Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?)

Diskutiere Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Rückbauverfügung natürlich steht, dass die „Versiegelung des Stellplatzes“ zu entfernen ist, Dann mach doch einen entsiegelten Stellplatz draus....

  1. #61 msfox30, 23.02.2024
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    Dann mach doch einen entsiegelten Stellplatz draus. Oder Rasen und stell das Auto trotzm hin. Tarnung ist alles :)
     
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  2. #62 Gast 85175, 23.02.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Mit solchen Vorschriften muss ein legitimes Schutzziel verwirklicht werden. Da ist die Meßlatte ja sicher nicht sehr hoch, ich nenne mal in anderem Zusammenhang das "einheitliche Erscheinungsbild". Man darf bei diesen Schutzzielen also nicht denken es müsse da immer um Leben und Tod gehen (wie zB beim Brandschutz). Nur beim zweiten Stellplatz fällt mir gerade nicht viel ein was da passen könnte. Die Bodenversiegelung wurde bereits genannt...

    Dann muss das alles auch noch geeignet, erforderlich und angemessen sein (in Bezug auf das Schutzziel) und das Übermaßverbot gibt's am Ende auch noch...

    Das Problem ist, das hier ist die Umkehrung des gewöhnlichen Schutzziels. Für gewöhnlich wird eine Mindestanzahl an Stellplätzen vorgeschrieben, um die Parksituation auf öffentlichem Grund zu entlasten. Es bräuchte jetzt also ein höherrangiges Schutzziel, mit dem diese "verkehrte Welt" begründet. Ich wäre da ja sehr gespannt...

    Es ist ein bisschen ähnlich, als würde man in die StVO schreiben, dass man im Auto ganz genau einen Verbandskasten mitzuführen hat, zwei aber nicht zulässig sind...
     
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  3. #63 nordanney, 23.02.2024
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    Zwei Stellplätze als Maximalanzahl auf dem Grundstück, um ein Übermaß an Versiegelung zu vermeiden. Was kann noch höher sein, als Natur zu schützen - und warum braucht man im Einfamilienhaus mehr als zwei Stellplätze im Relation zur "zerstörten" Natur. Genau deshalb sind Schottervorgärten inzwischen in so vielen Bundesländern verboten.
     
  4. BaUT

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    Ist doch alles Kasperletheater was der TEhier mit uns veranstaltet. Er gibt uns immer nur so viel Infos damit unsere Antworten in seine Wunschrichtung gehen.
    Ehrlich - wenn ich als Bauamtler das Googlebild sehe, dann sag ich da sofort: Der Kollege hat doch 2 Stellplätze auf vollversiegelter Fläche vor dem Hausgiebel plus X weitere Stellplätze auf der ebenfalls vollversiegelten Garagenzufahrt.

    Unter diesem Betrachtungswinkel ist die Frage des TE aber echt "Gejammer auf ganz hohem Niveau!" - da hält sich mein Mitleid und mein Verständnis aber so richtig in Grenzen.

    Dem TE fehlt offenbar die Einsicht, dass es dem BA tatsächlich um zu viel versiegelte Fläche geht.
    Bitte erklär uns doch mal wohin die beiden Stellplätze entwässern und wohin die Hofeinfahrt entwässert?!
    Ihr habt mit den ganzen Versiegelungen halt den Bogen überspannt.

    Meine Empfehlung:
    Beide Stellplätze entsiegeln und mit Rasengittersteinen auslegen. Ende der Diskussion.
     
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  5. #65 Gast 85175, 23.02.2024
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    Gast 85175 Gast

    Der effektivste Umweltschutz wäre es, die Menschheit bis auf wenige Millionen Exemplare auszulöschen. In einer milderen Variante könnte man auch Milliarden dazu zwingen, wie Jäger und Sammler zu leben. Freiwillige vor!

    Bis der Umwelttotalitarismus gesiegt hat, gilt aber dann doch noch das Grundgesetz. Die Grundrechte aus dem Grundgesetz sind allesamt Abwehrrechte der Bürger gegen den übergriffigen Staat, auch wenn sie zunehmend zu Abwehrrechten der Politik gegen die Bürger umgedeutet werden, noch sind sie Abwehrrechte der Bürger. Der Staat darf nur immer dort in die Grundrechte eingreifen, wo er andere Bürger mittels des Eingriffes vor dem Handeln des Eingeschränkten schützt. Das gilt selbstverständlich auch fürs Eigentum an einem Baugrundstück.

