Antrag auf Vorbescheid ->Frist ?

Diskutiere Antrag auf Vorbescheid ->Frist ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wegen Nachwuchses müssen wir unsere DHH erweitern. Da die geplante Bebauung von der hiesigen abweicht haben wir uns entschieden einen...

  1. #1 mc_eddy, 16.03.2004
    mc_eddy

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    Hallo,

    wegen Nachwuchses müssen wir unsere DHH erweitern.
    Da die geplante Bebauung von der hiesigen abweicht
    haben wir uns entschieden einen Antrag auf Vorbescheid
    einzureichen.

    Dies ist nun 5 wochen her, seitdem haben wir von unserem
    bauamt keine Benachrichtigung mehr erhalten.

    Nun habe ich gehört, dass wenn das Bauamt inherhalb einer
    gewissen Zeit nicht antwortet das Vorhaben automatisch genemigt wird.
    Leider existieren innerhalb meines Bekanntenkreises viele Meinungen, ab wann das der fall sein soll (4 Wochen, 6 Wochen oder 3 Monate).

    -> Gibt es eine solche Regelung überhaubt, und wo kann man diese nachlesen ??.

    Ort des Bauvorhabens ist NRW.

    Gruß
    Markus
     
  2. Bruno

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    Ein Antrag auf Vorbescheid dient nur dazu, vor Einreichung eines Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens Auskunft zu erhalten. Das Ergebnis ist nie eine Baugenehmigung. Die muss separat beantragt werden.

    In § 68 BauO NRW steht:

    Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang des Antrags bei ihr zu entscheiden,

    - wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 oder § 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt, oder
    - für das Bauvorhaben ein Vorbescheid (§ 71) erteilt worden ist, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens auf dem Grundstück, die Bebaubarkeit des Grundstücks, die Zugänge auf dem Grundstück sowie über die Abstandflächen entschieden wurde.
     
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Antrag auf Vorbescheid ->Frist ?

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