Architekt verschätzt sich

Diskutiere Architekt verschätzt sich im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; inkontinentz? :D üblich, statik wird nachgereicht. nur bei diesem kostensprung, hätte der statiker mal früher bedenken anmelden sollen....

  1. Baumal

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    inkontinentz? :D
    üblich, statik wird nachgereicht.

    nur bei diesem kostensprung,
    hätte der statiker mal früher bedenken
    anmelden sollen....
     
  2. #22 Hinkelstein, 07.03.2012
    Hinkelstein

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    Hinterher ist man immer schlauer. Die Punkte wurden angesproche. Und wenn Dir jemand glaubhaft versichert - der auch Ing. ist, in der Materie wesentlich mehr verwurzelt ist und der von Dir bezahlt wird - dass das so funktioniert, dann gehe ich davon aus, dass das stimmt.
    Wie gesagt, inzwischen hinterfragen wir jegliche Aussagen beim kleinsten Anflug von schlechtem Bauchgefühl ganz anders, aber an dem Punkt (und einigen anderen, die hier noch gar nicht erwähnt wurden aber in die gleiche Richtung gehen) ists ja nun zu spät.
    Danke für die Einschätzungen.
    Hinkelstein
     
  3. #23 Hinkelstein, 07.03.2012
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    Er hätte v.a. früher eingeschaltet werden sollen, aber wie gesagt, der Architekt schätzte das wohl anders ein...
     
  4. #24 Hinkelstein, 07.03.2012
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    Nochmal dazu, kann meinen obigen Beitrag leider nicht ergänzen.

    Man folgt ja halt auch dem „gängigen“ Verfahren, wie es einem dargestellt wird, schließlich baut man zum ersten Mal. Und von wegen „Fundemente haben nix mit Gestaltung zu tun, das ist reines Engineering“, ja gern, aber ich würde von einem Fachmann erwarten, dass er das Ende seiner Kompetenz seinem Kunden auch Klarmacht und ihn weiterverweist, im Sinne, ich stell mir das so vor, aber entscheiden muss dass der Statiker. Wenn es Dir so präsentiert wird, sagst Du als Kunde dann auch eher, aha, dann fragen wir aber mal gleich den Statiker. Und wenn die Sachlage so ist, dann handelst Du ja als Architekt doch wirklich leichtsinnig, wenn Du eine detaillierte Kostenaufstellung rausgibst über das, was „reines Engineering“ ist. wir hatten ja eine detaillierte Kostenaufstellung und nicht eine Aussage „meiner Meinung nach reichts, aber da müssen wir mal sehen“.
     
  5. #25 Gast036816, 07.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Hinkelstein - ich sage ja nicht, dass dein archi alles richtig gemacht hat. so wie du es schilderst, hat er auf falschen annahmen aufgebaut.

    ob dein archi hier frivol gehandelt hat, musst du u. u. mit einem anwalt klären, wenn du etwas geltend machen möchtest. aus meiner sicht ist es sträflich leichtsinnig, die gründung eines hauses ohne statik - müssen wir mal sehen - so anzugehen.

    gibt es denn tatsächliche mehrkosten? musste z. b. vor ort bereits erstellte fundamente wieder abgerissen werden oder musste der bagger nochmal anfahren, um den fundamentaushub zu verändern?
     
  6. #26 Hinkelstein, 07.03.2012
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    Wie ist denn das Aufbauen auf falschen Annahmen zu werten? Ich verstehe ja, dass man nicht alles vorhersehen kann, aber für mich als Kunden ist dieser Kostensprung einfach zu gewaltig um ihn einfach so schlucken zu können.

    Nein sowas gab es nicht. Aber die Planung ging allerdings drunter und drüber, z.B. wurden extra Vorsprünge und Näschen gegossen, die als Auflager für Balken nötig waren. Während der Fundamenterstellung wurden dann vermeindlich einfachere und günstigere Lösungen gefunden, welche die zuvor eingeplanten (und schon erstellten) Vorsprünge und Näschen überflüssig machten.
    Nur so nebenbei möchte ich auch erwähnen, dass sich beim Dach Ähnliches offenbart und die Kosten nichts mehr mit denen der Kostenaufstellung zu tun haben.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Nur mal so zum Verstehen für Hinkelstein:

    Der Architekt wird bei Schadenersatzforderungen so Argumentieren:
    Die Kosten wären bei ordentlicher Planung sowieso entstanden, sind als kein Schaden.
    Ob er das sagt, oder seine Haftpflicht, ist erst mal egal. Die Rechtsprechung geht in die selbe Richtung.
    Es ist also Kompliziert, einen Schaden konkret nachzuweisen, auch ist der oft geringer, las man glaubt. Helfen kann hier nur ein (Bau)Rechtsanwalt in Verbindung mit einem guten Sachverständigen.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Irgendwie wirds nebliger statt klarer!

    Wenn Du denn ein "Fertig"haus bekommen hast - was hat der Architekt mit der Ausführungsplanung von Balkenauflagern und Dachdetails zu tun???

