Architekt hat unsere Küche versaut!

Diskutiere Architekt hat unsere Küche versaut! im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; richtig Martin K aber trotzdem: Wie blauäuig muss ein Bauherr sein, der nicht beim Betrachten der Pläne sieht, dass eine Wand von 150 cm zu kurz...

  1. khs-hh

    khs-hh Gast

    richtig Martin K

    aber trotzdem: Wie blauäuig muss ein Bauherr sein, der nicht beim Betrachten der Pläne sieht, dass eine Wand von 150 cm zu kurz ist für 190 cm Küchenmöbel!
     
  2. #22 Martin K, 02.01.2006
    Martin K

    Martin K

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    Klar, andererseits hat meine Freundin mich schon einmal mit dem Münchener
    Stadtplan in die tatol falsche Richtung gelotst und es dabei sogar geschafft
    jede Kreuzung richtig anzusagen obwohl sie die falsche Seite auf dem Plan
    aufgeschlagen hatte :)
    Ich habe schon mehrmals erlebt das auf einer Bauzeichnung der Eingang nicht
    gefunden wurde, also sollte man nicht pauschal davon ausgehen können das
    jeder den Plan lesen oder später gar prüfen könnte. Und eine Strecke von
    1,9m abschätzen kann auch nicht jeder.

    Natürlich geht es da "um mein Haus" bzw. um seins, wenn ich baue werde ich
    auch alles mögliche prüfen und nachmessen. Aber das kann einfach nicht jeder
    und dazu sind doch auch die Spezialisten da, oder nicht?

    Gruß Martin
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Nochmal als Langtext...

    ;)
    Sicher ist es des Archis erste Aufgabe, den Bauherrschaftswillen 1 - 1 umzusetzen (so nach Baurecht usw. zulässig und techn. machbar - über nicht machbares ist aufzuklären)
    Aber a redet man manchmal sauber aneinander vorbei - siehe Stadtplan - und b ist NIEMAND vor Fehlern gefeiht.
    Also MUSS ich doch als AG schon im Eigeninteresse zumindest die Knackepunkte gegenprüfen.
    Es ist doch beim Frager genau so gelaufen. Aus irgendeinem Grund (Skalierung der Möbel falsch eingestelllt z.B.) ist die Küche kleiner als die Möbel geraten.
    Hätte der Frager vor Baubeginn mal das Lineal drangehalten, wär gar kein Problem aufgetaucht.
    Blindes Vertrauen schadet allen.
    Sicher sind Baulaien nicht in der Lage den Plan bis ins letzte zu prüfen. Aber Grundlagen gehen - und sei es mit Hilfe des Archi.
    MfG
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    Ich finde es müßig sich über den konkreten Fall weiter zu unterhalten, wenn man nicht klar weiß wer mit konkret was beauftragt war und wer was gemacht hat ...

    Für den Entwurfsplan bei der Genehmigungsplanung ist es völlig egal ob eine Innenwand evtl. 2mm kürzer ist als sie sein soll. Ein solcher Plan dient nicht zur Auführung dafür gibt's eine Ausführungsplanung, im Rahmen derer wäre gewiss die Maßhaltigkeit geprüft worde.

    Wer aber nach dem Entwurfsplan gedenkt zu bauen, der sollte auch (dem Urteil von weiter oben folgend) tunlichst selbst prüfen ob das auch so geht, wenn er sich denn die Fremdprüfung dessen sparen will.
     
  5. #25 Küchen-Karl, 02.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    vertragliche Situation

    Also: wir haben mit dem Archi einen Vertrag für Punkt 1 - 4 nach HOAI abgeschlossen, der anschließend noch durch eine "Baubegleitung" ergänzt wurde. Im Text heißt es wie folgt:

    Gegenstand dieses Vertrages sind Architektenleistungen für o. a. Objekt.
    Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen: Beratung und baubegleitende Objektbetreuung (Oberbauleitung) für den Bau eines EFH.
    1) Beratung des Bauherrn während der Bauphase
    2) Objektbesichtigung (nach Vereinbarung während der Bauphase - ggf. Mängelbericht)
    3) Abnahme mit den Fachunternehmen einschließlich Mängel- bzw. Abnahmebericht soweit erforderlich.

