Architekt vertuscht Mängel

Diskutiere Architekt vertuscht Mängel im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Tag! Wir haben einen Neubau erworben, direkt vom Architekten, der auch Bauträger ist. Nun stellen wir zuhauf (auch schlimme) Mängel fest....

  1. #1 Halloween, 31.10.2006
    Halloween

    Halloween Gast

    Guten Tag!

    Wir haben einen Neubau erworben, direkt vom Architekten, der auch Bauträger ist. Nun stellen wir zuhauf (auch schlimme) Mängel fest. Sie werden zum Teil behoben, jedoch mussten wir feststellen, dass nun mehrfach die Mängel nur vertuscht und gravierende Mängel versteckt werden (auf Geheiß des Architekten). Den ausführenden Firmen wurde uns gegenüber Auskunftverbot erteilt.

    Müssen wir wirklich noch bei allen neuauftretenden Mängeln wieder diesen Menschen ranlassen. Wir wissen ja nie, ob nicht wieder was Schlimmeres versteckt wird. Vertrauen gibt es hier nicht mehr.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
     
  2. #2 fabelu2002, 31.10.2006
    fabelu2002

    fabelu2002

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    Bauträger ist Vertragspartner

    Sie haben Ihren Neubau von einem gewerblichen Bauträger erworben. Dieser Bauträger ist Ihr Vertragspartner und er vertritt natürlich seine eigenen Interessen.

    Dass dieser Bauträger auch Architekt ist (gewerblicher Architekt!), ändert nichts daran, dass er in erster Linie an sich denkt (im Gegensatz zu einem von Ihnen beauftragten, freien Architekten, der in Ihrem Sinne handeln würde und Ihre Interessen vertritt).

    Natürlich müssen Sie, wenn es Mängel gibt, den Bauträger zur Nachbesserung auffordern. Nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen können Sie natürlich auch jeglichen weiteren Versuch ablehnen und Ersatzvornahme durch eine dritte Firma machen lassen.

    Leider hatten Sie anscheinend beim Bauen niemanden an Ihrer Seite, der sich damit auskennt und sie unterstützt hätte (z.B. ein freier Architekt).

    Wenn es jetzt um Ablehnung der Nachbesserung und Ersatzvornahme geht, schlage ich vor, dass Sie sich spätestens jetzt jemanden zur Seite nehmen, der sein Fach versteht (z.B. Rechtsanwalt)
     
  3. #3 Blaumann, 31.10.2006
    Blaumann

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    Eigentlich gibt es den vorherigen Ausführungen nichts mehr hinzuzufügen! Außer vielleicht noch einen Tip:

    Wenn tatsächlich erhebliche Mängel vermutet werden, sollte schnellstmöglich ein örtlich ansässiger Anwalt mandatiert werden. Ich empfehle die Nachfrage beim lokalen Anwaltverein (Kontaktdaten im Internet). Dort kann man Ihnen Kollegen nennen, die sich schwerpunktmäßig mit privatem Baurecht befassen. Dieser Anwalt wird dann auch entscheiden, ob ein sog. Beweissicherungsverfahren bei Gericht beantragt werden muß, falls Nachbesserungsversuche Ihres Bauträgers fehlschlagen und die Mängel von Handwerkern Ihres Vertrauens beseitigt werden sollen.

    Die Kosten für den Anwalt (und ggf. Gutachter- und Prozeßkosten) können Sie, soweit Ihre Mängelrüge berechtigt ist und der Bauträger zahlungsfähig bleibt, erstattet bekommen. In jedem Fall würde ich keine weitere Zeit verstreichen lassen, wenn die Mängel wirklich erheblich sind.
     
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