Arbeiten ohne Wissen eines Aufpreises

Diskutiere Arbeiten ohne Wissen eines Aufpreises im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In der VOB steht sinngemäß ... ... die Gewährleistungsfrist beträgt ... Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist.

  1. #21 VolkerKugel (†), 01.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    In der VOB steht sinngemäß ...

    ... die Gewährleistungsfrist beträgt ... Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist.
     
  2. #22 Christian St, 02.02.2007
    Christian St

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    von der Rechtslage, verwundert mich doch wirklich die (gewollte) Naivität mancher Bauherrn.
    Es ist doch auch ohne Fliesenlegerlehre zu erkennen, dass eine Diagonalverlegung aufwändiger ist, und sehr wahrscheinlich Mehrkosten verursachen wird.
    Ich kenne eigentlich nur Bauherrn, bei denen jeder zweite Satz mit der Frage beginnt: "Kostet das denn jetzt vielmehr?"
    Es war gewollt, es sieht besser aus, aber wenn ich gewusst hätte, dass es mehr kostet, hätten wir drauf verzichtet.
    Das is mir ein bisschen billig.
    Nur meine Meinung.
    Gruss Christian
     
  3. #23 kanzenbach, 02.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Liebe Freunde,

    hat schon mal jemand daran gedacht, dass der Fliesenleger den Vorschlag mit den Zusatzleistungen gemacht hat. Also aus meiner Sicht muss der Bauherr keine Mehrleistung bezahlen und der GU auch nicht. Der Fliesenleger muss sich die Mehrleistung von seinem AG freigeben lassen und der GU von seinem AG.

    Wo kommen wir hin, wenn die Subunternehmer Aufträge und Mehrkosten verursachen?`

    Hier hat ein Handwerker gepokert und verloren.
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 02.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Nee ...

    ... hier hat eben ein völliger Ignorant völligen Unsinn geschrieben :irre .

    Und bitte nicht: "Liebe Freunde ..."
     
  5. #25 kanzenbach, 02.02.2007
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    kanzenbach Gast

    Begründen Sie bitte. Evtl. haben Sie Recht.
     
  6. #26 VolkerKugel (†), 02.02.2007
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    Ich begründe ...

    ... der Fliesenleger hat einen Pauschalvertrag mit dem BT über die Verlegung von x m² Fliesen im Format 20/20.
    Danach hat er seinen EP kalkuliert.
    Wenn jetzt was anderes kommt, muss er neu kalkulieren. Und dass Diagonalverlegung (mal abgesehen vom größeren Verschnitt) in den Randbereichen aufwändiger ist, müsste selbst einem Verfahrenstechniker klar sein :konfusius .
     
  7. #27 kanzenbach, 02.02.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.02.2007
    kanzenbach

    kanzenbach Gast

    Der Fliesenleger hat den Vorschlag an den Bauherren herangetragen, wohl wissend, das Zusatzkosten entstehen werden. Warum hat er dies wohl gemacht und wer ist sein Auftraggeber?

    Das ist sogar einem Verfahrenstechniker klar, dass ein Subunternehmer keine Projektänderungen anzustoßen und Kosten zu verursachen hat, die er nicht im Auftrag hat. Wenn er dies schon macht, dann hat er den Bauherr darauf hinzuweisen, dass dieser sich an seinen Vertragspartner zu wenden hat, wenn er die Leistung beauftragen möchte.

    PS
    Es gibt eine Ausnahme. Der Fliesenleger und der Bauherr sind überein gekommen, dass der Bauherr dem Fliesenleger seine Zusatzarbeit bezahlt. Dazu bedarf es dann einer Beauftragung. Evtl. kann mal ein Anwalt erklären, ob ein mündlicher Vertrag zwischen Bauherr und Fliesenleger vereinbart wurde und welches Recht Vorrang hat.
     
  8. #28 Gelbbiber, 23.02.2007
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    Es wurde kein mündlicher Vertrag abgeschlossen. Im Vertrag des Bauträgers steht nur banal "Fliesen legen".

    Wir haben, nachdem der Vorschlag vom Fliesenleger kam, ob man hier nicht lieber die Fliesen diagonal legen sollte, weil es evtl. besser aussehen würde, angenommen.
    Wir waren ja auch dankbar, daß dieser Vorschlag gemacht wurde. Es sieht diagonal wirklich besser aus. Doch wurden wir nicht aufgeklärt, daß der Preis dann höher liegen würde (weder vom Fliesenleger noch vom Bauträger).
    Der Fliesenleger rechnet mit dem Bauträger ab. Der Bauträger mit uns.

    Ich sehe die "Schuld" nicht unbedingt beim Fliesenleger sondern eher beim Bauträger, unserem eigentlichen Vertragspartner.
     
  9. Ryker

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    Nichtsdestotrotz sind dem Fliesenleger die Mehrkosten auf Deine Veranlassung
    hin und zu Deinem Vorteil in der Bodenbelagsharmonie entstanden. Ist es denn
    wirklich zu viel verlangt, einen Menschen fuer seine Arbeit zu bezahlen?
     
