cm dick
    Es geht also aus meiner Laien-Meinung um Neubaufeuchte, die nicht mehr wegtrocknen kann bzw. den Auschluss des Streitfalls / möglichen Schadens, ob eine Weiße Wanne wirklich dampfdicht ist.

    -->Zumindest war der Statiker damit beauftragt und bei der Bodenplatte noch anwesend.

    Lastfall Aufstauendes Sickerwasser / Drückendes Wasser wird durch den Beton bereits abgefangen.
    Also gegen Neubaufeuchte an den Stößen überall verkleben. An den Wänden hochführen, aber es muss nicht unbedingt an der Wand geklebt werden?
    Korrekt?
    Beim Hersteller Kna*f steht Anschluß an Mauersperrbahn usw. - aber das scheint mir eher ein Ersatz für andere Lastfälle.

    Nein, aber Mindestsatz, daher sagt er - er bekommt es auch nicht bezahlt, wenn er mehr als einmal die Woche vorbeischaut bzw. wenn es zu viele Themen gibt.
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    "mindestsatz" hat er bei vertragsabschluss gewusst,
    honorarzone ist objektiv feststellbar, d.h. sogar, die
    ist von frühreifen verragsinhalten unabhängig - aber:
    leistungen sind vollständig zu erbringen, auch bei
    (vermeintlich) kleinem honorar.

    e. abdichtungsbahn am boden hat den zweck, noch
    dichter zu sein, als etwaige "dichte" beläge.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Kündigung:
    Einen Anspruch auf das annähernd volle Honorar hat er nur, wenn Du ihn "einfach so" kündigst. Mit Fristsetzung und Kündigung wegen Versäumnissen und Schlechtleistung bleibt er in der Haftung und hat nur das Anrecht auf das Honorar für mängelfreie Leistungen abzgl. evtl. Mehrkosten.

    Anweisungen durch den Bauherren:
    Da springst Du zwischen zwei Mühlsteine. Wenns blöd läuft (also bei Mängeln) zeigen Architekt und BU auf Dich und Du bist raus und schuld!
    Lass Dich dazu von einem Anwalt beraten, wie Du das am Besten machst, ohne in Fallen zu tappen.

    Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass Du beiden parallel und für beide mit erkennbarer Paralellität mitteilst, wie Du es gern hättest und denen dazuschreibst, dass sie bis zum (3 - 5 Werktage ab Datum) Einspruch einlegen mögen, wenn die von Dir gewünschte Ausführung den Fachregeln und Normen widerspricht.
    Aber wie gesagt - Idee eines juristischen Laien. (Vielleicht R.W. noch was dazu)

    Dampfsperre.

    Die Fachwelt ist sich derzeit recht einig:
    Wände gehen ohne, weil die innen keinen weiteren Schichtaufbau bekommen, in dem sich Kondensat niederschlagen kann. Wenn geringe Mengen Feuchte durchdiffundieren, erhöhen die geringfügig die Luftfeuchte. Das ist aber in aller Regel nicht kritisch.

    Böden hingegen erhalten irgendwann Beläge, die dampfdicht sind (Fliesen, PVC, Lacke) und das kann ohne passende Sperre auf der Platte dazu führen, dass sich über Jahre hinweg dort immer mehr Kondesat anstaut.
    Die Baufeuchte kommt da nur on top.

    Der kelr ist ne Schande für den Berufsstand! Du wirst ihn wohl kaum mit vorgehaltener 9mm Parabellum oder durch Entführung seiner Angehörigen dazu gezwungen haben, einen Vertrag mit III Min zu schliessen!
    Also hätte er, wenn das für eine vernünftige Arbeit nötig ist, eben Mittel- oder Höchstsatz verlangen müssen. Er hätte ja auch gern noch Min anbieten können mit dem Hinweis auf Leistungskürzungen in definierten Bereichen!!!
    Dann hättest Du halt entscheiden können - Geld oder Liebe, äähhh Leistung.

    Aber jetzt mit Rechnet sich nicht ums Eck kommen ist bodenlos mies.

    Aber auch wenn jetzt wieder einige laut schimpfen werden, muss ich noch mal auf meinen hochumstritten Beitrag weiter vorn zurückkommen, in dem ich mutmaßte, ein Teil der Probleme läge ursächlich bei Euch:
    Bei Bauherren, die sagen wir mal anspruchsvoll sind, ausserdem in sich uneins (Frau: Lass gut sein, Mann: Das muss aber), Nachfolge einer fremden Planung, ggf noch nicht ganz einfacher Bau - da ist III Min ggf. wirklich zu wenig.

