Architekt oder freier Bauträger

Diskutiere Architekt oder freier Bauträger im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; was redest du denn für einen unsinn? ein werkvertrag schuldet immer einen erfolg. "Erfolg" bedeutet hier aber eben NICHT, dass das Ergebnis...

  1. #21 ChristianMa, 03.11.2010
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    "Erfolg" bedeutet hier aber eben NICHT, dass das Ergebnis gefallen muss.

    Es besteht demzufolge kein Unterschied zwischen GU/GÜ/Architekt im Sinne der Frage. Wenn der Architekt die Unterschrift unter dem Vertrag hat besteht genauso wie beim GU/GÜ die Gefahr, dass sein "Motivation" nachlässt... und der Erfolg nur im rein rechtlichen Wortsinne verstanden wird.
     
  2. #22 Thomas B, 03.11.2010
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    Genau!

    ...und auf diese Art und Weise habe ich schon so manches mal dicke Kohle eingefahren. Beispiel: das Haus hat zwar nicht in allen Belangen den Geschmack des BH getroffen, jedoch habe ich hier sogar eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes durchgedrückt (DN 35 - 42°), was mir -wegen der Bauvoranfrage, die wir eingereicht hatte- nochmals Kohle aufs Konto geschleudert hat.....
     
  3. #23 Thomas B, 03.11.2010
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    Wenn LP 1-4 beauftragt wird und alles was der A. zaubert gefällt dem Bauherren nicht, wird man wohl nicht davon sprechen können, daß ein Erfolg erzielt wurde. und es wird wohl auch nicht zur Genehmigung eingereicht werden (LP4)...und es wird sicher auch nicht im entwurf vertieft werden (inkl. Kosten)...LP3. Insofern kann ein A., der einen Entwurf macht, der dem BH nicht "gefällt" sicher Honorar geltend machen, sicher aber nicht in voller Höhe, sondern stark gemindert.
     
  4. R.B.

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    Wer lässt ein Haus individuell planen das einem nicht gefällt? :(

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 ChristianMa, 03.11.2010
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    Ich möchte mich da nicht streiten ob und wieviel "stark gemindert" das Honarar dann fällig ist (die Abzüge sind m.E. nur sehr gering). Gibt ja auch genug Rechtsprechung dazu.

    Fakt ist doch aber, dass das Honarar eines Architekten in bestimmten Grenzen fix ist. Als ein wirtschaftlich handelndes Subjekt kann die Gewinnmaximierung eines Architekten also nur über die Verringerung des Inputs (hier hauptsächlich Zeit) erfolgen, also möglichst nicht zu viele Besprechungen, möglichst den Bauherrn mit Worten überzeugen, obwohl ihm der Entwurf eigentlich vielleicht noch nicht so gefällt etc. pp.

    Hiermit möchte ich nicht darstellen, dass alle Architekten schlechte Leistungen erbringen, sondern darauf, dass es eben nicht mit der Unterschrift getan ist, sondern dass nach der Unterschrift des Planungsvertrags mit einem Architekten dieser nicht automatisch ohne Interessensgegensatz auf Seite des Bauherren ist.
     
  6. #26 ChristianMa, 03.11.2010
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    Wenn du den Planungsauftrag vergibst (ist ja in aller Regel zumindestens LP1-3 ggf. LP1-4) weisst du wohl noch nicht, ob dir das Ergebnis, dass der Architekt liefern wird gefällt - oder?
     
  7. #27 Thomas B, 03.11.2010
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    ..bin nun kein jurist und habe mich mit dieser Thematik auch nicht intensiv (gar nicht!) befaßt, aber: wenn LP 1- 4 (=27% vom Gesamthonorar) vereinbart ist, der A. bringt aber keinen tauglichen Entwurf zustande, so kann er m.E. max. LP 1 und (hier kann man sicher streiten) einen Teil der LP 2 abrechnen. Ich würde mal schätzen, daß das Honorar irgendwo zw. 5 und 10 % des Gesamthonorars liegen dürfte....was immernoch viel zu viel ist (ca. 1.500 - 3.000...gaaanz grob) für eine unbefriedigende Leistung......das ist schon klar.
     
  8. #28 fmjuchi, 03.11.2010
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    Hi,

    das Problem sind weniger die Fliesen für 20 € je qm, beim Mitbewerber zahlst du eben 50 € für die gleichen. :mega_lol:

    Viel schlimmer ist das, was man als BLB vorgelegt bekommt. Meist ähnelt diese mehr einem Verkaufsprospekt. Technische Merkmale, die die Ausführung beschreiben fehlen, stattdessen ist alles "Luxus" oder "hochwertig".