  10. ilis

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    Fragt sich nur WER bezahlen muss.
    GU hat Vertrag mit BH: "Fliesen legen"
    FL hat Vertrag mit GU: "Fliesen Größe X*Y cm Standard-Verlegung" (sorry, wie nennt man eigentlich die "normale" Verlegung, also das Gegenteil von "diagonal"?)

    FL fragt BH (mit dem er keinen Vertrag hat): "Soll ich die Fliesen diagonal legen?"
    Ob der BH wissen kann/muss, dass diagonal teurer ist, ist erstmal nicht relevant, denn er könnte ja auch davon ausgehen, dass der BT eine Mischkalkulation macht und "diagonal" in "Fliesen legen" enthalten ist.

    Jedenfalls liegt mE der Fehler bei allen dreien:
    GU hätte FL anweisen müssen, dass alle Arbeiten wie vereinbart durchgeführt werden und Änderungen VORHER mit dem GU abgesprochen werden müssen, damit er es mit dem BH klären kann.
    FL hätte dem Kunden sagen sollen, dass diagonal Mehrkosten verursachen wird und den GU vorher informieren sollen (der dann wieder den Kunden informiert)
    BH hätte clevererweise gleich nachfragen sollen, ob die andere Verlegung Mehrkosten verursacht und in welcher Höhe.

    Problem:
    BH denkt: Prima, krieg ich mehr für's gleiche Geld. Besser keine schlafenden Hunde wecken.
    FL denkt: Prima, so komm ich wenigstens auf einen vernünftigen Preis (weil Vertrag mit GU ansonsten knapp kalkuliert)
    GU denkt: Prima, kann ich nochmal extra Marge draufschlagen, der BH hat's ja selber so gewollt und vorher keinen Preis ausgehandelt.

    Bleibt vor allem die Frage, ob der Vertrag des FL mit dem GU beeinhaltet, dass er Änderungswünsche des BH ohne Rücksprasche mit dem GU durchführen darf. Und natürlich die Frage ob der Vertrag des GU mit dem BH einen Passus enthält, das den BH berechtigt Änderungswünsche direkt mit den Sub-Unternehmern abzusprechen. Durch die "Dreiecksbeziehung" wird das Ganze halt mE etwas unübersichtlich. Wird ja auch durch die unterschiedlichen Meinungen hier deutlich.

    Salomonische Lösung: BH, GU und FL teilen sich die Mehrkosten und werden in Zukunft besser aufpassen, weil jeder irgendwie ein bißchen Recht und ein bißchen Unrecht hat ...

    P.S.: Ich bin auch einer von denen, die immer nachfragen "Kost' das dann mehr?"
     
  11. #31 Baufuchs, 23.02.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Am Rande

    gefragt: Um Mehrkosten in welcher Höhe geht es hier eigentlich?
     
  12. #32 Christ 32, 26.02.2007
    Christ 32

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    mehre hundert Euro Mehrkosten?

    wir haben mit GÜ gebaut und laut BLV waren in Bad und Gästen- WC Wand u. Bodenfliesen bis 20,-/ m2 incl. Bei der Bemusterung beim GÜ waren utopische Mehrpreise pro m2 Diagonalverlegung im Gespräch und da das gänzliche Auswahl- Gewerk Fliesen beim GÜ mit erheblichen Mehrkosten verbunden war haben wir nur den Standart bestätigt und einer gesonderte Bemusterung mit dem Handwerker im Baustoffhandel gefordert. Von den ca. 250 verschiedenen Fliesen bei der Bemusterung des GÜs waren ganze 7 Aufpreisfrei und sahen dementsprechend billig aus.

    Später hatten wir eine große Auswahl hochwertiger Fliesen beim Handel, der Handwerker hat uns die Preisdifferenz der gekauften Fliesen zu den veranschlagten 20,-/m2 augezahlt, Reperaturposten Fliesen und Diagonalverlegung gabs gratis.

    Meine Frage nach mehr Aufwand und Kosten der Diagonalverlegung wurde vom Handwerker verneint. Laut Aussage Fliesenleger ist Aufwand und Verschnitt für Profis zwischen gerader und Diagonalverlegung nur marginal größer und durch die extragroße Aussparung für die begehbare Dusche sei das so in Ordnung.

    Da wir Küche, Flur und HWR selbst gefliest haben konnte ich als Laie doch einer erheblichen Mehraufwand und Verschnitt zwischen beiden Varianten feststellen.

    Hätten wir das alles bei der Bemusterung beim GÜ so vereinbart wären uns Mehrkosten zwischen 300 und 600 Euro berechnet worden.
     
  13. #33 janzjeheim, 03.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.03.2007
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    :deal


    So isses. entweder VOB oder BGB, wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was"
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 03.03.2007
    VolkerKugel (†)

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    Doch - sind wir hier ...

    ... VOB-"Standard"-Gewährleistung nur wenn nichts Anderes vereinbart ist :lock .
     
  15. #35 Gelbbiber, 09.03.2007
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