Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?)

Diskutiere Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nochmal an alle Experten hier: Es steht ja da, „dass ein Stellplatz angeordnet wird“. Also wie ein Befehl, je Wohnung MUSS ein Stellplatz da...

  1. Dimeto

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    Nein, es steht da, dass auf den Privatgrundstücken ein Stellplatz anzuordnen ist. Das heißt nach meiner Auffassung nicht, dass jemand aufgefordert wird, einem Bauherren eine Anordnung zu erteilen, sondern dass der Stellplatz auf dem Grundstück geordnet hergestellt werden muss.

    Vieles, insbesondere wenn nicht die Zahl geschrieben steht, sondern der unbestimmte Artikel und wenn wegen der Schriftform der nonverbale Kommunikationskanal der Betonung nicht nutzbar ist.

    Aber ohne die in #4 bereits erwähnten notwendigen Informationen bleibt es beim Nebelstochern.
     
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  2. #22 simon84, 22.02.2024
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    Vielleicht denke ich da zu Ingenieur

    1 = 1
    Mindestens 1 = 1, 2, 3 etc
    Maximal 1 = 0, 1
     
  3. BaUT

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    Ist dem BA vielleicht daran gelegen die Versiegelung der Grundstücksfläche zu begrenzen?
     
  4. #24 TVmaster, 22.02.2024
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    Was meinst du damit, dass ein Stellplatz auf dem Grundstück geordnet hergestellt werden muss. Gibt es "ungeordnete" Stellplätze?
    Verstehtst du es also so, dass man zwei haben könnte?
     
  5. BaUT

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    Mrein Nachbar parkt seinen SUV auf seinem Grundstück jeden Tag irgendwo im Vorgarten auf der Wiese, weil seine beiden befestigten Stellplätze neben dem Haus vom Auto seiner Frau und von seinem alten Mustang belegt sind. Den Stellplatz auf der Wiese würde ich als "ungeordnet" ansehen.
     
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  6. #26 TVmaster, 22.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2024
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    Anbei ein Foto der textlichen Festsetzung im B-Plan im Original.
    Sorry wegen der schlechten Qualität, wie gesagt, der B-Plan ist aus dem 80ern.
    [​IMG]
    Bild:

    @Dimeto
    "Nach 12 Abs. 6 BauNVO ist eine Beschränkung aus städtbaulichen Gründen zulässig. Das sollte aber in der Begründung zum BPlan thematisiert sein. Fehlt eine solche Begründung, wäre das ein Ansatz, die Wirksamkeit dieser Festsetzung gänzlich in Frage zu stellen."

    Im B-Plan steht keine Begründung...Wie ist deine Meinung hierzu?
     
  7. Dimeto

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    Ja, s. @BaUT .
    anordnen – Wiktionary
    Bedeutungen:
    [1] etwas in eine bestimmte Reihenfolge oder Verteilung bringen
    [2] einen Auftrag, Befehl erteilen

    Im Bebauungsplan ist Bedeutung [1] gemeint
    Ich verstehe, dass Deine Informationen nicht ausreichen, um die Absicht der Stadtplaner zu verstehen.
    Nicht ausreichend.
    Dimeto - 1. Person Singular Präsens Aktiv Indikativ von dimetare - ich vermesse
    Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung und/oder ein Erläuterungsbericht. Das ist ein eigenständiges Dokument, welches leider oft nicht veröffentlicht wird und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist.
     
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  8. seaway

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    Weil selbst schon erlebt evtl. von etwas weiter her geholt:
    Rückbauanordnung weil durch den zweiten Stellplatz die zulässige Befestigung/Versiegelung des gesamten Grundstückes überschritten wird. Mal in die Richtung geprüft?
     
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  9. #29 TVmaster, 22.02.2024
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    Unser Haus ist aus dem Bj. 1978 und da gab es in der BauNVO (alte Fassung) noch keine Begrenzung, bzw. GRZ/GFZ.
    Das BA geht nur auf den BPlan und interpretiert die o.g. Festsetzung Stellplätze als „maximal“.
     
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  10. #30 TVmaster, 22.02.2024
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    Was meinst du mit "Entwurfsverfasser?

    In der Stellplatzsatzung steht, dass bei EInfamilienhäusern zwingend 2 Stellplätze vorhanden sein müssen.
    Dort steht auch, dass ein evtl. vorhandener B-Plan vorgeht.
     
  11. BaUT

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    Natürlich kann das BA argumentieren, dass "ein Stellplatz" eben GENAU 1 bedeutet.
    Begründung wäre eben das dort weder "mindestens" noch "maximal" steht.

    Die ganze Rederei um die Nichtanrechenbarkeit von Garagen auf die Stellplatzpflicht würde ich lassen. Das bringt nix.
    Garagen werden wegen der Garagentore nicht zu jeder Uhrzeit und immer als Garage genutzt und damit das Fahrzeug was heute noch 2x los muss nicht "3x täglich raus aus die Garage und wieder rin in die Garage" muss, deshalb gilt die Pflicht einen separaten Stellplatz anzulegen, damit der Eigentümer sein Auto nicht einfach auf der Anliegerstraße parkt. Das begründet aber alles noch nicht das Anrecht auf mehr als einen Stellplatz pro Haushalt.