    Jetzt ist halt die Frage, habt Ihr teurere Kollegen in die Wüste geschickt, weil da ein günstiger daherkam oder war es Euer Wunschkandidat ohne Konkurrenz.

    Nochmal - wer III min kommentar- und hinweislos anbietet, darf nicht hinterher losjaulen, das sei für den Bettelstab!!! Das ist unterste Schublade. Nur ist die Frage, warum bekam er zu diesen Konditionen diesen Auftrag.
    Es gibt eben Aufträge, da muss man vorher sagen: Ich brauche aber soundsoviel und wenn der Bauherr das Feilschen anfängt, dann bekommt er erklärt warums so teuer ist und kann sich entscheiden.
    Wenn er dann nicht kommt, ists meist für beide Seiten besser!

    Bei einsichtigen Bauherren hingegen klappts dann auch in der Regel (wenn dann auch die Gegenleistung bringt!)

    Und wenn er die Probleme vorher nicht erkannt hat, dann muss er da eben durch. Ist sicher uns allen schon passiert, das man alles easy gesehen und hat und am Ende halt ne halbe oder dreiviertel Honorarzone zu tief lag.
    Egal - ist so und das kann man dem AG nicht anhängen.
    Bestenfalls kann man, wenn der einen mit Haut und Haar fressen will und meint, mit dem Architekten auch noch einen Hausmeister eingekauft zu haben, klar aufzeigen, wo die eigene Leistung endet und Besondere Leistungen oder technische Gewerke beginnen!
     
Thema: Anschluß Fußpfetten an Ringanker / Ringbalken
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. befestigung fußpfette auf ringanker

    ,
  2. fußpfette auf ringanker befestigen

    ,
  3. verankerung fußpfette ringbalken

    ,
  4. beste befestigung fußpfette mit ringanker,
  5. anschluss pfette an ringbalken,
  6. fußpfette verankern,
  7. ringanker,
  8. fußpfette befestigen,
  9. befestigung fusspfette ringanker,
  10. pfetten ringanker befestigen,
  11. fußpfette kniestock,
  12. fußpfette auf ringanker,
  13. dachstuhl befestigung ringanker,
  14. schwelle auf ringanker,
  15. fußpfette am ringanker befestigen,
  16. verankerung fußpfette in ringanker,
  17. verbindung fußpfette ringanker,
  18. fußpfette verankerung,
  19. ringbalken ringanker unterschied,
  20. pfetten befestigung beim ringanker,
  21. bolzen befestigung fußpfette,
  22. verankerung ringbalken,
  23. verbindung fußfette,
  24. dachbefestigung ringanker,
  25. was ist ein ringanker
Die Seite wird geladen...

Anschluß Fußpfetten an Ringanker / Ringbalken - Ähnliche Themen

  1. Wie Anschluss Dampfbremse an Fußpfette bzw. Kniestock?

    Wie Anschluss Dampfbremse an Fußpfette bzw. Kniestock?: Hallo mal wieder, wie würdet ihr den Anschluss der Dampfbremse von der Dachschräge kommend an die Fußpfette bzw. den Kniestock ausführen? Siehe...
  2. Anschluss der Dampfbremse im Berreich der Fußpfette oder gedämmter Kniestock

    Anschluss der Dampfbremse im Berreich der Fußpfette oder gedämmter Kniestock: Guten Tag, mein Name ist Stephan und ich bin neu in diesem Forum. So richtig weiß ich nicht wie man hier einen neuen Beitrag erstellt, deswegen...
  3. Anschluss Fußpfette an Betonboden

    Anschluss Fußpfette an Betonboden: Hallo Experten, die Frage ist schon ähnlich gestellt worden, aber ich möchte nochmal konkret nachfragen: Zum Hintergrund: massiver Neubau, die...
  4. Anschluss Dampfbremse an Fußpfette

    Anschluss Dampfbremse an Fußpfette: Hallo Bauexperten, die Frage war so evtl schon einmal ähnlich gestellt, aber ich möchte nochmal konkret nachfragen: Wie ist der Anschluss der...
  5. Anschluss Dämmung Zwischendecke an die Fußpfette korrekt?

    Anschluss Dämmung Zwischendecke an die Fußpfette korrekt?: Hallo, wir haben letztes Jahr ein Haus gebaut und diverse Sachsen selbst gemacht. Weil man nichts falsch machen möchte, wurden Handwerker zur...