    Auf Nachfragen kommt die Anwort: "Details können Sie direkt mit dem beauftragten Handwerker klären" oder "Die ausführliche Beschreibung bekommen sie erst direkt vor Unterschrift".:yikes

    Noch besser wird es, wenn noch Vermittler mitverdienen möchten und keine mehr weiß, zwischen wem der Vertrag zustande kommt.

    Es gibt übrigens auch Architekten, die über "Umwege" frei geplante Häuser zu Festpreisen anbieten. Hier reduziert sich zumindest die Anzahl der fachfremden Akteure, die daran verdienen möchten. Meiner ist allerdings erst tätig geworden, nachdem er sich sicher war, dass er nicht nur ein "weiteres" Angebot neben den GU abgibt.

    lg fm
     
  9. R.B.

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    Warum nicht? Der Architekt plant doch nicht ohne meine Vorgaben/Wünsche zu berücksichtigen. Das ist doch gerade der Vorteil einer individuellen Planung. Ich kann aber nicht den Architekten für meinen schlechten Geschmack verantwortlich machen.

    Und wenn man mit einem Architekten zusammenarbeitet, dann wird man wohl schon bei den Entwürfen erkennen was einem gefällt und was nicht. Oder siehst Du das erst wenn das Haus fertig gebaut ist?

    Gruß
    Ralf
     
  10. #30 Baufuchs, 03.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wohl wahr.

    Aber niemand ist gezwungen, auf Basis einer solchen Beschreibung einen Vertrag zu schliessen.

    Beim Architekten ist das natürlich alles besser.

    Da enthält die erste Kostenschätzung eines Architekten, auf der dann u.a. die Entscheidung diesen Architekten planen zu lassen basiert, viel mehr Details.:biggthumpup:

    Der sagt euch zu diesem Zeitpunkt genau das, was bei den GU/GÜ´s zu Recht bemängelt wird:

    "Habe mittleren (hochwertigen) Standard berücksichtigt o.ä.".

    Aber das ist beim Architekten natürlich etwas anderes, auch dann, wenn die Kostenberechnungen später ergeben, dass die Kostenschätzung um bis zu 30% überschritten wird.
     
  11. #31 ChristianMa, 03.11.2010
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    Wenn man einen Architektenvertrag über LP1-4 abgeschlossen hat, dann fallen bei Kündigung durch den Bauherrn 100% für die bereits abgeschlossenen Arbeiten an (logisch) und ganz grob 50% (früher waren es pauschal 60%) auf die fiktiven Restarbeiten als Honorar an. Daher auch mein Hinweis, dass mit Unterschrift unter einen Architektenvertrag nicht alles klar ist. Bauherr und Architekt haben eben nicht gleichgerichtete Interessenslagen. Ich würde bspw. nach selbst gemachten Erfahrungen nur jeweils eine (die nächste LP) beauftragen.
     
  12. #32 ChristianMa, 03.11.2010
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    Hmm, das hört sich so an wie alles was vom Architekten kommt muss gut sein, und wenn es dem Bauherrn nicht gefällt, dann hat der Bauherr halt schlechten Geschmack?

    Ich würde eher sagen: Es gibt bei den Architekten gute und weniger gute. Leider sieht man das ihnen auch nach intensiver Vorprüfung nicht immer an. Und gerade bei etwas aufwendigeren und/oder komplexeren Vorhaben gibt es nicht nur schwarz oder weiß - sondern auch die Halbtöne dazwischen.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2010
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    Was soll dies Geeiere? Bist Du auf die Nase gefallen und musst nun Deine schlechte Erfahrung verallgemeinern oder was soll das?

    Ich baue, äähhhhh plane das Haus des Bauherren, also ist es mein Job, die Intentionen und den "Geschmack" des Bauherren herauszufinden und so weit im Rahmen des Budget und des Baurechts möglich, Gestalt zu geben.
    Pasta - würde Gerhard sagen.
    Deswegen kann eine Planung auch schon mal ein 3/4-Jahr dauern!
    Sicher gibt es Kollegen, die als Geschmacksdiktatoren durch die Weltgeschichte rennen. Und es gibt Bauerren, die so etwas brauchen.
    Aber beide sind die Ausnahme.
    Wenn ein Bauherr mit eigenem Geschmack auf einen Geschmacksdiktator trifft und das erst im Planungsprozess merkt, sollte er nicht (nur) dem Kollegen die Schuld geben, sondern auch mal seine Auswahlverfahren hinterfragen!
     
  14. #34 ChristianMa, 03.11.2010
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    Ich glaube schon, dass ich das aus Bauherrensicht differenziert dargestellt habe. Die Annahme, dass der Architekt automatisch auf Seiten des Bauherren steht ist eben genauso wenig richtig oder falsch wie die Annahme, dass ein GU/GÜ auf Seiten des Bauherren steht.