    Ich bekomme es mit dem Umweltschutz problemlos hin, zu begründen, dass das Haus in dem Du wohnst jetzt dann ganz abgerissen werden muss und Du halt Pech gehabt hast. Versiegelung und so, verstehst schon. Du musst dann auch zusehen wo Du was zu essen her bekommst, weil Produkte aus der Landwirtschaft sind ja eh sehr umwelschädlich, dass Du was zu essen hast, ist da natürlich zweitrangig. Usw... Den Bestandsschutz ignorieren wir dabei ebenso wie alles andere. Konkurrierende Grundrechte waren gestern, heute ist nur noch UMWELT!

    In einer Welt in der die gefährlichen Spinner am Katzentisch sitzen, wird sich eine Behörde aber schwer damit tun, den zweiten Stellplatz wegen der "Versiegelung" zu untersagen, während man gleichzeitig eine Garage durchgehen lässt (bei Bedarf an einem Stellplatz diese sogar indirekt erzwingt)... Das ist nämlich dann die Art des Umweltschutz, der ihr hier gerade den Mund redet. Weg damit, der Umwelt ist nämlich nicht geholfen, wenn die Leute Garagen statt Stellplätzen bauen...
     
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  6. #66 Gast 85175, 23.02.2024
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    Gast 85175 Gast

    Dass sich ein Bebauungsplan aus den 1980ern auf den Umweltschutz in der Spezialform der Flächenversiegelung stützt, das wollte ich dann auch erstmal noch schriftlich....
     
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  7. #67 nordanney, 23.02.2024
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    Viel geschrieben, aber irgendwie nichts (verständliches) geschrieben...

    Na ja, dann kann man ja auch noch ein kleines zweites Haus aufs Grundstück bauen. Scheiß auf Regelungen im B-Plan. Wenn ich mich bezüglich der Stellplätze nicht dran halten brauche (1= genau 1), dann ist der Rest doch auch höchstens eine Handlungsempfehlung. Einfach abschaffen.
     
  8. #68 Gast 85175, 23.02.2024
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    Gast 85175 Gast

    Wenn Du das nicht verstehst, dann liegt das an dir.

    Das ist nur Polemik. Es gibt legitime Schutzziele die der Staat da verwirklichen kann und es gibt den zweiten Stellplatz... Bis auf "Bodenversiegelung" habe ich da noch nichts gehört und das ist wegen der Zulässigkeit von Garagen natürlich ein schwaches Argument, selbst wenn man es durchgehen lässt müsste man prüfen ob es da nicht mildere Mittel (zB Rasengittersteine o.ä.) gibt.

    Ich bleibe dabei: Das Haus in dem Du wohnst, muss aus Umweltschutzgründen nächste Woche entschädigungslos abgerissen werden. Das muss ich nicht weiter begründen, es reicht "Umweltschutz" zu behaupten und dann muss der Staat mit allen seinen Mitteln gegen dich vorgehen. So wie Du es anderen wünschst, soll es auch dir ergehen, sogar noch zigfach mehr...
     
  9. BaUT

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    Ja - die Entsiegelung beider Stellplätze und die Auslegung beider Stellplätze mit Rasengittersteinen würde sicherlich eine Alternative zur vollständigen Entsiegelung des 2.Stellplatzes darstellen. Da würde das BA sicher ohne weiteres mitgehen.

    Bleibt nur noch die Frage ob der TE sich darauf einlassen will.
    Bisher klang er dafür zu uneinsichtig.
     
  10. #70 simon84, 23.02.2024
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    Naja wenn man schon die alt Bau nvo Karte zieht ohne GRZ und 40% Versiegelung auf so einem großen Grundstück im Dorf als wenig ansieht dann ist klar da treffen einfach zwei Welten aufeinander

    kann man sicher alles vor Gericht ausstreiten . Sofern man das will.

    Kann man sicher auch besser lösen - wenn der Wille da ist
     
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  11. #71 nordanney, 23.02.2024
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    So ein Schwachsinn. Ich habe ein Haus, das nach geltendem Recht steht. Und der TE hat zwei Stellplätze, die nach geltendem Recht nicht zulässig sind - es ist genau ein Stellplatz zulässig. Es gibt genug Beschränkungen, die nicht noch ein maximal oder mindestens bedürfen.
    Komm mal wieder auf den Boden der Realität zurück.
    Ich wünsche mir nur, dass sich an geltendes Recht gehalten wird.