    Bei GÜ bekommt man als Planer eigentlich Angaben zu Bauteilstärken (Wand/Decke/Estrich usw), stellt darauf die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ab und die Details hat der GÜ in der Schublade.
    Wenn sich aus der Planung Dinge ergeben, die nicht Standard sind, klärt man das ggf. noch mit seinem Ansprechpartner beim GÜ (wie macht Ihr das? Ich würd das soundso machen.)
    Aber der Architekt macht doch keine Ausführungsplanung für Balkenauflagerdetails oder Dachdetails! Wozu auch, dafür hat der GÜ ja eben sein System.

    Warum sollte der Architekt also für irgendwelche Änderungen haften, die der GÜ vornimmt?

    Ausserdem - zum "Schaden" Fundament. 1) dürften das Sowieso-Kosten sein und 2) hätte der Architekt zur Schadenminderung beteiligt werden müssen.
     
  9. #29 Gast036816, 07.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schwierig - zumindest per ferndiagnose. um das zu bewerten muss man ins detail einsteigen und dabei berücksichtigen, welche kosten sind jetzt als vermeintliche mehrkosten, die auch anfallen, wenn von anfang an richtig geplant und berechnet wurde - stichwort sowieso-kosten. die differenz zwischen den sowieso-kosten und den tatsächlichen kosten kann möglicherweise dein schaden sein.
     
  10. bernix

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    ...und damit bestätigen, dass er nicht ordentlich geplant hat?!?

    bei ordentlicher Planung einschließlich der Berücksichtigung des Geländes und der Vorgaben der Fertighausfirma...sind 13000 Euro etwas wenig.
    (bei der Voraussetzung weiß ich das ich einen "halben" Keller brauche....)

    Zu prüfen wär: Welche Kosten wurde durch die später verworfenen Maßnahmen verursacht wurden....Schalen und Bewehren von "Nasen" etc klingt teuer... und wer es zu verantworten hat....
    gruss
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    quatsch mit sosse :)

    es gibt twp, die machen sich die arbeit, die eigentlich der architekt erledigen müsste.
    geld gibts dafür nicht, entsprechend gibt´s nicht viele, die das machen :p
    wo ist der planungsführende architekt?

    e. lineare gründung ist ja was hochdramatisches :respekt :p
    hier kommen vermutlich zusätzlich 50 lfm betonwand und ein paar klekse magerbeton.
    erdarbeiten? + ein paar 100 m3 ..
    scho samma bei einem gut 5-stelligen mehrpreis, der wenigstens ansatzweise in der kostenkontrolle
    **vorher** hätte aufscheinen müssen. dafür brauchts KEINE statik.

    was hilft´s?
    vermutlich nix.
    die "mehr"kosten sind sowiesokosten (bis auf gegenbeweis), mehr als die finanzierungsmehrkosten
    wurde afaik noch nie relevant - muss aber nix heissen ..
    diskussionen über das architektenhonorar ob virtueller leistungsdefizite erweisen sich
    mitunter als obsolet bzw. als energievernichtung.
     
  12. #32 Bauliesl, 07.03.2012
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    Hallo Hinkelstein
    Ich verstehe leider nur Bahnhof....

    Bei uns in Ba-Wü braucht man für den Bauantrag schon einen Statiker, der den ganzen Krempel, sprich die Standsicherheit (am besten auf Grundlage seiner Vorstatik) schriftlich bestätigen muss. Also: ohne Statiker keine Baugenehmigung. Ganz einfach. Hat Dein Archi auch den Antrag eingereicht? Wenn ja, wer war der Statiker, der den unterschrieben hat?

    Ist das dort, wo Du baust so viel anders? Ich kenne mich in den LBOs der Länder allerdings zugegebenermaßen nicht aus.....
    Gruß bauliesl
     
  13. #33 Gast036816, 07.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Bauliesl - leider wissen wir nicht wo hinkelstein gebaut hat - südlich vom nordpol irgendwo in deutschland. er hat aber geschrieben, dass eine statik zum einreichen des baugesuchs nicht erforderlich ist.

    hier wirkt sich die liberalisierung einiger lbo´s nachteilig aus. statik kann man zurückstellen und die kosten zusätzlich sind noch in schieflage.

    eine statik zum zeitpunkt baugesuch war noch nie verkehrt. wenn ich sie nicht fürs amt brauche, benötigt wird sie für die kostensicherheit. als architekt schaffe ich mir nur probleme und vermeidbare zusatzarbeit, wenn ich mich auf die verspätete statik einlasse.
     
  14. #34 Hinkelstein, 07.03.2012
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    Vielen Dank für die Beiträge,

    @ Lebski:
    Die Kosten wären bei ordentlicher Planung teilweise natürlich trotzdem entstanden, aber ich hätte das vorher gewusst und einplanen können. Allerdings gab es auch Kosten, die bei ordentlicher Planung nicht entstanden wären, z.B. erwähnte Nasen.