    Im Verhältnis Bauherr-Architekt sind sicher geringere Interessenskollisionen zu erwarten als im Verhältnis Bauherr-GU/GÜ - aber bei den Architekten gibt es eben auch solche Interessensgegensätze und die sollte man als Bauherr nicht leichtfertig übergehen (bspw. Begrenzung des Auftrags auf die jeweils nur nächste LP).
     
  15. #35 fmjuchi, 03.11.2010
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    Hi,

    der Hinweis auf den "Umweg" ist ja nichts anderes als ein Bauträger/GU.

    Leider habe ich den Eindruck, dass viele GU meinen, den Architekten nur noch für den Bauantrag zu benötigen. Der GU will etwas verdienen, der Archi bekommt etwas für die Unterschrift, der Vertrieb mit den Provisionen will versorgt werden und keiner vertritt die Interessen des Bauherrn. Hinzu kommt der Preisdruck untereinander.... und am Ende wundert man sich.

    lg fm
     
  16. #36 Thomas B, 03.11.2010
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    Doch, der A. steht per definitionem auf der Seite des BH! Und zwar ganz genau dort...und nirgendwo anders. Er vertritt die Interessen des BH (wirtschaftl./ gestalerisch/ rechtliche...Behörden usw.), er partizipiert nicht an niedrigen Angebotspreisen der Unternehmer (kalkulierter Preis ->Gewinnspanne!), muß nicht fürchten draufzuzahlen, wenn Sonderwünsche dazukommen, gibt diese aber nur weiter (bzw. die Info, was dies o. jenes kostet), er schlägt nix drauf (darf und kann er gar nicht) usw. usf.

    Natürlich gibt es Kollegen, die eine Planung...sagen wir...optimieren (= wenig Arbeitszeit!), die sich auf der baustelle nur selten blicken lassen (wird schon gut gehen) und dann für weniger Leistung trotzdem voll abgreifen. Aber obacht: Kann man dem Kollegen Pflichtverletzungen (zu wenig Kontrolle der Baustelle z.B.) nachweisen, wird es im Schadensfalle haarig.
     
  17. Bautz

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    Gegenthese: Ein erfolgreicher Architekt braucht zufriedene Bauherren, weil nur solche ihn weiterempfehlen. Also wird er so viel Energie in den Auftrag reinstecken, dass der AN zufrieden ist.
    BTW: als Bauherr würde ich ohnehin erst einmal LP1-4 beauftragen. Sowas kann ja auch motivierend wirken. :biggthumpup:

    Abgesehen davon: Was glaubst Du, welches Interesse ein GU/GÜ hat, allzu viel Aufwand in den Planungsprozess zu stecken!? Der kriegt ja nicht mal explizit Geld dafür, sondern wird nur für ein Stück Haus bezahlt.
     
  18. R.B.

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    So ein Quatsch.

    Das heisst nur, dass ich bei einer individuellen Planung Einfluß nehmen kann bis das Ergebnis meinen Vorstellungen entspricht, und wenn ich maßgeblichen Einfluß auf das Ergebnis habe, warum sollte es mir dann nicht gefallen?

    Es ist doch nicht so, dass der Architekt im stillen Kämmerlein sitzt und irgendwas vor sich hin malt.

    Wenn ich ein Walmdach möchte, dann wird kein Architekt ein Satteldach planen. Und wenn ich von 2 Stockwerken ausgehe, macht auch kein Architekt daraus einen Bungalow.

    Wenn ich aber Türmchen möchte, und der Architekt plant mir das entsprechend, dann kann ich später nicht kommen und sagen "böser Architekt, Deine Türmchen gefallen mir nicht".

    Individuelle Planung bedeutet für mich, dass ich meine Wünsche kommuniziere, und der Architekt sollte in der Lage sein diese zu bewerten und daraus was zu machen. Dafür ist er der Fachmann. Er kann mir sagen was machbar ist, und warum vielleicht manche meiner Ideen völlig hirnrissig sind. So entsteht durch Zusammenarbeit mein Haus.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #39 ChristianMa, 03.11.2010
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    Ich würde da bei LP 6ff zustimmen (insbesondere im Gegensatz zu einem GU/GÜ). Für LP 1-5 hat der Architekt aber eben auch offensichtliche Eigeninteressen (s.o). Das ist ja auch natürlich nur sollte man diese als Bauherr eben auch im Hinterkopf haben.
     
  20. #40 ChristianMa, 03.11.2010
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    Habe ich auch gedacht.. (und LP1-4 beauftragt). Offensichtlich ist das nicht das Allheilmittel der Motivation.


    (Deine obige) Gegenthese: "Ein erfolgreicher GU/GÜ braucht zufriedene Bauherren, weil nur solche ihn weiterempfehlen. Also wird er so viel Energie in den Auftrag reinstecken, dass der AN zufrieden ist."
     
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