    Und jetzt halte bitte ein Mittagsschläfchen. Wenn Du wieder fit bist, können wir vielleicht sachlich diskutieren :bierchen:

    P.S.
    Die Prüfung seitens des TE ist aber nur "ICH WILL ZWEI (!!!) STELLPLÄTZE". Möglichkeiten gibt es bestimmt genug - dafür muss man nur durch Straßen fahren und die Augen offen halten.
     
  12. ps0125

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    Schreib doch der Gemeinde, dass du einsichtig bist. Du wirst den Stellplatz nicht mehr als Stellplatz nutzen. Du wirst in die grüne Partei eintreten, und da Samstags immer ein Infoständchen zum Umweltschutz aufbauen, wenn du gerade Zeit hast. Dazu muss aus Sicherheitsgründen der Belag aber befestigt sein.
    Und wenn du nicht gerade für die Partei unterwegs bist, steht halt dein alter Diesel-Benz drauf. Alle sind zufrieden.
     
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  13. #73 Viethps, 23.02.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Bebauungspläne können auch wieder komplett aufgehoben werden......
     
  14. #74 TVmaster, 23.02.2024
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    Und was würde dann gelten? Nur die Landesbauordnung oder noch etwas anderes?
     
  15. BaUT

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    Frag das Bauamt wenn es so weit ist!

    Solange der TE nicht ein gewisses Maß an Einsicht hinsichtlich der Unrechtmäßigkeit des 2. Stellplatzes und seines hohen Maßes an Versiegelung des Grundstücks erkennen lässt, sollten wir aufhören ihn mit sinnlosen Hoffnungen zu füttern.

    Er hat doch alle Empfehlungen zur Lösung seines Problems bekommen - (Teil-)Entsiegelung der beiden Stellplätze - er geht aber gar nicht darauf ein, weil ihm diese Vorschläge nicht gefällt. Statt dessen beharrt er weiter stur auf seiner Fehlinterpretation des alten B-Plans und meint weiter in einer "eins" ein "mindestens 1" lesen zu dürfen.

    Wer nicht verstehen will, dem kann auch mit Erklärungen nicht geholfen werden.
    :closed:
     
  16. #76 TVmaster, 23.02.2024
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    Du reagierst ganz schön beleidigt, wenn man nicht deiner Meinung ist.
    Nochmal, es geht nicht um die Versiegelung, sondern um die Frage, ob ein oder zwei Stellplätze.

    Und dieses Forum ist dafür gedacht, Ideen/Meinungen auszutauschen und zu helfen und nicht einfach sinngemäß zu sagen "Mach, was das Bauamt will". Dann bräuchte hier ja keiner mehr etwas posten...
     
  17. #77 Fabian Weber, 23.02.2024
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    Das wurde doch hinlänglich geklärt.

    Mindestens und maximal 1 Stellplatz? also genau einer.

    Was spricht denn jetzt gegen das Parken in der Auffahrt?
     
  18. #78 Fred Astair, 23.02.2024
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    Auch wenn ich nach wie vor der Auffassung bin, dass das unbestimmte Zahlwort "ein" keine Begrenzung auf maximal 1 Stück bedeutet, so unterstützte ich Deine Versiegelungsstrategie nicht. Auch Deine Offenlegung der Hintergründe mittels eines verpixelten Satellitenfotos durch eine Wolkendecke ist unterirdisch.
    Was aber völlig daneben ist und gar nicht geht, ist, wenn Du uns das Forum erklären willst. Denk Dir das Forum mal als Eckkneipe mit lauter Stammgästen aus dem Kiez.
    Und dann kommst Du leicht angetrunken zufällig vorbeigestolpert und willst uns erklären, dass man hier nicht Skat sondern Rommé spielt?
     
  19. #79 Gast 85175, 23.02.2024
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    Der Bpoden der Realität ist einzig und alleine der, dass die Verwaltung ihr Handeln begründen können muss. Der blose Verweis auf "geltendes Recht" ist da zu wenig.

    Im Übrigen habe ich es beruflich seit Jahrzehnten mit Fällen zu tun, in denen irgendwelche Würstchen von irgendwelchen Bauämtern meinen sie könnten tun was sie wollen, zu gefühlten 90% wissen sie, dass sie das nicht dürfen, wenn ich mit ihnen fertig bin.
    Ebenso hatte ich es über 3 Jahrzehnte in der Kommunal- und Regionalpolitik mit Beamten zu tun, die glauben sie dürften aus jedem Beschluss des Stadt-/Kreistages machen was sie wollen, wenn sie es nur schaffen ihr eigenmächtiges Handeln irgendwie rein semantisch zu "begründen". Auch die waren zu gefühlten 75% nachher schlauer...

