Architekt verkauft für sich gebautes Haus - Haftungsfrage

Diskutiere Architekt verkauft für sich gebautes Haus - Haftungsfrage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen: - Ein Architekt hat ein...

  1. #1 MrJackson, 25.06.2022
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    Hallo,

    ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen:

    - Ein Architekt hat ein Hang-Grundstück mit Altbau aus den 60ern gekauft, den Altbau bis auf das Sockelgeschoss abgerissen und darauf einen Neubau errichtet; da das neue Haus auch etwas größer ist, wurden zusätzliche Streifenfundamente nach Statik neu errichtet (formal war das BV damit ein Umbau und Sanierung Einfamilienhaus)

    - Der Architekt hat das Haus eigentlich für sich selbst geplant und gebaut (d.h. Architekt = Bauherr), da es jedoch während des Baus zur Scheidung kam, soll das Haus nun doch verkauft werden; d.h. der Architekt tritt jetzt als Verkäufer auf

    - Wir interessieren uns für den Kauf, jedoch hat der Verkäufer nun mitgeteilt, dass er im Notarvertrag verankern möchte, dass er nicht als Architekt des Hauses mit entsprechender Architektenhaftung (30 Jahre) haften möchte; diese Haftung/Gewährleistung soll explizit ausgeschlossen werden

    Gibt es an dieser Vorgehensweise etwas zu bemängeln oder ist das "typisches Vorgehen"? Uns als unerfahrene Kaufinteressenten hat diese Aussage erstmal verunsichert, im Sinne von "Stimmt mit dem Haus wohl etwas nicht?".

    Vielen Dank vorab für jede Einschätzung!
     
  2. #2 VollNormal, 25.06.2022
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2022
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    Grundsätzlich sollte der Notar dir da Auskunft geben können, das ist Teil seines Jobs. Im Zweifel könnte ein kurzes Beratungsgespräch bei einem erfahrenen Fachanwalt für (Bau-)Vertragsrecht Klarheit bringen.

    Dir gegenüber tritt der Architekt als Verkäufer auf, ihr habt keinen Vertrag über Architektenleistungen. Nach meiner laienhaften Einschätzung muss er da gar keine entsprechende Haftung ausschließen, weil gar keine besteht. Die Haftung im öffentlich-rechtlichen Sinn kann er mit einer privatrechtlichen Vereinbarung eh nicht abwenden. Und aus seinen Pflichten als Verkäufer kommt er so auch nicht raus.
     
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  3. #3 simon84, 25.06.2022
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    Ich kann den Architekt verstehen. Scheidung, Hausverkauf, da platzt dir doch der Kopf. Ob diese Klausel nötig und wirksam ist oder nicht kann ich nicht beurteilen. Dafür gibt es Anwälte und Notare.

    Als Käufer würde ich das wie jedes andere Haus sehen.
    Einen eigenen Sachverständigen mitnehmen und alles durchchecken lassen.
    Dann kaufen oder nicht. Die Verträge sind doch eh meist „gekauft wie gesehen“ gestaltet
     
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  4. SIL

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    Das geht hier nicht , der Arch ist hier gleichzeitig haftend für seine Architekten Leistung, bauseitig kann dies sicher reduziert werden, aber aus seiner planerischen Haftung Bauantrag Konformität etc kann er nicht entlassen werden... zumindest ist mir in D keine Regelung zur "Enthaftung" bekannt.
     
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  5. #5 MrJackson, 27.06.2022
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    Danke euch erstmal für die Einschätzung!

    Formal ist es so, dass er auf allen Anträgen, Zeichnungen usw. immer einerseits als Architekt (in seiner Rolle als Architekt) und andererseits auch als Bauherr (als Privatmann) auftaucht. Er verkauft das Haus auch als Privatmann, daher hätte ich jetzt vermutet, dass er da sowieso keine Haftungsfragen (als Architekt) zu klären hat, da er ja von Privat verkauft. Offenbar will er auch noch steuerliche Aspekte klären. Vermutlich fällt es einem Architekten leichter, diese Sichtweise nachzuvollziehen - wir können nur bedingt nachvollziehen, was die Gedanken dahinter sind.
     
  6. #6 BaUT, 28.06.2022
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2022
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    Hab ich das richtig gelesen: Architektenhaftung 30 Jahre?
    Wofür und auf welcher gesetzlichen Grundlage kann man denn einen Archi nach 29,5 Jahre noch haftbar machen?
    Hängt das mit den Märchen über "verdeckte Mängel" zusammen, die es seit der letzten Schuldrechtsreform 2008 nicht mehr gibt, oder "Organisationsverschulden der Bauleitung"?

    Oder reden wir hier eher davon, dass der Archi das Haus nicht als Baufachmann/Kaufmann verkaufen will, also nicht in die Bauträgerrolle rutschen will? Aber auch in einem solchen Fall reden wir doch eher von 10 Jahren Gewährleistung (ab Abnahme) - bzw. Ende der Firmengewährleistung + 5 Jahren Architektenhaftung bei Lph 9, oder?

    Schön wäre es dabei zu wissen, wann das Haus fertig gestellt wurde.
    Als Käufer hätte ich dann gern alle Ausschreibungs- und Werkplanungsunterlagen und die Liste der Firmen, die am Bau beteiligt waren.
    Den Archi würde ich aus der Haftung nur entlassen, wenn er mir dafür eine Haftungsabtretungserklärung für alle baubeteiligten Firmen unterschreibt, so dass ich als Käufer die Rechtsnachfolge des Archis antreten kann und Gewährleistungsansprüche direkt gegen die Firmen durchsetzen kann, wenn was aufploppt.
     
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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Die Frage kommt mir von MrsAndMr aus dem orangen Forum bekannt vor ;-)
     
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  8. #8 MrJackson, 04.07.2022
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    Wir haben jetzt den Entwurf vom Notarvertrag vorliegen. Vielleicht könnt ihr mit eurer Erfahrung mal einen Blick auf die Haftungspunkte werfen, inwiefern das "Standard" ist bzw. i.O. im Sinne der gestellten Frage?
    Vielen Dank vorab für jeden Hinweis, der euch (z.B. im Vergleich zu euren Notarverträgen) auffällt!
     
  9. #9 nordanney, 04.07.2022
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    Ich behaupte mal, dass das 08/15 Textbausteine sind (den Großteil sehe ich quasi wortwörtlich regelmäßig). Gekauft wie gesehen, Sachmängel direkt gegenüber den Handwerkern anzuzeigen.
     
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  10. #10 simon84, 04.07.2022
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    Jo vereinfacht gesagt das was man unter „gekauft wie gesehen“ versteht.

    hattet ihr denn einen SV mit dabei und das Haus gut begutachtet?
    Dach Keller Heizung Elektro Fenster usw
     
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