Architekt hat unsere Küche versaut!

Diskutiere Architekt hat unsere Küche versaut! im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; vielleicht kommt ja auch alles auf die äußeren umstände an. 1.) wurde die küchenplanung detailiert besprochen und vereinbart? 2.) wurde das auch...

  1. #41 bauhexe, 03.01.2006
    bauhexe

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    vielleicht kommt ja auch alles auf die äußeren umstände an.
    1.) wurde die küchenplanung detailiert besprochen und vereinbart?
    2.) wurde das auch noch vertraglich fixiert?
    3.) hat der archi dem wunsch zugestimmt, oder auch bedenken geäußert? (manchmal hört ja auch einer nicht genau hin, man redet aneinander vorbei, die küche wird als beispiel dargestellt, ohne den erkenntlichen zwang genau danach zu bauen..., ich meine einfach ein missverständnis, und der archi hat eine aus seiner sicht machbare lösung dargestellt)
    4.) warum hat niemand die so wichtigen maße im rohbau geprüft?
    5.) warum wurde nicht darauf geachtet, dass so wichtige maße auch im plan dargestellt werden? (ich glaube, ein jeder von uns hat schon mal um ein mäbelstück herum geplant, ...und dann schreibt man doch das maß einfach hin, damits der bauherr auch sieht)
    fazit:
    ich glaube nicht mal an pfusch des archi, ich denke es war mehr ein MISSVERSTÄNDNIS und der bauherr hätte hier auch achtsam sein müssen, wenn es ihm so wichtig ist, oder eine werkplanung beauftragen sollen, aus der auch alle details erkenntlich sin. aber auch die nützt nur dann, wenn sie der bauherr auch prüft.
    ein pfiffiger archi, hätte sich vielleicht die planfreigabe bestätigen lassen und der bauherr hätte dann den schwarzen peter, weil er die maße nicht genau verlangt oder geprüft hat ;) .
     
  2. #42 Baufuchs, 03.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine Entwurfsplanung

    bzw. Genehmigungsplanung ist m. E. auch dann mangelhaft, wenn eine dem Architekten ausdrücklich und rechtzeitig vorgegebene Objekteigenschaft (hier die Größe der Küche) nicht berücksichtigt wird.

    Es kommt eben nicht darauf an, eine beliebige, genehmigungsfähige Planung zu erstellen, sondern eine den Vorgaben des Bauherrn entsprechende.

    Auch in der Genehmigungsplanung sind Raumaße notwendig, wie sonst wird die Flächenberechnung nach DIN erstellt?

    Die Haftung für den Planungsfehler wird nicht dadurch ausgehebelt, dass der Archi behauptet, er hätte diesen Fehler bei der Ausführungsplanung sicher bemerkt aber da der Bauherr ihn damit nicht beauftragt hat... usw.

    Hinzu kommt, dass der Archi den Bau nach 100stel Plänen zugelassen und sogar überwacht hat. Wenn er sich nun auf fehlende Ausführungsplanung berufen will, hätte er Bedenken anmelden müssen.

    Keine Rechtsberatung.
     
  3. #43 Küchen-Karl, 03.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    Endlich....

    ....mal jemand, der mich versteht und mir aus der Seele spricht!
    DANKE baufuchs!!!!!!! Genauso sehe ich das nämlich auch!!!
     
  4. Uli R.

    Uli R.

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    @Baufuchs

    Bauchgefühle, haben noch in keinem Rechtsstreit weitergeholfen *g

    Möglicherweise helfen sie im Rahmen einer gütlichen Einigung, bei Klage gewiß nicht
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein lieber Küche-Karl...

    bevor wir hier weiter diskuttieren, bitte mal folgende Sachverhalte aufklären:
    War die Küche nicht, schlecht oder gut erkennbar vermaßt? Vielleicht mal den Planteil mit den dazugehörigen Maßketten fotographieren/einscannen und als Anhang einstellen.
    Hat der Archi von sich aus auf die Ausführungsplanung verzichtet oder sollte sie nie beauftragt werden?
    War die Masskontrolle eine der dem Archi (explizit) in Auftrag gegebenen Punkte der Baustellenkontrolle bzw. wie lauteten die Kontrollaufträge.
    MfG
     
  6. #46 Gast217, 03.01.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    ich sehe das wie Baufuchs.

    Angenommen für LPH 5 und folgende wäre ein anderer Architekt beauftragt worden als für LPH 1 bis 4. Ich nehme nicht an, dass die Mehrkosten für die Fehlerbehebung aus der Entwurfsplanung in der Werkplanung zu Lasten dieses Architekten gehen können.

    Die Werkplanung baut auf der Eingabeplanung auf. Und daher kann ich nicht verstehen, wie aus 150 cm plötzlich in der Werkplanung 191 cm werden sollen.

    Marion :)'
     
  7. #47 Küchen-Karl, 03.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    Kein Problem....

    ....kann die Pläne/Zeichnungen gerne mal "veröffentlichen".
    Würde sie Ihnen aber lieber mailen, Herr Dühlmeyer. An welche E-Mail-Adresse darf ich sie schicken...?
     
  8. #48 Küchen-Karl, 03.01.2006
    Küchen-Karl

    Küchen-Karl Gast

    Applaus.....