    Gem. Punkt 2 hätte ihm spätestens bei der Besichtigung auch auffallen müssen, dass die gebaute Küche nicht mit der in seinem Plan übereinstimmt, oder?
    Da aber bereits seine Planung falsch war und der BU danach gebaut hat, stimmt die Küche aber mit seiner Zeichnung überein, so dass dem Archi logischerweise auch nix negatives aufgefallen ist!!!!! Hätte er sich aber intensiver mit unserem Küchenplan beschäftigt, dann hätte er sehr wohl was merken müssen!!!! VERDAMMT NOCHMAL: wieso werde ich nun selbst als (Haupt)Schuldiger dahingestellt?????? Wozu nehme ich denn einen "Fachmann" in Anspruch und schließe einen Vertrag mit dem ab; wenn auch nicht über 100%, da wir die Vergabe etc. ja selbst in die Hand genommen haben. Aber ich muss doch wohl erwarten können, dass der dann unsere einen vorgegebenen Küchenplan vernünftig und richtig in die Zeichnung mit einplant???!!! Ich als Bauherr habe doch wohl meine Schuldigkeit getan, indem ich ihm ALLE notwendigen Küchenpläne (bis ins kleinste Detail) habe zukommen lassen. Und dann soll ich anschließend aber trotzdem noch alles überprüfen, oder was??? Dann kann ich mir die Zeichnungen ja sofort selbst erstellen!!!!!! Ich finde, dieser Archi hat einfach total versagt!!!!
    Kann euch die Zeichnung ja mal zumailen, wenn ihr mögt....dann bitte kurze Info bzgl. der E-Mail-Adresse.
     
  6. #26 bauhexe, 02.01.2006
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    phase 1 - 4 beinhaltet keine werkplanung.
    was ihr da vom archi verlangt, ist aber werkplanung,
    .... war NICHT im auftrag,
    .... ist NICHT geschultet.
    so einfach isses!
     
  7. #27 puschel1st, 02.01.2006
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    Ist das so?

    Grundsätzlich stimme ich der Bauhexe zu: 1-4 war beauftragt, Küchen-Karl hat - wie selbst gesagt - die Vergabe etc. ja selbst in die Hand genommen - also auch "das Durcharbeiten der Ergebnisse der Lp 3 und 4 unter (...) Verwendung der Beiträge anderer an der Planung Beteiligter ((Küchenplanung) bis zur ausführungsreifen Lösung (...)". Also sehr wichtige Leistungen selbst (oder eben auch nicht) übernommen. Das Geschrei sollte also auch nicht allzu laut sein.
    Andererseits bleibt trotzdem die Frage, ob beim Entwurf die Küchengröße nicht hätte exakter berücksichtigt werden müssen - ggf. hätte eine später um 40 cm verschobene Wand durchaus schwehrwiegende Folgen haben können (Statik/andere Raumgrößen/Funktionalität). Ferner ja auch die Frage, was sich unter den Zusatzbeauftragungen 1) bis 3) alles verbergen kann. "Beratung des Bauherrn" kann alles sein - und stunden und Tage dauern, wenn der Bauherr ständig nachbohrt.
    So ganz Freisprechen möchte ich den Planer auch nicht. Kommt ja auch noch ein Unternehmer ins Spiel, der für den Kücheneinbau (zumindest Installation) vom Bauherrn ja auch einen Küchenplan bekommen haben muss.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Punktlandung bauhexe :)

    Und eine Objektüberwachung i.S.d. LPh 8 HOAI wurde auch nicht bestellt. 100% Architektenleistung kosten "im Handel" ca. 20.000 €. Die kann man nicht eben mal für ein Drittel kaufen. Das geht nur bei Küchen, die "im Handel ca. 10.000€" kosten.

    "Es gibt so viele Krankheiten, aber nur eine Gesundheit" hat mal jemand gesagt. Genauso ist es am Bau mit Mängeln. Der Bauherr erwartet zu Unrecht vom Architekten, der nur mit einem Drittel der Leistung beauftragt ist, dass er genau bei der Krankheit, die wirklich auftritt, hätte zugegen sein und diese verhindern müssen.

    Diese fehlende Erkenntnis wird Ihnen vorgeworfen Küchen-Karl. Wenn es so einfach wäre, wäre jeder Bauherr blöd, der einen Architekten voll beauftragt.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    "ggf. hätte eine später um 40 cm verschobene Wand durchaus schwehrwiegende Folgen haben können (Statik/andere Raumgrößen/Funktionalität)."

    ist das für die genehmigungsplanung relevant? :)
     
  10. #30 Martin K, 02.01.2006
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    Dann wurde wirklich mit dem Genehmigungsplan gebaut und ich stimme
    hiermit Ralf, Bruno und dem überwiegenden Rest zu, das der Bauherr in der
    Verantwortung ist. Zuviel gespart und dumm gelaufen.

