Architekt meldet sich nicht mehr nach Baufreigabe

Diskutiere Architekt meldet sich nicht mehr nach Baufreigabe im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin Zusammen, ich möchte die Community hier um eure Hilfe/ Meinung fragen. Wir haben eine Nutzungsänderung von einer ehemaligen Schankwirtschaft...

  1. gloew

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    Moin Zusammen, ich möchte die Community hier um eure Hilfe/ Meinung fragen.

    Wir haben eine Nutzungsänderung von einer ehemaligen Schankwirtschaft auf eine Wohnung mit einem Architekten ausgearbeitet und den dazu gehörigen Umbau das man es auch als Wohnung Bezeichnen kann.

    Dafür hatte der Architekt am Anfang des Projektes (Dezember 2023) auf meine bitte hin mir eine Kostenkalkulation zugesendet (welche er als absolut realistisch und die zu erwartenden Baukosten aus seiner internen Baupreissammlung abdeckt). Dies sollte dazu dienen das ich mit der Bank vorab sprechen kann um wie viel Geld es geht und ob ich mir dies auch leisten kann. In der Kalkulation hatte er mir folgende Aufschlüsselung genannt:

    Architekt komplett nach HOAI - 1x Pauschal ca. 19k€ (falls relevant)
    Aufschlüsselung:
    LP 1-4 Entwurf bis Baugesuch (27%)
    LP 5-7 Werkplanung und Ausschreibung (39%)
    LP 8-9 Bauleitung und Baubetreuung (34%)

    Es sind hier keinerlei Fristen enthalten und ich habe dazu auch nichts Unterschrieben.
    Hierbei wurde leider das ganze mündlich besprochen.
    Es wurde auch besprochen dass das ganze bis wir die Summe aus der Ausschreibung haben so machen und dann dies vollends fix machen, so war es dann auch mit der Bank besprochen.

    Im April 2024 wurde die Werk- und Gewerkplanung durchgeführt und auch von mir abgenommen.
    im Mai 2024 wurde mir mitgeteilt das er die Ausschreibungsphase beginnt (da er hier vorab schon die Info bekommen hatte das dies positiv entschieden wurde)

    Dies hat auch alles geklappt und ich habe im August 2024 meine Nutzungsänderung und Baufreigabe erhalten.
    Dies habe ich auch entsprechend meinem Architekten mitgeteilt.

    Seit dem Funkstille, ich habe Ihn immer wieder via E-Mail Kontaktiert auch via Telefon wo mich das Sekretariat mitgeteilt hat das meine Mails an kamen das sie viel zu tun haben. Eine Rechnung habe ich von meinem Architekten bis heute keine erhalten, nur von Bauingenieur/ Landratsamt.

    So erstmal die grobe Übersicht, nun meine Fragen.
    Da ich keinen unterschriebenen Vertrag habe ist es schon mal doof wegen den Fristen.
    Kann ich mir einen anderen Architekten suchen bzw. Bauleiter?
    Was kann er einfordern, für eine richtige rechtliche Beratung frage ich dann einen Anwalt aber ich möchte mich vorab Informieren.
     
  2. #2 Jo Bauherr, 25.02.2025
    Jo Bauherr

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    Erstmal formell kündigen. Falls er noch lebt wird er sich dann schon melden...
     
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  3. SIL

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    Warum und Wozu ?
    Etc das hast du sicher überlesen Jo.
    Unstrittig alles was bis dato erbracht wurde , eine Kündigung kann durchaus auch vom Seiten des Arch zu Regress führen.

    Mündliche 'Abmachung' mit keinen Fristen ..wie weit ist der entsprechende Stand jetzt ? Gewerke begonnen?

    Du musst, aber hier erst wenn mit dem ersten Arch Rechnung etc und ggf Auftragsentzug.
     
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  4. gloew

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    Was er bis her erbracht hat war absolut zufriedenstellend auch die Ausarbeitungen tip top. Das möchte ich ihm auch vergüten "aber" nach Möglichkeit möchte ich die bisher erbrachte Arbeit weiter nutzen.
    Aktuell ist noch gar kein Gewerke begonnen, er hat eine Ausschreibung gemacht (Rems Murr Kreis) aber auch dazu keine Rückmeldung.
    Ich werde morgen mal vorbei wieder schauen ob er noch lebt oder wieder nur eine Sekretärin antreffe.
     
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  5. #5 FriedhelmDoell, 26.02.2025
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    Wenn auf vielfache freundliche Nachfrage nichts zurück kommt, müssen Sie formal und rechtlich korrekt vorgehen, um ohne weiteren Schaden zu bleiben. Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und lassen Sie sich beraten bzw. Schriftsätze dort aufsetzen. Vorab überlegen Sie sich, ob Sie das Büro noch haben wollen oder ein anderes.

    Bedenken Sie: nur weil Sie Einmal-Bauherr sind, müssen Sie nicht unprofessionell vorgehen!
     
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