    Mich interessiert eher, wie eure zwei Stellplätze baulich aussehen?!
    - Betonplatte und Doppelcarport
    - Betonplatte ohne Überdachung
    - Plattenbelag Versiegelungsgrad >0,9
    - Knochenpflaster
    - Rasengittersteine

    Frag lieber mal, nach der Begründung weshalb unbedingt der zweite Stellplatz weg soll?!
    Ist der hohe grad der Oberflächenversiegelung oder hat der Nachbar ein Problem, welches man ggf. mit einem Teilrückbau oder Umbau lösen kann?
     
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  12. SIL

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    Deinen Bauvorlagenberechtigten , allerdings erledigt weil alter Bestand bei dir.
    Was ist ein Stellplatz? Trenne dich von diesem Begriff, besser was stellt einen Stellplatz dar , da vermutlich keine Verordnung getrennt Stellplatz / Garage vorliegt...was ist in deinen Augen deine Garage ? Die Argumentation der Behörde ist nachvollziehbar, natürlich auch deine Verärgerung über eine erfolgte Anordnung Rückbau, die Begründung zum Rückbau fehlt immer noch und war es ein Nachbar ? Versiegelung etc ..
     
  13. SIL

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    Bist du jetzt auch der Ansicht eine Garage stellt keinen Stellplatz dar ? Carport ? Überdachung oder Teil überdacht?Etc hier liegt es eher an der Ausformulierung
     
  14. BaUT

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    Ich würde diese beiden Sachen (Garage und Stellplatz) nicht vermischen sie dienen unterschiedlichen Zwecken, wie sich aus der Nutzung der Garage leicht erkennen lässt.
    Als ich eine Garage hatte ließ ich trotzdem tagsüber oft mein Auto in der Garagenzufahrt stehen statt das Auto in die Garage zu fahren. Die Zufahrt hat nur zwei befestigte Spuren und galt nicht als Stellplatz. Vielleicht kann der TE die Sache ja so umbauen, dass er die den Stellplatz direkt vor der Garage weitgehend entsiegelt und trotzdem weiter als Stellplatz nutzt?
     
  15. SIL

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    Nicht geordnet wa :winken egal der TE gibt die Informationen nicht, insofern am Ende bleibt ihm entweder Rückbau oder halt Klage :bounce:
     
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  16. #36 TVmaster, 22.02.2024
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    @Alle

    1. Ja, es wird gesagt, dass wir im Vorgarten zu viel versiegelt hätten. Der zweite Stellplatz soll deshalb weg. Aber da die alte BauNVO gilt, dachte ich, es gibt keine GRZ/GFZ!?

    Gibt es keine Möglichkeit, den zweiten Stellplatz genehmigen zu lassen? Andere haben ja auch einen…

    2. Das ganze wurde von unserer Stalking-Nachbarin angestoßen. Wobei sie 0 beeinträchtigt ist, ist nur aus Bösartigkeit erfolgt, wie so vieles von ihr. Wir wollen einfach nur unsere Ruhe!
     
  17. SIL

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    Der Wink mit dem Zaunpfahl kam ja schon - Versiegelung, eine mögliche Option ist daher deine Fläche entsprechend ' zu entsiegeln' , Kiesgitter oder mineralischer Aufbau etc aber auch hier Frage vorher nach bei der Behörde!
    Das ist irrelevant.
     
  18. #38 TVmaster, 22.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2024
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    Wir haben insgesamt vllt. nur 40% vom Grundstück versiegelt, also daran kann es nicht liegen!

    Es geht der Baubehörde ja nicht primär um die Versiegelung, sondern, dass der 2. Stellplatz weg kommt. Wir brauchen diesen aber! Wie gesagt, wir wohnen sehr ländlich und haben auch keine öffentlichen Verkehrsmittel.

    Und nochmal, ich sehe den Text im Bebauungsplan eben anders und wollte daher nach eurer Meinung fragen.
    Denn die Baubehörde hat zur Festsetzung im BPlan das Wort „maximal“ dazu gedichtet!
     
  19. #39 nordanney, 22.02.2024
    nordanney

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    Und Du dichtest "mindestens" dazu. Dass sagen wir Dir und so auch die Baubehörde. Setz Dich doch mal auf den Stuhl der Behörde... Die denken sich "Was für ein Idiot, da steht nirgendwo ein mindestens. Kann der Depp nicht lesen. Wir wollen genau einen Stellplatz." ==> Ist jetzt natürlich überspitzt.

    Es es steht weder die Dichtung vom Amt noch die Dichtung von Dir dort. Es steht nur "ein Stellplatz". Darüber ernsthaft zu streiten und zum Ergebnis zu kommen, dass mit "ein Stellplatz" auch "zwei Stellplätze" oder "drei Stellplätze" oder "ich brauche gar keinen Stellplatz" gemeint sind, wird schwer.
     
  20. #40 Gast 85175, 22.02.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Genau so lese ich das auch.

    Das ist nicht „extravagant“, sondern Folge traditionell grenzdämlich formulierter Bebauungspläne in Verbindung mit neuerdings zunehmend vielen Kommunalbeamten mit Sendungswahn… Das ist also immer öfter trauriger Normalzustand.

    Nö. Aus dem Zwang zu einem Stellplatz wird noch lange kein Verbot eines weiteren Stellplatzes… Im Übrigen sind derart übergriffige Verbote begründungspflichtig und wie schon in #4 steht, freut sich da der Rechtsanwalt über einen einfachen Fall, wenn das Amt nichtmal weiß, wie es den Quatsch über den einen Satz aus dem Bebauungsplan hinaus begründen will…
     
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