    Gruß Martin
     
  11. #31 puschel1st, 02.01.2006
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    Wann wird´s denn relevant?

    Überhaupt kein Widerspruch! Ein Entwurf ist keine baureife Zeichnung!

    Entwurfsplanung ist aber auch etwas anderes als die folgende Genehmigungsplanung, oder? Ich sehe das auch anders herum: einen Mangel im Entwurf würde sich doch genau dann ergeben, wenn die spätere Berücksichtigung der Ausführungsmaße der durch den Bauherrn ja eindeutig gewünschte Küche nicht oder nur unter deutlichen gestalterischen oder funktionalen Mängeln möglich wäre bzw. die Genehmigungsfähigkeit hinfällig machen würde (z.B. 40 cm schmalerer Flur funktioniert nicht mehr).

    Wie "schwammig" an Maßen und Größen darf denn ein Entwurfsplan sein? Mal abseits der gewünschten und auch m.E. nicht begründeten Schadensersatzforderung des Bauherrn: die Anforderung an die spätere Küche war klar formuliert - und sooo komplex ist die Vermaßung eines EFH auch nicht gerade.
     
  12. #32 Gast360547, 02.01.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wenn es wirklich so ist,...

    Moin,

    ...dass die Küche fest ein Bestandteil der Planung sein sollte und das auch absolut rechtzeitig, dass der Archi es hätte wissen müssen, dann ist es für mich trotzdem eine (zumindest rein menschliche ) Sauerei.

    Und ein guter und erfahrener Archi hätte m. E. gleich Bedenken anmelden können/müssen, wenn er die Notwendigkeit der Küche mit 1,90 m sieht, die andere Notwendigkeit (z. B. Flurbreite dann zu schmal) aber hätte ebenfalls erkennen können/müssen.

    Auf den Handwerker wird alles abgewälzt. Bei dem schriebt der Archi sofort böse Briefe und Mangelanzeigen, wenn der aus einer 1/100 tel. Planung falsche Massen oder Anschlußhöhen oder etc. erkennt und dann beim LV falsch anbietet/falsch kalkuliert hat und evtl. dafür einen Nachtrag haben möchte.
    Die neueste Mode ist, dass der Handwerker selber aus einer 1/100 Detailzeichnungen erstellen und das nichteinmal vergütet bekommen soll. (Hab ich selber bei einem LV in den Vorbemerkungen gelesen)

    Ich behaupte mal frech, der Archi könnte durchaus die Situation erkannt haben, hat den BH aber voll vor die Wand laufen lassen.
    Zumindest der Hinweis auf Maßdifferenzen zwischen Anspruch und Realität hätte (honorarfrei) erfolgen können.

    Alle Aussagen immer darauf abgestellt, dass dem Archi der Anspruch an die Küche ausreichend vorgelegen hat.

    Grüße
    si
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ach, wär das schön! :)
    ein entwurf, ein genehmigungsplan, ein werkplan .. die sich nur im maszstab unterscheiden. ja, gibt´s tatsächlich, taugt aber auch nix, weil nur "zoomen" ist zuwenig.

    mir wär´s zu langweilig, wenn architekt und bauherr den kreativen impetus entbehren und jeglicher änderung entsagen müssten.
    über einen halben meter hin oder her .. reg ich mich nicht auf. dafür wird ja geplant, bis alles passt.
    allerdings auch nur dann, wenn jeder damit beauftragt ist ;)
     
  14. #34 stefanSmi, 02.01.2006
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    hmm...

    Werksplanung unterscheidet sich doch von der Genehmigungsplanung doch nur in der Deatiltiefe oder liege ich da falsch.
    Den rein mathematisch dürfte aus einer 1:100er Genehmigungsplanung in einer 1:50 Werksplanung nicht aus 1,5 meter 1,9 meter werden.
    Der Massstab ändert sich, aber nicht die Länge und somit hat zwar Buahexe Recht, Werksplanung war nicht beauftragt aber der Fehler scheint ja schon im Genehmigungsplan zu sein, somit wäre er auch in der Werksplanung aufgetauch wenn der Archi damit bauftrag worden wäre und sich an die allgemein gültigen Regeln der Mathematik gehalten hätte.
     