    ...DANKE Marion!!!!
     
  9. khs-hh

    khs-hh Gast

    Sinn dieses Threads?

    ich frage mich die ganze Zeit, worum es dem Fragesteller eigentlich geht.

    Der Beifall des Forums ist zwar ganz schön, aber was nützt es? Ist doch nicht Gerichtsverwertbar.

    Es ist doch eigentlich alles gesagt. Letzlich kommt es aber darauf an, wie und mit welchen Kosten die Angelegenheit bereinigt werden kann. Und das hängt nicht vom Forum ab sondern von den beteiligten Personen

    SCNR
     
  10. #50 Thomas B, 03.01.2006
    Thomas B

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    ..wohl am falschen Ende gespart...

    ..und am Ende nichts gespart!

    Ganz kann ich in der Tat auch nicht verstehen, wie man eben mal 40 cm außer acht läßt, dennoch ist es eben nicht Teil der Genehmigungsplanung Pläne zu liefern, die für die Ausführung taugen.

    Ich wage mal 'nen kühnen Vergleich:

    Wenn Sie zum KFZ-Händler gehen und sagen Sie bräuchten neue Reifen und der KFZ - Händler sagt Ihnen, dass im Winter aber tunlichst Winterreifen zu verwenden seien, können Sie natürlich schon dagen "es fahren doch viele Leute auch im Winter mit Sommerreifen...brauch' ich nicht!". Wenn's dann aber im Winter kracht und die Versicherung das Fehlen von Winterreifen rügt können Sie wohl kaum sagen: 1. Das machen doch viele so (so viele eben mit hierfür untauglichen 100stel-Plänen bauen!) und außerdem hätte 2.der KFZ-Händler mir dann eben umsonst Winterreifen mitgeben müssen (oder der Architekt im Rahmen der Baubegleitung nebenher für umme die Werkplanung mitmachen müssen). Da wird sich dann herzahft lachend auf die Schenkel geklopft und der Dumme sind Sie.

    Tatsache scheint zu sein, daß Sie sich eine notwendige Planungsleistung (übrigens neben der Bauleitung die wichtigste Leistung!) erspart haben und nun eben doch nichts gespart haben.

    Trotzdem: Ich muss Baufuchs hier schon recht geben: Maßketten sind auch im 100stel Plan. Schon alleine wegen der Wohnflächenberechnung. Das hätte also auffallen müssen, zumal es sich nicht um ein paar cm hin oder her gehandelt hat....

    Gruß

    Thomas
     
  11. #51 puschel1st, 03.01.2006
    puschel1st

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    Als Bauherr ...

    ... würde ich mir inzwischen noch eine ganz andere Frage stellen:

    Wenn ein so offensichtlicher und bei genauerem Hinschauen auch für jeden Laien ersichtlicher Fehler sich so mühelos durch den Bau schleppen kann, was für nicht so klar erkennbare Baumängel könnten sich eigentlich noch im Bau verstecken, wenn hier schon völlig unterschiedliche Ansichten über die zu erbringenden Leistungen des Planers/Bauherrn/Unternehmers bestehen?
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2006
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  13. #53 Gast217, 03.01.2006
    Gast217

    Gast217 Gast


    Wären im Eingabeplan die 191 cm berücksichtigt gewesen, hätte es mangels Werkplanung durchaus sein können, dass die einzufügenden Küchenmöbel nach Ausführung doch nicht gepasst hätten.
    Nur sind in diesem Fall im Genehmigungsplan nicht die 191 cm berücksichtigt sondern nur 150 cm. Daher ist zu klären, ob hier ein Fehler vorliegt, der dem, den Genehmigungsplan ausfertigenden Architekten anzulasten ist oder nicht.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  14. Uli R.

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    Könnte man ma prüfen, klar.
    Nur wenn wir uns noch mal an das von Bruno zitierte Urteil erinnern
    Hier haben wir mehrere Tatbestandsvoraussetzungen:
    1. Verzicht auf Ausführungsplanung (+) und lässt er
    2. ungeprüft (+) die
    3. Genehmigungsplanung als Vorlage für Bauausführung zu (+)
    dann kommt schon die Rechtsfolge --> trägt er das Risiko für Mängel vor weiteren Tatbestandsvoraussetzungen
    1. die im Entwurfsplan enthalten waren (+)
    2. für die Baugenehmigung unerheblich (+)
    3. nicht aufgedeckt, weil keine Ausführungsplanung erstellt (+)

    Daraus lässt sich ziemlich deutlich lesen, dass das Urteil ziemlich gut passt und da Gerichte immer gerne nach Vergleichsfällen suchen wird denen das kaum entgehen.

    Mal abgehoben davon ob ich persönlich in diesem Fall hier sagen würde der Küchen-Karl muss alles was an Schaden da is selbst berappen, oder gibt es auch eine Teilschuld auf der anderen Seite, nur mal um das Urteil aufzudröseln.
    Ganz btw. ich hätte wenn mir ein Detail so wichtig ist mit großer Sicherheit im Plan nachgemeseen ob das auch stimmt, dazu braucht man durchaus keinerlei Fachwissen, nur ein Linieal. :lock
     
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