    @ Ralf Dühlmeyer und Bernix:
    Das Haus ist vom Architekten geplant, beauftragt wurden die Leistungsphasen 1-8, es gibt keinen GÜ. Architekt und Statiker frickelten bis kurz vor knapp und noch darüberhinaus an den Fundamenten rum.

    @ Rolf:
    Wie oben erwähnt wären die meisten Kosten sicherlich bei ordentlicher Planung auch entstanden, aber wir hatten damit nicht gerechnet, weil die Kostenschätzung eben so weit daneben lag. über 20.000 mehr (und wir reden hier von nur einem Posten!), wo kriegt man die mal eben so her??

    @ Bauliesl:
    Hier ist die Statik für den Bauantrag nicht nötig. Ich habe Bauanträge aus B.-W. gesehen, die sehen viel heftiger aus. Und wie Rolf erwähnt hat, wäre die Statik fertig gewesen, wäre die Gründung evtl a) viel sauberer und b) hätten wir uns vielleicht gar nicht zum Bau entschlossen...
     
  15. #35 Manfred Abt, 07.03.2012
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    gut, wir kennen hier nur eine Seite.

    Ich setze mal voraus, dass die Infos so stimmen. Dann kann ich nicht verstehen, wie die Schlechtleistung des Architekten hier von einigen verharmlost wird.

    Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung!:
    b) Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
    c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

    Einschätzung zum Schaden:
    überwiegend Sowiesokosten, kaum was zu holen.

    Für den weiteren Baufortschritt: strikte Architektenüberwachung, der soll seine Leistung so machen wie er muss und wie ihr es braucht. Nicht so, wie er es sonst immer macht.
     
  16. #36 Hinkelstein, 07.03.2012
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    Also einfach Pech gehabt, dass man einen Kollegen erwischt hat, der es mit der Einschätzung des Aufwands nicht so hat, nicht besser weiß, keine Lust hatte sich andersweitig zu informieren, etc. - was auch immer.
    Und auch Pech gehabt, dass das erst zu einem Zeitpunkt klar wurde, als ein sechsstelliger Betrag an Holz vorgefertigt war.
    Oder?
     
  17. #37 Manfred Abt, 07.03.2012
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    Wie gesagt: wir kennen nur deine Darstellung.

    Es kann da Abweichungen zur Realität / Einschätzung anderer geben.

    Unsere Kostenermittlungen passen in der Regel, aber ab und zu liegen wir dann auch schon mal völlig daneben. Dann hats aber immer irgendwelche Besonderheiten.

    Es gab oben mal die Frage, welche Kostenermittlungen und welche Kostenkontrollen denn vorliegen. Darauf hast du noch nicht geantwortet und wahrscheinlich würde deine Antwort so ausfallen, dass wir dann danach sagen: Da hast DU aber nicht genug drauf aufgepasst, besser dich.

    Leistungskontrolle des Planers kann nur Bauherrenaufgabe sein.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du musst drei Dinge unterscheiden:
    1) Kosten, die für die Durchführung des Baus nötig sind (z.B. Kollege vergisst die Heizung mit aufzusummieren) Ohne Heizung gehts nicht - ergo (erstmal) kein Schaden, sondern "nur" Kosten, die ohnehin angefallen wären
    2) Für 1) wird eine Nachfinanzierung nötig, die teurer (z.B. Zinsen gestiegen) ist, als wenn die Summe gleich am Stück finanziert worden wäre.
    Zinsdiffferenz ist Schaden, Kollege könnte haftbar sein
    3) Mehrkosten aus Planungsfehlern oder Umplanungen, die nicht der Bauherr beauftragt/verursacht hat!
    Die Mehrkosten sind ein Schaden, für die der Kollege haftbar sein könnte.

    Wurden also Nasen betoniert, die nicht erforderlich waren, ist zu klären, warum sie entbehrlich waren/wurden.
    Hätten sie bei sachgerechter Planung nicht gebaut werden müssen, sind die Kosten fürs Herstellen (und ggf. fürs Abstemmen) auf dem Deckel desjenigen, der da gepennt hat.
    Hat aber z.B. der Zimmerer von sich aus ein anderes System gewählt, ist das kein Schaden im jur. Sinne - zumindest nicht, wenn die Änderung nicht so früh kam, dass sie hätte berücksichtigt werden können!
     
  19. Ortwin

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    Ja Hinkelstein,
    ich fürchte, Sie haben wirklich Pech gehabt.
    Die Qualitätsmaßstäbe, die Menschen an sich selbst anlegen, sind leider unterschiedlich. Sie haben den Fehler gemacht, davon auszugehen, dass alle so sorgfältig arbeiten wie Sie...
    .
    Ortwin
     
  20. #40 burkhard, 07.03.2012
    burkhard

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    Das hat er aber jetzt schön geschrieben.

    Ergänzen möchte ich noch
    ....,insbesondere bei zurückhaltendem Umgang mit fremden Geld.
     
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