  15. JDB

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    Wenn ein Architekt die Küchenpläne des Bauherrn annimmt und seinen Wunsch nach Berücksichtigung erkennt, dann muß er diesem deutlich sagen, dass die Berücksichtigung dieser Details nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört. Sagt der Architekt nichts, sollte er zumindest 100stel abliefern, die die Umsetzung maßlich ermöglichen.

    Mit durchsetzbaren Ansprüchen sieht's schlecht aus.
     
  16. #36 Küchen-Karl, 02.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    War ja klar...

    ...der Bauherr ist mal wieder der Dumme; wie sooft!!!
    Sicherlich habt ihr u. a. Recht, wenn ihr argumentiert, dass "nur" die Punkte 1-4 beauftragt wurden. Aber wundert einen dass, wenn die Architektengebühren in utopischen Höhen liegen....???? Wer soll denn das bezahlen????????? Ne, jetzt aber mal im Ernst: trotzdem müssen im 1:100 Plan die Maße korrekt sein!!!! Diese 1:100 Pläne hat ja dementsprechend auch der BU bekommen und (wahrscheinlich) noch auf 1:50 anpassen müssen bzw. nach dem 1:100 Plan gebaut (wie es heutzutage übrigens sehr häufig gemacht wird!!!). Und wenn der Archi aber schon hier falsch vermasst hat, warum sollen sich nun BU bzw. Bauherr den Schuh anziehen???????????? Und ich frage nochmal: wofür hole ich mir dann solche Fachleute ins Boot....auch wenn nur teilweise die Leistung beauftragt wurde???? U. a. beinhaltet die von mir als Bauherr aufgetragene Leistung ganz klar eine 1:100 Planung, SO!!! Und diese muss dann auch korrekt sein....aber sie war es nicht!!!!! Also, wer hat nun schuld....HÄÄÄÄÄÄHHHH? Der Archi hat eine bezahlte Leistung einfach nicht korrekt umgesetzt, also kann ich doch wohl auch mein Geld zurück bzw. einen Schadensersatz verlangen!!!! JA, wo sind wir denn hier!!! Wenn es in diesem FAll in der Rechtsprechung keine Chance gibt, dann kann ich echt nur sagen: armes Deutschland, arme Bauherren und arme Bauwirtschaft.....so wird dat nix mehr....und das, wo jetzt auch noch die EHZ gestrichen wurde....wer will denn dann noch bauen????
     
  17. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    Küchen-Karl ??? ... ich kenne 1:100 Pläne die gar ned bzw. sehr spärlich vermaßt sind und "nun" ??? ... danach baun und den Architekten haftbar machen wenn was ned passt ???... es iss sicher ned die Aufgabe des Architekten in der 1:100 Planung (eigentlich die Rohplanung) "alles" aufzunehmen (!)
    .
    ich stell mir des geradso mal bildlich vor so 4 Wochen vor Weihnachten ... EHZ muss noch gesichert werden der Druck auf den Architekten wird verstärkt ... und im März wird ihm aus lauter Dank der Streit erklärt weil die Küche sprich die Rohplanung ned passt und danach gearbeitet wurde (!) ... nö Küchen-Karl deine Aussage kannste knicken da wär´n andere blöd wenn sie sich ne Werkplanung machen lassen und die dann auch noch bezahlen.
    .
    = wie immer meine bescheidene Meinung (!)
    .
    + MfG
     
  18. Uli R.

    Uli R.

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    Nur mal am Rande in keiner der Phasen 1-4 wird vom Plan gefordert, dass man danach bauen kann, erst in LP 5 heißt es unter anderem:
    Wenn man sich entscheidet das anders zu machen um Kosten zu sparen, kann man wohl kaum verlangen, dass man zum Preis von 1-4 praktisch 5 kostenlos mitbekommt.

    Wozu holt man dann solche Fachleute ins Boot? Ja in so einem Fall weiß ich es auch nicht, dann hät ich eben ganz drauf verzichtet.
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
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    Wer sagt denn....