    Das alles hat dann sehr wohl fast immer mit persönlichen Ansichten wie zB "Umwelt über alles" zu tun, was aber halt einfach nur die traurigen Meinungen kleiner, aber totalitärer, Geister sind. Deutschland über alles, Umwelt über alles, Ausländer raus, Ausländer rein, zwölf Geschlechter oder zwei, ganz egal, Hauptsache meine kleine Meinung über alles...

    Und nochmal. Diese Lesart mit dem einen Stellplatz ist verquer. Es geht da um die Verwirklichung von Schutzzielen, wenn nicht, dann haut schon eines der unteren Verwaltungsgerichte die komplette Regelung weg. Man kann nicht "einfach so" ganz genau einen Stellplatz vorschreiben und genau deshalb darf man das auch nicht "einfach so" so lesen.
    Und das ist im Falle des Stellplatzes eben sehr interessant, weil bisher kannte ich das so, dass Mindestzahlen festgesetzt wurden um das Zuparken des öffentlichen Grundes zu verhindern. Wenn das jetzt plötzlich anders herum sein soll, also das Zuparken des öffentlichen Grundes OK ist, weil die Verhinderung der Flächenversiegelung das vorrangige Schutzziel sein soll, dann hätte ich diese Auffassung gerne einmal schriftlich von der Verwaltung. Nur um dann in anderen Fällen Hohn und Spott über dem Herrn Bürgermeister auskübeln zu können.

    Zur Verhinderung der Versiegelung braucht es im Bebauungsplan überigens deutlich mehr als nur diese Regelung zu den Stellplätzen. Wenn man das einzig und alleine an den Stellplätzen festmacht, dann kommt ein clever Achtklässler drauf, dass das so irgendwie nicht erforderlich, geeignet und angemessen sein kann.

    Angemessenheit einer Maßnahme ▷ Definition & Bedeutung (juraforum.de)

    Wegen deinem Haus. Es ist ganz genau so, dass der zweite Stellplatz im vorliegenden Fall sehr wohl geltendem Recht entsprechen könnte, weil wenn die Verwaltung ihre Ansichten nicht sehr gut begründen kann (ich habe derartiges hier noch nicht gelesen), dann entspricht der geltendem Recht. Und ganz genau deshalb, weil das mE ganz sicher nicht so ist, dass das ein "klarer Fall" ist, wünsche ich dir dasselbe, also eine amoklaufende Verwaltung die dein Haus niederreißen will und der es vollkommen egal ist, ob dein Haus da rechtmäßig steht oder nicht. Hauptsache die haben irgendwas mit "Versiegelung" geblubbert und nehmen Dich dann mit allen Mitteln die ihnen zur Verfügung stehen in die Zange. Nur damit Du mal lernst, wozu ein ungebändigter Staat, dessen Beamte meinen "irgendwas mit Umwelt" ginge einfach immer über alles, fähig ist.

    Es gibt nichts "normaleres", als mehr als einen Stellplatz auf einem EFH-Grundstück. Mehrere Stellplätze sind das gute Recht jedes Eigentümers. Wenn der Obrigkeitsstaat da eingreifen will, dann soll er es halt richtig machen, eindeutige Regelungen erlassen, diese rechtlich sauber begründen und sich das alles im Zweifel von einem Verwaltungsgericht absegnen lassen. Irgendwelche hingerotzten Bebauungspläne, fehlende Begründungen und Interpretationen aus der totalitären Vorhölle gehen aber halt nicht.
     
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  20. #80 simon84, 23.02.2024
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    Mit unterschiedlichen Meinungen habe ich überhaupt kein Problem :bierchen:
    Wir können uns alle den ganzen Tag lang austauschen und sicher waren auch bis jetzt für beide Seiten einige Argumente und Ansätze dabei.
    allerdings können wir das ganze dann auch abkürzen
    Rechtsberatung gibt’s beim Anwalt vor Ort.

    sonst gerne auch auf das Angebot von @Dimeto eingehen, vielleicht eher per PN

    und @chillig80 bitte bisschen näher am Thema bleiben

    ich glaube die Vorhölle war jetzt nicht Teil der Frage
     
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