    das der Archi hier gut gearbeitet hat?
    Natürlich hat er eine seine Aufgaben, die Berücksichtigung einer vorgegebenen Einrichtung, nicht abgearbeitet.
    Deswegen soll der Archi ja auch SEINEN TEIL der Änderung übernehmen.
    A B E R :
    Wer meint, dass aus schlecht vermaßten Zeichnungen gute Häuser werden und diese einfach als Baugrundlage nimmt, trägt eine Mitschuld.
    Wer die Zeichnungen des Archis - egal in welcher Phase - nicht auf Tauglichkeit für das Gewollte prüft, trägt eine Mitschuld.
    Wer schlecht vermaßte Zeichnungen nimmt und seinen Mitarbeitern als „Ausführungsplan“ hinlegt, um danach zu mauern, trägt eine Mitschuld.
    Wer Pläne verschiedener Herkunft (Archi + Küchenplaner) bekommt und diese nicht gegenprüft trägt eine Mitschuld.
    Also (rein moralisch) Archi 1/3, Bauherr 1/3, Bauunternehmer 1/3. Juristisch mag´s anders aussehen.
    Aber nicht der Archi den vollen Humpen. Auch jur. nicht.
    ****
    Aber die Ursache ist doch auch klar
    Wer an einem Ende spart, muss am anderen drauflegen, dass ist mal so.
    Mein lieber Küchen-Karl. Die HOAI in der derzeit gültigen Form (und damit die Honorartabellen) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Und abgesehen von geringen Veränderungen durch die Euro-Umstellung und damit verbundene Rundungen sind die Honorare nicht verändert worden.
    Hat Ihr Chef Ihr Gehalt in den letzten 10 Jahren erhöht. Vermutlich schon.
    Und die Baukosten? Sind auch nicht wesentlich höher als 1996.
    Ausführungsplanung für ein EFH mit 250.000 reinen Baukosten kostet incl. MWST rd. 6.500 Euro nach HOAI.
    Die steckt man/frau natürlich lieber in den eigenen Sack.
    Geht’s gut, wird sich riesig gefreut - und alle die, die das Geld ausgeben, werden als Vollidioten belächelt.
    Geht´s schief, ham wa ja den Archi, dem wir dann für das gar nicht beauftragte auch noch richtig in die Tasche langen können.
    Solche Denke ist unsozial und gesellschaftsschädlich, sorry für die klaren Worte.
    Wer Mist macht, soll den Kopf dafür hinhalten, aber auch nur soweit, wie er WIRKLICH verantwortlich ist.
     
  20. #40 Küchen-Karl, 03.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    Ich bleibe trotzdem dabei.....

    ....der Archi hat sich nicht an den Vertrag gehalten!!!!
    Im zusätzlich abgeschlossenen Vertrag zur "Baubegleitung" heißt es (wie bereits schonmal erwähnt):

    Gegenstand dieses Vertrages sind Architektenleistungen für o. a. Objekt.
    Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen: Beratung und baubegleitende Objektbetreuung (Oberbauleitung) für den Bau eines EFH.
    1) Beratung des Bauherrn während der Bauphase
    2) Objektbesichtigung (nach Vereinbarung während der Bauphase - ggf. Mängelbericht)
    3) Abnahme mit den Fachunternehmen einschließlich Mängel- bzw. Abnahmebericht soweit erforderlich.

    Bezugnehmend auf Punkt 2 bzw. 3 hätte dem Archi spätestens vor Ort auffallen müssen, dass da "irgendwas" nicht passt! Und wenn er doch gem. Punkt 3 die ganze Sache mit dem BU abgenommen hat, dann hat er die Ausführung wohl als richtig angesehen....TOTALAUSFALL meiner Meinung nach! Und das sage ich jetzt nicht nur, weil es mich selbst betrifft! Meine bisher geschriebenen Postings vertrete ich generell!!! Denn WENN wirklich diverse WICHTIGE Dinge NICHT vom Archi berücksichtigt/geprüft werden können/müssen, da diese nicht in den vereinbarten Leistungen verankert sind, dann hätte er uns ganz klar darauf hinweisen müssen, um diese Dinge rechtzeitig klären zu können! Hat er aber nicht!!! Einfach mal laufen lassen das Ganze....und nun wo was schief geht, hat hier sogar jeder noch Mitleid mit dem Archi, oder was??? TOLL!! Ich kann mich sogar noch an die Worte von Ihm erinnern: "sicherlich ist eine 1:50 Ausführungplanung wesentlich besser, aber heute bauen viele BU auch nach einer 1:100 Planung. Und wenn er damit halt nicht zurecht kommen sollte, dann müssen wir uns halt nochmal zusammensetzen......der BU ist aber mit der 1:100 Planung zurecht gekommen...NUR: diese war (zumindest was die Küche angeht) falsch vermaßt!!!!! Ich verstehe einfach nicht, warum einige hier im Board dem Archi bzgl. unserem Fall einen "Freischein" erteilen und auch noch der Meinung sind, er wäre ja "ein so armes Würstchen"......
     
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